Zwei diebische Teens von falschem Polizisten gefickt

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Home Panorama Indien: „Unberührbare“ Teenies vergewaltigt und aufgehängt
Panorama Indien „Unberührbare“ Teenies vergewaltigt und aufgehängt
Veröffentlicht am 29.05.2014 | Lesedauer: 3 Minuten
Festnahme nach Massenvergewaltigung
Zwei Cousinen hatten abends noch mal aufs Feld gehen wollen und kamen nie wieder. Am nächsten Morgen fanden Dorfbewohner sie an einem Mangobaum. Sie stammten aus der Kaste der „Unberührbaren“.
Festnahme nach Massenvergewaltigung
Vergewaltiger sind nur „Jungs, die Fehler machen“
Todesstrafe für drei Männer wegen Vergewaltigung
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Die Polizei hat nach der jüngsten Massenvergewaltigung von zwei Mädchen in Indien einen Mann festgenommen. Er steht im Verdacht, mit weiteren Tätern die Mädchen missbraucht und getötet zu haben.
A ls die Bewohner des Dorfes Katra Shahadatganj im nordindischen Bundesstaat Uttar Pradesh mittwochmorgens aus ihren Hütten traten, bot sich ihnen ein schrecklicher Anblick: Zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen baumelten aufgehängt an einem Mangobaum im Obstgarten des Dorfes.
Auf Fotos aus Katra Shahadatganj ist zu sehen, wie die bekleideten toten Mädchen noch an den Seilen hängen, während Frauen des Dorfes vor ihnen auf dem Erdboden sitzen und Männer unbeteiligt herumstehen und in Richtung der Kamera schauen.
Die Cousinen waren in der Nacht zuvor vermisst gemeldet worden. Sie hatten kurz aufs Feld gehen wollen, wahrscheinlich um ihre Notdurft zu verrichten, und waren nicht in ihre Behausungen zurückgekehrt. Untersuchungen der Leichname haben bereits ergeben, dass die Mädchen vergewaltigt und dann gewaltsam aufgehängt wurden, wahrscheinlich um Zeugenaussagen zu verhindern.
„Wir haben die Untersuchung noch nicht abgeschlossen, aber wir glauben, dass die Mädchen attackiert wurden, weil sie aus einer niedrigen Kaste stammten“, sagte der örtliche Polizeichef Man Singh Chauhan zur „Washington Post“ .
Die Mädchen gehörten der Gemeinde der Dalit an, die im indischen Kastensystem als „unberührbar“ deklariert wurde, da die Dalit in diesem System weit unten standen. Ihre 160 Millionen Angehörigen mussten die schwersten, schmutzigsten Arbeiten verrichten.
Das menschenverachtende Kastensystem Indiens ist offiziell abgeschafft worden. Das hindert viele Inder aber nicht daran, immer noch in den Grenzen der Kasten zu denken und zu handeln.
Die Polizei geht davon aus, dass fünf Männer an den Vergewaltigungen und Morden beteiligt gewesen sind. Zwei dieser Männer wurden bereits festgenommen, drei weitere werden noch gesucht. Außerdem wurden zwei Polizisten vom Dienst suspendiert, da sie nicht gehandelt haben sollen, nachdem Verwandte die Mädchen als vermisst gemeldet hatten. Welcher Kaste die Täter angehören, ist noch nicht bekannt.
Gruppenvergewaltigungen – besonders an Frauen niedriger Kasten – sind in den Fokus des öffentlichen Bewusstseins Indiens geraten, seit im Jahr 2012 eine Studentin in einem Bus in Delhi erst vergewaltigt und dann brutal ermordet worden war. Auch weltweit machen grausame, in Indien verübte Vergewaltigungen seitdem immer wieder Schlagzeilen.
Nach dem Fall von 2012 und den darauf folgenden massiven Protesten von Bürgern beschloss die indische Regierung mehrere Gesetze zur Verschärfung der Bestrafung von Vergewaltigern. Dazu gehört auch die Todesstrafe . Den beiden toten Mädchen hat das nicht mehr geholfen.
Was den Fall aus Uttar Pradesh noch abstoßender macht: Ein Spitzenpolitiker des Bundesstaates hatte vor kurzem auf Stimmenfang für die indischen Parlamentswahlen verkündet, Vergewaltiger seien nur „Jungs, die Fehler machen.“ Damit wollte er die Verschärfung des Strafrechts bei Vergewaltigungen kritisieren.
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Der Kurz-Link dieses Artikels lautet: https://www.welt.de/128539337

