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Home Print DIE WELT Wirtschaft Wann Bewerber den Chef anlügen dürfen – und sollten
Wirtschaft Wann Bewerber den Chef anlügen dürfen – und sollten
Veröffentlicht am 21.02.2020 | Lesedauer: 4 Minuten
Einige Fragen sind im Vorstellungsgespräch unzulässig
„Es darf keine flächendeckenden Schulschließungen mehr geben“
Antisemitismus könne man nicht per Dekret entfernen, sagt die Ministerin
Wie entsteht ein Titelthema für die WAMS?
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D as Bewerbungsgespräch lief so gut, dass Jasamin Ulfat-Seddiqzai dachte, sie bekäme den Job. Dann aber wurde sie zu einem zweiten Gespräch eingeladen – dieses Mal mit dem Chef persönlich. „Er hat mir dann gesagt, er müsse mein Kopftuch thematisieren“, sagt die gelernte Anglistin und Germanistin.
Ulfat-Seddiqzai unterrichtet an der Universität Duisburg-Essen Britische Literatur im postkolonialen Kontext und forscht zum Thema orientalistische Stereotypen und Rassismus. Damals sei es um einen Studentenjob im Büro einer Sprachschule gegangen, erzählt sie. „Im Vorstellungsgespräch hat mich mein Chef gefragt, ob ich bereit wäre, das Kopftuch abzusetzen.“ Sie habe wahrheitsgemäß geantwortet, sie könne sich das vorstellen, wenn der Job es erfordere.
Die Wissenschaftlerin und Journalistin hat häufig erlebt, dass es in Bewerbungsverfahren um ihren Glauben oder um ihren afghanischen Migrationshintergrund ging. Das seien private Themen, die für die Entscheidung des Arbeitgebers keine Rolle spielen dürfen, betont Evelyn Räder, Arbeitsrechtsexpertin in der Bundesrechtsabteilung der Gewerkschaft Ver.di. „Ob ich einen Migrationshintergrund habe oder die deutsche Staatsbürgerschaft besitze, muss dem Arbeitgeber egal sein.“
Allerdings gebe es eine Ausnahme: Bei Zugewanderten müssten sich Arbeitgeber versichern, dass diese in Deutschland arbeiten dürfen. Beschäftigen sie jemanden trotz Arbeitsverbot, begingen sie selbst eine Ordnungswidrigkeit. Generell lässt sich sagen: Fragen nach privaten Informationen sind so lange tabu, wie sie nichts mit der Ausübung des Jobs zu tun haben.
„Es muss ein billigenswertes, berechtigtes und schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers bestehen“, sagt Räder. Wenn sich jemand beispielsweise als Lehrkraft für ein bestimmtes religiöses Bekenntnis bewirbt, dürfe auch nach der Religionszugehörigkeit gefragt werden, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Bewerberinnen und Bewerber befinden sich häufig in einem Konflikt: Einerseits möchten sie ein Vertrauensverhältnis schaffen, andererseits nicht zu viel von sich preisgeben. „Deswegen hilft die Rechtsprechung aus dieser Zwickmühle“, erklärt Evelyn Räder. Das bedeutet: Bei unzulässigen Fragen darf man die Unwahrheit sagen.
Eine andere Möglichkeit ist, auf die Unzulässigkeit einer Frage hinzuweisen. Der Arbeitgeber werde sich dann aber womöglich seinen eigenen Reim darauf machen, sagt Johannes Schipp. „Es kann sein, dass es unter Umständen klüger ist, zur Notlüge zu greifen.“
Ein klassisches Beispiel für unzulässige Fragen sind die Themen Familienplanung und Schwangerschaft. Ob jemand Kinder bekommen möchte, habe nichts mit der Qualifikation für eine Stelle zu tun, betont Räder. „Ich würde auch niemandem raten, von sich aus darüber zu sprechen, denn das gehört nicht in ein Bewerbungsgespräch.“
Über eine bestehende Schwangerschaft muss selbst dann nicht gesprochen werden, wenn es um eine Bewerbung als Schwangerschaftsvertretung geht, erklärt Schipp. Ausnahmen könne es nur geben, wenn jemand eine Stelle über den gesamten Zeitraum etwa eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht antreten kann – beispielsweise, weil Schwangere in dem Beruf einem Beschäftigungsverbot unterliegen.
