Unsere Nachbarn stört es nicht

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Mieter, Nachbarn verursachen Störungen 
Mieter müssen sich so verhalten, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Natürlich ist nicht jeder Lärm vermeidbar, z.B. wenn mal in der Wohnung des Nachbarn gearbeitet wird - und nicht jeder Lärm gilt als Störung.
Es gibt keine absolute Sicherheit, dass sich kein Nachbar gestört fühlen wird, aber doch eine bessere Chance, dassrechtlich keine Vorwürfe gemacht werden können, wenn unsere Hinweise beachtet werden. 
Streitträchtig (und zu vermeiden) sind insbesondere Störungen des Zusammenlebens durch:
Weitere Streitpunkte finden Sie, wenn Sie oben auf das blaue Feld "Rücksicht auf Nachbarn" gehen und auf den passenden Begriff in der dort abgelegten Liste klicken.
Grundsätzlich gilt: Wenn von Ihrer Wohnung Störungen für Nachbarn ausgehen können, suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit den Nachbarn.
Oftmals können Zeiten abgestimmt werden, in denen solche Nutzungen den Nachbarn gar nicht oder wenigstens nicht so sehr stören. Jedenfalls aber sieht sich der Nachbar von vornherein ernst genommen.
Ein Gespräch in einem ruhigen Moment ist besser, als wenn Ihr Nachbar wutentbrannt vor Ihrer Wohnungstür steht. Wenn Sie keine Einigung mit Ihrem Nachbarn erreichen können, kann vielleicht eine Schlichtungsstelle helfen.
Eine einvernehmliche Lösung kommt natürlich nicht immer zustande. Es gibt Fälle, in denen beide Seiten berechtigte, aber gegensätzliche Interessen haben. Und es gibt streitsüchtige Nachbarn, die vielleicht sogar selbst rücksichtslos sind. Für diesen Fall müssen Sie frühzeitig darauf achten, dass Sie die für Sie maßgeblichen Punkte auch beweisen können. Hausfriedensstörung - Vorgehen gegen Lärm, Störungen 
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12.07.2021 12:54

| von
Martina Heinemann
Zuallererst ist ein ehrliches und direktes Gespräch mit den Nachbarn in der Regel der Königsweg. Gehen Sie offen mit der Thematik um und fordern Sie Ihr Gegenüber auf, das Spionieren zu unterlassen. Hierbei sollten Sie ruhig, konkret und bestimmt sein, insbesondere wenn das Verhältnis mit Ihrem Nachbarn eher negativ ist. Rechnen Sie von Anfang an nicht mit einer Besserung, sollten Sie den Kontakt schriftlich suchen. So haben Sie für ein etwaiges Gerichtsverfahren (siehe Absatz 2) bereits einen Beweis, dass Sie mit dem Nachbarn in Kontakt getreten sind.
Wenn ein Gespräch keine Früchte trägt, sollten Sie zu praktischen Mitteln greifen. Erschweren Sie das Blickfeld, indem Sie Ihre Eingänge und Fenster mit prächtigen Pflanzen dekorieren oder besonders gefährdete Räume mit Rollos, Plissees oder Vorhängen ausstatten. Hier wählen Sie am besten einen nicht transparentem Sichtschutz.
In nahezu jedem Baumarkt finden Sie zudem Spiegelfolie , die Ihrem Nachbarn das Leben schwer macht. Diese Folie ist von innen durchsichtig, Ihre Nachbarn erkennen von draußen allerdings nichts mehr.
Sollten Sie zur Miete wohnen, sollten Sie zudem Ihren Vermieter einschalten. Informieren Sie ihn über das Verhalten Ihres Nachbarn und fordern Sie Abhilfe.