11.07.2017 | Stand 10.01.2021, 12:31 Uhr
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In Dingolfing gab sich ein Anrufer als Polizeibeamter aus und versuchte die Leute nach ihren persönlichen Verhältnissen auszufragen.
DINGOLFING Am 1. Februar zwischen 19.30 Uhr und 20.30 Uhr gingen im Stadtgebiet Dingolfing bei vier verschiedenen Personen verdächtige Telefonanrufe ein. Der Anrufer gab sich als Polizist aus und behauptete, es wären zwei rumänische Staatsbürger festgenommen worden, die eine Liste mit potentiellen Einbruchsopfern bei sich hatten. Der oder die Angerufene soll auf dieser Liste stehen. Beim Gespräch versuchte der Anrufer die persönlichen Verhältnisse zu erforschen. Im Display des Telefons erschien die vorgetäuschte Notrufnummer 08731/110.
Sollten Sie einen solchen Anruf erhalten, beantworten sie keine der Fragen und legen auf. Sollte tatsächlich einmal eine unbekannte Person an ihrer Türe klingeln, öffnen sie nicht, lassen sie sich einen Ausweis zeigen und sollten sie dann immer noch Bedenken haben, rufen sie die Notrufnummer 110.




Ein Polizist ist eine Autoritätsperson. Gerade Kinder würden umgehend tun, was dieser sagt. In Waren soll ein Mann das ausgenutzt und sich als Polizist ausgegeben haben, um kleine Mädchen anzusprechen.


Ein angeblich falscher Polizist treibt womöglich in Waren sein Unwesen: Er habe, so Polizeipressesprecherin Karen Lütge auf Nordkurier-Nachfrage, in der Geschwister-Scholl-Straße zwei Mädchen angesprochen. Der Mann habe in einem polizeiähnlichen Auto gesessen und sei polizeiähnlich gekleidet gewesen. Von den Eltern eines der angesprochene Kinder sei Anzeige bei der Polizei erstattet worden.
"Es ist definitiv kein Polizist, der sich so verhalten würde", betonte Karen Lütge. Man nehme die Anzeige sehr ernst und gehe den Hinweisen nach. Darüber hinaus bittet die Polizeisprecherin die Bürger darum, sofort die Polizei zu verständigen, falls ihnen ein Mann auffallen sollte, der Kinder als angeblicher Polizist anspricht. "Es ist wichtig, dass auch Kinder informiert werden, dass sie sich in so einem Fall sofort an ihre Eltern oder Betreuer wenden sollen", so Karen Lütge weiter. Zudem sollten Meldungen an die Polizei "zeitnah" geschehen, damit die Beamten den Hinweisen schnell nachgehen könnten.
Der Nordkurier – Nachrichten und Service aus unserer Heimat, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

