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03.06.2022 - 20:13 Uhr




Ratgeber




Recht


Welche Beleidigung ist erlaubt: Idiot, Arschloch, Versager – heute schon beleidigt worden?




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Artikel
von:
A. SELL und S. HÖRNIG
veröffentlicht am
12.06.2014 - 00:27 Uhr







Fast jeder kennt es – fast jeder tut es: Lästern über Kollegen, Lästern über den Chef Foto: Robert Kneschke - Fotolia




F*** you!

Ein schlimmer Finger schreibt Geschichte


Wahlkampfthema

Bringt Steinbrücks Stinkefinger Stimmen?


Obszöne Geste

Stinkefinger-Affäre in Leverkusen







Nirgends wird soviel gepöbelt, gemobbt, beleidigt und gelästert wie in den „sozialen“ Netzwerken Foto: Gina Sanders - Fotolia




Miete, Job, Verkehr

55 Urteile, die Ihr Leben einfacher machen

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Idiot, Arschloch, Versager – heute schon beleidigt worden?
Nicht nur in der Politik sind Beleidigungen an der Tagesordnung und fast schon ein Kavaliersdelikt. Gerade schmetterte das Bundesverfassungsgericht die Klage der NPD ab: Joachim Gauck darf die Anhänger der Partei als „Spinner“ bezeichnen.
BILD erklärt, was in Job, Straßenverkehr und Netz erlaubt ist und wie Sie sich wehren können.
► Beleidigung: Wenn die persönliche Ehre missachtet und verletzt wird, ist eine Äußerung eine Beleidigung (§ 185 StGB). Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe (Höhe errechnet sich aus dem Einkommen des Täters).
Beleidigen kann man nicht nur mit Worten, auch mit Gesten. Wer mit einer Tätlichkeit (z. B. Anspucken) beleidigt, wird noch härter bestraft (bis zu zwei Jahre Haft).
► Üble Nachrede: Eine herabwürdigende Tatsachenbehauptung über einen anderen, deren Wahrheitsgehalt nicht nachweisbar wahr ist, gilt als üble Nachrede (§ 186 StGB, bis zwei Jahre Haft oder Geldstrafe).
► Verleumdung: Ist klar, dass die Behauptung falsch ist, gilt sie als Verleumdung (§ 187 StGB, bis fünf Jahre Haft oder Geldstrafe).
Generell gilt: Kommt es zusätzlich zu einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung, hat der Geschädigte auch noch Anspruch auf Schmerzensgeld (LG Bonn, Az.: 6 T 17/10).
Urteil: Ein Arbeitnehmer darf seinen Chef nicht als „faulen Sack“ bezeichnen.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main urteilte: Diese Beleidigung rechtfertige zwar keine fristlose Kündigung, aber eine fristgerechte Entlassung (Az.: 7 Ca 9327/07).
Nein! Auch wenn im Betrieb ein rauer Umgangston herrscht, müssen respektvolle Umgangsformen gewahrt bleiben .
Kommt darauf an. Das Landesarbeitsgericht Köln urteilte: Ein Sozialarbeiter darf seinen Vorgesetzten, mit dem er ein Vertrautheitsverhältnis hat und den er duzt, als „altes Arschloch“ bezeichnen.
Das sei kein Ausdruck einer schweren Beleidigung, sondern lediglich ein Anzeichen dafür, dass sich die beiden „auseinandergelebt haben“.
Der Sozialarbeiter darf nicht fristlos entlassen werden, aber abgemahnt (Az.: 10 Sa 337/96). Ähnliches gilt für Beschimpfungen wie „Miststück“ oder „Schlampe“. Hier urteilte das Amtsgericht Köln zugunsten eines Angetrunkenen (Az.: 210 C 148/98).
Ja! Sie müssen deshalb keine Kündigung befürchten.
Die „vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre“ ist Ausdruck der Persönlichkeit und wird von den Grundrechten gewährleistet (BAG, Az.: 2 AZR 534/08).
Ja! Aber fristlos nur in Extremfällen (Morddrohung/Tätlichkeit).
In der Regel muss Ihr Chef Sie zuerst abmahnen. Pöbeln Sie dennoch weiter, droht eine ordentliche Kündigung.
Urteil: Ein Polizist darf nicht als Clown tituliert werden.
Das Kammergericht Berlin urteilte: Ein „Clown“ sei gleichzusetzen mit einem „Spaßmacher und Hanswurst“, also einem „dummen, sich lächerlich machenden Menschen“.
Strafe in diesem Fall: 225 Euro (Az.: (4) 1 Ss 93/04 - 91/04).
Nein. Wer einen Beamten beleidigt, begeht dieselbe Straftat wie bei einer anderen Person. Das heißt aber auch, dass sich Beamte durch ihren Job nicht automatisch mehr gefallen lassen müssen.
Ja. Solange es nicht als Beleidigung gemeint ist. Das Amtsgericht in Augsburg urteilte zugunsten eines 29-Jährigen. Der Begriff wäre inzwischen Teil der Umgangssprache, also keine straffähige Beleidigung.
Nein! Eine Politesse kann Ihnen z. B. nicht gleich einen Strafzettel ausstellen.
Auch sie muss erst eine Anzeige machen. Aber: Ein Jobcenter-Mitarbeiter kann Sie z. B. aus dem Amt verweisen, wenn Sie ihn beleidigen, denn hier hat er das Hausrecht.
Egal ob im Job, im Netz oder im Straßenverkehr – eine Beleidigung müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
Das Wichtigste: Um gegen Pöbeleien vorzugehen, sollten Sie Ihre Anschuldigungen beweisen können. Sichern Sie beleidigende Post oder Beiträge im Netz oder suchen Sie sich Zeugen.
Wenn Sie eine Person anzeigen wollen, können Sie das bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen.
Urteil: Provozierter „Stinkefinger“ hat keine Folgen. Das Amtsgericht Pinneberg urteilte: Für einen „Stinkefinger“ gibt es kein Schmerzensgeld. In diesem Fall hatten sich die Streithähne gegenseitig provoziert, das Gericht sah in der Geste daher keine Beleidigung mehr. (Az.: 63 C 124/02).
Einen Unfallgegner zu ohrfeigen, sei auf jeden Fall eine „überzogene“ Reaktion urteilte das Amtsgericht Frankfurt (31 C 4185/93-16).
Es räumt dem Täter jedoch einen 50-prozentigen Rabatt auf das ansonsten übliche Schmerzensgeld von 600 Euro ein.
Der Mann war nach einem Unfall ausgestiegen und hatte die Fahrerin des anderen Fahrzeugs geschlagen, nachdem sie ihm den „Stinkefinger“ gezeigt hatte.

