Freiwillig bei der Feuerwehr

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Grundsätzlich sollen Mitarbeiter ehrenamtliche Tätigkeiten in ihrer Freizeit ausüben. Einsätze finden allerdings nicht immer außerhalb der Arbeitszeit statt. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter für ehrenamtliche Tätigkeiten aber nur dann freistellen, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen. Das ist beispielsweise bei Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, bei ehrenamtlichen Kräften des Technischen Hilfswerks (THW), bei Katastrophenhelfern des Deutschen Roten Kreuz und ehrenamtlichen Richtern der Fall. Auch die Tätigkeit in Prüfungsausschüssen von Kammern fällt darunter.


Paragraf 616 BGB regelt, dass Arbeitnehmer bezahlt werden müssen, wenn sie für nicht erhebliche Zeit durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne ihr Verschulden daran gehindert werden, zur Arbeit zu erscheinen. 
Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass § 616 BGB auch für ehrenamtliche Helfer von Hilfsorganisationen gilt, wenn diese im Katastrophenfall und bei akuten Unglücken eingesetzt werden und wenn es dazu keine (landes-) rechtliche Regelung gibt. Der Anspruch auf Freistellung nach § 616 BGB soll nach dieser Auffassung allerdings nicht für Übungen oder Lehrgänge gelten. Die Lohnfortzahlung nach § 616 können Arbeitgeber im Arbeitsvertrag ggf. ausschließen. Eine entsprechende Klausel könnte lauten: „Die Regelungen des § 616 BGB gelten nicht“. 616 BGB stellt also nur eine Auffangregelung dar. 
Aus Sicht der ehrenamtlich tätigen Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber ist es daher aus Gründen der Rechtssicherheit besser, wenn es klare spezialgesetzliche Regelungen gibt.


Das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Regelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes regelt, dass ehrenamtliche Kräfte in diesem Bereich bezahlt freigestellt werden müssen.
Auch für andere öffentliche Ehrenämter gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die z. B: sagen, wie viele Tage im Jahr der Arbeitnehmer für das Ehrenamt von seiner Arbeit freigestellt werden muss und ob er während der Freistellung weiter sein Gehalt bekommt. Es handelt sich dabei meistens um Landesgesetze, deshalb sind die Regelungen nicht in allen Bundesländern identisch, aber meist sehr ähnlich. Oft ist in den Gesetzen auch vorgesehen, dass der Arbeitgeber sich den Lohn erstatten lassen kann, den er ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern bezahlt.


Wenn Mitarbeiter im Katastrophenschutz-Einsatz für das THW sind, müssen Arbeitgeber sie freistellen. Geregelt ist das im THW-Gesetz des Bundes. Sie können die Freistellung dabei nicht unter Verweis auf eigene betriebliche Interessen einseitig verweigern. Wenn der Mitarbeiter mehr als zwei Stunden am Tag oder mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen ausfällt, dann bekommen Arbeitgeber das Arbeitsentgelt von der jeweiligen THW-Geschäftsstelle erstattet. Geregelt ist das für den THW in § 3 Abs 2 THW-Gesetz.


Mitarbeiter bei der freiwilligen Feuerwehr müssen Arbeitgeber bezahlt freistellen. Das ist in den Brandschutzgesetzen der Bundesländer geregelt, denn Brandschutz ist Ländersache. Die Landesgesetze sehen meist vor, dass Feuerwehrleute sowohl für Ausbildungsveranstaltungen als auch für die Einsätze bezahlt freigestellt werden müssen. Die Arbeitgeber können sich auf Antrag die Kosten von der öffentlichen Hand nach Maßgabe diverser Landesgesetze erstatten lassen. 


Die ehrenamtliche Tätigkeit in Prüfungsausschüssen ist in § 40 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Mitarbeiter müssen dafür freigestellt werden, nach Auffassung der Rechtsprechung ohne Kürzung des Arbeitsentgelts. Wenn die Freistellung unbezahlt ist, dann erhält der Mitarbeiter eine Entschädigung von der jeweiligen Kammer.
 