Gerade bei Mietshäusern mit eng aneinander liegenden Balkonen kann es sein, dass ein neugieriger Nachbar sich über die Balkonbrüstung lehnt, um in die Nachbarwohnung zu spähen. In diesem Fall können Sie gerichtlich leider wenig bewirken (Az: 4 UF 26/16). Erst wenn der Nachbar versucht über die Brüstung zu klettern, geht er zu weit. Sie können sich vor den neugierigen Blicken z.B. durch einen Sonnenschirm oder einen Sichtschutz schützen.
Aber sollte Ihr Nachbar Sie wiederholt und lasziv beobachten, steht zudem eine Strafbarkeit wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB im Raum. Als letzten Ausweg können Sie daher eine Strafanzeige in Erwägung ziehen. Eine solche können Sie jederzeit - auch ohne Anwalt - bei der Polizei erstatten. Wichtig ist, dass Sie das Verhalten Ihres Nachbarn möglichst genau dokumentieren, um die Nachstellung beweisen zu können.
Weiterhin können Sie sich auch ohne Anwalt, jedoch mit geringen Kosten verbunden, mit einem Verfahren bei einem Schiedsamt gegen stalkende Nachbarn wehren. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Nachbar nicht zur Teilnahme am Schiedsverfahren verpflichtet ist. Für diesen Fall kann Ihnen letzten Endes lediglich eine Erfolglosigkeit bescheinigt werden.
Falls Sie sich immer wieder stark belästigt fühlen sollten, können Sie weiterhin eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Das zuständige Amtsgericht kann gegen unzumutbares Belästigen und wiederholtes Nachstellen eine solche Schutzanordnung beschließen. Sollte sich der in Kenntnis gesetzte Stalker gegen die angeordneten Verbote stellen, begeht er eine Straftat.
Darüber hinaus können Sie zivilrechtlich einen Unterlassungsanspruch wegen eines Eingriffes in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach §§ 1004, 823 BGB durchsetzen. Besprechen Sie sich hierfür mit einem Anwalt, um eine konkreten Antrag auf Unterlassen vorzubereiten.
Sollte Ihr Nachbar von seinem Grundstück aus unerlaubt Fotos oder Spannervideos von Ihnen in Ihrem Zuhause machen und diese gar veröffentlichen, schützt Sie § 201a StGB. Er greift durch die Fotos in Ihren höchstpersönlichen Lebensbereich und Ihre Persönlichkeitsrechte ein. Dieser Straftatbestand kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Folge haben. Laut § 74a können Ihrem Nachbarn zudem die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte entzogen werden.


(Tipp ursprünglich verfasst von: Amelie Knippert)

Beliebteste Haushalt & Wohnen-Tipps
Beobachten Sie Ihre Nachbarn hartnäckig und über längere Zeit, kann das sehr belastend sein. Wir geben Ihnen Tipps, was Sie in dieser unangenehmen Situation am besten tun sollten und wie Sie Ihren schaulustigen Nachbarn die Stirn bieten.

