Schlimme Göre zur Strafe hart genagelt

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Schlimme Göre zur Strafe hart genagelt
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Gerechtigkeit für Dirnen und zänkische Weiber
Die Schandmaske war ein eiserner Gesichtskäfig , der für die Bestrafung von "zänkischen Weibern" eingesetzt wurde. Dazu zählten Frauen, die meckerten, lästerten, Widerrede leisteten oder einfach zu viel redeten. Die Maske wurde am Kopf befestigt und ein abstehendes Stück Metall mit Spitzen in die Mundhöhle geschoben. Jedes Mal, wenn die Bestraften ihre Zunge bewegten, wurde diese von den Spitzen aufgerissen.
Manchmal wurde die Frau hinter der Maske in ihrem Haus an einem Haken neben dem Kamin festgekettet , bis sie ihre Lektion gelernt hatte. Oder sie wurde mit der Maske durch die Stadt geführt, um sie noch mehr zu demütigen.
Diese hölzerne Schiene wurde verwendet, um sich streitende Frauen und zänkische Weiber zu bestrafen. Manche Frauen wurden auch dazu gezwungen, die Halsgeige zur Strafe allein zu tragen und zum Beispiel für zwei Stunden auf und ab zu laufen. Andere wurden mit jener Frau zusammengekettet, mit der sie sich gestritten hatten.
Sowohl Frauen, als auch Männer wurden in den Schubstuhl gesperrt, jedoch war es eine besonders beliebte Strafe für Frauen, die beschuldigt wurden, zänkische Weiber oder Dirnen zu sein. Sie wurden an einem Holzstuhl ohne Sitzfläche festgebunden und durch die Stadt getragen oder dazu gezwungen, vor dem eigenen Haus zu sitzen.
Laut Schriftsteller William Borlase war es der "Sitz der Schmach, auf welchem Dirnen und zänkische Weiber (mit nackten Füßen und unbedeckten Köpfen) der Verachtung der Passanten ausgesetzt waren".
Der Tauchstuhl wurde an einem langen Holzbalken angebracht, der auf einer Achse eingehängt war. Der Stuhl wurde dann über einem Fluss oder Teich in der Schwebe gehalten, während die Frau an diesem festgebunden war. Dann wurde sie so oft ins Wasser eingetaucht, wie es ihre Strafe vorsah, und um ihre " unangemessene Erregung abzukühlen ", so wie es der französische Schriftsteller Francois Maximilien Misson ausgedrückt hatte. In manchen Fällen kamen die Frauen dabei ums Leben.
Wenn zänkische Weiber in Streit geraten, mit Wörtern schimpfen oder keine Haube tragen, wenn laute Damen einmal beginnen sollten das Haus zu führen, wie wir's nicht wollten, Hinweg, ihr schreit, dann seid ihr auf den Stuhl verdammt, bis ihr eure Zunge nutzt, wie von uns verlangt.
Freie Übersetzung – Benjamin West, 1780
Der Schandpfahl war eine Art Pranger (ähnlich dem Schandstock) speziell für Frauen. Die Frau wurde als Strafe für ihr Verbrechen am Hals an einen Pfahl gekettet, obwohl, anders als bei Männern, ihre Hände nicht gefesselt wurden. Zu gewöhnlichen Verbrechen gehörte, die Nachbarn durch zu viel Reden zu verärgern oder Sex außerhalb der Ehe.
1777 wurde Ann Morrow angeklagt, einen Mann verkörpert und eine andere Frau geheiratet zu haben. Sie kam an den Pranger und eine wütende Menge blendete sie durch Steinigen.
