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Moderation: Anke Schaefer und Christopher Ricke · 05.06.2015
Die Griechen lassen mal wieder anschreiben – das Schuldenproblem ist bis Ende des Monats vertagt. Ist der Zahlungsaufschub gerechtfertigt? Oder muss Europa den Druck erhöhen? Jörg Münchenberg und Volker Finthammer sind da ganz unterschiedlicher Meinung.
Contra: Griechenland muss liefern – ein Kommentar von Jörg Münchenberg (Audio)
Es reicht. Seit Monaten führt die griechische Linksregierung Europa am Nasenring von einer Krisensitzung zur nächsten. Die eigene Ideologie ist wichtiger als das Wohl des Landes. Gut sechs Monate nach der Machtübernahme ist die Lernbereitschaft der Politikanfänger von Syriza gleich null, auch wenn diese Haltung Griechenland wirtschaftlich und politisch zunehmend schadet.
Weil niemand derzeit weiß, ob Griechenland am Ende nicht doch in die Staatspleite rutscht, ziehen sich die dringend benötigten Investoren zurück. Selbst die Tourismusindustrie, eigentlich der große Hoffnungsträger, gerät zunehmend unter Druck. Urlauber sind verunsichert, denn wer reist schon gern in ein Krisenland, das demnächst vor dem finanziellen Kollaps stehen könnte.
Die zwischen extrem links und extrem rechts aufgestellte griechische Regierung ficht das nicht an. In Brüssel wird weiter bis zur letzten Minute und bis zum letzten Cent gepokert. Trotz des Risikos, dass sich Tsipras am Ende gründlich verzockt. Letztlich aber setzt die Regierung auf die Angst der Europäer vor einer drohenden Pleite und einem Ausstieg Griechenlands aus dem Euro.
Was wiederum ein grandioses Scheitern der europäischen Rettungsphilosophie bedeuten würde. Und eine fatale Niederlage für all die überzeugten Europäer, angefangen von Bundeskanzlerin Angela Merkel über den französischen Präsidenten Francois Hollande bis hin zum Obereuropäer Jean Claude Juncker. Den Makel eines Totengräbers für Europa würden sie wohl nicht mehr los.
Trotzdem hat es Europa nicht verdient, von einer renitenten Regierung eines Mitgliedslandes erpresst und vorgeführt zu werden. Längst sind die internationalen Gläubiger Griechenland weit entgegen gekommen. Die in Aussicht gestellte Korrektur bei den anvisierten Haushaltsüberschüssen ist zwar überfällig, weil die Zahlen zuvor viel zu hoch angesetzt worden sind. Dennoch bekommt die Regierung damit ein Stück weit mehr Gestaltungsspielraum. Angesichts der fatalen Lage und der Abhängigkeit Griechenlands von den internationalen Geldgebern ist dies ein erhebliches Zugeständnis.
Mehr ist gegenwärtig nicht drin. Auch die anderen Krisenstaaten haben sich an die Vereinbarungen gehalten, vielerorts unter größten Entbehrungen und Zumutungen für die eigene Bevölkerung. Griechenland eine Vorzugsbehandlung einzuräumen, hieße, die Büchse der Pandora zu öffnen. Gleichzeitig gilt: eine gemeinsame Währung erfordert Abstimmung, politische Verlässlichkeit und halbwegs ähnliche Wettbewerbsverhältnisse. Athen muss sich jetzt für einen Weg entscheiden – und die Europäer müssen auf ihrem letzten Angebot bestehen.
Pro: Nur ein Schuldenschnitt kann Griechenland helfen – ein Kommentar von Volker Finthammer (Audio)
Es geht hier nicht um die Frage Augen zu und durch, es geht vielmehr grundsätzlich um die Frage, schafft es die europäische Währungsunion als Ganzes zu bestehen, schafft sie es die Instrumentarien zu finden, um diese Krise zu überwinden und Griechenland aus der Notlage zu helfen?
