Schüler vergnügen sich beim Nachsitzen

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Schüler vergnügen sich beim Nachsitzen

















Dürfen Kinder in der Schule nachsitzen?


















































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Autor: Dr. Nicolas Gumpert Veröffentlicht: 30.01.2019 - Letzte Änderung: 22.10.2021

















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Nachsitzen, auch Silentium oder Nacharbeit genannt, ist eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme, die Lehrer in der Schule anwenden. Es handelt sich dabei um ein Mittel, das angewendet wird, wenn ein Schüler sich schlecht verhält oder Pflichten verletzt. Nachsitzen bedeutet, dass ein Schüler nach Unterrichtsende nicht mit den anderen Schülern nachhause gehen darf, sondern eine bestimmte Zeit in der Schule bleiben und bestimmte Aufgaben erledigen muss. Unter den Ordnungsmaßnahmen der Schule gilt Nachsitzen als milde Form der Maßnahmen. Bei minderjährigen Schülern müssen in den meisten Bundesländern die Eltern informiert werden, wenn die Schüler nachsitzen sollen. Die Schulgesetze der Länder regeln das Nachsitzen fest.
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Grundsätzlich sollte Nachsitzen als Ordnungsmaßnahme Anwendung finden, wenn ein Schüler sich schlecht verhält, Unterricht versäumt oder vergleichbare schulische Vergehen aufweist. Es ist eine erzieherische Methode, die dem Zweck dient, dass der Schüler aus seinem Verhalten lernt und Einsicht gewinnt. Voraussetzung für das Nachsitzen von Kindern in der Schule ist ein Fehlverhalten des Kindes . Nacharbeit darf Kindern nicht willkürlich oder missbräuchlich auferlegt werden.
Nachsitzen darf nur Anwendung finden, wenn die Regelungen der Bundesländer eingehalten werden. Einige Bundesländer haben klare Angaben zu Dauer und Umsetzung des Nachsitzens, während andere Bundesländer die Nacharbeit weniger streng regeln. Erlaubt das Bundesland nur zwei Stunden Nacharbeit, einen zuvor schriftlich festgelegten Termin oder das Beisein eines Lehrers, müssen diese Regelungen bei der Nacharbeit so umgesetzt werden.
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Die Dauer des Nachsitzens ist in den Bundesländern unterschiedlich festgelegt. In Baden-Württemberg darf ein Lehrer bis zu zwei Stunden und der Schulleiter bis zu vier Stunden Nacharbeit anordnen. In Brandenburg ist das Nachsitzen maximal für eine Unterrichtsstunde erlaubt. Wichtig ist, dass die Eltern bei minderjährigen Schülern informiert werden sollten, bevor der Schüler zum Nachsitzen verdonnert wird.
Nachsitzen gilt als Freiheitsberaubung, wenn sich Lehrer bei der Anordnung zum Nachsitzen nicht an die Vorschriften des Schulgesetzes halten. Diese sind in Deutschland im Schulgesetz geregelt und unterscheiden sich zum Teil stark in den verschiedenen Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen ist Nachsitzen erlaubt, wenn die Eltern vorher informiert werden. Im August 2016 wurde ein Lehrer in Neuss wegen Freiheitsberaubung verurteilt, weil er einen Schüler nach Unterrichtsende gezwungen haben soll, im Raum zu bleiben. Nachsitzen stellt tatsächlich eine Freiheitsberaubung von Schülern dar, wenn diese Erziehungsmaßnahme missbräuchlich genutzt oder anders als im Schulgesetz festgelegt angewendet wird. Lehrer müssen sich bei der Verordnung von Nacharbeit an die Regelungen des Schulgesetzes halten.
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Das Nachsitzen ist in Deutschland in den jeweiligen Schulgesetzen der verschiedenen Bundesländer geregelt. In Baden-Württemberg besagt das Schulgesetz zum Beispiel, dass ein Lehrer Nachsitzen von maximal zwei Stunden anordnen darf, während ein Nachsitzen von bis zu vier Stunden vom Schulleiter erteilt werden muss (§90 Abs. 3 SchulG BW). In Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Hamburg ist Nachsitzen erlaubt, sofern die Eltern zuvor benachrichtigt wurden (§25 SchulG Schleswig-Holstein, § §53 Abs. 2 SchulG NRW, §49 Abs. 1 Hamburgisches SchulG).
In Bayern ist Nachsitzen erlaubt, aber nur mit einer Aufsicht durch einen Lehrer und einem zuvor schriftlich vereinbarten Termin. In Rheinland-Pfalz ist bloßes Nachsitzen, das heißt länger bleiben ohne Nacharbeiten, unzulässig (§83 Abs. 1 ÜSchO Rh-Pfalz). Das bedeutet, dass Nachsitzen dort nur zum Nacharbeiten von versäumtem Unterrichtsstoff erlaubt ist. In Sachsen wiederum gibt es keine konkreten Regelungen zum Nachsitzen im Schulgesetz.
Ob Nachsitzen pädagogisch sinnvoll ist, ist situationsabhängig. Es muss ein eindeutiges Fehlverhalten des Schülers vorliegen, zum Beispiel Unterricht schwänzen. Wenn der Schüler im Rahmen der Nacharbeit den versäumten Unterrichtsstoff aufarbeiten muss und dafür wertvolle Zeit am Nachmittag verliert, kann es dem Schüler helfen, sein Fehlverhalten einzusehen. Wird Nachsitzen als Strafe sehr häufig und willkürlich eingesetzt, ist es pädagogisch wertlos und verursacht bei den meisten Schülern ein abgestumpftes und motivationsloses Verhalten.
An dieser Stelle ist es auch von Bedeutung, welche Rolle die Schulpause für die Konzentration des Kindes spielt. Lesen Sie mehr dazu unter: Die Schulpause

