Wahlen in Deutschland-Ihr macht euch strafbar!

Wahlen in Deutschland-Ihr macht euch strafbar!

Frank Radon

Fahrt ihr PKW ohne gültigen Führerschein? Normal nicht denn das ist strafbar.

Ihr geht aber wählen ohne eine Legitimation für die Wahl zu besitzen und wisst gar nicht, dass ihr euch damit strafbar macht.

Mit dem folgenden macht man es euch so was von einfach. Ihr braucht nur noch zu lesen, zu erkennen und zu verstehen.

Und trotzdem wird immer kräftig endlos weiter diskutiert. Kein Wunder, dass wir kein freies Land sind wo jeder darauf pocht Recht haben zu wollen weil er die Wahrheit die geschrieben steht nicht erkennen und verstehen will.


Wer darf in der BRD wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Und nun fordere ich jeden Einzelnen endlos, ewig, sinnlos Diskutierer dazu auf, dass er mir seine deutsche Staatsangehörigkeit, ohne den einzigen Nachweis der BRD über die deutsche Staatsangehörigkeit, nachweisen soll und ich gebe ihm alles was ich besitze!

Wie erlangt man die deutsche Staatsangehörigkeit?


Ich zweifle bei jedem Deutschen an, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt!

Und somit macht ihr euch gemäß  § 107a Strafgesetzbuch der BRD strafbar, wenn ihr an einer Wahl in der BRD teilnehmt.


Wir alle gelten in diesem System als staatenlose Personen die über keinerlei Rechte verfügen da wir dem bürgerlichen Tod (capitis deminutio Maxima = römisches Recht, dem kanonischen Recht und den goldenen Bullen der Päpste ausgesetzt sind!

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

Solche Aussagen wie "Wir müssen wählen sonst bekommen die Altparteien die Stimmen" oder "Die AfD oder die Basis wird uns helfen" sind absoluter Humbug denn kein "Politiker" der BRD ist jemals von uns gewählt worden weil wir keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen die uns dazu legitimiert wählen zu dürfen!


Was können wir tun? Das ist ganz einfach. Schreibt eurem Wahlbüro!


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit fordere ich sie dazu auf, mich aus dem Wahlregister zu streichen und mir dieses schriftlich zu bestätigen.

 

Begründung:

Ich als Deutscher benötige, um in der Bundesrepublik Deutschland wählen zu dürfen, gemäß §12 Bundeswahlgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__12.html und Artikel 116 Grundgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html die deutsche Staatsangehörigkeit die mich dazu legitimieren würde in der BRD wählen zu dürfen.

 

Da die BRD ein eingesetztes Provisorium der Alliierten, immer noch ein besetztes Land bis zum heutigen Tag, ist und Artikel 146 bis heute nicht umgesetzt wurde, ist die BRD kein Staat. Das kann man auch daran erkennen, dass die BRD über keine Verfassung verfügt. Jeder souveräne Staat verfügt über eine Verfassung. Aus diesem Grunde kann die BRD gar keine Staatsangehörigkeit vergeben.

 

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

 

Da ich mich gemäß § 107a Strafgesetzbuch der BRD nicht strafbar machen möchte, fordere ich die Austragung aus dem Wahlregister.

https://dejure.org/gesetze/StGB/107a.html

 

Ich gelte in diesem System BRD als Ausländer, weil ich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Dadurch ist es mir als geltender Ausländer im eigenen Land nicht gestattet, dass ich an dem Schauspiel der sogenannten Wahl meine Stimme abgebe und sie in der Urne versenke.

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1)   Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

 

Nach § 30 Abs. 1 StaG darf ausschließlich und nur die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit feststellen.

Genau diese Behörde hat mir mitgeteilt, dass ich dort als Deutscher nicht geführt sei, was aufgrund des fehlenden Verwaltungsaktes der „Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit“ resultiert.

 

Deshalb die Forderung an sie, mich aus dem Wahlregister auszutragen. Ich erwarte eine Bestätigung für die Austragung.

 

 

MfG

 

Zur Wahl sollte jeder hingehen und es überprüfen ob man ausgetragen wurde. Falls nicht, hat man das Schreiben was man hin geschickt hat und die Bestätigung dafür als Antwort bekommen. Und dann sollte man Anzeige erstatten wegen offensichtlichen Wahlbetrug.


Außerdem kann man der Familie, den Freunden, Verwandten, Bekannten und Kollegen diese beiden Schreiben zeigen. Denn das ist ein Nachweis darüber, dass wir gar nicht wählen dürfen. Ansonsten würden sie uns aus der Wählerliste gar nicht austragen.


TUN !!!


Frank Radon

 


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