Mit diesem Gerät wurden Männer für Verbrechen wie Diebstahl, Trunkenheit und Störung bestraft. Doch auch Frauen wurden in den Fasspranger oder den Schandmantel gesteckt.
Ein Mann berichtete , dass er ein Fass in Delft, Holland sah: "...Ein gewichtiges Gefäß aus Holz, einem Butterfass nicht unähnlich, welches die verwegene Frau, welche zwei Männer zugleich hatte, auf den Schultern tragen musste, sodass nur ihr Kopf oben herausragte, und so durch die Stadt ging, um Buße für ihre Zügellosigkeit zu leisten."
Die Verstümmelung oder Entfernung der Nase einer Frau war eine Bestrafung für angeblich promiskuitive Frauen, die während des gesamten Mittelalters existierte. Durch die Entstellung des Gesichts einer Frau wurde die gefährliche Macht ihrer Schönheit beseitigt. Das Gesetz von König Knut dem Großen von 1018 sah vor, dass eine Frau, die des Ehebruchs bezichtigt wurde, zur Strafe ihre Nase und ihre Ohren abgeschnitten bekam. Zum Vergleich: Ein ehebrechender Mann musste einfach eine Strafgebühr zahlen.
Der Walk of Shame, der von sogenannter Katzenmusik oder Charivari begleitet wurde, war eine traditionelle Bestrafung für Hurerei oder "Zanksucht" – eine überhebliche Ehefrau. Frauen mussten barfuß durch die Stadt laufen, manchmal nur in einem Unterkleid. Die Straßen waren schmutzig und voller scharfer Steine. Höhnische Menschenmassen sammelten sich, um zu gaffen und mit Töpfen krawallmachend dem Umzug zu folgen.
Manchmal wurden die Charivaris von den Stadtbewohnern statt von den Gerichten verhängt. Die Angeklagte konnte mitten in der Nacht aus ihrem Bett gezerrt und der Stadt vorgeführt werden, während die Menge "Eine Hure, eine Hure!" schrie.
Das war während des 16. Jahrhunderts eine beliebte Strafe. Lady Low , die ein Bordell in Aberdeen leitete, wurde auf beiden Wangen von einem Henker gebrandmarkt und musste eine Papierkrone tragen, bevor sie aus der Stadt verbannt wurde. Sie wurde gewarnt, dass sie in einem Sack ertränkt werden würde, sollte sie zurückkehren.
Zwischen den angelsächsischen Zeiten und dem 17. Jahrhundert war es gängig, Frauen, die des Diebstahls beschuldigt wurden, zur Strafe zu ertränken .
Auch bei der Wasserprobe , mit der geprüft werden sollte, ob eine Verdächtige eine Hexe war, ertranken die Frauen meist (falls nicht, galt der Hexenverdacht als bestätigt).
Ertränken als grundlegende zivile Bestrafung wurde im Gegensatz zu brutaleren Methoden tatsächlich als gelindes Urteil gesehen. Brutaler war zum Beispiel ...
Das war Teil des klassischen Hexenjäger-Repertoires, vor allem in Schottland. Frauen, die der Hexerei oder der Kommunikation mit dem Teufel bezichtigt wurden, wurden verbrannt. Aber es war auch eine gängige Strafe für Verrat oder Ketzerei. Es wurden zum Beispiel die Gliedmaßen der Frau mit Teer bedeckt. Oder sie trug ein teergetränktes Kleid samt Haube.
Dann wurde sie am Hals an ein Fass gefesselt, das Feuer wurde entzündet und in einem lodernden Inferno wurde die Beschuldigte gleichzeitig gehängt und verbrannt. Oder man legte Zweigbündel zu ihren Füßen, sodass die Frau bei lebendigem Leibe verbrannt wurde.
Dieser Artikel erschien zuerst auf Englisch .




