Schwarzer belästigt Studentinnen - AStA redet Opfern Strafanzeige bei "rassistischer" Polizei aus

Schwarzer belästigt Studentinnen - AStA redet Opfern Strafanzeige bei "rassistischer" Polizei aus

ansage.org
Opfer sexueller Gewalt sollen sich sensibel verhalten – und ihre Peiniger nicht der „ungeschulten“, weißen, rassistischen Polizei ausliefern (Symbolbild:Shutterstock)

Die linkswoke Ideologie erklimmt im politischen und gesellschaftlichen Alltag stetig neue Gipfel des Irrsinns – und ist inzwischen an einem Punkt angelangt, an dem Grundfesten des Rechtsstaates ins Wanken gebracht werden. An der Freien Universität Berlin (FU) nehmen die Machenschaften dieser Gesinnungssekte geradezu verbrecherische Ausmaße an: Dort kommt es seit Wochen zu sexuellen Belästigungen und Bedrohungen von Studentinnen – durch einen offensichtlich schwarzen Triebtäter, der sich das Universitätgelände als „Jagdrevier” ausersehen hat. Die Universität bestätigte, „dass es in der Vergangenheit mehrfach zu Beschwerden von Universitätsmitgliedern über Belästigungen auf dem Campus durch eine nicht universitätsangehörige Person gekommen ist”. Man habe der verantwortlichen Person Hausverbot erteilt und Maßnahmen eingeleitet, damit dieses Verbot auch eingehalten wird. So weit, so gut: Bis dann auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der FU meinte, sich in die Angelegenheit einschalten zu müssen.

In einer Rundmail warnte auch der Asta zwar vor „einem Mann”, der Studentinnen sexuell belästigt und bedrohte; die Studentenvertretung verband dies zugleich jedoch mit einer Warnung, die Polizei einzuschalten, wenn man zu dessen Opfer werde. Denn, wie die traditions- wie erfahrungsgemäß linke bis ultralinke Studentenvertretung zu wissen meint: „Wir möchten jedoch unbedingt darauf hinweisen, dass Polizeieinsätze für von Rassismus betroffene Menschen grundsätzlich mit einem erhöhten Risiko einhergehen, Polizeigewalt zu erfahren“. Damit wird indirekt schon einmal bestätigt, dass es sich bei dem Verdächtigen höchstwahrscheinlich um einen Vertreter des Kulturkreises handelt, der auch sonst regelmäßig mit solchen Verbrechen auf sich aufmerksam macht.

Der Täter als eigentliches Opfer

Weil Schwarze aber, egal welcher Taten sie sich schuldig machen, zuallererst ja einmal Opfer sind – bevorzugt der Polizei -, zählt ihr „Schutz“ natürlich mehr als der der Frauen aus dem Campus: Der AStA gibt sich in seiner Mail sicher, dass die deutsche Polizei nicht nur rassistisch, sondern auch „nicht ausreichend im Umgang mit psychischen Ausnahmesituationen geschult“ sei. Daher würden solche Einsätze oft „durch unnötigen Einsatz von Gewalt eskaliert werden“, sorgen sich die „woken” Studi-Aktivisten rührend um die Unversehrtheit des Belästigers und potenziellen Vergewaltigers.

Man kann sich so etwas nicht ausdenken: Linke Studenten ohne jegliche Lebens- und Berufserfahrung, von denen etliche aber seit Jahren an der Universität herumbummeln und sich durch AStA-Tätigkeiten pseudoakademische Legitimation verleihen, unterstellen der Polizei im eigenen Land pauschal, nicht nur rassistisch, sondern auch brutal gegen Gewalttäter vorzugehen (wie diese Expertise zustande kommt, wurde in dem Schreiben natürlich nicht erklärt). Deshalb verlangen sie von Missbrauchsopfern, auf eine Strafanzeige zu verzichten und sich lieber an den Sicherheitsdienst der Universität zu wenden – der grundsätzlich nur mit Einverständnis des Tatverdächtigen aktiv werden darf. Wie eine Drohung an Frauen, die sich doch lieber der Polizei zuwenden, liest sich da der Hinweis in der Rundmail, es liege „natürlich im Ermessen eines jeden Einzelnen”, sich an die Polizei zu wenden. Subtext: Wer dies tut, setzt den Täter angeblichem Polizeirassismus aus – und erweist sich damit womöglich ebenfalls als Rassist?!?

Irrsinnige Antirassismus-Doktrin

Doch nicht genau damit, dass dem AStA das Wohl eines potentiellen Gewalttäters ersichtlich über die Gesundheit von dessen Opfern geht, um potentiell auf Kosten von Leib und Leben unschuldiger Menschen der eigenen irrsinnigen Antirassismus-Doktrin frönen zu können; offensichtlich steht der AStA sogar in Kontakt mit dem mutmaßlichen Täter: Dieser zeige sich nämlich, wird bedauernd betont, bisher nicht einsichtig. „Manchmal ist es kaum möglich, mit ihm zu reden“, heißt es rührselig-menschelnd in dem Rundschreiben.

Wenig überraschend, hält man bei der Berliner Polizei wenig von den weltanschaulich gefärbten AStA-Ratschlägen an die Opfer von Verbrechen: Auf Twitter drängte sie: „Wer in Gefahr oder von einer Straftat betroffen ist bzw. auf eine Notsituation anderer aufmerksam wird, sollte sich von Nichts und Niemandem abhalten lassen zu handeln. Rufen Sie uns – wählen Sie den Notruf 110! Wir sind für Sie da.” Polizeisprecherin Beate Ostertag erklärte: „Opfern von sexueller Gewalt von einer Strafanzeige abzuraten, kann langwierige Folgen für die Psyche der oder des Betroffenen haben. Das Ohnmachtsgefühl und die Hilflosigkeit, die im Erleben der Straftat entsteht, können sich verfestigen.“ Zudem gebe es Möglichkeiten aus dem Gefahrenabwehrrecht, um gegebenenfalls weitere Opfer vor Übergriffen zu schützen, die durch eine Nichtanzeige ungenutzt blieben. Das dürfte den AStA nicht jucken: Er sorgt sich offenbar eher um das „Ohnmachtsgefühl und die Hilfslosigkeit” des Täters, die im Erleben eines Polizeieinsatzes entsteht…

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Source ansage.org

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