Deutscher Bundestag nimmt Verfassungsbeschwerde "Kinderrechte" von pro-pädophiler Aktivistengruppe an

Deutscher Bundestag nimmt Verfassungsbeschwerde "Kinderrechte" von pro-pädophiler Aktivistengruppe an

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Der Deutsche Bundestag hat eine Petition zu Kinderrechten angenommen, die von Männern verfasst wurde, die sich in einer Pro-Pädophilie-Aktivisten-Organisation engagieren. Krumme-13, eine Lobbygruppe, die sich für die Herabsetzung des Schutzalters und die Legalisierung von Kinderpornografie einsetzt, gab auf ihrer Website bekannt, dass eine vom Gründer der Gruppe, Dieter Gieseking, entwickelte Resolution genügend Stimmen erhalten habe, um in die Verfassung oder das Grundgesetz aufgenommen zu werden.


Giesekings Petition ergänzt Artikel 6 des Grundgesetzes um Aussagen zu Kinderrechten und stellt fest, dass "Kinder als Rechtssubjekte mit eigenen Rechten betrachtet werden sollten". Er wurde erstmals am 22. Mai 2019 dem Bundestag vorgelegt und war Gegenstand eines langwierigen Begutachtungsverfahrens.

Krumme-13-Chef Dieter Gieseking in einem Interview mit Veto aus dem Jahr 2018


Zu den Rechten, die im Text der Petition aufgeführt sind, gehört die Behauptung, dass Kinder "das Recht haben, in allen Angelegenheiten, die ihr emotionales, geistiges und körperliches Wohlbefinden betreffen, mitzureden" und "das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit".


Die "sexuelle Selbstbestimmung" ist in Artikel 2 des Grundgesetzes unter der Formulierung "freie Entfaltung der Persönlichkeit" enthalten, auf die Gieseking seine Anhänger auf seiner Website unbedingt hingewiesen hat.


Als Referenz verweisen sowohl die Petition als auch der Deutsche Bundestag auf die UN-Kinderrechtskonvention.


In der Regel muss eine Petition zur Änderung der nationalen Verfassung die Unterstützung von mehr als 50.000 Bürgern erhalten. Gieseking wurde jedoch vom Petitionsausschuss darüber informiert, dass am 14. Februar 2021 beschlossen worden sei, die Petition der Pro-Pädophilengruppe neben ähnlichen Petitionen zu Kinderrechten, die geprüft würden, zur Abstimmung zu bringen.


Diese Gruppierung mehrerer Petitionen wurde am 11. Oktober formell abgeschlossen. Da die Petitionen als Bündel betrachtet wurden, tauchten bei der Abstimmung in der Sitzung am 19. Oktober weder Giesekings Name noch der Name seiner Organisation, Krumme-13 (K13), auf der Website des Bundestages für diesen Tag auf.


Stattdessen sind die Forderungen der Pro-Pädophilen-Gruppe, "Kinderrechte" in die Verfassung aufzunehmen, unter dem Zahlencode 20/8782, Petition 4-19-07-10000-043821, aufgeführt.

Für eine Annahme war mindestens zwei Drittel der Stimmen erforderlich. Sie wurde von Vertretern der Sozialdemokraten, der FDP und der Grünen unterstützt.


Der Änderungsantrag zu den "Kinderrechten" ist eine von mehreren Petitionen, die Gieseking bei der Regierung eingereicht hat, aber die erste, über die abgestimmt und angenommen wurde. Ursprünglich war der Vorschlag zusammen mit Äußerungen enthalten, die die Anerkennung von Pädophilie als sexuelle Identität forderten.


"Neben all den vorgeschlagenen Kinderrechten muss auch die sexuelle Selbstbestimmung geschützt und im Grundgesetz verankert werden", heißt es in einem K13-Blogbeitrag zum Antrag vom Juli 2022.


"Pädophilie muss auch in die sexuelle Identität einbezogen werden. Gerade Pädophile müssen im Grundgesetz grundsätzlich vor Diskriminierung geschützt werden. Und das völlig unabhängig vom Sexualstrafrecht. Die überwiegende Mehrheit der geschätzten 250.000 Pädophilen begeht keines dieser Verbrechen. Pädophilie ist eine eigenständige sexuelle Identität."


