Beschaffung von F-35 Bombern und sogenannte nukleare Teilhabe der Bundeswehr (Teil 2)

Beschaffung von F-35 Bombern und sogenannte nukleare Teilhabe der Bundeswehr (Teil 2)

Michael Ludwig

Fortsetzung der Anfrage eines Bürgers an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), zur Kenntnis an die Bundeswehr, die Fraktionen der AfD und der Linken im Bundestag, namentlich Rüdiger Lucassen (Leiter des Arbeitskreises Verteidigung der AfD) und Dr. Sahra Wagenknecht (Mitglied des Bundestages und der Fraktion Die Linke) sowie den Bundesrechnungshof


Vorlauf in Teil 1 lesen: Anfrage an die Bundeswehr vom 18. Dezember 2022


Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesministerium der Verteidigung,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. Januar '23 in Erwiderung meiner Anfrage an die Bundeswehr vom 18. Dezember '22 (siehe Anhang am Ende dieser Nachricht).

Ich möchte vorab darum bitten, mir Name und Stellung der Person innerhalb Ihrer Behörde mitzuteilen, welche Urheber der mir zugesandten Mitteilung bzw. ihres informativen Kernes ist. Aus offenkundigen Gründen kann es sich hierbei nicht um die derzeitige Frau Ministerin handeln. Der anonyme Kollektivsingular "Bürgerdialog" als Absender ist dürftig, insbesondere wenn man bedenkt, daß die Bürger selber über ihre Steuern den Apparat finanzieren und daher nicht mit einem Dialog abgespeist werden können, der bis jetzt in der vorliegenden Sache seinem Namen noch nicht gerecht geworden ist.

Ebenso wiederhole ich meine Bitte um die Benennung der für Atomwaffen zuständigen und kompetenten Stelle bei der Bundeswehr. Es ergibt sich aus der Natur der Sache, sofern selbige kein Schwindel ist, daß eine solche Stelle mindestens ebenso lange existieren muß, wie im öffentlichen Diskurs von einer sogenannten nuklearen Teilhabe der Bundeswehr die Rede ist, übrigens ganz ohne Geheimhaltung, also bereits seit etlichen Jahrzehnten. Denn die angeblich gewaltige und außergewöhnliche Gefahr, die von sogenannten Atombomben ausgehe, erfordert zwingend den Aufbau einer funktionalen Einheit mit einschlägigen Kompetenzen.

Nach diesen Vorbemerkungen würde ich gerne auf den informativen Kern Ihrer Mitteilung eingehen. Aber es gibt keinen. Unter Berufung auf nicht weiter bezeichnete "Geheimhaltungsregeln des Bündnisses" meinen Sie die Beantwortung sämtlicher Fragen einfach unterlassen zu dürfen, so daß unklar bleiben muß, ob die Verwendung von Milliarden an Steuergeldern der Bundesbürger für die Beschaffung von Lockheed-Martin F-35A "Turkey" Bombern zum vorläufigen Stückpreis von rund 240 Mio Euro wenn schon nicht in verantwortungsvoller Weise, so doch zumindest gemäß deklariertem Bestimmungszweck erfolgt.

Bitte übersenden Sie mir daher den Wortlaut der "Geheimhaltungsregeln des Bündnisses", auf welche Sie sich berufen, sowie die genaue Bezeichnung, unter welcher diese Geheimhaltungsregeln im Bündnis firmieren oder kursieren.

Bitte übersenden Sie mir außerdem die Namen Ihrer Ansprechpartner im Bündnis für Fragen der Nuklearwaffen sowie der einschlägigen Geheimhaltung.

Bitte gestatten Sie außerdem die Bemerkung, daß Sie die Gutgläubigkeit der Bürger und Steuerzahler arg strapazieren, indem Sie sich auf eine derart umfassende Geheimhaltung berufen.

So erinnere ich mich, zu meiner Schulzeit einen verstaubten britischen Film über die Wirkung von Kernwaffen vorgeführt bekommen zu haben. Der Lehrer entschuldigte sich bei der Klasse: Es stehe auf dem Lehrplan, es müsse angeschaut werden. Damit sollten die Kinder vorgeblich über die Gefahren des Einsatzes von Nuklearwaffen aufgeklärt werden. Es wurde nichts geheim gehalten, im Gegenteil.

