Was beidem Mieten einer Unterkunft zu berücksichtigen ist

Was beidem Mieten einer Unterkunft zu berücksichtigen ist


Was beim Mieten einer Unterkunft zu berücksichtigen ist

Größe, Lage und Preis einer Unterkunft müssen stimmen, doch einen ansprechenden Mix aus allen drei Variablen muss erst einmal gefunden werden und dies gestaltet sich oftmals recht schwierig. Hat man ein passendes Angebot gefunden kommt hinzu, dass freie Mietwohnungen in beliebten und zentralen Gegenden rares Gut sind, wodurch auf eine Unterkunft manchmal an die 50 Bewerber kommen. Schnelligkeit ist wichtig, doch gibt es in Sachen Wohnung mieten, besonders für Neulinge auf diesem Gebiet, eine ganze Vielheit zu beachten. Selbst für diejenigen, die bereits Erfahrung mit Mietwohnungen haben, stellen die Suche nach einer neuen Unterkunft und solcher anschließende Umzug meist eine erneute Herausforderung dar. Ob unerfahren oder in keinster Weise - mit den folgenden Tipps gehen Sie die Unterkunftssuche in jedem Fall richtig an!

So machen Sie Eindruck bei jener Unterkunftsbesichtigung

Nehmen Sie Ihre Bewerbungsmappe mit. (Anschreiben, Lebenslauf, Mieterselbstauskunft, ggf. SCHUFA-Bonitätsauskunft, etc.)

Treten Sie freundlich, aufgeschlossen und ordentlich auf gekleidet auf.

Haustiere bei jener Besichtigung daheim lassen (ob diese erwünscht sind kann später erfragt werden)

Bewerbungsmappe anfertigen (kurzes, persönliches Anschreiben, Foto, Lebenslauf, etc.)

Viele Wege führen zur TraumWohnung

Die Suche nach einer Wohnung kann über verschiedene Wege stattfinden. Man kann entweder einen Immobilienmakler aufsuchen, lokale Zeitungen und Anzeigenblätter nach Unterkunftsangeboten durchsehen beziehungsweise ganz unmittelbar mithilfe von Immobilienportalen im Internet nach den individuellen Bedürfnissen suchen. Tipp: Wer auf Unterkunftssuche ist, sollte dies Verwandte, Freunde und Bekannte ruhig wissen lassen, denn es kommt relativ oft vor, dass über private Kontakte Unterkunften vermittelt werden.

Sympathisch beim Vermieter auftreten

Wenn solcher Vermieter den Bewerber nach dem derzeitigen Arbeitgeber und Einkommen fragt, so müssen die Angaben wahrheitsgemäß sein. Auch die Auskunft darüber, wie viele Personen in solcher Mietwohnung wohnen werden sollte stimmen, ansonsten kann dieser Vermieter den Mietvertrag später anfechten. Private oder intime Fragen müssen natürlich in keiner Weise beantwortet werden, doch eine absolut nicht ganz ehrliche Antwort ist in solchen Fällen möglicherweise besser, als keine. Es nützt allerdings nichts, sich ins Zeug zu legen, wenn dieser Vermieter durch und durch unsympathisch erscheint. Wen Unbehagen in einer solchen Angelegenheit überkommt, solcher sollte lieber die Suche fortsetzen, anstatt sich in Zukunft wohlmöglich ständig mit einem unfreundlichen Vermieter auseinandersetzen zu müssen.

Renovieren, Einziehen, Wohnen

Wenn schließlich eine passende Wohnung zur Miete gefunden und zweitrangig der Vermieter von überzeugt ist, beginnt die Einzugsphase. Bevor solcher Vertrag unterzeichnet wird sollten Mieter und Vermieter gemeinsam über Renovierungsarbeiten sprechen. Eventuell übernimmt jener Vermieter einige dieser Anfallenden Kosten, wenn die Vorhaben den Wohnungswert aufrechterhalten oder sogar steigern, zgeschätzt Unterspiel durch das Verlegen eines neuen Fußbodens. Oder die beiden Parteien einigen sich auf eine Mietminderung, wenn der Mieter die Kosten für große Renovierungsarbeiten allein trägt, wie zetwa Beispiel den Einbau einer neuen Küche, die bei Auszug des Mieters dem Vermieter überlassen wird. Wenn beidem Einzug irgendjene Mängel und Schäden in der Unterkunft zu sehen sind, sollte jener Mieter diese zur Sicherheit fotografieren beziehungsweise schriftlich dokso etwaentieren und vom Vermieter unterzeichnen lassen, damit am Ende des Mietverhältnisses kein Streit zwischen den beiden Parteien entsteht. Übrigens: Bild aus der alten Wohnung in solcher Wohnung im Laufe dieser Zeit irgendsolche Reparaturen anfallen (Heizung, Rohre, Leitungen etc.), dann informieren Sie in jedem Fall den Vermieter. Rechtmäßig muss er für die Instandhaltung seines Eigentetwas sorgen, nicht jener Mieter!

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Ein möglichst nahtloser Übergang

Wer von einer alten in eine neue Mietwohnung zieht sollte zunächst in seinem bisherigen Mietvertrag nachlesen, was seinerzeit vereinbart und ob eine Kündigungsfrist festgelegt wurde. In dieser Regel kann ein Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Zusätzlich kann man sich bei den örtlichen Mietvereinen in etwafassend zu diesem Thema informieren. In diesem Fall ist zu beachten: lieber ein oder zwei Monate doppelte Miete zahlen, bevor man die alte Unterkunft zu früh kündigt und noch keine neue in Aussicht hat!

Weiterführende Informationen aus unserem Ratgeberbereich

Mietvertrag - Grundsätzlich regelt jener Mietvertrag, jene Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben. Häufig sind jedoch mitnichten alle darin aufgeführten Klauseln rechtens. Lesen Sie hier mehr zu diesem Thema.

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