Thomas Zunker Graichen

Thomas Zunker Graichen

Uwe Rohland

1. GERMANY gibt den Namen heraus unter dem Sie handeln und der eine juristische Person (Firma) identifiziert (ID-Entität = Identität)

2. Der Reisepass/Personalausweis ist der Nachweis der Existenz einer juristischen Person, die GERMANY für die Investoren herausgegeben hat (UN-Lizenzbedingung für das Kartellgebiet). Ohne diesen Nachweis sind Rechtsgeschäfte in GERMANY nicht möglich.

3. Alle Rechtsgeschäfte werden durch den Menschen unter Nutzung dieses Namens abgewickelt [ §17 HGB ]. Somit ist das Ergebnis des Rechtsgeschäftes im Besitz des Inhabers der juristischen Person. Der Mensch ist nur Geschäftsführer ohne Auftrag (z.B. Artikel 10 und 11 der Rom II Verordnung der Europäischen Union).

4. Da es keinen expliziten Vertrag gibt und es offensichtlich versteckte Anhangsverträge von Seiten des Herausgebers des Namens gibt, handelt es sich hier um sog. außervertragliche Schuldverhältnisse. Denn es kommt mindestens Täuschung im Rechtsverkehr zum Tragen, denn GERMANY hat mit Übergabe des Namens und der entsprechenden Rechtsfähigkeitsbescheinigung (Reisepass/Personalausweis) bei dem behaupteten Vertragsabschluß nicht alle Vertragsgegenstände offengelegt.

5. Der Mensch wickelt also unwissend über die tatsächlichen Rechtsverhältnisse seine Rechtsgeschäfte unter einem fremden Namen ab und unter seiner unbegrenzten Haftung.

6. Dabei fügt er dem Herausgeber des Namens einen Schaden zu, wenn er den z.T. unwissend geschlossenen Verträgen und/oder den Verträgen die über ihn hinweg abgeschlossen wurden (alleinvertretungsbefugter Gesellschafter der juristischen Person ist offensichtlich GERMANY und alle Sub-Unternehmen) nicht nachkommt, die er unter diesem Namen abgeschlossen hat.

7. Wenn nun dieser Schaden geltend gemacht wird, so muß der Besitzer des Namens (GERMANY) nicht einmal einen Beweis für die Höhe des Schadens erbringen … die Eingriffskondiktion (aus dem Mittelalter) kommt zum Tragen. Handeln unter fremdem Namen als Geschäftsführer ohne Auftrag. Ist das nicht pervers?

8. Wenn nun also der Mensch die Verträge, die der Inhaber des Namens (GERMANY, sog. Staatsverträge) für ihn abgeschlossen hat nicht erfüllt, so wird ebenso gegen den Menschen der Verdacht des Treuhandbruches erhoben, was den Besitzer des Namens (GERMANY) autorisiert, den Menschen wegen Untreue so lange festzuhalten, bis er alle Rechtsgeschäfte unter dem Namen des Besitzers des Namens (GERMANY) offen gelegt hat. Dies ist die sog. Erzwingungshaft.

9. Und mit der Vermögensauskunft gibt der Mensch alle Werte zur Liquidierung frei, die er jemals unter dem Namen in die Fiktion GERMANY verbracht hat. Es ist die Freigabe aller Werte zur Liquidierung … „freiwillig“. Das Ganze ist eine hochkriminelle Täuschung im Rechtsverkehr durch den UN-Lizenznehmer GERMANY. Und alle Erfüllungsgehilfen – auch Schergen genannt – spielen mit.

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