Staatsanwaltschaft ermittelt wieder im Fall Fernandes

Staatsanwaltschaft ermittelt wieder im Fall Fernandes


Staatsanwaltschaft ermittelt wieder im Fall Fernandes

„Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat nach den Medienveröffentlichungen die Ermittlungen wegen Paragraf 202a StGB gegen Unbekannt wieder aufgenommen“, sagte der Sprecher Peter Müller-Rakow auf „Bild“-Anfrage. Dieser Paragraph betrifft das unbefugte Verschaffen von Zugang zu besonders gesicherten Daten.

Im Gesetz heißt es: „Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Nach Zeitungsanagaben werden zudem auch weitere Straftatbestände geprüft.

Abonniert @satellit_de!

Quelle: Telegram "satellit_de"

Report Page