SRF: Die Propaganda-Analyse

SRF: Die Propaganda-Analyse

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Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) leistet mit seinen Nachrichten- und Informations­sendungen einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in der Schweiz. Doch wie objektiv und kritisch berichtet das SRF über geopolitische Themen? Um dies zu überprüfen, wurde erstmals eine systematische Analyse der SRF-Berichterstattung zu einem geopolitischen Ereignis durchgeführt.


Die Resultate sind alarmierend: In allen untersuchten Beiträgen des SRF wurden Propaganda- und Manipulationstechniken auf redaktioneller, sprachlicher und audiovisueller Ebene festgestellt. Beispiele sind die Zuteilung von Redezeit an nur eine Konfliktpartei, die intransparente Kennzeichnung von Drittquellen, die Auslassung von Kontext, tendenziöse Formulierungen, unbelegte Behauptungen und Suggestionen, manipulative Bearbei­tungen von Film­material sowie Falschübersetzungen.


Alle verwendeten Manipulationstechniken fielen zugunsten der Konfliktpartei USA/NATO aus. Insgesamt muss somit von einer einseitigen, selektiv-unkritischen und wenig objektiven Berichterstattung durch das Schweizer Radio und Fernsehen gesprochen werden. Mögliche Ursachen für diesen Befund werden diskutiert.




(Hinweis: Bei Interesse an der Studie bitte auf diese Seite verlinken. Obige Zusammen­fassung und einzelne Auszüge können übernommen werden. Keine Volltext-Kopie.)

Geopolitische Propaganda im öffentlichen Rundfunk: Eine Analyse am Beispiel des Schweizer Radio und Fernsehens

Eine Studie von


Oktober 2016


»Die SRG trägt zur freien Meinungsbildung des Publikums bei durch
umfassende, vielfältige und sachgerechte Information insbesondere
über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge.«
Aus der

1. Das Untersuchungsmodell


Für die vorliegende Studie wurde ein zweiteiliges Untersuchungsmodell verwendet, bestehend aus rund 25 medialen Manipulationstechniken einerseits sowie zehn Botschaften der Kriegspropaganda (basierend auf ) andererseits:



Untersuchungsmodell bestehend aus Manipulationstechniken und Propagandabotschaften.



2. Untersuchte Beiträge


Untersucht wurde die Berichterstattung des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) vom 20. September 2016 zum Angriff auf einen Hilfskonvoi des Syrisch-Arabischen Roten Halbmonds und der UNO in der Nähe von Aleppo am Tag zuvor. Es handelt sich dabei um ein Ereignis im Rahmen des Syrienkrieges, das weltweit für Schlagzeilen und Bestürzung gesorgt hat.



Ein LKW des zerstörten Hilfskonvois (SRF)


Ausgewertet wurden folgende Sendungen des Schweizer Radio und Fernsehens (die Links führen direkt zur entsprechenden Sendung im SRF-Medienplayer):

Die untersuchten Beiträge (Gesamtlaufzeit 21 Minuten und 24 Sekunden) wurden transkribiert und schriftlich sowie audiovisuell auf die im ersten Kapitel vorgestellten Manipulationstechniken hin ausgewertet. Identifizierte Techniken wurden in Manipulation zugunsten oder zulasten der Konfliktpartei USA/NATO eingeteilt. In einem zweiten Schritt wurde ausgewertet, ob und ggf. welche Propagandabotschaften durch die Beiträge des SRF transportiert wurden.



Die vier untersuchten Sendungen des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF)

3. Ergebnisse

3.1. Manipulationstechniken


Im Folgenden werden die Untersuchungsresultate sortiert nach Manipulationstechnik präsentiert. Im Anschluss folgt eine zusammenfassende Darstellung der transportierten Propaganda­botschaften.