Athen ist mit dem Schuldenberg schlicht überfordert. Alleine wird das Land diese Last niemals Schultern können. Auch ein Austritt aus dem Euro würde die Last nicht wirklich mindern, da der Schuldenberg geradezu explodieren würde und auf den internationalen Finanzmärkten wohl gar kein Vertrauen mehr bestünde. Und der Glaube, die Griechen könnten dann mit billigem Geld und Gütern die Welt erobern und binnen weniger Jahre Ihre Probleme lösen, führt in die Irre.
Dem Land fehlt die produktive Basis, um solch einem Szenario wirklich ernsthaft Glauben schenken zu können. Wenn es eine europäische, eine solidarische Lösung geben soll, dann kommt mittlerweile nur noch ein Weg in Frage: der faktische Schuldenschnitt. Die Gläubiger, also wir, müssen auf einen Großteil der Kredite verzichten, damit Athen den Neuanfang wagen kann.
Keine leichte Botschaft, gewiss. Allein Deutschland steht mittlerweile gegenüber Athen mit 80 Mrd. Euro in der Pflicht. Aber auf der anderen Seite müssten die knapp 27 Mrd. Euro, die Athen allein in diesem Jahr an Kreditraten und Zinsen an die internationalen Partner zurückzahlen muss, auch wieder über neue Kredite der internationalen Geldgeber bedient werden.
Ganz nüchtern betrachtet beißt sich da doch die Katze in den Schwanz. Nur mit einem Schuldenschnitt könnte dieser Teufelskreis durchbrochen und in Athen ein Neuanfang gewagt werden. Nur mit einem Schuldenschnitt könnte der fortwährende eigentlich irrsinnige Kreislauf von neuen Krediten und neuen Sparprogrammen durchbrochen werden. Insofern kommt es jetzt darauf an, die politischen Rahmenbedingungen für solch einen Schritt zu legen.
Da geht es eben nicht mehr um die Frage nach den nächsten Schritten der Sparpolitik der Athener Regierung, da geht es ganz grundsätzlich um die Frage, unter welchen politischen und ökonomischen Voraussetzungen soll der Neuanfang gewagt werden und wie können sich die europäischen Partner an den dazu notwenigen Schritten beteiligen?
Dahinter verbirgt sich ein Kernproblem. Auch die Syriza Regierung schaut viel zu stark darauf, was die anderen für das Land tun können, anstatt der Frage nachzugehen, wie sich das Land selbst neu erfinden und die Grundlagen für einen Neuanfang legen will? Wenn die Regierung in Athen da ernsthafte Bemühungen erkennen ließe, wäre das mit der europäischen Solidarität auch kein Problem. Verloren ist das Geld ja ohnehin. Die europäische Gemeinschaftswährung kann jedoch nur überstehen, wenn das Prinzip der Solidarität nicht aufgegeben wird.
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Lesen Sie weiter unten den Pro-Schuldenschnitt-Kommentar von Volker Finthammer

Deutschland hat neue Regelungen in Bezug auf Zahlungsfristen während der Corona-Krise beschlossen.
Miete, Strom, Internet oder Telefon - diese Rechnungen können Sie, wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind, aufschieben.
Aber: Sie müssen darlegen, dass Sie unmittelbar von der Corona-Krise betroffen sind und deshalb Ihre Rechnungen nicht bezahlen können.
Tipp: Auch Abonnements, wie die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio, können pausiert werden.
Wenn Sie von Kurzarbeit oder gar Verdientsausfällen betroffen sind, sollten Sie Rechnungen priorisieren - und zuerst die wichtigsten begleichen.
Unsere Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, der Bank oder sonstigen Anbietern, bevor Sie die Zahlungen einfach stoppen. Einigen Sie sich auf eine einvernehmliche Lösung.
Pausieren Sie nicht einfach so Beitragszahlungen in Fitness-Studios oder sonstigen Einrichtungen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist - das könnte für die Betreiber den wirtschaftlichen Ruin bedeuten.
Kompletter Verdienstausfall. Betroffen sind davon zum Beispiel die Kunst- und Kulturbranche oder Selbstständige.