Da seit den 1960er Jahren keine nennenswerten Atomversuche mehr stattgefunden haben, kann es seit dieser Zeit auch keine nennenswerte Weiterentwicklung dieser Waffe gegeben haben. Mithin kann nichts hinzugekommen sein, was nun eine nachträgliche Geheimhaltung erfordern würde.

Zudem kursieren etliche filmische Produktionen eines sogenannten Bündnispartners (bspw. "Trinity and Beyond"), die in oft protziger und bombastischer Weise dem geneigten Betrachter in fast abendfüllender Länge die Großartigkeit der Kernwaffen vor Augen führen. Hier wird offensichtlich das Gegenteil von Geheimhaltung praktiziert, nämlich die multimediale Divulgation und Propagation bildlicher Eindrücke der Erprobung von Nuklearwaffen.

Eine "Schutzbedürftigkeit der Informationen" scheint in dieser Hinsicht also an Schulen und in Massenmedien nicht zu bestehen. Was also ist konkret der Grund der Geheimhaltung im sogenannten Bündnis?

Noch merkwürdiger wird es, wenn man berücksichtigt, daß es sich bei der fraglichen Atomwaffe um eine Bombe vom Typ B61 handelt, entwickelt seit den 1960er Jahren, die man zum Beispiel auf Wikipedia im Artikel "B61 (Kernwaffe)" in detailreichen Bildern betrachten kann, wo man u.a. auch erfährt, daß just im Dezember '22 diese Waffe in der modernisierten Variante B61-12 in Büchel in der Eifel eingelagert werden sollte.

Gänzlich unverständlich erscheint die Berufung auf eine in den Raum gestellte Schutzbedürftigkeit von Informationen zur Lockheed F-104 "Witwenmacher". Diese Maschine ist schließlich bei der Bundeswehr seit 1987 nicht mehr im Dienst.

Warum sollte der Fluß der Information auf einmal versiegen, wenn es um die Klärung der wichtigen Frage geht, ob (a) der Bund den Steuerzahler betrügt, (b) der amerikanische Bündnispartner den Bund betrügt, (c) beides zugleich in betrügerischer Kollusion oder Kollaboration vorliegt, oder (d), wie man vielleicht hoffen zu können wünschen würde, doch alles seine schöne nukleare Richtigkeit hat?

Diese Frage nach der Wirklichkeit hinter dem Schleier der Geheimhaltung muß sich dem Bürger um so deutlicher stellen, als der Bomber Lockheed-Martin F-35A "Turkey" für Zwecke der Landesverteidigung gänzlich ungeeignet ist, da er mit seiner verminderten Radarsignatur und seinen Bombenschächten explizit für möglichst unerkanntes Eindringen in feindlichen Luftraum entworfen wurde, was massenmedial ausführlich kommuniziert wurde, und somit sich ausschließlich zur Führung von Angriffen eignet.

Wer also keinen Angriffskrieg führen will, der hat auch keine Verwendung für eine Flotte von Lockheed-Martin F-35A "Turkey" Bombern. Wer eine solche Flotte anschafft, welche extrem teuer ist und keinerlei immanenten Nutzen hat, der kann dies nach aller Logik nur in der Absicht tun, einen Angriffskrieg zu führen. Andernfalls würde er komplett unverantwortlich Geld verschwenden.

Mithin kann man, nach allem Abwägen, in der Beschaffung einer Flotte solcher Bomber nichts anderes erkennen als einen Schritt zur Vorbereitung eines Angriffskrieges, was nach Artikel 26 des Grundgesetzes "verfassungswidrig" und unter Strafe zu stellen ist, wie dem BMVg sicher bekannt ist. Im Wortlaut heißt es dort unter (1):

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Unter der nicht verifizierbaren Annahme, daß im BMVg alle Entscheidungen sorgfältig erwogen und geprüft werden, kann dort nichts anderes als absichtsvolles Handeln stattfinden, was um so stärker gelten muß, sobald eine Entscheidung, wie im vorliegenden Falle, die Ausgabe von Milliarden an Steuergeldern zur Folge hat.

Die Frage nach der Verfassungswidrigkeit des Programmes zur Beschaffung von Lockheed-Martin F-35A "Turkey" Bombern stellt sich zudem ganz unabhängig von jener nach Betrug oder Tatsächlichkeit der sogenannten Atomwaffen, denn das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen nuklearen und konventionellen Angriffskriegen.

