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Stiefeltern: Diese Rechte haben Stiefmutter und Stiefvater


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Familienrecht


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Wer nach einer gescheiterten Ehe oder Beziehung einen „zweiten Versuch“ wagt und einen Partner mit Kindern heiratet, begibt sich oft in eine nicht ganz einfache Situation – auch rechtlich. Schnell stellen sich Fragen: Welche Rechte hat man als Stiefmutter oder Stiefvater? Wann kann der Ex oder die Ex mitmischen, wann geht es gar nicht ohne sein/ihr Einverständnis? 
Wann ist man Stiefmutter oder Stiefvater? 
Wer in einer Beziehung mit einem Partner ist, der Kinder aus einer früheren Beziehung hat, ist rechtlich gesehen nicht sofort Stiefvater oder Stiefmutter der Kinder des Partners. Erst wenn man einen neuen Partner heiratet hat und mit den Kindern des neuen Ehepartners nicht blutsverwandt ist, wird man Stiefvater oder Stiefmutter dieser Kinder. Bringt man selbst Kinder mit in die neue Ehe, gilt das umgekehrt natürlich genauso. Und damit ist schnell klar: Stiefeltern gibt es in Zeiten von immer mehr Patchwork-Familien so häufig wie nie zuvor. 
Leibliche Eltern: gemeinsames Sorgerecht § 1687 BGB 
Wenn man nach einer Hochzeit Stiefvater oder Stiefmutter ist, bedeutet das aber nicht, dass man in die Eltern-Rechte und Eltern-Pflichten des Ex-Partners eintritt. Als Stiefelternteil hat man ganz andere Rechte als der Ex-Partner und in den meisten Fällen teilen sich die leiblichen Eltern auch nach einer Trennung oder Scheidung das Sorgerecht (§ 1687 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).
Folge dieses gemeinsamen Sorgerechts ist, dass die leiblichen Eltern auch nach einer Scheidung und erneuten Heirat wichtige Entscheidungen für gemeinsame Kinder gemeinsam treffen müssen. Der andere leibliche Elternteil darf also in einigen Fällen nicht nur mitreden, sondern muss bei bestimmten Entscheidungen ausdrücklich zustimmen, z. B. wenn ein Umzug geplant ist, der eine größere räumliche Distanz schafft, oder wenn es um die Auswahl einer weiterführenden Schule geht. 
Kleines Sorgerecht der Stiefeltern 
Aber auch in dieser Situation sind Stiefeltern nicht rechtlos und haben im Alltag ein gewisses Mitspracherecht. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 1687b BGB, der Stiefeltern ein kleines Sorgerecht gibt. So können Stiefeltern vor allem Alltags-Entscheidungen für Stiefkinder treffen. Allerdings müssen die Patchwork-Familien-Eltern verheiratet sein, dürfen nicht getrennt leben und müssen die Kinder gemeinsam betreuen und erziehen.
Soll der Stiefelternteil den leiblichen Elternteil auch bei wichtigen Entscheidungen für das Kind vertreten können, ist eine Stiefelternvollmacht sinnvoll. Damit kann der leibliche Elternteil seine eigenen Entscheidungsbefugnisse auf den Stiefelternteil übertragen. Diese Vollmacht gilt aber auch nur für wichtige Entscheidungen, bei denen der leibliche Elternteil den/die Ex nicht um Zustimmung bitten muss. Auch wenn Vollmachten grundsätzlich formfrei möglich sind: Die Stiefelternvollmacht schriftlich zu erteilen ist aus Beweisgründen besser. 
Geht es um Rechte von Stiefeltern, kann man sagen: Alltagsentscheidungen dürfen Stiefeltern für Ihre Stiefkinder treffen, wenn sie in die Erziehung des Kindes tatsächlich mit eingebunden sind. Das wird vor allem bei kleinen Kindern der Fall sein. Und hier kann man auch nicht pauschal sagen, wo die Grenzen einer Alltagsentscheidung enden, was also gerade noch vom kleinen Sorgerecht umfasst ist und was nicht. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Und sobald es um grundlegendere Dinge geht, haben Stiefeltern keine echte rechtliche Handhabe, wenn sie nicht mit einer Stiefelternvollmacht ausgestattet sind.
Sie haben Fragen zum Thema Rechte als Stiefmutter oder Stiefvater? Sie würden Ihrem neuen Partner gerne eine Stiefeltern-Vollmacht erteilen, wissen aber nicht so recht wie? Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Kontaktformular direkt unter diesem Beitrag.
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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wiktionary: Stiefmutter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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Schewa Kehilot – שבע קהילות
Die jüdischen Sieben-Gemeinden unter den Fürsten Esterházy (1612–1848)
GLAMdigital zu Besuch bei den Samm­lungen der Privat­stiftung Esterházy. 13. Juni 2022
Eine Stiefmutter (von mittelhochdeutsch stiefmuoter , von stief , von ahd. stiof , von germ. *steupa, *steupaz , gestutzt, Stief, ähnlich dem idg. *steup- , stoßen, schlagen, Stock, Stumpf) ist eine Frau, die für mindestens eine Person mütterliche Verantwortung übernommen hat (vgl. soziale Mutter , rechtliche Mutter ), ohne deren leibliche Mutter zu sein. In den meisten Fällen ist sie eine neue Partnerin (zum Beispiel Ehefrau ) des Kindsvaters oder der Kindsmutter .