Die Aktivisten fordern, dass die "pädophile [sexuelle] Identität" nach den deutschen Gleichstellungsgesetzen "vor Diskriminierung, Kriminalisierung, Ausgrenzung und Verfolgung" geschützt wird.


Die deutsche Sprache unterscheidet nicht zwischen dem biologischen Geschlecht und dem Konzept des sozial konstruierten Geschlechts. Das Wort Geschlecht wird synonym für beides verwendet, und Geschlechtsidentität ist das Äquivalent zu den Begriffen "Geschlechtsidentität" und "sexuelle Identität". Daher haben die Forderungen von Trans-Aktivisten, "Geschlechtsidentität" als geschütztes Merkmal aufzunehmen, eine sprachliche Überschneidung mit den erklärten politischen Zielen der pro-pädophilen Aktivisten.

Über K13 setzen sich Gieseking und seine Unterstützer für die Herabsetzung des Schutzalters und die Legalisierung von Kinderpornografie ein. K13 setzt sich auch für die Entkriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern ein.


"Die Legalisierung einer klar selbstbestimmten Sexualität zwischen älteren Menschen und unter 14-Jährigen ist der beste Schutz vor tatsächlicher sexueller Gewalt gegen Kinder", schrieb Gieseking in einer weiteren Petition an die Regierung und forderte die Abschaffung der Paragrafen 176 [Sexueller Missbrauch von Kindern] und 188 [Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte] des Gesetzbuches. Gieseking plädiert dafür, bei sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern zwischen "sexuellem Einverständnis" und "sexueller Gewalt" zu unterscheiden. Da er der Meinung ist, dass Kinder in Sex mit Erwachsenen einwilligen können, vertritt er die Ansicht, dass nur letztere kriminalisiert werden sollten.


Gieseking, ein 68-jähriger ehemaliger Grenzschutzbeamter, gründete 1993 K13 in Trier und warb für die Gruppe als "Selbsthilfeorganisation" für "Pädosexuelle". Er wurde wiederholt wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt.


Im Jahr 1996 wurde Gieseking zu 18 Monaten Haft verurteilt, von denen er ein Jahr im Gefängnis verbüßte, weil er einen Kinderpornografie-Versandhandel von einem Lieferwagen aus betrieben hatte. Im Jahr 2003 erschien Gieseking erneut vor Gericht, weil er beschuldigt wurde, zwischen Juli 1999 und Januar 2001 Material über sexuellen Kindesmissbrauch besessen zu haben. Die Pornografie wurde nach einer Hausdurchsuchung im August 2001 auf Giesekings Computer gefunden. Seine Geräte enthielten insgesamt 216 Bilddateien von nackten Kindern, und er wurde zu acht Monaten Gefängnis verurteilt.


Damals wurde Gieseking auch vorgeworfen, auf seiner Website auf eine kinderpornografische Seite verlinkt zu haben. Dieser Zusammenhang wurde von jugendschutz.net entdeckt, einer von der Bundesregierung gegründeten Organisation zum Schutz von Minderjährigen im Internet.


In einem Interview mit Taz Online aus dem Jahr 2014 forderte Gieseking, das Schutzalter auf 12 Jahre zu senken, und sagte, dass sexuelle Interaktionen von Erwachsenen mit Kleinkindern "separat diskutiert" werden müssten.


"Das Tabu der Pädophilie muss endlich auf allen Ebenen der Gesellschaft gebrochen werden. Wenn ein Pädophiler sich outen kann, ohne Angst vor Ausgrenzung oder gar Dämonisierung zu haben, dann ist das die beste Vorbeugung gegen Kindesmissbrauch", sagte Gieseking der Zeitung.

Mitteilung des Petitionsausschusses an Gieseking


"Für Babys und Kleinkinder und Grundschüler ist die sexuelle Komponente in einer solchen 'Beziehung' problematisch. Dies müsste gesondert diskutiert werden. Aus sexualpolitischer Sicht ist ein Schutzalter (Age of Consent) von 12 Jahren angemessen und in der heutigen aufgeklärten Gesellschaft längst überfällig. Es gibt Jungen und Mädchen, die in einer freundschaftlichen und sexuellen Beziehung mit einem Pädosexuellen die Initiative ergreifen. Deshalb braucht es eine Reform des Sexualstrafrechts, die allen Beteiligten gerecht wird."


Die Frauenrechtsaktivistin Rona Duwe, die wiederholt ins Visier genommen wurde, weil sie mögliche Verbindungen zwischen Pro-Pädophilie-Aktivismus und Transgender-Aktivismus in Frage stellte, sagte gegenüber Reduxx, dass die Situation "besorgniserregend" sei.


"Trotz der Aufdeckung des organisierten Kindesmissbrauchs in Deutschland vor wenigen Jahren und der Forschung zum Kentler-Netzwerk finden politische Interessen und Ziele von Pädo-Aktivisten weiterhin Eingang in Gesetzgebungsprozesse", sagte Duwe und bezog sich dabei auf das berüchtigte, vom Berliner Senat genehmigte Experiment des Sexualwissenschaftlers Helmut Kentler, bei dem Pflegekinder in den Häusern von Pädophilen untergebracht wurden.


"Hier sind zum Teil die gleichen Akteure involviert wie in den 1980er Jahren, und sie nutzen auch die gleichen Strategien, um Gegner zum Schweigen zu bringen. Queere Politik mit ihren Forderungen eröffnet diesen Täterkreisen neue Möglichkeiten, ihren Interessen Gehör zu verschaffen und ihnen einen seriösen Anstrich zu geben. Forderungen wie 'sexuelle Identität im Grundgesetz' gab es schon 2010, aber damals wurde diese Forderung zu Recht abgelehnt", erklärte Duwe.


"Im Jahr 2023 schafft es eine Petition eines kriminellen Pädoaktivisten, der aus seinen Interessen keinen Hehl macht, in die Ausschüsse des Bundestages. Pädo-Aktivisten haben schon immer die Rechte von Kindern missbraucht, um ihre eigenen Ziele zu erreichen. Durch die Beiträge zu K13 lässt sich auch nachvollziehen, warum ein Selbstbestimmungsgesetz von Leuten wie Dieter Gieseking begrüßt wird und warum es sich dabei keineswegs um Fantasien von Feministinnen handelt: Ein Selbstbestimmungsgesetz, das Kinder über ihre Geschlechtsidentität entscheiden lässt, öffnet Tür und Tor für weitere Forderungen nach angeblicher 'sexueller Selbstbestimmung' von Kindern, die aber in Wirklichkeit den Tätern zugute kommen."


Im vergangenen Juli brüstete sich K13 damit, dass Mitglieder ihrer Gruppe während einer der größten Pride-Feiern Europas in Köln eine "MAP-Flagge" gezeigt hätten. "MAP" ist ein Akronym, das in einigen pro-pädophilen Kreisen verwendet wird und für "minor-drawn person" steht.


Bei der Pride-Veranstaltung in Köln trugen Pro-Pädophilen-Aktivisten auch Schilder, auf denen sie gegen ihre "Zensur" durch die Organisation Queer.de protestierten und sich für eine "Meinungsvielfalt" innerhalb der LGBT-Community einsetzten.


Letzten Monat befürwortete K13 das neue deutsche Gesetz zur Selbstidentifikation des Geschlechts und erklärte, dass "Trans-Kinder" "politisch wichtig" seien, um die Rechte von Pädophilen voranzubringen. Gieseking wies die K13-Mitglieder an, sich einen Film über einen 8-jährigen Jungen anzusehen, der in ein "Mädchen" umgewandelt wird.


"Warum ist Geschlechtsidentität auch für Pädophile/Pädosophen politisch wichtig?" fragte K13. "Geschlecht und sexuelle Identität beginnt nicht erst mit dem 14. Geburtstag, wenn die sogenannte Schutzaltersgrenze endet. Kinder können und wollen ihre kindliche Sexualität vorher selbstbestimmt erleben."


Bemerkenswert ist, dass Gieseking sich auf der K13-Website über Lesben und Feministinnen lustig gemacht hat: "Das Ethos des Feminismus und der Lesben wird deutlich... Sie behaupten ignorant, dass es keine einvernehmlichen sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern gibt."

Quelle: reduxx.com




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