Keine Einnahmen, wie es bei Gastronomen der Fall sein kann.
Sonstige glaubhafte Gründe, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind.
Darlehensrückzahlungen können während der Corona-Pandemie pausiert werden.
Dazu zählen bislang nur Verbraucherkredite - also solche, die für private Zwecke aufgenommen wurden.
Die Regelung gilt vom 1. April bis zum 1. Juli 2020 und betrifft Kredite, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden.
Unternehmensdarlehen sind davon ausgeschlossen.
Verpassen Sie keine aktuelle Produktempfehlung mehr!
Sky-Abo: Der wohl bekannteste Pay TV-Anbieter hat auf die Corona-Krise schnell reagiert. Kunden, die ein reines Abo für die Sportsender hatten, dürfen nun kostenlos auf das restliche Sky-Programm zugreifen – so können sie zum Beispiel nun zusätzlich zahlreiche Serien und Filme streamen. Auf den Sportsendern laufen stattdessen Best-Of-Zusammenfassungen oder legendäre Spiele. Denn im Gegensatz zu anderen Anbietern kann man ein Sky-Abo nicht einfach monatlich kündigen, sondern hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende der Laufzeit. Ein Sonderkündigungsrecht haben Kunden aufgrund der Corona-Krise nicht.
DAZN: Bei DAZN konnten die Kunden bereits vorher monatlich kündigen. Doch damit dem Pay TV-Anbieter während der Corona-Pandemie nicht komplett die Kunden davonrennen, bietet auch er ein Ersatzprogramm an. Es werden legendäre Spiele, Dokus und Interviews ausgestrahlt.
Zuerst sollten Sie die wichtigsten Rechnungen bezahlen, zum Beispiel Miete oder Strom.
Ausgaben wie Miete, Darlehenstilgungen und sogar Strom, Internet und Telefon können Sie zur Not für bis zu drei Monate aufschieben.
Haben Sie Abos, die Sie eventuell auch pausieren können? Dann einigen Sie sich mit den jeweiligen Anbietern.
Überlegen Sie sich genau, ob Sie Zahlungen aufschieben oder sogar pausieren wollen - vielleicht tut der fehlende Beitrag dem Fitness-Studio Betreiber mehr weh als Ihnen.
JANA BUCH – EHEMALIGE RATGEBER-REDAKTEURIN
Tradingexperte Ingmar Königshofen gibt einen exklusiven Ausblick auf das zweite Börsenhalbjahr. Wo? In der nächsten Ausgabe des Ratgeber-Newsletters! Melden Sie sich jetzt schnell an und verpassen Sie nicht die Profitipps rund um Inflation, Zinswende und Aktienmärkte!
Die Corona-Krise ist in Deutschland deutlich zu spüren: Viele Betriebe melden Kurzarbeit an, die Arbeitnehmer erhalten weniger Lohn, nicht alle Geschäfte dürfen öffnen. Was also können Sie tun, wenn Sie deswegen Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können? Wir verraten Ihnen, welche Sonderregelungen es gibt.
Das Coronavirus hat die gesamte Welt fest im Griff. Es gibt kaum ein Land, das nicht von den Maßnahmen zur Eindämmung des Virus betroffen ist. Doch eben diese Maßnahmen stürzen die Wirtschaft und die Menschen in die Krise. Alleine in Deutschland haben bis Mitte April 2020 über 725.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet – Tendenz steigend. Das ist nicht nur rein wirtschaftlich gesehen eine Katastrophe, die Corona-Maßnahmen treffen auch die Menschen hart, die beispielsweise Kurzarbeit antreten müssen. Kurzarbeiter erhalten lediglich 60 Prozent ihres normalen Lohns, haben sie Kinder, dann gibt es 67 Prozent.