In der Vergangenheit war es durch die hohe Sterblichkeitsrate bei der Geburt und im Wochenbett ( Kindbettfieber ) und der Notwendigkeit der Wiederverheiratung des Witwers nicht ungewöhnlich, dass Kinder mit Stiefmüttern aufwuchsen.

Mit der Bezeichnung Stiefmutter ist noch keine rechtliche Beziehung zum Kind gegeben. Besteht zwischen der Stiefmutter und dem Vater oder der leiblichen Mutter des Kindes eine Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft , so sind Stiefmutter und Stiefkind verschwägert .

Eine darüber hinausgehende rechtliche Beziehung kann nur durch Adoption entstehen, jedoch kann die Stiefmutter dem Stiefkind in Deutschland durch Einbenennung ihren Familiennamen geben.

Geht also der Vater eines Kindes, dessen Eltern geschieden sind, eine neue Beziehung mit einer Frau ein, und lebt das Kind mit diesen in sozialer Gemeinschaft, so ist diese Frau die Stiefmutter des Kindes, unabhängig davon, ob die biologische Mutter verstorben ist oder nicht.

Das Motiv der Stiefmutter wird in Märchen häufig verwendet. Sprichwörtlich und aus Märchen (wie Aschenputtel ) wohlbekannt ist das Stereotyp der „bösen Stiefmutter“. Weitere Beispiele:

Stiefmütter (wie übrigens auch Schwiegermütter ) verkörpern in diesen Märchen oft das Böse als Störer der Familienharmonie [4] – sie gelten hier als das lieblose Gegenteil der wirklichen Mutter, als eine Frau, die die Kinder ihrer Vorgängerin hasst. Nur sehr selten kommt in Märchen hingegen ein „böser Stiefvater “ vor, beispielsweise in Der Teufel mit den drei goldenen Haaren . [5] Auffallend viele deutsche Märchen setzen eine „ matrilineare “ Erbfolge voraus. Dies zeigt sich daran, dass Prinzen bzw. „Schweinehirten“ kommen, heiraten und über die geheiratete Tochter erben. Wenn sie bei deren Herkunftsfamilie bleiben, liegt auch Uxorilokalität vor. Hier wird die Tochter der Mutter als potentielle Herrschaftskonkurrentin gefährlich; die Mutter erscheint dann als böse. In mehreren wissenschaftlichen Studien wurde versucht diesem Phänomen nachzugehen. [6]

Ingeborg Weber-Kellermann hält hingegen die Stiefmutter im Märchen, die ihre Stiefkinder nicht hinreichend versorgt, für die „fremde Frau“, die entgegen den Regeln in matrilineare Clans aufgenommen wird. [7]

Die Figur der (bösen) Stiefmutter gilt für die Analytischen Psychologie in der Tradition Carl Gustav Jungs als Ausprägung eines Mutterarchetyps mit zerstörerischen und verschlingenden Zügen. [8]

In der Familiensoziologie wird im Rahmen des Strukturalismus folgende These vertreten: In allen Kernfamilien gibt es Paarfiguren mit größerer emotionaler Nähe (z. B. Vater + Tochter plus Mutter + Sohn), die somit strukturell dafür sorgen, dass Vater + Sohn, Mutter + Tochter und übrigens auch Vater + Mutter auf merklich größerer Distanz zueinander stehen. [9] Wenn jetzt die Tochter vom Kind zur Jugendlichen wird, tritt sie zunehmend in Konkurrenz zur Rolle der Mutter als erwachsener Frau; Konflikte sind vorhersehbar; das Kampffeld der Mutter wird (mehr als bei Vater + Sohn) der eigene Haushalt sein, und die herkömmliche Distanz verstärkt die Konkurrenz.
Aus der „lieben“ Mutter, und auch aus der „lieben“ Tochter, wird eine „böse“. Das überrascht oft beide Teile: Die Mutter wirkt hier „wie ausgetauscht“, und zwar zu einer feindseligen „Stiefmutter“.