Bei der Frage nach dem Kopftuch hat Ulfat-Seddiqzai wahrheitsgemäß geantwortet. Laut Schipp hätte sie jedoch sagen können, was sie möchte. In ihrem Fall ging es um zukünftiges Verhalten, erklärt er. Der Arbeitgeber habe später nicht das Recht, Absichtserklärungen einzufordern. Der Anwalt sieht auch keinen Grund, warum es im Büro einer Sprachschule ein Kopftuchverbot geben solle. „Hier ist es relativ klar: Das geht den Arbeitgeber nichts an.“
Auch Fragen nach Krankheiten, Suchtproblemen oder Behinderungen dürfen normalerweise nicht gestellt werden, sagt Schipp. Als Ausnahme gilt, wenn ein bestimmter Job dadurch nicht ausgeübt werden kann. Gleiches gilt für Vorstrafen: Ansprechen müssen Bewerber und Bewerberinnen sie nur, wenn für die Arbeitsstelle wichtig sind. Eine Vorstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr sei für einen Bankangestellten nicht relevant, für einen Busfahrer hingegen schon.
Auch nach einer Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit dürfe der Arbeitgeber nicht fragen – außer man bewirbt sich etwa bei einer politischen Organisation. „In solchen Fällen kann es erlaubt sein, zu fragen, ob man nicht Mitglied beim politischen Gegner ist“, sagt Schipp. Bei bestimmten Themen könne sogar eine Offenbarungspflicht herrschen. Die gelte für Eigenschaften, die für die Tätigkeit von ausschlaggebender Bedeutung sind: Wer sich als Lastkraftwagenfahrer bewirbt, aber keinen Führerschein hat, muss das offenlegen.
Vor einem Bewerbungsgespräch empfiehlt es sich darüber nachzudenken, welche Informationen man preisgeben sollte und welche nicht. Ratsam ist auch zu überlegen, wie man auf unzulässige Fragen reagieren würde. „Ich gebe Antworten, die möglichst schlagfertig sind“, erzählt Jasamin Ulfat-Seddiqzai. Eine Strategie, die auf jeden Fall funktioniere, gebe es aber nicht.
Als ihr im Bewerbungsgespräch ungefragt mitgeteilt wurde, dass sie auf dem Flur nicht beten dürfe, habe sie geantwortet: „Ich bin nicht zum Beten hier und werde auch nicht missionieren.“ Das mit dem Missionieren war als Witz gemeint, wurde aber nicht so aufgefasst. Wer bei Bewerbungen mit unangemessenen oder rassistischen Situationen konfrontiert wird, dem empfiehlt Ulfat-Seddiqzai, sich nicht entmutigen zu lassen – sondern es immer wieder zu probieren.
Wer im Bewerbungsprozess ohne sachlichen Grund ungleich behandelt wurde, kann nach Paragraf 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Schadensersatzanspruch geltend machen, erklärt Ver.di-Arbeitsrechtsexpertin Räder. Die Schwierigkeit bestehe jedoch meist darin, eine Benachteiligung auch wirklich zu beweisen. „Daran scheitern die Klagen nicht selten“, sagt Johannes Schipp.
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Der Kurz-Link dieses Artikels lautet: https://www.welt.de/206025115



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Geht es dir darum, eine neue Arbeitsatmosphäre kennenzulernen? Flüchtest du vor einem cholerischen Chef? Willst du eine neue Branche kennenlernen? Musst du coronabedingt den Job wechseln und das eventuell schon nach kurzer Zeit? Es gibt viele Gründe für einen Jobwechsel. Du solltest dir jedoch im Vorfeld darüber im Klaren sein, welcher davon auf dich zutrifft und wie du ihn am besten in deinem Bewerbungsschreiben formulierst.
Im folgenden Text zeigen wir dir, wie du deinen Arbeitsplatzwechsel richtig begründest und stellen dir Beispielformulierungen, Tipps sowie ein kostenloses Download-Dokument zur Verfügung.



Musterformulierungen – Kostenloser Download


Wir nutzen diese Cookie-Typen nicht.
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Damit du dir wirklich sicher sein kannst, dass du deinen Job und damit gegebenenfalls auch deinen Arbeitgeber wechseln willst, solltest du im Vorfeld genau überlegen, welche Alternativen es zu einem Wechsel gibt .
Deine aktuelle Stelle beibehalten und dich langweilen?
Einen Entwicklungsstillstand riskieren?
Wo genau hast du für deine Karriere die besseren Chancen?
Sobald du diese Punkte für dich beantwortet und damit ein festes Ziel vor Augen hast, musst du dir zwei weitere Fragen stellen:
Ist meine Wechselmotivation ebenfalls für einen Personaler glaubhaft?
Kann ich diesen Grund für einen Jobwechsel in der Bewerbung nennen?
Die Corona-Pandemie zwingt derzeit viele Arbeitnehmer zu einem Jobwechsel. Wie du diesen begründen kannst, ohne dich in eine schlechtere Verhandlungsposition zu begeben, erfährst du in unserem Artikel „ Bewerbung Corona – Wir beantworten deine Fragen “.
