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Von Sascha Meyer, dpa 05.11.2019, 15:21
Nicht nur illegale Substanzen wie Kokain und Heroin kosten immer noch viele Menschen das Leben. Auch Alltagsdrogen haben gravierende Folgen für Millionen Bürger. Können schärfere Reklame-Beschränkungen helfen?
Berlin (dpa) - Im Kampf gegen gesundheitsschädliches Rauchen will die neue Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig keine Werbe-Schlupflöcher für Elektro-Zigaretten lassen.
"Die E-Zigarette ist kein Wellnessprodukt", warnte die CSU-Politikerin am Dienstag in Berlin. Sie verlangt daher ein umfassendes Reklame-Verbot, über das die große Koalition seit Monaten verhandelt - vor allem zum Schutz von Jugendlichen, bei denen neue Produkte zum "Dampfen" im Kommen sind. Mit Blick auf mögliche neue Strategien im Umgang mit Cannabis will Ludwig einen "offenen Dialog", legte sich aber vorerst nicht fest.
Vor allem Rauchen und übermäßiges Alkoholtrinken richten immer noch massive Gesundheitsschäden an, wie der von Ludwig vorgestellte neue Drogen- und Suchtbericht ergab - auch wenn der Konsum insgesamt zurückgeht. Ein Überblick über wichtige Suchtbereiche:
RAUCHEN: Bei Tabak seien "gute Entwicklungen" zu sehen, erläuterte Ludwig, die seit September Drogenbeauftragte ist. "Rauchen wird langsam wirklich out." So ging der Anteil rauchender Jugendlicher in den vergangenen 10 bis 15 Jahren um zwei Drittel zurück, wie es im Bericht heißt. Dafür steige der Konsum von E-Zigaretten gerade bei jungen Leuten klar an. "Diesen Trend gilt es zu stoppen", sagte Ludwig. Jegliche Langzeitstudien zu Gesundheitsauswirkungen fehlten.
Daher sei es wichtig, dass die Koalition beim geplanten Werbeverbot den Sack zumache, "und zwar komplett", forderte die Beauftragte. Bei einem "halben Schritt" nur für herkömmliche Zigaretten und Erhitzer würde es an Treffpunkten wie Bushaltestellen und im Internet künftig nur noch Werbung für E-Zigaretten geben. "Das will ich nicht."
In die lange festgefahrene Debatte ist Bewegung gekommen, seit die Union ihren generellen Widerstand aufgegeben hat. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich für ein Verbot ausgesprochen und "eine Haltung" dazu bis Jahresende in Aussicht gestellt. In der vorigen Wahlperiode war ein Anlauf gescheitert. Nun geht es darum, Beschränkungen auf Außenwerbung und Kinos auszuweiten. Offen ist, ob nur für klassische Tabakprodukte - die SPD will das auch für E-Zigaretten durchsetzen.
CANNABIS: Beim Reizthema Cannabis will Ludwig endlich ein Ende "ideologischer Debatten" und stattdessen mit Vertretern aller unterschiedlichen Positionen ins Gespräch kommen, wie sie sagte. Die einen seien für die volle Härte des Gesetzes, die anderen für eine Legalisierung. "Aber ganz so einfach wird es nicht sein." Daher strebe sie einen "offenen Dialog" an. Das sei nur sinnvoll, wenn man nicht von vornherein auf ein Ergebnis festgelegt sei. Dabei gehe es auch darum, junge Leute besser mit Vorbeugung und Aufklärung zu erreichen. Schon einmal Cannabis konsumiert haben laut Drogenbericht 19 Prozent der Jugendlichen und 42,5 Prozent der 18- bis 25-Jährigen.
ALKOHOL: Auch bei übermäßigen Alkoholtrinken gebe es einen positiven Trend nach unten, erläuterte Ludwig. Sie wies aber darauf hin, dass drei Millionen Kinder in Familien aufwachsen, in denen mindestens ein Elternteil alkoholabhängig ist. Den Kindern drohe dann ein höheres Risiko, dass es ihnen später selbst so gehen kann. Für sie müssten bessere Hilfen angeboten werden, betonte Ludwig. Vorschläge dafür wolle eine Arbeitsgruppe mehrerer Ministerien in Kürze vorlegen. Laut Drogenbericht richtet übermäßiger Alkoholkonsum steigende Schäden für die Volkswirtschaft an - im vergangenen Jahr von 57 Milliarden Euro, etwa durch Krankheitskosten, Todesfälle und Arbeitsunfähigkeit.
ILLEGALE DROGEN: Bei illegalen Substanzen wie Heroin und Kokain gebe es eine fast stabile Entwicklung, erläuterte Ludwig. So stieg die Zahl der Drogentoten im vergangenen Jahr leicht auf 1276 Menschen, wie bereits zuvor mitgeteilt worden war. Das waren vier Tote mehr als 2017. Hauptursache sind dabei weiterhin Vergiftungen durch Opioide. Die Beauftragte wandte sich strikt gegen Stimmen, auch für Heroin oder Kokain eine Eigenbedarfsregelung zu schaffen - also, dass bei kleinen Mengen keine Strafverfolgung droht. "Das ist blanker Unsinn." Ein "ganz wichtiger Baustein" seien Behandlungen mit Ersatzstoffen (Substitution). Die dürften aber nicht auf Ballungsräume beschränkt bleiben, sondern müssten tatsächlich flächendeckend ausgebaut werden.



