Agentin bei der Wohnungsbesichtigung gepoppt

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Agentin bei der Wohnungsbesichtigung gepoppt

Worauf bei der Wohnungsbesichtigung zu achten ist


Tipps & Tricks zur Wohnungsbesichtigung

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Eine erfolgreiche Wohnungsbesichtigung ist von vielen Aspekten abhängig. In Ballungsräumen, in denen die Nachfrage nach Wohnraum hoch ist, stehen die Interessenten oft Schlange und warten Stunden lang auf ihre kurzweilige Besichtigung. Bevor die Interessenten die Wohnung zu Gesicht bekommen, kann es jedoch bereits zu spät sein und der Vermieter sich bereits für einen anderen zukünftigen Mieter entschieden haben. Aus diesem Grund kann es hilfreich sein trotz eines geplanten Besichtigungstermins den Vermieter direkt anzurufen und sich persönlich über die Wohnung zu informieren. Möglicherweise bietet er ihnen bei großem Interesse einen vorgezogenen Termin zur Besichtigung an.
Für den Fall dass es zur Wohnungsbesichtigung kommt, gibt es einige Details zu beachten. Die wohl wichtigste Aufgabe ist die Feststellung von Mängeln der Wohnung. Mieter sollten genau hinschauen und entdeckte Mängel im Übergabeprotokoll festhalten. Die Besichtigung sollte darum auch unbedingt bei Tageslicht durchgeführt werden um versteckte Mängel zu finden. Denn winzige Mängel sind gerade im Dunkeln leicht zu übersehen. Vorteilhaft ist es auch eine zweite Person zur Unterstützung mit dabei zu haben. Im Affekt handelt man meist schnell und unüberlegt. Darum sollten sie bei der Besichtigung einen Fotoapparat oder ein Smartphone mit Foto-Funktion dabei haben, um sich zu Hause in Ruhe nochmal die Räumlichkeiten ansehen zu können und gegebenenfalls festgestellte Mängel aufzunehmen. Natürlich ist der Gesamtzustand der Wohnung entscheidend. Dazu gehören der Zustand der Fenster und Türen, des Bodenbelags, der Wände sowie der sanitären Anlagen.
Ein weiteres wichtiges Kriterium stellt die Lage der Wohnung dar. Mieter sollten daher ihre individuellen Standortfaktoren suchen und diese anschließend gewichten und bewerten. Zu den bedeutendsten Standortfaktoren zählen sicherlich die Verkehrsanbindung und die Nähe zum Arbeitsplatz. Gibt es einen öffentlichen Nahverkehr oder Parkplätze in der Gegend? Sind medizinische Einrichtungen in der Nähe vorhanden und wie sieht es mit Einkaufsmöglichkeiten aus? Das passende Umfeld für die eigenen Bedürfnisse zu finden ist nicht einfach. Sind sie ein geräuchsempflindlicher Mensch sollten sie die Wohnung auf Lärmbelastung testen. Liegt die Wohnung zum Beispiel an einer viel befahrenen Verkehrsstraße oder einer Bahntrasse ist es von Vorteil wenn die Gebäudebauteile, speziell die Fenster, einen Schallschutz aufweisen.
Seine Nachbarn kann man sich in der Regel nicht aussuchen. Trotzdem ist es durch Nachfragen beim Vormieter möglich zu überprüfen, ob es Unruhen im Haus gibt oder es in der Vergangenheit häufig zu Streitigkeiten kam. Im Wesentlichen sollten auch die Folge- und Nebenkosten ermittelt werden. Einen ersten Überblick über den Energieverbrauch der Wohnung liefert der Energieausweis. Die tatsächlichen Nebenkosten liegen zudem oftmals höher, als die vom Vermieter in der Warmmiete berechneten Kosten. Darum sollten Mieter sich an der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres orientieren. Wer all diese Tipps beherzigt kann nun vorbereitet und gezielt die Wohnungsbesichtigung antreten.
Was muss ich beachten - was kann ich lassen
Das Übergabeprotokoll kann sie vor Streitigkeiten bewahren
"Mieten werden auf Jahre eingefroren"