Ein weiterer Grund für den starken Anteil von Stiefmüttern in der Literatur liegt in der hohen Müttersterblichkeit bis ins 19. Jahrhundert: infolge von Wiederheirat der Väter wuchsen viele Kinder unter der Obhut von Stiefmüttern auf.


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Home Panorama Patchwork: „Eine zieht immer den Kürzeren – die Stiefmutter“
Panorama Patchwork „Eine zieht immer den Kürzeren – die Stiefmutter“
Veröffentlicht am 06.08.2015 | Lesedauer: 11 Minuten
Redakteurin Nachrichten & Gesellschaft
Susanne Petermann ist Buchautorin und Betreiberin von „stiefmutterblog.com“
Susanne Petermann ist eine Stiefmutter, und sie hat es satt. Ein Gespräch über Familienstress, den Kampf der „Next“ mit der verwöhnten „Generation Anspruch“ und Männer, die immer nur zahlen sollen.
Eine Patchwork-Beziehung ist, selbst wenn es gut läuft, immer kompliziert, immer ein Jonglieren, ein Spagat.
„Wüssten Stiefmütter, was auf sie zukommt, es gäbe keine neuen Familien mehr“
Das Buch „Du hast mir gar nichts zu sagen!“ ist bereits im Diana Verlag erschienen
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Es gehe um Geld und um verletzte Gefühle, und eine ziehe in Patchwork-Familien immer den Kürzeren: die Stiefmutter. Das sagt Susanne Petermann. Die 52-Jährige hat einen Mann geheiratet, der schon drei Kinder hatte. Damit begannen Probleme, die sie in einem Stiefmutterblog und mit einem Buch „Du hast mir gar nichts zu sagen! Stiefmutter sein ist nichts für Feiglinge“ (Diana Verlag) thematisiert hat. Ein Stiefmutterverein ist in Gründung, eine Selbsthilfegruppe gibt es schon, und auch die Politik interessiert sich – mehrere Bundestagsabgeordnete haben Petermann bereits um ihre Expertise gebeten, um die Situation der „zweiten Familien“ auch politisch zu verbessern. Die Arbeit, so sagt die Autorin, war schwierig, denn „Stiefmutterprobleme sind immer ein Tabu“. Petermann: „Jeder Frau, mit der ich für meine Recherche sprach, habe ich vorher eindringlich versichern müssen, dass sie anonym bleibt. Oh Gott, hieß es immer, wenn das mein Mann, die Nachbarin oder gar die Ex erfährt – die macht uns die Hölle heiß. “
Die Welt: Frau Petermann, Sie betreiben ein Blog für Stiefmütter. Welches Problem ist da das häufigste?
Susanne Petermann: Verallgemeinern kann man das nicht. Aber ein Beispiel wäre die Frau, die mit einem Mann Anfang 40 zusammen ist, der zwei Kinder aus erster Ehe hat. Sie ist 28, und was ist ihr Wunsch? Sie möchte ein Kind. Er möchte nicht, er hat ja schon zwei. Das ist für diese Stiefmutter ein ganz großes Problem. Die wartet und wartet ...
Die Welt: Sie selbst haben keine leiblichen Kinder.
Petermann: Aber durch meine Eheschließung hat mich der deutsche Gesetzgeber quasi zur Mutter gemacht – ich habe einen Mann geheiratet, der Kinder aus erster Ehe hat, seitdem bin ich offiziell ein „Stiefelternteil“. Das ist nicht meine Wortwahl, aber es gibt in Deutschland kein anderes Wort. Das wollte ich durch die Neuschöpfungen aufbrechen.
Die Welt: Sie sprechen von der „Next“ oder auch „Vize-Mom“. Stiefmutter klingt ja in der Tat negativ. Warum ist das Bild so negativ, nicht nur im Märchen?
Petermann: Viele stören sich am Wortbestandteil „Mutter“. Das versuche ich, durch Vize-Mom oder Steppmuddi zu relativieren. Ich bin viel im Internet in Sorgerechtsgruppen aktiv. Dort heißt es oft: Maße dir bloß nicht an, das Wort Mutter in den Mund zu nehmen! Solange Mütter noch in einer intakten Beziehung leben, haben sie kaum Ressentiments. Getrennt lebende Mütter dagegen reagieren oft nicht amüsiert auf Stiefmütter.
Die Welt: Wenn die Stiefmutter Kinder bekommt, ist es aber auch nicht immer recht.