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In Berlin mussten wir leider eine traurige Entdeckung machen. An U-Bahn und S-Bahn-Haltestellen rauchen viele Menschen, vor allem junge Männer mit Migrationshintergrund. Anscheinend haben sie keine Angst, dabei erwischt zu werden. Fahrgäste trauen sich nicht sie drauf hinzuweisen, dass man an Haltestellen oder in U-Bahn / S-bahn nicht rauchen darf. 15 Euro Strafe ist sowieso ein Witz. Nicht mal 1% solcher Raucher werden bestraft. 
Integration fängt in solchen symbolischen öffentlichen Plätze an. Aber man bekommt ständig trotzige Signale. 
Dieser Blick schafft rechtsfreie Räume und ist gefährlich: "Ich halte mich gar nicht an die Regeln und mir passiert trotzdem nicht."
Ich bemerke dies auch in Stuttgart. Doch nicht nur fremdstämmige Menschen, auch Bedienstete des SSB rauchen am Bahnsteig.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 16. September 2018 - 12:16
Berlin ist Katastrophe. Leider muss ich die erschreckende Wahrheit auch bestätigen. Heute habe ich vier S-Bahn Haltestellen besucht.
Noch dazu kommen viele Raucher im Ein- & Ausgangsbereich. 
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 02. Oktober 2018 - 03:24
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Nordwalder nach tödlichem Unfall verurteilt
Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte das Jugendschöffengericht in Rheine am Mittwoch einen 20-jährigen Angeklagten aus Nordwalde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung. In den frühen Morgenstunden des 4. März 2012 hatte er „durch Unachtsamkeit“ in einem „Augenblicksversagen“, so der Richter in der Urteilsbegründung, einen tragischen Verkehrsunfall auf der B 54 in Borghorst verursacht, bei dem ein junger Mann getötet worden war.

Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte das Jugendschöffengericht in Rheine gestern einen 20-jährigen Angeklagten aus Nordwalde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung. In den frühen Morgenstunden des 4. März 2012 hatte er „durch Unachtsamkeit“ in einem „Augenblicksversagen“, so der Richter in der Urteilsbegründung, einen tragischen Verkehrsunfall auf der B 54 in Borghorst verursacht, bei dem sich sein Wagen mit fünf Insassen überschlagen hatte und auf dem Kopf im Graben gelandet war. Vier junge Männer, darunter der Fahrer, wurden leicht verletzt. Ein Freund des Angeklagten aus Kindertagen verstarb noch an der Unglücksstelle. Vermutlich „weil er nicht angeschnallt war, prallte er mit dem Kopf gegen das Glasdach des Fahrzeuges“, so ein Sachverständiger gestern. Damit trage auch der Verstorbene eine gewisse Eigenverantwortung, sagte der Richter. Mit gesenktem Kopf verfolgte der 20-Jährige die Verhandlung. Er musste wegen einer „posttraumatischen Belastungsreaktion“ stationär psychiatrisch behandelt werden, wie eine Psychiaterin dem Gericht mitgeteilt hatte. Sie untersuchte den Angeklagten im Oktober 2013 auf seine Verhandlungsfähigkeit.
Schwer belastend kam für ihn hinzu, dass er bei dem Unfall unter Bewährung stand. Vier Wochen zuvor war er am Landgericht Münster wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsmissbrauch verurteilt worden. „Wir wollen Sie aber nicht im Gefängnis sehen, sondern in einer Therapie“, klärte der Richter ihn über die Notwendigkeit einer Psychotherapie auf. Zudem muss er 800 Euro in monatlichen Raten von 100 Euro an die Landeskasse zahlen. Den Führerschein, den er erst vier Wochen vor dem Unfall gemacht hatte, verlor er bereits vor längerer Zeit, denn nach dem tragischen Ereignis beging er mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung: Überfahren von Rotlicht, Telefonieren während der Fahrt und zwei erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen. „Ich war damals vollkommen durcheinander und bin danach auf eigenen Wunsch in die Klinik gegangen“, sagte der Angeklagte.
Die Insassen hatten ausgesagt, dass der Angeklagte nachts von Schüttorf ruhig und besonnen nach Hause gefahren sei. Auch der Unfallsachverständige schloss eine überhöhte Geschwindigkeit aus, ebenso wie technische Mängel. Bei dem Unfall schliefen die meisten Insassen. „Ich habe sie gefragt, ob wir über Borghorst fahren sollten, aber die wollten über die B 54, weil sie dabei ruhiger schlafen könnten.“ Der Angeklagte kam auf gerader Strecke von der Fahrbahn ab, geriet bei Glatteis auf den Grünstreifen und stieß mit den Pollern zusammen. Hierdurch wurde der Beifahrer geweckt, der sofort geschrien habe: „Gegenlenken“. Das habe er noch versucht. Der Mercedes schleuderte nach links, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Drei junge Männer stiegen aus, der Vierte blieb wegen starker Schmerzen bis zum Eintreffen der Rettung sitzen. Er habe die Hand des Schwerverletzten gehalten.
Die Angehörigen waren gestern nicht im Gerichtssaal. Sie haben bislang den vom Angeklagten gesuchten Kontakt noch nicht zulassen können, wie der 20-Jährige auf Nachfrage erklärte. Seine Anwältin sagte in ihrem Plädoyer, dass der Tod des besten Freundes die schlimmste Strafe für ihren Mandanten sei: „Er wird mit der Schuld immer leben müssen.“

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