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Nachsitzen, Strafarbeiten, Unterrichtsausschluss - fast alle Lehrer/innen haben solche Mittel schon einmal angewendet, um ihre Schüler/innen zur Ordnung zu rufen. Sie finden hier Hinweise dazu, worauf Lehrer/innen bei der Ankündigung und Realisierung von Strafmaßnahmen achten sollten, um Missverständnisse zu vermeiden und zwischenmenschlichen Spannungen vorzubeugen.
Jemanden zu bestrafen ist grundsätzlich nur dann ein Vergnügen, wenn man ein/e Sadist/in ist. Ein Blick in die Schulgesetze der Länder zeigt, dass Bestrafung nach Möglichkeit vermieden werden sollte und immer nur als Konsequenz am Ende einer Entwicklung steht, durch die eine pädagogisch sinnvolle Lösung gesucht wird. Einer Bestrafung gehen deshalb als sozialpädagogische Maßnahmen stets erzieherische Gespräche, mündliche Abmachungen u.ä. voraus. Die Bestrafung stellt keinen Versuch der Konditionierung dar, sondern eine letzte Grenze.
Gegenstand dieser Abhandlung ist die Bestrafung von Schüler/innen durch Lehrer/innen - nicht aber der Prozess, der jeder Bestrafung vorausgehen muss.
Jede menschliche Gesellschaft verfügt über Kontroll- und Bestrafungsmechanismen, die i.d.R. in ihren Gesetzen verankert sind (nulla poena sine lege). Gesellschaften ohne solche Gesetze gibt es nur in Utopien oder in archaischen Zonen. Eben solche Gesetze gibt es für das Schulleben (z.B. Schulgesetze).
In der westlich-abendländischen Tradition (und darüber hinaus) bilden die Menschenrechte eine wichtige Grundlage dieser Gesetze, im Grundgesetz der BRD sind sie als die “Grundrechte” formuliert: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, die Menschenwürde ist unantastbar usw. Missachtet eine Gesellschaft bei der Auslegung der Gesetze die Menschenrechte (wie z.B. die USA im Kampf gegen den Terror), führt das stets zu Protesten.
Auch in der Schule gelten solche Gesetze und ihre Einschränkungen. Im Lehrerfreund-Beitrag Hausaufgaben/Referate aus dem Internet: Gegenstrategie für Lehrer/innen werden u.a. Sanktionen für das Abschreiben von Hausaufgaben vorgeschlagen (Sechsen, Elterngespräche usw.). Der Bildungswirt schreibt in einem Kommentar dazu:
Der Schüler erscheint hier als Gegner, dem man auf die Schliche kommen muss. [...] Mit neuen Lernkulturen und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, einem reflektierten Lehrer-Schüler-Verhältnis hat das nichts zu tun.
Damit skizziert er eine (höchst wünschenswerte) Idealvorstellung, die in der Realität nur selten anzutreffen sind. Bestrafungsmaßnahmen in der Schule sind bisweilen unumgänglich. Sie müssen in jedem Fall den oben skizzierten Anforder
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