Verlängerung Notstand???
Michi von MaruunLetzthin gibt es öfter die Meldung, dass geplant sei, den Notstand bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Als Begründung wird ein Gesetzesentwurf hergenommen, mit dem in einem Gesetzestext das Datum „31.12.2021“ mit dem „31.12.2022“ ausgetauscht werden soll.
Zur grundsätzlichen Dauer des Notstandes (maximal 31.01.2022 oder sogar 31.07.2021) bzw. der illegalen Verlängerung habe ich bereits mehrmals geschrieben.
Wenn wir davon ausgehen, dass der Notstand derzeit bis zum 31.03.2022 verlängert worden ist (illegal!!), dann ist es doch seltsam, dass das Datum „31.12.2021“ erwähnt wird.
Es geht um das Gesetzesdekret 28 vom 30.04.2020, mit Gesetz Nr. 70 vom 25.06.2020 umgewandelt, in geltender Fassung. Darin geht es u.a. um Abhörmaßnahmen.
Der Artikel 6 sieht einige Bestimmungen bezüglich der Covid-App bzw. der Datenverwaltung im Rahmen des sogenannten Contact tracing vor, und im Absatz 6 stand, dass dies nur so lange möglich ist, solange der Schutz und die gesundheitliche Vorsorge aufgrund Covid-19 nötig ist, maximal bis zum 31.12.2021.
Bereits mit Gesetzesdekret 221 vom 24.12.2021 wurde dieser Termin auf den 31.12.2022 festgelegt. Das Gesetzesdekret ist noch nicht mit Gesetz umgewandelt worden, aber derzeit gilt bereits der neue Termin 31.12.2022.
Da im Februar sowieso die Umwandlung des obgenannten Dekretes erfolgen muss, ist es in meinen Augen unnötig, diesen bereits festgelegten Termin in einem Gesetz festzulegen.
Auf jeden Fall wird, wenn dieser Gesetzesvorschlag überhaupt umgesetzt wird, damit der Notstand NICHT bis zum 31.12.2022 verlängert, sondern nur die maximale Dauer der Verwendung der Covid-App und der Verarbeitung der Daten verlängert. Würde also der Notstand (natürlich illegalerweise) über den März 2022 hinaus verlängert werden, müsste man die Bestimmungen in diesem Bereich nicht mehr anpassen.
Art. 6, Absatz 6 des obgenannten DG:
6. L'utilizzo dell'applicazione e della piattaforma, nonche' ogni trattamento di dati personali effettuato ai sensi al presente articolo sono interrotti alla data di cessazione delle esigenze di protezione e prevenzione sanitaria, legate alla diffusione del COVID-19 anche a carattere transfrontaliero, individuata con decreto del Presidente del Consiglio dei ministri, su proposta del Ministro della salute, e comunque entro il 31 dicembre 2022, ed entro la medesima data tutti i dati personali trattati devono essere cancellati o resi definitivamente anonimi (4) .
Gesetzesvorschlag: