Sexting mit dem Mitarbeiter endet mit sinnlichen sex Deutsche teen Anny Aurora

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Aktuelle Nachrichten Coronavirus Ukraine
Es sollte nur ein kleiner Abstecher in ein tschechisches Rotlicht-Viertel werden: Ein Bordellbesuch endete für einen Mann aus Niederbayern in einer langen Irrfahrt mit dem Taxi. Schuld war nur ein fehlender Buchstabe.
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Sein Besuch in einem tschechischen Rotlicht-Viertel wird einem 37-Jährigen aus Niederbayern vermutlich lange in Erinnerung bleiben: Denn der anschließende Heimweg mit dem Taxi wurde für ihn zur Irrfahrt.
Der Mann wollte sich eigentlich nach Hause fahren lassen, und zwar ins niederbayerische Deggendorf, wie die Polizei am Samstag mitteilte. Der Taxi-Chauffeur gab in sein tschechischsprachiges Navigationsgerät aber "Degendorf" ein - den Namen eines 34-Seelen-Orts bei Lichtenfels in Oberfranken.
Der fehlende Buchstabe bedeutete nicht nur eine dreimal so lange Strecke, sondern auch einen entsprechend hohen Fahrpreis. Den wollte der alkoholisierte Fahrgast nun aber nicht zahlen.
Die Polizei ging schlichtend dazwischen und musste den Streithähnen erst einmal erklären, dass sie sich in der falschen Ortschaft befanden. Nach einer Entschuldigung des Chauffeurs einigten sich Fahrer und Fahrgast schließlich auf einen neuen Fahrpreis.
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Erstellt: 15.11.2015 Aktualisiert: 07.01.2019, 17:36 Uhr
In der amerikanischen Kleinstadt Canon City haben offenbar hunderte Schüler Nacktfotos getauscht. Jetzt müssen einige von ihnen um ihre Zukunft bangen.
Die Polizisten von Canon City haben üblicherweise ein ruhiges Leben. Die Straftaten, die in dem beschaulichen Örtchen in den Bergen von Colorado begangen werden, reichen von Geschwindigkeits-Überschreitungen bis zum gelegentlichen Einbruch-Diebstahl. Mehr passiert nicht in Canon City.
Seit vergangener Woche ist jedoch jeder verfügbare Beamte der 16 000-Seelengemeinde an einer Großuntersuchung beteiligt, die sich Polizeichef Paul Schultz nicht einmal in seinen wildesten Fantasien hätte vorstellen können. Hunderte von Handys und Smartphones müssen nach Beweisen durchkämmt werden, Dutzende von Lehrern, Schülern und deren Eltern der örtlichen High School werden verhört. Der ganze Ort ist in Aufruhr, die Hauptstraße ist von Übertragungswagen der nationalen Fernsehnetzwerke gesäumt.
Grund für die Aufregung ist ein Skandal, der mit einem anonymen Anruf bei einer Hotline für Sexualstraftaten begann. Der Anrufer berichtete von einem „Ring“ an der Canon City High School, der digitale Nacktfotos der Schüler sammelt und vertreibt. Hunderte von Schülern hatten solche Fotos von sich und voneinander gemacht und untereinander geteilt.
Die Praxis an der High School ging offenbar weit über die unter Teenagern gängige Praxis des „Sexting“ hinaus – das im digitalen Zeitalter „zum normalen Prozess des Flirtens dazu gehört“, wie ein Experte in einem Kommentar in der „New York Times“ schrieb. Die Bilder wurden in Datenbanken gesammelt und bewertet – es gab ein regelrechtes Ranking der heißesten Mitschüler.
Dass solches Verhalten Persönlichkeitsrechte verletzt und für Jugendliche traumatisch sein kann, ist sofort einsehbar. Dass die Polizei mit allen ihren Ressourcen einschreiten muss, liegt jedoch alleine an der anachronistischen Rechtslage.
Wer in Colorado Nacktfotos von Minderjährigen verschickt, Selfies inklusive, der begeht einen Akt der Kinderpornografie. Ob der oder die Abgebildete dazu eingewilligt hat oder nicht, ist dabei vollkommen irrelevant.
Jetzt hat bei den Schülern der Canon High School das große Zittern begonnen. „Ich kann nicht glauben, dass ich damit womöglich meine ganze Zukunft aufs Spiel gesetzt habe“, sagt etwa Carnago Copening, ein Spieler des Football-Teams der High School. Wie viele seiner Mitschüler fürchtet er mit einer Vorstrafe belastet zu werden. Im schlimmsten Fall droht ihm sogar ein dauerhafter Eintrag als Sexualstraftäter.
Hoffnung macht den Schülern von Canon City alleine, dass der Staatsanwalt des Landkreises, Tom LeDoux, versprochen hat, die Angelegenheit sensibel zu handhaben. „Wir wollen angemessen und vernünftig vorgehen“, versprach er bei einer Pressekonferenz. Einträge als Sexualstraftäter wollte er nur in Erwägung ziehen, wenn nachweislich jemand schwer zu Schaden gekommen sei.
Die Tatsache, dass Le Doux sich mit einer anachronistischen Rechtsprechung auseinanderzusetzen hat, hat derweil eine nationale Debatte darüber ausgelöst, wie mit dem Phänomen des Sextings umzugehen ist. Laut einer Untersuchung der Universität von Texas verschickt gut ein Drittel amerikanischer Jugendlicher zwischen 10 und 17 aufreizende Fotos von sich. Sexts gehören heute zur Pubertät wie einst das unbeholfene Fummeln im Kino.
Gänzlich harmlos ist es andererseits jedoch auch nicht. Die ungewollte Publikation oder das ungewollte Weiterleiten solcher Bilder kann tatsächlich zu psychischen Beeinträchtigungen der Betroffenen führen. Die veralteten Pornografie-Gesetze der USA sind jedoch denkbar ungeeignet, um dem Phänomen Herr zu werden. So dürfen in Colorado 16-Jährige Sex mit Erwachsenen haben, die bis zu zehn Jahren älter sind, wenn dies einvernehmlich geschieht. Wenn ein 18-Jähriger oder eine 18-Jährige Bilder von sich verschickt, macht er oder sie sich jedoch strafbar.
20 US-Staaten haben bereits ihre Rechtsprechung angepasst, in diesen Staaten gilt Sexting nicht mehr als Straftat sondern wird lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Bürgerrechtsvereinigung ACLU hat sich jedoch gegen diese Herabstufung gewendet, weil dadurch potenzielle Opfer nicht mehr ausreichend geschützt seien.
So bleibt die Frage, wie das Gesetz sowohl die Zeichen der Zeit erkennt als auch Jugendliche vor potenziellem Missbrauch schützt vorerst ungeklärt. Einstweilen, glauben Experten, seien vor allem die Eltern gefordert. „Eltern bleiben auch im digitalen Zeitalter die primären Aufklärer“, so Jonathan Zimmerman, Professor für Erziehung an der New York University. Im digitalen Zeitalter, so Zimmerman, müsse das vertrauensvolle elterliche Gespräche über die Freuden und Risiken von Intimität auch den Gebrauch von Smartphones einschließen.



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