Das reicht oft gerade einmal aus, um die Fixkosten zu decken, denn im Schnitt gibt jeder Deutsche 30 Prozent seines Einkommens nur für die Miete aus – in Ballungsräumen wie Berlin, München oder Hamburg sogar noch mehr. Auch Singles geben deutlich mehr als 30 Prozent für die Mieten aus. Doch was tun, wenn man sich das plötzlich nicht mehr leisten kann? Gibt es besondere Regelungen, die während der Corona-Krise greifen?
Ja, denn Ende März 2020 hat der Bundesrat in Deutschland Gesetzespakete verabschiedet, die die Menschen hierzulande unterstützen sollen. In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, welche neuen Regelungen ab dem 1. April 2020 gelten und was Sie tun können, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Normalerweise dürfen Vermieter ihren Mietern fristlos kündigen, wenn sie von ihnen zwei Monate lang keine Miete erhalten haben. Das gilt jedoch nicht für Mietrückstände vom 1. April bis zum 30. Juni 2020. Wer aufgrund der Corona-Pandemie seine Miete in dem genannten Zeitraum nicht bezahlen kann, darf nicht gekündigt werden. Das hat der Bundesrat Ende März beschlossen . So sollen die Menschen geschützt werden, die jetzt besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. Das gilt übrigens auch für Mieter und Pächter von Geschäftsräumen.
Das bedeutet natürlich nicht, dass jeder seine Mietzahlungen nun einfach wahllos stoppen und es auf die Corona-Pandemie schieben kann. Der Mieter muss glaubhaft begründen, warum er das Geld dafür nicht aufbringen kann.
Aber: Die Miete muss nachgezahlt werden. Auch dafür gibt es eine Frist von der Bundesregierung: Erst wenn der Mieter oder Pächter die versäumten Beträge bis zum 30. Juni 2022 nicht bezahlt hat, darf der Vermieter ihm kündigen.
Der Vermieter kann seinen Mietern nicht wegen ausstehender Zahlungen von April bis Juni 2020, jedoch sehr wohl aufgrund von anderen Gründen weiterhin kündigen – zum Beispiel wegen Eigenbedarf. Die neuen Regelungen sind lediglich dafür gedacht, Kündigungen zu vermeiden bevor die staatlichen Hilfsprogramme angelaufen sind.
Alle Menschen spüren die Auswirkungen des Coronavirus und das nicht nur in ihrer Freizeit, sondern eben auch während der Arbeit. Ob Kurzarbeit, Homeoffice oder strenge Hygienemaßnahmen im Betrieb - die Arbeitsbedingungen haben sich stark geändert. In unserem Ratgeber zum Arbeitszeitgesetz lesen Sie, welche Regelungen es dazu im Bezug auf das Coronavirus gibt.
Wenn Sie unmittelbar von der Corona-Krise betroffen sind, können Sie nicht nur die Mietzahlungen aufschieben, sondern auch weitere Rechnungen. Verbraucher erhalten ein zeitlich befristetes Leistungsverweigerungsrecht. Dies bedeutet, dass Menschen, die unter den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen leiden, die Zahlungen für existenzsichernde Verträge der Grundversorgung bis vorerst zum 30. Juni 2020 aufschieben dürfen – dazu gehören Leistungen wie Strom, Wasser, Telefon oder Internet. Doch was bedeutet das genau?
Das heißt, dass Sie trotz Nichtzahlen nicht in Zahlungsverzug geraten und der Anbieter Ihnen keine Mahn- oder gar Inkassokosten berechnen, nicht gerichtlich gegen Sie vorgehen und Ihnen auch deswegen nicht kündigen darf. Natürlich darf der Anbieter Ihnen dann auch weder Strom, Internet noch sonstiges abstellen. Das gilt allerdings nur für Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden, denn zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland noch nicht absehbar.
Vorsicht: Auch hier müssen Sie beweisen, dass Sie unter der Corona-Krise leiden. Das heißt, es muss einer der bereits oben genannten Gründe auf Ihre Situation zutreffen.
