Schlampe mit Kopftuch

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Home Debatte Kommentare Es ist eine GroKo: Tag 38: Wenn die Frau unter dem Kopftuch „Schlampe“ denken könnte
Meinung Es ist eine GroKo: Tag 38 Wenn die Frau unter dem Kopftuch „Schlampe“ denken könnte
Veröffentlicht am 21.04.2018 | Lesedauer: 2 Minuten
Quelle: Infografik Die Welt, Foto:Cornelius Pflug
Unsere Autorin wird wütend, wenn sie sich vorstellt, was Kopftuch tragende Musliminnen vielleicht von westlichen, kopftuchlosen Frauen denken. Aber Kopftuch verbieten? So weit kann man nicht gehen.
Das Insektensterben ist das neue Waldsterben
Von hochmütigen deutschen Vorreitern zu demütigen Internationalisten
Wie Russenversteher die Bundespressekonferenz kapern
Wenn Politiker liefern, braucht es keine Wahlpflicht
Unser Grundgesetz bewährt sich auch in der Krise
Nancy Faesers umstrittener Tweet zu Corona-Demos ist juristisch heikel
Wir sind dabei, ein Albtraumszenario zu normalisieren
WIR IM NETZ Facebook Twitter Instagram UNSERE APPS WELT News WELT Edition
I ch habe mir gerade sehr genau Artikel 4 des Grundgesetzes durchgelesen. Hier kurz Copy/Paste für alle, die genauso unsicher sind wie ich: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Ich habe nichts über eine Altersbeschränkung, über das Geschlecht und über die gemeinten beziehungsweise ausgeschlossenen Religionsarten gefunden. Ich könnte mir vorstellen, dass es auch Juristen schwerfallen wird, das Alter (14), das Geschlecht (weiblich) und die Religion (muslimisch) aus diesen Sätzen herauszufiltern.
In Nordrhein-Westfalen wollen sie jetzt trotzdem den Satz wie folgt verstehen: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Für weibliche Angehörige des muslimischen Glaubens gilt dieser Artikel erst ab dem 14. Lebensjahr.“
Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin keine Freundin des Kopftuchs, im Gegenteil. Immer wenn ich auf der Straße eine verhüllte Frau sehe, spüre ich, sofern das Kopftuch die Augen frei lässt, den Blick unter dem Kopftuch. Es ist ein nackt und klein machender Blick, der mich und alle Frauen auf der Straße, die kein Kopftuch tragen, meint.
Mir ist dann immer für einen Moment so, als könnte ich die Gedanken lesen: ungläubige Schlampe, lese ich. Natürlich weiß ich nicht, was sie in Wahrheit denkt, aber es reicht mir schon, dass sie es denken könnte, denn der Grund, warum sie das Kopftuch trägt, ist ja Glaube und Sittlichkeit, und ungläubig und unsittlich sind alle, die kein Kopftuch tragen.
Und das stört mich auch dann, wenn sie das Kopftuch freiwillig trägt, und ich wünsche jedem Mann und jeder Frau, die im Kopftuch Ehrbarkeit und in Keinkopftuch Sittenlosigkeit sieht, einen Crashkurs Kant und Voltaire an den Hals, denn Kopftücher torpedieren die Freiheit, die uns die Aufklärung brachte, und sie machen mich wütend.
Trotzdem ist meine Wut über Kopftücher klein im Vergleich zur Wut, die mich überkommt, wenn ich mir vorstelle, dass der Staat in Gestalt eines Sachbearbeiters herkommt und einer Frau nach Überprüfung ihres Alters und Geschlechts das Kopftuch entweder gnädig lässt oder aber vom Kopf reißt und sich einbildet, mit diesem Gewaltakt etwas anderes zu erzeugen als wiederum Gewalt.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung gibt es zum Stichwort „Religion“ neun Treffer. Neunmal werden Freiheit, Respekt und Frieden beschworen, von einer Altersgrenze ist nirgendwo die Rede. So viel ich weiß, gilt der Koalitionsvertrag auch in Nordrhein-Westfalen, genauso wie das Grundgesetz.