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Wenn Sie sich von Ihren Nachbarn beobachtet fühlen, ist das zwar unangenehm, aber kein Grund zur Verzweiflung. Denn obwohl es unwahrscheinlich klingt: Dieses Phänomen ist keine Seltenheit. Immer wieder fühlen sich Menschen durch ihre schaulustigen Nachbarn in ihrer Privatsphäre gestört. Sind Sie betroffen, sollten Sie direkt die Initiative ergreifen und das Problem bei der Wurzel packen:
Sollten die obigen Maßnahmen keine Besserung mit sich bringen, bleibt Ihnen der Weg zu den Gerichten. Hierbei können Sie wahlweise den strafrechtlichen oder den zivilrechtlichen Weg einschlagen:
Böswillige Nachbarn bleiben oftmals nicht beim Beobachten, sondern suchen auch digital Nähe. Wie Sie herausfinden können, ob Ihr Nachbar heimlich Ihr WLAN mitbenutzt , erfahren Sie in unserem nächsten Praxistipp.
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Erstellt: 31.01.2017 Aktualisiert: 31.01.2017, 10:06 Uhr
Türenschlagen, Hundegebell, auf den Balkon geworfener Müll: Nervenzehrende Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt es zuhauf. Die tz gibt Tipps, wie man sich gegen Horror-Nachbarn zur Wehr setzen kann.
München - Türenschlagen, Hundegebell, auf den Balkon geworfener Müll: Nervenzehrende Nachbarschaftsstreitigkeiten gibt es zuhauf. Schillers Satz aus dem Jahr 1804 gilt heute mehr denn je: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt …“ Das weiß auch Heide Wehrhahn. Die Münchnerin leidet seit 16 Monaten unter einer Nachbarin, die nachts lärmt, sie auf dem Gang beschimpft und immer wieder Müll von ihrem Balkon hinunterwirft. Inzwischen will nach einem tz-Bericht sogar Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) versuchen, in dem Gewofag-Haus für Frieden zu sorgen. Dieser Fall: Es ist nur einer von vielen, wie die Zuschriften unserer Leser zeigen. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen einige Beispiele sowie die besten Tipps des Münchner Mietervereins:
Entscheidend ist, um welche Art von Lärm oder Belästigung es sich handelt, sagt Mieterpräsidentin Beatrix Zurek. Das Duschen zu Nachtzeiten sehen Gerichte heute zum Beispiel als normal an, so dass die Nachbarn diese Geräusche hinnehmen müssen. Bewusste Belästigungen wie regelmäßiges Klopfen an Heizungsrohre oder nächtlichen Partylärm müssen die Nachbarn aber nicht akzeptieren. Nicht hinnehmen muss man auch Dreck im Gang oder Beleidigungen. Außerdem wichtig: Jeder Mieter muss seine Pflichten aus der Hausordnung erfüllen – dazu gehört in vielen Fällen zum Beispiel das Putzen des Flurs. Grundsätzlich gilt natürlich: In jedem dieser Fälle sollten Sie sich zunächst direkt an den betreffenden Nachbarn wenden.
Wenn der direkte Kontakt zum Nachbarn nichts nutzt, den Vermieter informieren und ihm mitteilen, dass man aufgrund der Belästigungen berechtigt sei, die Miete zu kürzen und sie nur unter Vorbehalt zahlt.
Führen Sie dann ein Tagebuch, das Sie dem Vermieter am Monatsende vorlegen. Teilen Sie ihm dabei auch den Minderungsbetrag mit (bis zu 20 Prozent, Mieterverein oder Anwälte können helfen). Gut sind auch Zeugen, die die Belästigungen mitbekommen haben. Die Miete kann man rückwirkend ab der Vorbehaltserklärung kürzen.
Der Vermieter muss sich, sobald er von den Streitereien erfahren hat, mit der störenden Mietpartei zusammensetzen und sie gegebenenfalls abmahnen. Er kann sich die von den anderen Parteien einbehaltene Miete von dem Störer zurückholen.
Ich kann meinen Balkon fast gar nicht nutzen, da ich immer befürchten muss, dass von der Mieterin über mir Zigerattenstummel, Asche, Blumenerde oder auch diverse Wassergüsse auf meinem Balkon landen. Die Frau anzusprechen, hilft nichts.
Müll auf den Balkon muss der Mieter auf keinen Fall akzeptieren, sagt Mietrechtsexpertin Anja Franz: „Fotos machen und Hausverwaltung einschalten!“ Mietminderung wegen Geruchsbelästigung wie Zigarettenrauch gibt es, wenn stündlich zwei Zigaretten geraucht werden, entschied das Landgericht Hambung (Aktenzeichen 311 S 92/10).
Wir leiden schon längere Zeit unter Ruhestörung im Haus: Nächtliches lautes Türenschlagen, Klopfen am Boden und an Heizungsrohren, Hundegebell, Beleidigungen. Die Vermieter wurden informiert, trotzdem herrscht keine Ruhe.
Bei Hellhörigkeit an sich kann der Vermieter nichts machen, wohl aber bei permanetem Lärm wie Streitereien, Musik, Staubsaugen und Getrampel. Protokoll führen und Miete nur unter Vorbehalt zahlen, rät Franz.
Seit zehn Jahren kämpfen wir vergeblich gegen Nachbarn, die uns mit Lärm das Leben zur Hölle machen. Es wird immer schlimmer: Heute denunzieren sie uns zusätzlich noch mit fingierten Anschuldigungen.
Eine gelegentliche Party der Nachbarn muss man akzeptieren, aber man muss sich das Leben nicht zur Hölle machen lassen. „Lassen Sie den Kleinkrieg nicht eskalieren“, rät Franz. Das heißt: Kleinere Lästereien zwar ignorieren, aber in schlimmen Fällen lieber die Polizei rufen.
Seit nunmehr zwei Jahren müssen wir Tag und Nacht das Dauergebell der drei Hunde unserer Nachbarn anhören. Die Hunde sind unversorgt und meist alleine in der verschlossenen Wohnung.
„Wie schrecklich! Die armen Tiere“, bedauert Anja Franz vom Mieterverein. Natürlich müsse der Mieter das nicht akzeptieren. „Ich würde den Vermieter alarmieren. Man kann aber auch den Tierschutzverein oder eventuell den Amtstierarzt am Land­ratsamt einschalten, der bei Tierquälerei einschreitet.“
Seit Juni 2012 bin ich Mieter einer Wohnung in Obersendling. Diese Wohnung befindet sich neben einer Tiefgarage. Leider gibt es deswegen täglich großen Lärm vom Öffnen und Schließen des Garagentors. Ich habe den Geräuschpegel gemessen – er erreicht bis 87 Dezibel. Da es 22 Parkplätze gibt, öffnet und schließt sich das Tor mehr als 30 Mal pro Tag, manchmal auch mitten in der Nacht. Als ich die Wohnungsbesichtigung gemacht habe, hat niemand über das Tiefgaragentor gesprochen. Welche Rechte habe ich? Darf ich eine Mieterniedrigung verlangen?
Das Problem wird sein, dass der Mieter davon ausgehen musste, dass das Garagentor Lärm verursacht, sagt Anja Franz, Mietrechtsexpertin beim Mieterverein. Sie weiß: „Viele Richter sehen das so und meinen, der Mieter hätte ja wissen müssen, dass es laut wird.“ Andererseits meine sie, dass es in diesem Fall schon um eine Beeinträchtigung der Wohnqualität geht und man demnach die Miete mindern könnte. Man müsste zuerst einmal klären, ob der Mieter hätte erkennen können, was ihn erwartet, als er sich die Wohnung bei der Besichtigung angesehen hat. Danach müsse man beim Bauamt nachfragen, bis zu welcher Dezibelzahl eine Beeinträchtigung dieser Art zumutbar ist. Franz’ Ratschlag zur Soforthilfe: Der Mieter sollte auf jeden Fall zunächst die Hausverwaltung anschreiben und ihr mitteilen, dass die Miete nur unter Vorbehalt gezah
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