WG Mitbewohnerin hat wieder einen neuen Stecher

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WG Mitbewohnerin neuen Job - meine Leistungen werden eingestellt
Starter*in Berti Datum Start 16 Dez 2011 Stichworte (tags) eingestellt leistungen mitbewohnerin neuen
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Meine WG Mitbewohnerin hat einen neuen Job bekommen und dies auch dem Jobcenter mitgeteilt. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, mit vorläufiger Einstellung der Leistungen und Anhörung. Ich soll bis Ende des Jahres antworten, da aber ja laut dem Schreiben schon Leistungen eingestellt sind, kann ich mir nicht soviel Zeit lassen. Im Schreiben steht, das nach Erkenntnis des SB meine "Lebenspartnerin" eine Arbeit aufgenommen hat und zur Vermeidung von Überzahlungen und Rückzahlungen die Leistungen vorläufig eingestellt werden, da möglicherweise die BG nicht mehr hilfsbedürftig ist. Und ich soll den Arbeitsvertrag umgehend einreichen. Die endgültige Entscheidung soll innerhalb von 2 Monaten getroffen werden. Widerspruch gegen die Aufnahme meiner Mitbewohnerin in meine BG und gegen die Annahme das es die Lebenspartnerin ist, habe ich schon vor ca. 4 Monaten raus geschickt, bis auf den Eingang bis heute noch keinen Bescheid dazu bekommen. Jetzt ist die Frage was soll ich da als Anhörung am besten schreiben? Arbeitsvertrag kann ich gar nicht einreichen, habe ich keinen Zugriff drauf. Des weiteren ist eh der Widerspruch noch nicht entschieden und ich denke kann ja wohl nicht sein, das der SB sich 2 Monate Zeit nimmt für die Entscheidung über die vorläufige Leistungseinstellung. Denn somit bekomme ich ja mindestens 2 Monate kein Geld und es würde vorsätzlich eine Kündigung des Mietverhältnis riskiert, da ich dann keine Miete zahlen kann. Außerdem frage ich mich ob es rechtens ist, als Begründung die Vermeidung von Überzahlung / Rückzahlung einfach die Leistungen einzustellen. Wenn man das so sieht, würde ich bei positvem Entscheid meines damaligen Widerspruchs ja noch jede Menge Geld nachgezahlt bekommen. Ab wann kann man eigentlich diesen Eilantrag stellen, schon aufgrund des Schreiben mit der vorläufigen Leistungseinstellung und Anhörung oder erst wenn man einen endgültigen Bescheid dazu bekommt und wie sollte der in dem Fall aussehen ? Ich wäre sehr dankbar für Infos, was ich jetzt am besten mache bzw. schreibe in der Anhörung und ob man da auch eine Frist setzen kann ( wenn ja wie lange ), innerhalb diesen Zeitraums ich vom SB eine Antwort erwarte um danach anzudrohen einen Eilantrag beim Sozialgericht zu stellen (falls dieser hier schon möglich ist).
Mittlerweile ist der Widerspruchsbescheid da, in Bezug auf den nun etwas über 3 Monate alten Widerspruch gegen die BG . Wurde natürlich abgewiesen. Nun habe ich ein neues Schreiben vom SG mit Schriftsatz vom JC , auf das ich wieder Stellung nehmen soll. Für JC steht fest ist eine BG mit Verweis auf Widerspruchsbescheid, der auch dem SG jetzt vorgelegt wurde. Dann das Einkommen meiner Mitbewohnerin wurde noch nicht nachgewiesen anhand Kontoauszüge und Abrechnung ( hierzu wurde sie aber selbst vom JC bisher nicht aufgefordert und im Änderungsbescheid vom Ende des Jahres ist jetzt auch schon ein Einkommen von ihr eingetragen, frage ich mich was da noch zu klären sein soll ). Das meine Einnahmen aus der Selbständigkeit nicht ausreichend sind um davon zu leben wird nicht bestritten, JC meint könnte aber auch ich könnte ja in den letzten 4 Monaten besser verdient haben und unterstellt ich habe jetzt sicher ausreichendes Einkommen um meinen Mietanteil selbst zu zahlen, ansonsten würde aber sicher auch meine Partnerin gerne das Geld vorstrecken (Was meine Mitbewohnerin natürlich nicht macht, wovon auch, hat selbst nur Teilzeitstelle im Moment ). Wohnungslosigkeit würde nicht drohen, wegen meiner Einnahmen und ihrer bzw. wenn Sie mir das vorstreckt. Aber auch wenn nicht könnte der Vermieter ja erst ab Ende Februar kündigen. So langsam frag ich mich echt wie die sich das vorstellen, das sind doch alles Vermutungen, davon kann ich auch kein Essen und Miete bezahlen. Wäre nicht wenigstens die Nachzahlung von Heizkosten vom JC gekommen hätte ich schon keinen Cent mehr in der Tasche. Nun muss ich mir ne Stellungnahme überlegen, aber sollte ich die jetzt nur auf das Schreiben vom JC beziehen oder auch auf den Widerspruchsbescheid ? Der Bescheid verdreht ja einige Tatsachen und beinhaltet Fehler, bin mir grad nicht sicher ob ich diese Dinge daraus jetzt schon vortragen sollte, oder diese aufsparen für eine Klage, die ich dann wohl durchziehen muss aufgrund des abgelehnten Widerspruch gegen die BG .
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ich habe nach meinem abgeschlossenen Sportwissenschafts-Studium in Göttingen eine Ausbildung zur Orthopädietechnik-Mechanikerin teils in Hamburg und teils in Traunstein absolviert. Beginne nun zum 01.08.21 meine neue Arbeitsstelle hier in München und freue mich darauf neue verrückte Leute kennenzulernen.

In meiner Freizeit gehe ich gerne auf Konzerte, Festivals und Bars, wobei ich mir das ein oder andere Bierchen genehmige. Kneipensporarten wie Billiard, Daten oder auch Kickern finde ich super. Ich bin generell gerne unter Leuten, sei es zum SUP, Kino, Essen gehen, Spieleabende etc.

Ich würde mich als aufgeschlossenen Menschen beschreiben, mit leichter Tendenz zur Tollpatschigkeit und dem Hang dazu über sich selbst zu lachen.
Finde es schwierig seiner eigenen Person in Textform gerecht zu werden, also lasst uns treffen um einen realistischen Eindruck zu gewinnen.

Ich freu mich!

Lisa :)


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