Die WELT als ePaper: Die vollständige Ausgabe steht Ihnen bereits am Vorabend zur Verfügung – so sind Sie immer hochaktuell informiert. Weitere Informationen: http://epaper.welt.de
Der Kurz-Link dieses Artikels lautet: https://www.welt.de/175678531

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Quelle: Infografik Die Welt, Foto:Cornelius Pflug
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I ch habe mir gerade sehr genau Artikel 4 des Grundgesetzes durchgelesen. Hier kurz Copy/Paste für alle, die genauso unsicher sind wie ich: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Ich habe nichts über eine Altersbeschränkung, über das Geschlecht und über die gemeinten beziehungsweise ausgeschlossenen Religionsarten gefunden. Ich könnte mir vorstellen, dass es auch Juristen schwerfallen wird, das Alter (14), das Geschlecht (weiblich) und die Religion (muslimisch) aus diesen Sätzen herauszufiltern.
In Nordrhein-Westfalen wollen sie jetzt trotzdem den Satz wie folgt verstehen: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Für weibliche Angehörige des muslimischen Glaubens gilt dieser Artikel erst ab dem 14. Lebensjahr.“
Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin keine Freundin des Kopftuchs, im Gegenteil. Immer wenn ich auf der Straße eine verhüllte Frau sehe, spüre ich, sofern das Kopftuch die Augen frei lässt, den Blick unter dem Kopftuch. Es ist ein nackt und klein machender Blick, der mich und alle Frauen auf der Straße, die kein Kopftuch tragen, meint.
Mir ist dann immer für einen Moment so, als könnte ich die Gedanken lesen: ungläubige Schlampe, lese ich. Natürlich weiß ich nicht, was sie in Wahrheit denkt, aber es reicht mir schon, dass sie es denken könnte, denn der Grund, warum sie das Kopftuch trägt, ist ja Glaube und Sittlichkeit, und ungläubig und unsittlich sind alle, die kein Kopftuch tragen.
Und das stört mich auch dann, wenn sie das Kopftuch freiwillig trägt, und ich wünsche jedem Mann und jeder Frau, die im Kopftuch Ehrbarkeit und in Keinkopftuch Sittenlosigkeit sieht, einen Crashkurs Kant und Voltaire an den Hals, denn Kopftücher torpedieren die Freiheit, die uns die Aufklärung brachte, und sie machen mich wütend.
Trotzdem ist meine Wut über Kopftücher klein im Vergleich zur Wut, die mich überkommt, wenn ich mir vorstelle, dass der Staat in Gestalt eines Sachbearbeiters herkommt und einer Frau nach Überprüfung ihres Alters und Geschlechts das Kopftuch entweder gnädig lässt oder aber vom Kopf reißt und sich einbildet, mit diesem Gewaltakt etwas anderes zu erzeugen als wiederum Gewalt.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung gibt es zum Stichwort „Religion“ neun Treffer. Neunmal werden Freiheit, Respekt und Frieden beschworen, von einer Altersgrenze ist nirgendwo die Rede. So viel ich weiß, gilt der Koalitionsvertrag auch in Nordrhein-Westfalen, genauso wie das Grundgesetz.
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Eine muslimische Frau (Foto) hat sich als Friseuse beworben ( PI berichtete ). Das Problem: Sie wollte bei der Arbeit nicht auf ihr Kopftuch verzichten. Eigentlich logisch, dass man sie deshalb im Friseursalon nicht einstellen wollte. Doch das war in den Augen der britischen Justiz ein Fehler. Die Muslimin erhielt vor einem Arbeitsgericht Recht und bekommt 4.000 Pfund Entschädigung wegen „verletzter Gefühle“.
Eigentlich ganz klar, dass man sich nicht von einer Friseuse die Haare machen lassen will, die selbst ihre Haare nicht zeigt, könnte man meinen. Doch das Gericht sieht das anders: Eine Frau wegen Kopftuch nicht einzustellen, sei religiöse Diskriminierung – selbst in einem Frisiersalon.
Daily Mail berichtet über den Fall der 19-jährigen Muslimin Bushra Noah, die von Sarah Desrosiers, der kanadischen Besitzerin des Wedge Salons in der Londoner Innenstadt nicht eingestellt wurde. Die Besitzerin des Salons kommt das jetzt teuer zu stehen: 4.000 Pfund muss sie zahlen, weil sie Noah wegen ihres Kopftuchs nicht einstellen wollte. Sie fand, ihre Agestellten müssten so aussehen, wie ihre Frisuren: „funky“ und „urban“. Sie hätte auch keine Frau mit einem langweiligen Haarschnitt eingestellt – ein Kopftuch kam für sie erst recht nicht in Frage.