Bitte legen Sie dar, wann, wo und gegen wen Sie einen Angriffskrieg zu führen beabsichtigen. Sofern dies der Geheimhaltung unterliegt, verpflichte ich mich hiermit, diesen Teil der Information nicht weiter zu verbreiten.

Falls Sie gegen die augenscheinliche Sachlage selber doch keinen Angriffskrieg zu führen beabsichtigen, so legen Sie bitte dar, welche Maßnahmen Sie bereits ergriffen haben und welche weiteren Maßnahmen Sie wann zu ergreifen gedenken, um im Falle eines vom sogenannten Bündnis geführten Angriffskrieges, wie er 1999 gegen Jugoslawien unternommen wurde, die Bundesrepublik Deutschland aus dem selbigen herauszuhalten und die Nutzung ihrer Ressourcen durch sogenannte Bündnispartner für die Führung des selbigen zu unterbinden.

Erläutern Sie außerdem, welche Rolle bei dem geplanten Angriffskrieg bzw. der Unterbindung eines erneuten Angriffskrieges die Lockheed-Martin F-35A "Turkey" Bomber und die sogenannte nukleare Teilhabe der Bundeswehr spielen werden.

Zu Ihrer Bequemlichkeit und da ich etwas mehr als geplant geschrieben habe, wiederhole ich noch einmal kurz die Punkte, zu denen ich von Ihnen eine konkrete, detaillierte und substantielle Auskunft wünsche:

  • (A1) Stellung in Ihrer Behörde und Name des Urhebers des Gehaltes Ihrer Mitteilung an mich
  • (A2) Benennung der für Atomwaffen zuständigen und kompetenten Stelle bei der Bundeswehr
  • (B1) Wortlaut und genaue Bezeichnung der von Ihnen angeführten Geheimhaltungsregeln
  • (B2) Ihre Ansprechpartner im sogenannten Bündnis für Nuklearwaffen sowie einschlägige Geheimhaltung
  • (B3) konkreter Grund der Geheimhaltung angesichts schulischer und massenmedialer Divulgation und Propagation von Dokumenten aller Art zu Atomwaffen und ihrer Erprobung
  • (C1) Zeitpunkt, Ort und Ziel des augenscheinlich geplanten Angriffskrieges
  • (C2) Art und Umfang der von Ihnen geplanten Maßnahmen zur Unterbindung eines erneuten Angriffskrieges durch das sogenannte Bündnis
  • (C3) Rolle der Lockheed-Martin F-35A "Turkey" Bomber und der nuklearen Teilhabe der Bundeswehr in Erfüllung von C1 oder C2

Mit freundlichen Grüßen

Michael Ludwig


-------- Ursprüngliche Nachricht --------

Von: GP BMVg OeA Buergerdialog

Datum: 05.01.23 16:21 (GMT+01:00)

An: Michael Ludwig

Betreff: WG: Luftwaffe / F-35A Beschaffung / Atomwaffen


Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1

Bundesministerium der Verteidigung

-   Bürgerdialog  -

Az 01-13-11

  

Bezug: 1. Ihr Schreiben vom 18.12.2022

           2. Zwischennachricht vom 22.12.2022

  

Sehr geehrter Herr Ludwig,

 vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.12.2022. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit:

 Die Bundesregierung nimmt Ihre Vorbemerkungen und Fragen zur Kenntnis und legt nachstehend zu der von Ihnen angesprochenen Thematik ihre Position dar.

 Die Informationspolitik der Bundesregierung zu Nuklearstreitkräften der NATO sowie anderer Atommächte unterliegt aus Sicherheitsgründen den Geheimhaltungsregeln des Bündnisses. Dies gilt auch für Fragen zur Entwicklung, Herstellung, Zertifizierung und Erprobung von, sowie dem Umgang mit, Nuklearwaffen und schließt Trägersysteme sowie Absicherungsmaßnahmen mit ein.

Demzufolge werden Aussagen und Behauptungen hierzu durch die Bundesregierung weder bestätigt, noch dementiert oder kommentiert. Eine Beantwortung der Fragen ist aufgrund der Schutzbedürftigkeit der Informationen nicht möglich.

 Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

 Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Team Bürgerdialog

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