Im alten Rom Geste der Bestrafung, im Punk Akt der Rebellion, heute fast salonfähig: die Geschichte des ausgestreckten Mittelfingers!

Steinbrücks Stinkefinger wird zum Wahlkampfthema! Im Internet lachen Hunderttausende über zahllose Parodien.

In Leverkusen ist die Stimmung am Tiefpunkt. Nur 1:1 gegen den Tabellenletzten Braunschweig.
Ja. Diese Bezeichnung wollte der Fahrer eines Geldtransporters nicht hinnehmen – musste es aber. Er hatte ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz gestanden. Ein Zeuge machte ein Foto, bezeichnete ihn auf einem Zettel an der Windschutzscheibe als „Parkplatzschwein“ und veröffentliche das Bild im Internet.
Das Amtsgericht Rostock (Az.: 46 C 186/12) urteilte: Wer unbefugt einen Behindertenparkplatz blockiere, dürfe so genannt werden.
Nein, nicht mehr. Denn mit der Punktereform sind Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die keine Bedeutung für die Verkehrssicherheit haben, punktefrei geworden – z. B. Beleidigung. Vor dem 1. Mai drohten hier noch stolze fünf Punkte.
Im schwäbischen Ehingen schon. Dort hatte ein Taxifahrer mit dem bekannten Ausspruch einen Fahrauftrag abgelehnt. Das Amtsgericht Ehingen urteilte: Die Aufforderung sei im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (Az.: 2Cs 36 Js 7167/09), sondern als „Zurückweisung einer als Zumutung empfundenen Bitte gesellschaftlich akzeptiert“.
Urteil: Eine frisch geschiedene Ehefrau darf auf Facebook nicht schreiben: „Rechnung vom Anwalt bekommen – 3500 Euro für ’ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre …“
Das Amtsgericht Bergisch Gladbach urteilte: Diese Äußerungen seien „ein Angriff auf die Ehre“ des Mannes, sie seien nicht humoristisch und stark überzeichnet. (Az.: 60 C 37/11).
Das Problem: Beleidigungen können im Netz komplexer sein (Fotomontage, falsche Identitäten).
Fachliche Beratung: Rechtsanwalt Kay P. Rodegra

Schuhe im Treppenhaus abstellen, Untervermietung bei knapper Kasse? Was erlaubt ist und was nicht – diese 55 Urteile helfen.