Doch es gibt einen Unterschied zwischen einem langweiligen Haarschnitt und einem Kopftuch. Das Kopftuch ermächtigt zu einer Diskriminierungsklage. Eigentlich wollte Noah sogar noch mehr als die 4.000 Pfund, fühlte Sie sich doch durch die böse Friseuse „schwer in ihren Gefühlen verletzt“.
Wenn man es so sieht, müssten wir alle Kopftücher tragen, dann bräuchten wir keine Friseure mehr. Die Klage ist ein Witz!
„Das schlägt dem Faß den Boden ins Gesicht“, würde Dumpfbacke Bundy sagen.
Da fühlt man sich in Kaffkas kranke Welten versetzt.
Ich fühle mich in meinen Gefühlen verletzt, wenn es mir unmöglich ist, zu wissen, ob die Friseuse eine akzeptable Frisur hat (also ob sie Geschmack hat) oder nicht.
Natürlich ist es geschäftsschädigend, eine Friseuse mit Kopftuch in einem nicht-muslimischen Salon zu haben.
Bei den Briten ist dieser AntiDingsbumsirrsinn ja schon viel länger eingeführt wie bei uns. Dass es wirklich einige noch immer nicht kapieren, dass man sowas nicht in die Absage schreiben darf ist traurig. Ich hätte die auch nicht angestellt, aber halt nichts zu den Gründen geschrieben.
Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir uns für eine andere Bewerberin entschieden haben. Das langt und ist gerichtsfest.
Solche Scherze die früher oft genug drinstanden wie „sehen sie darin keine Wertung ihrer Qualifikation“ darf man heutzutage aber auf keinen Fall mehr schreiben.
Wow, seit wann ist die englische Justiz so liberal geworden? Bushra hat eigentlich 15K GBP gefordert. Ich dachte das Gericht wird die Summe auf 20K GBP erhöhen um die anderen Islamofoben abzuschrecken.
Na ja 4000 is auch Geld. Damit kann man bis den nächsten Prozess irgendwie überleben.
Nun soll Bushra sich beim „Crazy Horse“ in Paris bewerben. Mal sehen ob diese Rassisten nachgeben werden und sie in Burka auftreten lassen.
DIe Meldung ist allerdings schon älter auf akte-islam.de einzuusehen.
DOch es beweist, zu was Europa fähig ist.
#5 LeibaBronstein (17. Jun 2008 22:52)

crazy horse in Burka !! Allein die Vorstellung..
Na toll.
Ich habe mir aufgrund meines Jobs auch die Haare kürzer schneiden lassen müssen.
Ich glaube ich klage, 5.000€, das wärs doch. Damit würde ich mehr bekommen als ich jemals durch diese Arbeit erreiche, da es nur ein kleiner Nebenjob (eigentlich bin ich Schüler) bin.
Was glaubt ihr, soll ich es versuchen ?
Es gilt ja auch in Deutschland das Antidiskiminierungsgesetz.
Wer so blöd ist Musels als Arbeitgeber oder Vemrieter die wahren Gründe der Ablehnung mitzuteilen ist selbst schuld.
Hab mir heute die Haare schneiden lassen …
Tolle „Friseurin“!! Lange, „angerotete“ Haare, Mitte 30, erotische Stimme, sehr kommunikativ, hübscher Busen insgesamt sehr attraktiv … eine tolle DEUTSCHE Frau!
Kein Kopftuch natürlich! Sonst sähe ich lieber aus wie Rasputin!
Wenn ich in meinen Frisiersalon ginge, und es stünde dort eine Kopftuch-Maus mit der Schere in der Hand – es wäre wohl mein letzter Besuch in diesem Laden.
Genauso sinnvoll, wie einen Farbenblinden als Typberater einzustellen…
Musste die Besitzerin sie denn zusätzlich zu denn 4000 Pfund Strafe denn noch einstellen, weil das würde ich mir an ihrer Stelle absolut nicht gefallen lassen.