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Biene72

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ThoFa

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« Antwort #1 am: 01. Juni 2007, 18:53:07 »
Hallo, die RSB ist damit jedenfall nicht gefährdet. Und pfänden kann er bei Ihnen auch nichts, da der pfändbare Teil abgetreten ist an den Insolvenzverwalter. MfG ThoFa

Feuerwald

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« Antwort #2 am: 01. Juni 2007, 20:38:24 »
sich im Internet schlau machen, ggf. nachlesen, wie andere Opfer vorgehen. Wann soll denn dieses üble Verbrechen begangen worden sein ? Vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ? Anwalt aufsuchen ! MfG Feuerwald
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Biene72

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« Antwort #3 am: 01. Juni 2007, 20:57:35 »
bekommen hab ich das Schreiben zeitgleich an dem Tag, an dem auch das Insolvenzverfahren eröffnet wurde...berufen tut er sich aber auf einen Zeitpunkt im Dezember letzten Jahres wo dies angeblich heruntergeladen worden ist....viele der anderen Opfer haben den Betrag bezahlt, einige haben durch einen Anwalt den Betrag runtersetzen lassen aber ich könnt ja nicht mal das zahlen...bin aber schon froh wenn es die RSB nicht gefährdet...hab ich das richtig verstanden das, wenn ihm das Geld wirklich zustehen würde er sich dann nur mit den anderen Gläubigern in meiner Gläubigerliste einreihen muss? müsste ich ihn dann jetzt nachträglich darauf hinweisen so wie es der Anwalt im AEV gemacht hat? weitere Anwaltskosten kann ich mir jetzt echt nicht mehr leisten.... :heulen:

Feuerwald

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« Antwort #4 am: 01. Juni 2007, 22:07:12 »
wenn Kinder vor dem PC sitzen und "spielen" ... heißt das nicht automatisch, dass Eltern oder gar die Kinder auch dafür teuer zahlen müssen. Die ganze Sache ist sehr juristisch und kann auch nur auf diesem Wege gelöst werden. Schuldenerberatung kennt auch seine Grenzen. Sollte ein Anspruch geltend gemacht werden, der bereits v o r  Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden ist, wäre dies eine Insolvenzforderung, der Insolvenzgläubiger müsste seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Da man nicht sagen kann, wie dieses Subjekt von Jurist in Namen seines angeblichen soooo sehr verletzten Mandanten reagiert wird, um seine widerliche Forderung gegen Kinder oder deren Eltern durchzusetzen, kann ich diesmal nur Empfehlen, sich einen Anwalt zu nehmen oder sich bei anderen Geschädigten erkundigen, welcher Anwalt geholfen hat. Gruss Feuerwald
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Biene72

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« Antwort #5 am: 04. Juni 2007, 18:19:06 »
Diese Firma, bzw. der Anwalt, wirft mir ja aber eine Straftat vor. Und Verbindlichkeiten aus einer Straftat werden doch nicht bei der RSB berücksichtigt oder? oder muss ich dazu erst rechtskräftig verurteilt sein damit er mir die RSB versauen kann?

Feuerwald

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« Antwort #6 am: 05. Juni 2007, 00:51:37 »
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ThoFa

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« Antwort #7 am: 05. Juni 2007, 01:28:14 »
Hallo, und ganz wichtig: Wenn diese Forderung dann als Forderungen aus unerlaubter Handlung festgestellt sind, dann unterliegt auch nur diese Forderung nicht der RSB, die anderen Forderungen haben nicht damit zu tun. MfG ThoFa

Biene72

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« Antwort #8 am: 05. Juni 2007, 17:25:58 »
Hallo, ja das mit nem Anwalt muss ich mir dann wohl noch überlegen....aber wg. Umzug und so kommen jetzt eh so viele Kosten auf uns zu und wir mussten uns es jetzt schon verkneifen unsere abgebrochenen Zähne richten zu lassen(armes, armes Deutschland....wie soll das nur weitergehn?)und es ist wirklich traurig das gleich jeder einen wegen irgendwas anzeigt....wo bleibt da die Menschlichkeit? :uneinsichtig: Vielen Dank für die Informationen. Das mit der RSB hat mich jetzt doch erleichtert. Ich dachte schon das dann die gesamte RSB gar nicht gegeben werden kann wenn so eine "angebliche Straftat" gerichtlich festgelegt wird und mit unserem Staat weis man ja nie....würde mich nicht wundern wenn ich auch noch ins Gefängnis müsste VIELEN DANK NOCHMAL!!!
Gehe zu: => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren 



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