Falls die Wiedergabe nicht in Kürze beginnt, empfehlen wir dir, das Gerät neu zu starten.
Carla Ahad – Never let you go (Official Music-Video, FameMaker)
In ihrer neuen Comedy-Show nimmt Carolin Kebekus den alltäglichen Wahnsinn der Gesellschaft aufs Korn. Die Zuschauer können sich auf einen Mix aus aktuellen Stand-Ups, Parodien und Persiflagen, satirischen Einspielfilmen und unkonventionellen Musikacts freuen.
Videos, die du dir ansiehst, werden möglicherweise zum TV-Wiedergabeverlauf hinzugefügt und können sich damit auf deine TV-Empfehlungen auswirken. Melde dich auf einem Computer in YouTube an, um das zu vermeiden.
Kommt eine sängerin zu mir die mit Lieblingsmensch, einen riesenhit hatte und jetzt hat sich schon
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Zuletzt aktualisiert am 15. Dezember 2021 by Pipa
Spielt sie mit dir ? Bist du an eine Arschloch-Frau geraten?
Auf jeden Mann, der Frauen nur für Sex benutzt, kommt mindestens eine Frau, die mit Männern spielt, da brauchen wir uns nichts vormachen.
Dass dich eine Frau nur ausnutzt und dich verarscht, kann sich in verschiedenen Spielchen zeigen: Sie ködert dich immer wieder, nur um dich fallen zu lassen, wenn du ihr deine Aufmerksamkeit schenkt. Sie ist lieb zu dir, wenn sie etwas braucht, in Wahrheit interessiert sie sich überhaupt nicht für dich.
Inhalt: Arschloch-Frau: Wie du erkennst, dass sie nur mit dir spielt!
Manche Männer haben es sich zum Lebensziel gemacht, möglichst viele Frauen flachlegen zu wollen. Ist okay! Zum Schwein wird er dann, wenn er alles dafür tut und auf die Gefühle der Frauen keine Rücksicht nimmt.
Und Arschloch-Frauen? Die sind nicht darauf aus, von jedem flachgelegt werden. Nein, nein. Sie stehen darauf, dass so viele wie möglich auf sie stehen. Das heißt, sie tun alles dafür, um bewundert zu werden . Und dabei nehmen sie auch keine Rücksicht auf die Gefühle des anderen Geschlechts.
Der Hauptgrund: Sie wollen ihr Ego aufpolieren ! Es mag viele Gründe geben, wieso sich eine Frau wie ein Arschloch verhält. Viele dieser Frauen sind selbst sehr arm, sind mit einem schwachen Selbstbewusstsein gesegnet oder haben schlimme Dinge erlebt.
Du kannst also Mitleid mit ihr haben. Ihr Verhalten ist nichtsdestotrotz scheiße. Du wirst diese Frau weder ändern noch jemals für dich gewinnen. Deshalb ist es wichtig, wie DU als Mann solche Frauen erkennst und dich am besten vor Enttäuschungen schützen kannst.
Die Arschloch-Frau erkennst du an ihren Verehrern – besser gesagt – Opfern.
Sehr offensichtlich sind die Spielchen auf Facebook, Instagram und Co. Sieh dir ihre Posts und Kommentare an. Die Arschloch-Frau zieht einen ganzen Rattenschwanz an übriggebliebenen, verzweifelten , armen Würstchen Männern hinter sich her: Männer, die hoffnungslos jede angraben oder sich im realen Leben überhaupt nicht trauen, eine anzusprechen. Unfreiwillige Jungfrauen. Männer, die schon sehr lange Single sind oder solche, die noch nie eine Freundin hatten.
Bei all ihren Spielchen ist sie äußerst raffiniert . Klar, sonst hättest du sie ja schon längst durchschaut! Außer, du bist echt ein ganz armes, verzweifelt verliebtes Schwein. Dann bist du zwar ein etwas schwieriger, aber kein hoffnungsloser Fall . Immerhin liest du schon mal diesen Artikel – du kannst den Braten also schon riechen, Glückwunsch!
Da ein gepostetes Herzchen, dort ein Zwinkersmiley oder ein „Hey, wie geht’s?“. Sie weiß einfach, wie es geht. Sie wirft dir immer wieder Bröckchen hin, um dir zu zeigen, dass sie da ist. Damit hält sie dich bei Laune. Vermutlich ist ihr gerade langweilig und der Typ, für den sie sich wirklich interessiert, hat keine Zeit. (Das ist meistens so. Denn der Typ, der sie interessiert, steht umgekehrt nicht auf sie.)
Je euphorischer du reagierst, desto mehr zieht sie sich dann wieder zurück . Mit den Bröckchen will sie nur herausfinden, welchen Status sie bei dir gerade genießt. Sobald sie sic
Brünette fickt muskulösen Glatzkopf
Blondine beim Mundficken
TexasP - Die versaute Deutsch Lehrerin

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