Dieser Fall tritt beispielsweise dann ein, wenn du selbst nach Rücksprache mit deinem Chef keine Möglichkeit mehr siehst, deine persönlichen und fachlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Eine alternative Möglichkeit kann sein, dass dein Arbeitgeber jegliche Möglichkeit auf Fort- und Weiterbildungen ausschlägt.
Beispielformulierungen für deine fachliche und persönliche Weiterentwicklung
„ Künftig möchte ich mich sowohl fachlich wie auch persönlich weiterentwickeln und Ihr Unternehmen gewinnbringend unterstützen. “
„ Gerne möchte ich meine bisherigen Kenntnisse und Fertigkeiten gewinnbringend für Ihr Unternehmen einsetzen, um mich durch neue Herausforderungen fachlich und persönlich weiterzuentwickeln. “
Deine bisherige Tätigkeit beherrscht du aus dem sprichwörtlichen Effeff. Was dir fehlt, sind neue Herausforderungen, die es zu meistern gilt und an denen du fachlich wachsen kannst. Es ist an der Zeit, sich intern sowie extern nach neuen Jobs umzusehen und das Anschreiben für den neuen Arbeitsplatz vorzubereiten!
Wie du neue Herausforderungen am besten begründest
„ Nach meiner langjährigen Anstellung als [Positionsbeschreibung] bin ich nun auf der Suche nach einer neuen Herausforderung. “
„ In den letzten Jahren konnte ich Suchmaschinenkampagnen mit einem Budget von XX.XXX € erfolgreich steuern und so zum Erfolg meines aktuellen Arbeitgebers beitragen. Durch die positive Entwicklung im Online-Marketing ist das Unternehmen Marktführer geworden. Dies schränkt jedoch die mittelfristigen Entwicklungsperspektiven ein. Deshalb suche ich eine neue Herausforderung und möchte meine Erfahrung und Expertise jetzt bei Ihnen einbringen, um ein vergleichbares Ergebnis – zum Beispiel den Ausbau des Online-Marketings – zu realisieren. “
Nach drei Jahren in deiner Abteilung ist jeder Tag irgendwie immer gleich, was deine Motivation nicht unbedingt steigert – deine Produktivität lässt zunehmend nach. Folglich wird es Zeit für einen Tapetenwechsel , entweder in einem anderen Bereich des gleichen Unternehmens oder bei einem neuen Arbeitgeber!
Beispiele, um die Erfahrungssammlung in einem neuen Arbeitsumfeld zu argumentieren
„ Nach meiner langjährigen Tätigkeit in einem Großkonzern freue ich mich auf die Möglichkeit, mein Wissen in einem mittelständischen Unternehmen einzusetzen. Daher möchte ich mich Ihnen als ideale Besetzung für die ausgeschriebene Position vorstellen. “
„ Ein kollegiales Zusammenarbeiten in einem mitarbeiterorientierten Unternehmen wie Ihrem, sehe ich als wichtige Grundlage für gemeinsamen Erfolg. “
Im Gegensatz zum vorherigen Punkt, geht es bei einem Branchenwechsel darum, die bereits gesammelten Erfahrungen aus deiner bisherigen Branche zu übertragen . Beispielsweise, wenn du bisher im Online-Marketing in der Gaming-Branche tätig warst und nun in den Beauty-Bereich wechseln willst. Der Bereich Online-Marketing bliebe in diesem Fall bestehen, aber der Branchenwechsel bedeutet ein ganz neues Tätigkeitsfeld .
Eine neue Branche entdecken – Beispielformulierungen
„ Persönlich sehe ich es als eine spannende Herausforderung an, meine gewonnenen Erfahrungen aus [Bereich] in die [Branche] zu übertragen und dort zielorientiert für Ihr Unternehmen einzusetzen. “
„ Meiner langjährigen Leidenschaft für [Bereich] folgend, sehe ich es als eine spannende Herausforderung an, die im Laufe meiner Berufserfahrung gewonnenen Kenntnisse gewinnbringend für Sie einzusetzen. “
Deine Englischkenntnisse sitzen und mit interkulturellen Erfahrungen kannst du ebenfalls glänzen – nur dein englischer Lebenslauf liegt ungenutzt in der Schublade. Was dir zu deinem Glück fehlt, ist die Arbeit in einem internationalen Umfeld. Ein internationaler Kontext bedeutet für dich mehr als auf „E-Mail“ zu klicken oder beim „Wording“ zu helfen.
Verstärkte Arbeit im interna
Der junge Mann leckte der Großmutter die Muschi und senkte das Sperma in ihren Mund
Natalie Hot und ihre feuchte Möse
Er beendete das Gesicht der russischen Angelica

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