Auch Verbraucherkredite können während der Corona-Krise aufgeschoben werden. Als Verbraucherkredit werden Darlehen bezeichnet, die zu privaten Zwecken aufgenommen wurden. Das gilt sowohl für Kleinkredite, zum Beispiel für ein Smartphone als auch für ein Auto oder eine Immobilie, die vor dem 15. März 2020 geschlossen wurden. Wer aufgrund der Corona-Pandemie den Kredit nicht wie vereinbart zurückzahlen kann, muss vom 1. April 2020 bis zum 1. Juli 2020 keine Rückzahlungs-, Zins- oder Tilgungsleistungen erbringen. Auch kann die Bank den Kredit deswegen nicht kündigen. Darlehen unter 200 Euro sind von den Regelungen jedoch ausgeschlossen.
In jedem Fall sollten Sie vor dem Aussetzen einer Zahlung mit Ihrer Bank sprechen. Die Bank kann einen Nachweis darüber verlangen, ob Sie wirklich von der aktuellen Situation betroffen sind – zum Beispiel ein Schreiben vom Arbeitgeber.
Nach Abklingen der Pandemie können Sie mit der Bank auch vereinbaren, wie es mit den Kreditzahlungen weitergeht. So kann sich der Vertrag zum Beispiel um die Monate verlängern, in denen Sie das Darlehen nicht bezahlen konnten. Damit kann eine Doppelbelastung verhindert werden.
Tipp: Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Fragen zum Thema Corona zusammengefasst und beantwortet.
Das öffentliche Leben ist seit Mitte März 2020 in Deutschland lahmgelegt. Konzerte wurden verboten, Fitness-Studios geschlossen und auch Theater, Museen oder Zoos wurden dicht gemacht. Bei einzelnen Veranstaltungen gab es bereits vor der Coronavirus-Pandemie klare Regeln: Wenn diese aus irgendeinem Grund nicht stattfinden können, muss der Veranstalter das Geld zurückerstatten. Anders sieht es bei bestehenden Abonnements aus. Wer ein Abo für ein Theater oder ein Fitness-Studio abgeschlossen hat, fragt sich nun zurecht, ob er die Zahlungen nicht einfach einstellen kann, wenn er schließlich keine Leistungen dafür bekommt. Doch das gestaltet sich von Fall zu Fall unterschiedlich.
Gerade in Fitness-Studios sind Jahresverträge üblich – je länger man sich bindet, umso weniger kostet der monatliche Beitrag. Daher entscheiden sich viele gleich für einen Vertrag über einen Zeitraum von ein oder gar zwei Jahren. Dass das Fitness-Studio plötzlich geschlossen wird, damit rechnen weder Betreiber noch Kunden. Doch können Sie den Vertrag nun einfach so kündigen?
Die Antwort ist: Nein! Eine außerordentliche Kündigung in Bezug auf die Corona-Krise ist aktuell nicht möglich. Was allerdings viele Fitness-Studio-Betreiber anbieten ist, den monatlichen Beitrag zu pausieren. Sobald diese wieder öffnen dürfen, läuft der Vertrag wie gewohnt weiter. Wer bereits einen Jahresbeitrag im Voraus bezahlt hat, hat einen Anspruch auf Teilerstattung. Am besten informieren Sie sich in Ihrem Fitness-Studio darüber, welche Möglichkeiten angeboten werden.
Viele Fitness-Studios wurden in Zeiten von Corona einfallsreich: So bieten sie zum Beispiel online eigenen Trainingsprogramme, Beratungen und sogar Live-Fitness-Kurse an, um den Kunden Ersatzleistungen zu bieten. Pausieren Sie Ihren Vertrag, werden Sie eventuell auch keinen Zugang mehr zu diesen Leistungen haben.
Doch Anfang Juni dürfen bundesweit alle Fitness-Studios wieder öffnen – jedoch unter strengen Auflagen. Das bedeutet für die Mitglieder auch, dass sie zwar trainieren können, allerdings nicht so, wie sie es bisher gewohnt sind. Denn es gelten weiterhin Sicherheitsabstände und Hygienevorschriften. Außerdem haben auch kleinere Fitness-
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