Es gibt so viele Gründe, einen Bewerber abzulehnen: Der Grund muß nicht unbedingt und „ungeschickterweise“ an einem Kopftuch ausgemacht werden.
Die heutigen Zeiten verlangen eine gewisse Anpassung.
„böse Friseuse“! Das sind ja literarische Ergüsse…
Ist Diskriminierungskläger eigentlich ein anerkannter Beruf? Wenn ja, will ich das auch machen, scheint ja lukrativ zu sein.
Im „guten alten England“ ist alles möglich, auch Krankenschwestern in Burka und Ärzte mit ungewaschenen Händen vor Operationen.
Aber, God saves only the Queen but nobody else.
..gehe ich halt mal zum türkischen Friseur um die Ecke, zieh´ mir zum Bewerbungsgespräch ´n (original) Schweizer Trikot über und wenn er mich ablehnt gibt´s ne Klage..
..verletzte Gefühle und so, bin zwar ausserdem überhaupt nicht qualifiiert, ist aber Nebensache..
Bewirb dich doch mal als Imam. Vielleicht kannste da gleich 20 000 Euretten rausschlagen.
Ach nee, vielleicht mache ich es lieber selbst. Ich bin dann sozusagen double discriminated (religiös und geschlechtlich). Das müsste eigentlich für 40 000 reichen.
Ich sehe: dieses Urteil öffnet Einkommensquellen ungeahnten Ausmaßes Tür und Tor.
Hoffentlich funktioniert es nicht nur in die eine Richtung (also autochthone Mehrheit diskriminiert Minderheit, sondern auch umgekehrt. Bisher hapert’s da ja meistens).
Also ich finde diese Dame mit dem stark maskulinen Einschlag doch mit Kopftuch besser aussehend, als ohne!
Aber man bedenke, die wühlt freiwillig in der Schambehaarung der modernen Frau (das Kopfhaar für Muslime), ist die vielleicht nicht doch pervers?
Einfach nur krank solche Urteile zu faellen.
..Antidiskriminierungsgesetz??
kann und sollte eigentlich dazu führen, dass jeder jeden verklagt, hin und her, bis zum Wurstsalat im Schweinestaat..
Welch ein dämonisches Grinsen. Gar unheimlich.
Ich würd mir von der gewiss nicht die Haare schneiden lassen. Würde es ein wenig widerlich finden um ehrlich zu sein wenn ich daran denke was in solch einem Kopf vorgeht. Womöglich würde die mir am liebsten den Kopf mit abschneiden wollen. Wer weiß, wer weiß…
#13 Rabe
“ Die heutigen Zeiten verlangen eine gewisse Anpassung.“
Diese Anpassung ermöglicht die sozialistisch-gutmenschliche Diktatur.
Darauf baut sie auf.
Das Niemand aufmuckt. Das ist das pervide an ihr.
Den Menschen ein schlechtes Gewissen einzureden und jeden Kritiker als Rassisten, Nazi und ähnliches hinzustellen.
Ja und? Die potentielle Arbeitgeberin kam mit nur 4000 Pfund Lehrgeld davon. Hoffentlich hat sie gelernt.
Diese Dame hatte niemals vor in dem hippen Salon zu arbeiten. Es war von vornherein als Provokation geplant, die juristisch ausgeschlachtet werden sollte.
Ausgerechnet diesen trendy Laden sucht sich die strenggläubige Muselin aus, wo die ungläubigen „Schlampen“ hinrennen, um sich für die Disco stylen zu lassen. Der Laden repräsentiert doch alles, was der Islam als ungläubiges „Kuffr akbar“ bezeichnet. Die keusche Muselin, die unter Androhung der Todesstrafe jungfräulich in die Ehe geht, keine Musik hört, und die ungläubigen „Schlampen“, die sich für die Disco auftarkeln, um abgeschleppt zu werden, über alles hasst. Und ausgerechnet dort wollte die strenggläubige Muselin ihr täglich Brot verdienen und junge Frauen beraten, mit welchem Style sie in der Disco bei den Männern besonders gut ankommen.
Oder machen wir mal die Gegenprobe: Jetzt wird nicht nur diese Museltante eingestellt, sondern die ganze Belegschaft besteht aus Schleiereulen. Wir mir hier wirkli
Einen vorne und einen hinten
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Muskulöses Luder beim Trainieren

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