{1} Redaktionelle Manipulationstechniken


{1a} Themenauswahl, Gewichtung und Platzierung: Das Schweizer Fernsehen widmete dem Angriff auf den Hilfskonvoi in den untersuchten Sendungen folgende Beiträge:



  • Tagesschau am Mittag: Hauptthema; 04:30 Minuten: ca. 30% der Sendezeit

  • Tagesschau-Hauptausgabe: Hauptthema; 06:11 Minuten; ca. 25% der Sendezeit

  • Echo der Zeit: Hauptthema; 09:23 Minuten; ca. 20% der Sendezeit

  • 10 vor 10: Im hinteren Teil der Sendung; 01:20 Minuten; ca. 8% der Sendezeit


Mit Ausnahme der spätabendlichen Sendung 10 vor 10 wurde über das Thema somit sehr prominent und umfangreich berichtet. Angesichts der Tragik des Ereignisses (Angriff auf einen Hilfskonvoi zur Versorgung des belagerten Aleppos) und den inter­nationalen Reaktionen erscheint die Auswahl und Priorisierung des Themas jedoch gerechtfertigt.


Für die objektive Beurteilung der Themengewichtung ist zudem ein Vergleich mit der Berichterstattung über ähnliche Ereignisse hilfreich. Beispielsweise wurde die Stadt Aleppo und von der Außenwelt abgeschnitten. Hilfslieferungen wurden blockiert und Zivilisten, die Nahrungsmittel oder Medikamente in die belagerten Stadtteile bringen wollten, bedrängt oder getötet. Verglichen mit 2016 waren damals sogar fünf bis zehn Mal mehr Menschen . Im Unterschied zu 2016 fand die Belagerung von 2013 indes nicht durch die Regierung, sondern durch die Rebellen statt, die damals auf dem Vormarsch waren, 2016 jedoch in die Defensive gerieten.


Eine Suche im des Schweizer Radio und Fernsehens ergibt jedoch keinen Beitrag zu dieser Belagerung vom Sommer 2013. Auch eine zum Syrienkonflikt vom Oktober 2013 auf der Internetseite des SRF erwähnt die Belagerung nicht. Dies könnte darauf hindeuten, dass das Schweizer Radio und Fernsehen die Berichterstattung über solche Ereignisse unterschiedlich gewichtet, je nachdem, ob Verbündete oder Gegner der Konfliktpartei USA/NATO betroffen sind (siehe Box). Für eine abschließende Bewertung dieser Frage wäre indes eine über einen längeren Zeitraum erforderlich.


Über die drei­monatige Belagerung Aleppos durch die Rebellen im Sommer 2013 wurde von den meisten deutsch­sprachigen Medien nicht oder nur am Rande berichtet. Die NZZ erwähnte die beginnende Belagerung und Aushungerung am mit einem Satz („Im Norden belagern die Rebellen hingegen die von der Armee gehaltene Hälfte von Aleppo und versuchen, diese auszuhungern.“) sowie am in einem Absatz („So protestierten in Aleppo diese Woche Hunderte gegen die Blockade, welche die Rebellen gegen die von der Regierung kontrollierten Stadtteile verhängt hatten. In die betroffenen Viertel gelangten keine Lebens­mittel und Medi­ka­mente, und Aktivisten wiesen warnend darauf hin, dass dort schnell der Hunger einziehen könnte. Aufständische Kämpfer gingen am Dienstag mit Schuss­waffen gegen die Demonstranten vor und sollen einen von diesen getötet haben. Dass Kämpfer, die sich als Verteidiger des Islams aufspielen, zu Beginn des Fasten­monats Ramadan ganze Stadt­viertel aushungern, hat sie kaum beliebter gemacht.“) Die folgenden drei Monate, bis zur , berichtete die NZZ indes nicht mehr über die Blockade der rund 2 Millionen Menschen.


{1b} Schlagzeilen: Das SRF wählte für die untersuchten Beiträge folgende Schlagzeilen:



  • „UNO stoppt Hilfe“ (TM)

  • „Grausam und verwerflich“ (ein Zitat des UN-Generalsekretärs) (TH)

  • Keine Schlagzeile (ZZ)

  • „Die Waffenruhe in Syrien ist gescheitert, ein Hilfskonvoi wird bombardiert. Die USA, Russland und Syrien schieben sich die Schuld zu.“ (EZ)


Der Titel der Tagesschau-Hauptausgabe ist als eher emotional einzustufen {4d}, aber aus geopolitischer Sicht kann bei keinem der gewählten Titel a priori von einem Propagandaeffekt gesprochen werden. Auf den Titel der Radiosendung Echo der Zeit, der das Ende der Waffenruhe sprachlich mit dem Angriff auf den Hilfskonvoi verknüpft, wird bei den Assoziationen unter Punkt {2} noch eingegangen.


{1c} Konfliktparteien: In den untersuchten Beiträgen des SRF kam lediglich die Konfliktpartei USA/NATO selbst zu Wort. Dies geschah in Person des US-Außen­ministers (TM, 02:26) und des US-Präsidenten (TH, 03:43), die ihre Sicht des Vorfalls darlegen konnten. Die Konfliktpartei Syrien/ Russland kam hingegen, ungeachtet der gegen sie erhobenen Vorwürfe, in keiner der untersuchten Sendungen zu Wort. Bei der Verteilung der Redezeiten auf die Konfliktparteien besteht somit ein deutlicher Propagandaeffekt zugunsten der Konfliktpartei USA/NATO.



Redezeit: Vertreter der Konfliktpartei USA/NATO (SRF)


{1d} Drittquellen: Das Schweizer Radio und Fernsehen verwendete in den untersuchten Sendungen insgesamt vier verschiedene Dritt­quellen, d.h. Quellen, die nicht direkt zu einer der Konfliktparteien gehören:



  • die UNO (TM 01:50; TH 01:07, 02:32, 03:15; ZZ 18:55; EZ 02:20)

  • Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte (TM 01:20; EZ 02:53)

  • Die Organisation Syrian Civil Defence bzw. White Helmets (TM 01:30)

  • Die Medienorganisation Aleppo24 (ZZ 18:37)


Während die UNO als neutral anzusehen ist, sind die drei anderen Organisationen der syrischen Opposition und mithin der Konfliktpartei USA/NATO zuzurechnen: Die hat ihren Sitz in London und wird von einem syrischen Exilanten geleitet; die werden unter anderem von den USA, England und Deutschland finanziert und operieren ausschließlich auf dem Gebiet der syrischen Rebellen; und wird von der Nachrichtenagentur AP als eine „Syrian anti-government group“ beschrieben.


Das SRF machte die politische Zugehörigkeit der drei syrischen Organisationen – immerhin die einzigen Zeugen des Angriffs – indes nicht transparent, sondern sprach stattdessen allgemein von „Hilfsorganisation“ oder „Amateurvideo“, sodass dem Publikum eine vermeintliche Neutralität suggeriert wurde. Einzige Ausnahme war das Echo der Zeit, welches die „Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ korrekt als „oppositionsnah“ bezeichnete.


Keine der verwendeten Drittquellen war indes der Konfliktpartei Syrien/ Russland zuzurechnen. Bei der Verwendung und Kennzeichnung von Drittquellen durch das SRF besteht somit ebenfalls ein deutlicher Propagandaeffekt zugunsten der Konfliktpartei USA/NATO.



Drittquelle: Die „White Helmets“ (SRF)


{1e} Interviews: Interviews wurden, von den SRF-eigenen Korrespondenten abgesehen, nur eines geführt: Im Echo der Zeit (EZ, 08:39 bis 15:01) mit einem Vertreter der deutschen . Die SWP wird hauptsächlich von der deutschen Bundesregierung und somit von einem Mitglied der Konfliktpartei USA/NATO finanziert. Der Leiter der SWP ist denn auch in zahlreichen hochkarätigen Transatlantik-Netzwerken. 2012 organisierte die SWP zusammen mit einer US-Organisation zudem eine Serie von Workshops mit syrischen Oppositionellen und Rebellen, um die Zeit nach dem Regierungssturz zu planen (). Bei der SWP muss mithin von einem transatlantischen Think Tank gesprochen werden, der klar der Konfliktpartei USA/NATO zuzuordnen ist.


