Stadtgesetze Narmonor

Stadtgesetze Narmonor

Matty Yuuki

§1

Mord, Totschlag, Körperverletzung oder ähnliches ist im Königreich strengstens verboten und wird mit dem Tode bestraft.

§1.1

Auch der Versuch ist bereits strafbar.


§2

Diebstahl ist in der Stadt strengstens verboten und wird mit dem Tode, einer Geldstrafe oder dem Verbannen aus der Stadt geahndet.

§2.1

Auch der Versuch ist bereits strafbar.


§3

In Narmonor herrscht Religionsfreiheit. Jeder darf seine Religion ausüben, solang er/sie damit niemandem schadet.


§4

Wer bewusst Krieg mit einer anderen Stadt provoziert oder es versucht, fliegt aus der Stadt und wird der anderen Stadt ausgeliefert, diese darf sich dann die Strafe selbst aussuchen.


§5

Es ist Verboten sich jegliche „Abkürzungen“ durch Gebäude zu bauen, auch dann, wenn man sich nur Laufzeit ersparen möchte. Dies gilt für Stadtbewohner als auch für Fremde. Dies wird mit einer Geldstrafe geahndet.


§6

Nach 2 Wochen fernbleiben der Stadt ohne Abmeldung, werden alle Besitztümer der Person Eigentum der Stadt und dem Stadtlager hinzugefügt.


§7

Wer rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eisenbahn, Felder oder ein anderes Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder teilweise zerstört, wird mit einer Wiedergutmachungsstrafe bis zu 2 Monate oder mit einer Geldstrafe bestraft. Je nachdem wie die Schwere der Tat ausfällt, entscheidet der König des Landes über die Strafe.

§7.1

Auch der Versuch ist strafbar.


§8

Lässt sich ein Hochrangiges Mitglied der Stadt bestechen, wodurch in der Stadt Kosten entstehen so ist eine Entschädigung zu zahlen.

§8.1

Sollte ein wichtiges Mitglied der Stadt diese verlassen wollen so ist der König frühzeitig zu informieren um einen Ersatz suchen zu können, sollte zu spät Bescheid gegeben werden so wird eine Geldstrafe anfallen.


§9

Jeglicher Gebrauch von Lava-Eimern und Feuerzeugen gegen andere Personen (bekannte oder Fraktionsfremde) ist untersagt. Dies wird mit einer Geldstrafe geahndet.


Weitere Gesetze werden bei Bedarf hinzugefügt.


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