Petermann: Gerade heute habe ich wieder in einem Mütterforum den Beitrag einer Frau entdeckt, die darüber klagt. Sie bekommt ihr erstes Kind, in den kommenden Herbstferien, und wünscht sich, dass die ersten zwei Wochen nach der Geburt ihr und ihrem Partner gehören. Der jedoch besteht darauf, dass das Kind aus erster Ehe – ein offenbar anstrengender Vierjähriger – genau dann da ist. Das ist ein Konflikt oder, wie die Frau schreibt, eine „fordernde Patchworksituation“. In jeder anderen Situation würde der Schwangeren gesagt: Du stehst im Vordergrund. Dieser Frau wird gesagt: Wie kannst du nur! Das arme (erstgeborene) Kind, wie bist du egoistisch, das ist das Allerletzte.
Die Welt: Wird von einer Stiefmutter mehr erwartet als von einem Stiefvater?
Petermann: Der Stiefvater wird am allgemeinen Männerbild gemessen, was ja, seien wir ehrlich, nicht so viel verlangt. Da reicht es schon, dass er mit einer anderen Frau und deren Kindern zusammenzieht, und das wird schon positiv gesehen: „Ah, der rettende Engel.“ Während man von der Frau erwartet und sie auch selbst denkt, sie müsse eine Ersatzmutter sein, und das überfordert viele.
Die Welt: „Wüssten Stiefmütter, was auf sie zukommt, es gäbe keine neuen Familien“, schreiben Sie.
Petermann: Ich kenne viele Stiefmütter, die sagen, ich liebe meinen Mann, darum mache ich das alles mit. Aber wenn wir uns jemals trennen und ich mir einen neuen Partner suche, dann wird das einer ohne Kinder sein.
Die Welt: Ist die fröhliche, bunte Zweitfamilie generell eine Illusion? Sie schreiben auch von der „Patchwork-Lüge“.
Petermann: Es ist jetzt nicht überall der Horror ... (lacht) Das wäre ja furchtbar. Aber ich glaube, eine Patchwork-Beziehung ist, selbst wenn es gut läuft, immer kompliziert, immer ein Jonglieren, ein Spagat. Übrigens kommt im Patchwork-Konzept die Stiefmutter offiziell gar nicht vor!
Petermann: Ich habe beim Statistischen Bundesamt nachgefragt, um zu erfahren, wie viele Stiefmütter gibt es eigentlich in Deutschland? Doch die Untersuchungen, die ich bekommen habe, sehen das so, dass die Kinder bei der Mutter leben und der Stiefvater dazukommt. Stiefmütter werden gar nicht erfasst. Allerdings weiß man, dass 30 Prozent der Kinder getrennter Familien beim Vater leben. Dazu kommen jährlich rund 150.000 neue Scheidungskinder. Die Stiefmutterzahl dürfte also in die Million gehen – wir reden hier ja nicht nur von minderjährigen Kindern.
Die Welt: Das Scheidungsrecht privilegiert die „Ex“ und benachteiligt die „Next“. Warum?
Petermann: Das deutsche Familienrecht ist in großen Teilen völlig veraltet. Das Scheidungsrecht vor 1977 basierte auf der Hausfrauenehe – die Frau kümmerte sich um die Kinder, der Mann arbeitete. Wer betrog (als Mann), zahlte oder, wenn dies die Frau war, bekam nichts. Die Hausfrauenehe hat man 1977 im Zuge der Emanzipation und mit der Zunahme berufstätiger Frauen zur Partnerschaftsehe geändert. Bei der Scheidung gibt es nun keine Schuldzuschreibung mehr.
Petermann: Ja, sicher. Aber in Sachen Kinder herrscht noch der Modus „Hausfrauenehe“. Zu 90 Prozent lebt das Kind bei der Mutter, selbst wenn der Vater das Kind haben möchte. Es gibt in Deutschland zudem kein gesetzlich festgeschriebenes Wechselmodell, sondern das „Residenzmodell“, das heißt, die Kinder leben fest bei einem Elternteil – der Mutter, und die hat umfangreiche Rechte, der Mann muss sich quasi fügen und zahlen. Ein unterhaltszahlungspflichtiger Vater etwa kann tituliert werden, ohne dass er auch nur ein einziges Mal nicht gezahlt hat.
Die Welt: Was heißt das für den Alltag?
Petermann: Die „Ex“(-Frauen) haben viel Macht über die Kinder, das weiß auch die Stiefmutter. Und die „Next“ weiß, alles, was die „Ex“ ärgert, wird auch ihr Man
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