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Die Wohnung liegt perfekt, ist gut geschnitten und auch noch bezahlbar – aber wie überzeugt man den Makler oder Vermieter? Auch das Auftreten bei der Besichtigung ist entscheidend. 
Wer eine schöne Wohnung mieten will, muss sich gegen viele Mitbewerber durchsetzen. Wie gelingt das? Vor allem nicht durch nerviges Verhalten. Allzu penible Menschen, die mit Zollstock und Taschenrechner zur Besichtigung erscheinen, sind bei Vermietern schnell unten durch. Dabei haben Mietinteressenten das Recht, sich ein genaues Bild von der Wohnung machen, denn es gilt: Offensichtliche Mängel können sie nach der Unterschrift unter den Vertrag nicht reklamieren. Doch: „Man muss ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen“, sagt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg . „Freundlichkeit und etwas Diplomatie helfen meist weiter.“ Acht Punkte, die man beachten sollte:
Vermieter wollen nicht immer etwas verbergen. „Sie sind grundsätzlich an guten und langfristigen Mietverhältnissen interessiert, haben also nichts gegen gut informierte Mieter, die ihre Rechte kennen“, betont Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Außerdem sind Vermieter sogar verpflichtet, Mängel anzugeben , wenn sie davon Kenntnis haben.“ Sie müssen sie dann in einer angemessenen Frist, möglichst vor dem Einzug, beheben lassen. Chychla rät daher: „Am besten ist es, freundlich und seriös aufzutreten. Und lieber etwas tiefer stapeln, als allzu kritisch nachzufragen.“ Das heißt aber nicht, eventuelle Mängel hinzunehmen. „Wer gut vorbereitet ist, entdeckt Schwachpunkte auch, ohne explizit nachfragen zu müssen.“
„Wer Fotos in der Wohnung machen möchte, muss vorher unbedingt den Vermieter oder Makler fragen und seinen Wunsch auch begründen“, sagt Michael Drasdo, Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein . So kann es wichtig sein, im Vorfeld die Küche zu fotografieren, wenn später die eigenen Möbel eingebaut werden sollen. Besondere Sensibilität ist in bewohnten Wohnungen angebracht. „Dort dürfen Fremde keinesfalls in das Persönlichkeitsrecht der Bewohner eingreifen“, betont der Rechtsanwalt. Es verbietet sich also, dort ungefragt Dinge anzufassen und auszuprobieren.
Mitunter schummeln Vermieter hierbei. Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Allerdings darf die dort angegebene Zahl bis zu zehn Prozent von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweichen. „Statt beim Besichtigungstermin alle Räume auszumessen , kann man zum Beispiel den Vermieter um einen Grundriss der Wohnung bitten“, empfiehlt Chychla. Er findet: „Verweigert er ihn aus fadenscheinigen Gründen, ist anzunehmen, dass er mit der Wohnungsgröße gemogelt hat.“
Feuchtigkeit, Lärm, Fenster: Das müssen Mieter beachten
Sie ist ein handfester Grund, Abstand von der Wohnung zu nehmen – auch wenn sie noch so gut geschnitten und schön gelegen ist. „Selbst wenn die Wohnung äußerlich in Ordnung ist, können feuchte Stellen und Schimmel vorhanden sein“, so Chychla. Manchmal sind sie unter Farbe oder Tapete versteckt. Frisch gestrichene Ecken oder lose Tapete in der Nähe von Fenstern können darauf hindeuten. „Hilfreich ist es, sich auf seine Nase zu verlassen“, sagt er.
Ein modriger Geruch ist immer ein Indiz, dass etwas nicht stimmt. „Vor allem in Erdgeschosswohnungen dringt gern Feuchtigkeit ein, besonders wenn der Keller nicht gedämmt ist.“ Deshalb ist es gut, sich bei der Wohnungsbesichtigung auch den Keller zeigen zu lassen. „Unter dem Motto: Ich habe hochwertige Fahrräder, die ich dort abstellen will. Mal sehen, ob sie reinpassen“, rät Chychla.