 


Andreas Zaunbrecher / GB V


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von Sebastian Runnebaum , 17. November 2020

Feuerwehren und THW müssen zunehmend Ersthelferaufgaben übernehmen. Denn nicht selten treffen die Kräfte vor dem Rettungsdienst an der Einsatzstelle ein. Doch was ist dann zu tun? Antworten findet Ihr im Fachbuch von Ecomed.
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Junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren nutzen nicht selten ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), um sich beruflich zu orientieren. Vielerorts freuen sich Feuerwehren über das Interesse der jungen Menschen. Spielt Ihr auch mit dem Gedanken, ein FSJ bei der Feuerwehr zu absolvieren? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und zeigen Euch, wie der Alltag für die Freiwilligen aussieht.
Tobias ist 19 Jahre alt und absolviert ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bei der Feuerwehr Bocholt. So sieht sein Tagesablauf aus:
Morgens beginnt der Tag mit dem Wachwechsel, bei dem die alte Wachabteilung, die jetzt 24 Stunden an der Wache war, abgelöst wird. Danach werden die Fahrzeuge und alle Geräte überprüft, damit im Ernstfall alles einsatzbereit ist. Anschließend folgt der Wachunterricht. Hier lernt Tobias – zusammen mit den hauptamtlichen Kräften – etwas über besondere Situationen im Einsatz und wie sie zu meistern sind. Manchmal stehen auch Übungen auf dem Programm.
Nach der Mittagspause geht es für Tobias zur Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie Bocholt (FRB). Diese ist praktisch nebenan. Dort wird neues Personal für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ausgebildet. Hier ist immer etwas zu tun: Tobias mimt beispielsweise ein Unfallopfer bei einer Prüfung oder hilft dabei, Unterrichtsstunden vorzubereiten. Außerdem ist er an der FRB für das Lager verantwortlich. Um 16.15 Uhr ist der Arbeitstag für Tobias zu Ende.
Anders sieht es aus, wenn Tobias am regulären Schichtbetrieb teilnimmt. Denn auch das ist Teil des FSJ. Dann hat der Arbeitstag 24 Stunden. Er hat zwar bereits Erfahrung bei der Feuerwehr gesammelt, aber selbst bei einer solchen Schicht dabei zu sein, ist noch mal viel spannender. Ständig könnte der Alarm gehen und Tobias müsste mit der restlichen Mannschaft zu einem Einsatz ausrücken.
Zusätzlich zu dem Geschehen auf der Wache und den Einsätzen hat Tobias im Rahmen des FSJ die Möglichkeit, interessante Orte zu besuchen und an Veranstaltungen teilzunehmen. So war er zum Beispiel in Appeldorn (Niederlande) und hat dort die Leitstelle kennengelernt. Außerdem stand ein Besuch bei der RETTmobil in Fulda auf dem Programm.
Nicolás Castillo Podestá ist 19 Jahre alt und macht ein Freiwilliges Soziales Jahr bei der BF Hildesheim.
Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Brandschutzerziehung von Schulklassen. Dabei erklärt er den Schülern, wie sie sich bei einem Notruf verhalten sollten und wie wichtig Brandschutz ist. Beliebt sind anschließend auch immer die Führungen durch die Feuerwache.
Außerdem unterstützt Nicolás die anwesende Wachabteilung als „Joker“. Das heißt: Da wo Unterstützung gebraucht wird, ist er zur Stelle. So hilft er etwa in der Werkstatt, besorgt Ersatzteile für Fahrzeuge und erledigt Botengänge für RTW-Besatzungen. Ein großer Teil seiner Arbeit besteht allerdings darin, die Abteilung Ausbildung zu unterstützen. Für Lehrgänge der Feuerwehr reserviert er Räume, besorgt Unterrichtsmaterialien und erstellt Teilnehmerlisten.
Da Nicolás aktives Mitglied der FF Hildesheim ist, hat er außerdem die Möglichkeit bei Einsätzen mitzufahren. So sammelt er zusätzlich noch jede Menge Erfahrung. Eine Berufsausbildung zum Feuerwehrmann kann er dagegen als Asthmatiker nicht angehen. Aber auch nach seinem FSJ möchte sich der 19-Jährige weiter bei der FF engagieren.
Auf Facebook gibt es eine Seite, die als Anlaufstelle für Interessenten eines FSJ bei der Feuerwehr dient: Feuerwehr FSJ
FSJ ist die Abkürzung für Freiwillige Soziales Jahr. Dabei handelt es sich um ein Bildungs- und Orientierungsangebot für junge Menschen. Während eines FSJ üben die Freiwilligen (FSJler genannt) eine ehrenamtliche, über mehrere Monate laufende Tätigkeit im sozialen Bereich aus.
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Ein FSJ dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6 Monate, und kann auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
Jugendliche, welche die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und zwischen 18 und 27 Jahre alt sind. Egal ob feuerwehrfremd oder feuerwehrerfahren: Jeder kann sich für ein FSJ bei der Feuerwehr bewerben. Allerdings sollten Interessenten bereit sein, den Grundlehrgang zu machen und Einsätze mitzufahren. Ein Führerschein der Klasse B ist für einige Einsatzstellen von Vorteil.
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