Wir machen auf - 5 Jahre Haft?

Wir machen auf - 5 Jahre Haft?

@EINIG
Foto: Screenshot Volksverpetzer https://www.volksverpetzer.de/social-media/wirmachenauf
Coronapedia: https://coronapedia.de
Chan-jo Jun: https://twitter.com/Anwalt_Jun/status/1345695326905266176/photo/1

Wir machen auf - Kein Lockdown mehr: Drohen 5 Jahre Haft für Selbstständige?

Das Infektionsschutzgesetz macht es möglich! Selbstständigen, die sich der aufsehenerregenden Initiative "Wir machen auf" anschließen, riskieren bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Dies erklärt Anwalt Chan-jo Jun auf Twitter, der sich dort bereits mit dem Hashtag #Quatschjura einen Namen bei den Querdenken-Gegnern gemacht hat.

Maßgeblich ist hierfür jedoch, dass dem Gewerbetreibenden nachweisbar ist, dass durch die Öffnung seines Geschäftes eine Verbreitung von Krankheitserregern stattgefunden hat. In der Praxis ist die nahezu ausgeschlossen. Wundern würde man sich in der momentanen Situation in diesem Land dennoch nicht, sollte eine hohe Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe wegen Verstoß gegen § 74 IfSG verhängt werden.

Der Volkverpetzer hingegen freut sich in seinem Artikel bereits auf rechtliche Konsequenzen und spricht von kurzen Prozess machen: "Ein Aufruf in Telegram zum zivilen Ungehorsam mag heroisch klingen. Das Ordnungsamt wird mit diesen Möchtegern-Rebellen jedoch kurzen Prozess machen."


Initiave in Niederlanden am 17.01.2020

Eine Initiative aus den Niederlanden, die bereits Anfang Dezember erklärte, dass man zum 17.01.2020 seine Geschäfte öffnen wird, auch wenn der Lockdown noch gelten sollte, gilt als Vorreiter.


Rechtliche Informationen seitens des Initiators
Der Initiator, Macit Uzbay, offenbar ein Inhaber eines Kosmetikstudios, versprach, dass im Laufe des Montags ein Ratgeber mit rechtlichen Hinweisen als PDF zur Verfügung gestellt wird.


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