taz. die tageszeitung vom 16. 2. 2000
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■ Disziplinargericht befindet auf Entlassung: Nach sechs Jahren Prozess soll die 30.000 Marks-Unterschlagung an zwei Ukrainern echte Folgen haben / Verteidiger wollen in Berufung gehen
Die Verteidiger zweier Bremer Polizisten zogen vor der Diszipli-narkammer im Verwaltungsgericht gestern alle Register. Vergebens. Die beiden Beamten Ralf W. und Thorsten Sch. müssen wegen Unterschlagung aus dem Polizeidienst entlassen werden. Doch sechs Monate sollen sie noch halbiertes Gehalt bekommen.
Die Disziplinarkammer folgte damit einem Urteil des Landgerichts. Dort waren die beiden heute 36- und 40-jährigen Polizisten in der zweiten Instanz des Strafprozesses zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil sie zwei Ukrainern 30.000 Mark abgenommen und diese eingesteckt hatten. Obwohl die beiden Beamten, die seitdem vom Dienst suspendiert sind, die Tat bis heute nicht zugegeben haben, hatten die Richter sie der Tat für schuldig befunden. Das Landgericht hatte dieses Urteil vor allem mit der Glaubwürdigkeit der bestohlenen Ukrainer begründet. Dass zwei sprachunkundige Landesfremde ausgerechnet zwei deutsche Polizisten grundlos anzeigen sollten, leuchte nicht ein – auch wenn die Verteidigung die Glaubwürdigkeit der Ukrainer zu erschüttern versuchte.
Die Geschichte hatte 1994 begonnen, als einer von zwei Ukrainern, die in Bremen zwei Firmen-Laster kaufen wollten, von einem Kaufhausdetektiv angehalten wurde. Die beiden herbeigerufenen Polizisten, Ralf W. und Thorsten Sch., durchsuchten den Mann, stellten bei ihm Bargeld sicher – was sie nie quittierten – nahmen sich dann sein Bahnhofs-Schließfach vor – und verabschiedeten sich danach, ohne ihm die rund 30.000 Mark für den Autokauf zurückzugeben.
„Damit haben sie in einem Kernbereich schwerwiegend gegen ihre Pflichten verstoßen“, begründete gestern das Disziplinargericht das Urteil. Die beiden Polizisten hätten ihr Amt auf Kosten unerfahrener, sprachunkundiger Ausländer miss-braucht. Sie hätten das Geld offenbar in der Annahme eingesteckt, dass niemand den Ukrainern glauben werde. Tatsächlich wurden sie zu mehreren Revieren geschickt, bevor sie Anzeige erstatten konnten. Auch der Vertreter der obersten Dienst- und Einleitungsbehörde hielt den seit drei Jahren bei reduzierten Bezügen vom Dienst sus-pendierten Polizisten vor, das Ansehen der gesamten Beamtenschaft beschädigt zu haben. Sie seien den Kollegen nicht mehr zumutbar. „Keiner will doch noch in ihrer Nähe sein – wenn noch etwas passiert.“
Im Zivilverfahren hatten die beiden Polizisten zuletzt vor wenigen Monaten einen Vergleich zugestimmt, wonach sie dem Ukrainer rund 28.000 Mark der unterschlagenen Barschaft zurückerstatten werden. Bislang haben sie nicht gezahlt. Jetzt droht ihnen die Zwangsvollstreckung. Das jedoch war gestern nicht Thema – da das Disziplinarverfahren vor allem an den Ausgang des Strafverfahrens, an die zehn-Monate-auf-Bewährung, gebunden ist. Nur wenn die Verteidiger schwerwiegende Verfahrensfehler hätten plausibel machen können, wäre die Bindung an dieses Urteil erloschen. Das jedoch misslang der Verteidigung. Sie plant nun einen zweiten Anlauf vorm Disziplinarhof des Oberverwaltungsgerichts.
Möglich scheint jetzt auch die Wiederaufnahme des Verfahrens. Denn neben verschiedenen Argumenten, die das frühere Unterschlagungs-Urteil erschüttern sollten, hatten die Verteidiger überraschend auch einen bislang unbekannten Zeugen benannt. Dieser könnte ihre Mandanten entlasten. Er habe 1994 auf dem Bahnhofsvorplatz beobachtet, wie die beiden Streifenbeamten einem der Ukrainer ein Geldbündel gegeben habe – so die Ankündigung. Das Disziplinargericht erklärte sich für eine solche Beweisaufnahme jedoch als nicht zuständig. ede
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