Besichtigungen finden oft an Wochenenden statt. Es empfiehlt sich, an einem anderen Tag noch mal hinzufahren und sich das Wohnumfeld anzusehen. Wie befahren ist die Straße? Wird in der Nachbarschaft gebaut? Wichtig ist, auch die Zukunft des Viertels zu bedenken: Gibt es eine Freifläche, die eventuell bebaut werden soll? Folgt der unauffälligen Nähstube in den Gewerberäumen im Erdgeschoss vielleicht demnächst eine belebte Kneipe? „Es lohnt sich, mit den Nachbarn darüber zu sprechen“, betont Chychla.
Natürlich hat niemand etwas dagegen, wenn bei der Besichtigung das eine oder andere Fenster oder eine Tür geöffnet oder geschlossen wird, um zu schauen, ob sie gut schließen. „Dabei wird aber nicht klar, ob sie auch dicht sind“, erklärt Chychla. Das ist aber kein Grund zur Sorge. Solche Mängel kann der Mieter auch noch später nach seinem Einzug anzeigen. „Dabei handelt es sich um verdeckte Mängel. Die muss der Vermieter immer beheben“, stellt der Mietexperte klar. Der Mieter ist sogar verpflichtet, sie umgehend anzuzeigen, sobald er sie entdeckt hat.
Außerhalb der Heizsaison ist es schwer, herauszufinden, ob die Heizung funktioniert. „Wenn in jedem Raum ein Heizkörper steht, ist anzunehmen, dass sich die Wohnung ausreichend beheizen lässt“, erklärt Chychla. Fehlt irgendwo einer, sollte man das im Übergabeprotokoll vermerken. Stellt sich später heraus, dass die Wohnung nicht ausreichend warm wird, muss der Vermieter diesen verdeckten Mangel abstellen.
Diese sollten Mieter bei der Besichtigung immer ansprechen und im Übergabeprotokoll festhalten lassen. Denn es gilt: Gemietet wie gesehen. Eine Mietminderung kann der Mieter dafür später nicht mehr geltend machen. Es besteht sogar die Gefahr, dass er beim Auszug für diese Mängel geradestehen muss. (dpa)
FC, Haie oder das Neuste aus Oberberg - gestalten sie ihr individuelles News-Paket.
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Die Gefahr von Restalkohol im Blut wird immer wieder unterschätzt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte einem Kläger Recht gegeben.
Nach kleineren Unfällen stellt sich oft die Frage: Brauchen wir die Polizei?
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Endlich die Traumwohnung gefunden? Und das auch noch für wenig Geld? Vorsicht, das kann eine Falle sein. Insbesondere, wenn vor der eigentlichen Besichtigung schon Kaution bezahlt werden soll.
Mit einer neuen Masche haben es Betrüger auf das Geld Wohnungssuchender abgesehen. Interessenten sollen dabei noch vor der Wohnungsbesichtigung eine Kaution hinterlegen, die angeblich von der Online-Reiseagentur booking.com verwaltet wird. Wer sich darauf einlässt, ist sein Geld los.
Auf die Abzocke weist die unabhängige, österreichische Informationsplattform für Internet-Betrug «Watchlist Internet» hin. Zu erkennen sei die Masche demnach meist daran, dass die Traumwohnung in einem der gängigen Onlineportale sehr günstig angeboten wird. Wer den angeblichen Vermieter kontaktiert, erhält eine Antwortmail. Darin erklärt dieser, im Ausland zu leben und die Besichtigung daher vermeintlich mit booking.com über einen sogenannten Booking-Agenten abwickeln zu wollen.
Wer dem Vorgehen zustimmt, erhält kurz darauf eine gefälschte E-Mail von booking.com, in der sich die Kriminellen als eben jene Booking-Agenten ausgeben. Als angebliche Sicherheit für den Vermieter fordern sie vor der Wohnungsbesichtigung eine Kaution per Überweisung ein, die es angeblich zurückgibt, sollte man die Wohnung nicht nehmen wollen. Wer tatsächlich überweist, hört und sieht von dem angeblichen Vermieter und seinem Agenten nie wieder was, schreibt «Watchlist Internet».
Oft gebe der scheinbar im Ausland lebende Vermieter einen Beruf mit hohem gesellschaftlichen Ansehen an - zum Beispiel Arzt. Sollten einer oder mehrere der genannten Hinweise bei der Wohnungssuche auffallen, gilt höchste Alarmbereitschaft. Laut «Watchlist Internet» koordiniert booking.com keinerlei solcher Wohnungsbesichtigungen.

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