Die Moderatorin des Interviews machte die politische Verortung der SWP und ihres Vertreters jedoch nicht transparent, sondern sprach neutral vom „Nahost-Experten der deutschen Stiftung Wissenschaft und Politik“ (vgl. auch Technik {4a}: Berufung auf Autorität).


Im Interview kam die geopolitische Orientierung des Gesprächspartners allerdings deutlich zum Ausdruck und kulminierte in der Aussage, ein sich kurz zuvor ereigneter amerikanischer Luftangriff auf syrische Truppen sei „natürlich eine ganz große Katastrophe“, nicht jedoch wegen der Toten und Ver­letzten, sondern „weil dieser Angriff der Amerikaner den Russen und auch den Syrern die Möglich­keit gegeben hat, ihnen jetzt das Ende des Waffenstillstands in die Schuhe zu schieben.“ (EZ, 13:03)


Der Effekt des Interviews wurde noch verstärkt, indem die Moderatorin die geopolitisch deutlich gefärbten Aussagen des SWP-Experten – mit einer Ausnahme (EZ 10:28) – nicht hinter­fragte. Auf den Inhalt des Interviews wird unter Punkt {2} zu den sprachlichen Techniken noch genauer eingegangen.


Neben der direkten Redezeit und den Drittquellen wurde vom SRF somit auch das einzige Interview der Konfliktpartei USA/NATO zugeteilt, die politische Verortung des Interviewpartners nicht transparent gemacht, und seine Aussagen kaum hinterfragt. Insgesamt muss daher auch in der Dimension Interviews/ Gäste von einem deutlichen Propagandaeffekt zugunsten der Konfliktpartei USA/NATO gesprochen werden.


{1f} Auslassung von Kontext: Eine Auslassung von relevanter Kontext- und Hintergrundinformation konnte in den untersuchten Beiträgen des Schweizer Radio und Fernsehens verschiedentlich festgestellt werden. Drei Beispiele:



  • In allen Sendungen wurde davon gesprochen, dass die syrische Regierung die Waffenruhe beendigt hatte, jedoch nirgends erwähnt, : Die syrische Regierung machte über 300 dokumentierte Verletzungen der Waffenruhe durch die Rebellen geltend sowie den erwähnten US-Luftangriff auf syrische Truppen.

  • In keiner der Sendungen wurde erwähnt, dass die Rebellen im eingekesselten Ost-Aleppo die geplanten Hilfslieferungen explizit ablehnten und sogar dagegen veranstalteten. Auch der Chef der Al-Nusra-Rebellen, die den Zielort des Konvois kontrollierten, erklärte bereits vorab in einem mit dem Fernsehsender Al-Jazeera, dass er die Hilfslieferungen nicht akzeptieren werde. Der Grund für diese Ablehnung bestand darin, dass die Rebellen Hilfslieferungen, die von der syrischen Regierung genehmigt werden mussten, als Erniedrigung empfanden.

  • In allen Beiträgen wurde von vermuteten oder tatsächlichen Luftangriffen gesprochen, mögliche alternative Szenarien oder Erklärungen für die Zerstörung des Konvois jedoch nicht erwähnt (bspw. eine Zerstörung durch Artillerie, einen Brand, eine Explosion oder eine bewaffnete Drohne).


Durch solche Auslassungen von Kontextinformation wurde die Aufmerksamkeit des Publikums auf ein bestimmtes Szenario bzw. Narrativ gelenkt. Dieser Effekt ist oftmals mit sprachlichen Techniken wie Insinuationen oder Suggestionen kombiniert und dadurch verstärkt worden (siehe Punkt {2c}).


Ein weiteres Beispiel für eine Auslassung betrifft den Umstand, dass die Konfliktpartei Syrien/ Russland ungeachtet der gegen sie erhobenen Anschuldigungen in keinem der Beiträge selbst zu Wort kam. In der Tagesschau am Mittag wurde dies noch wie folgt zu begründen versucht:


(02:47) Sprecherin: „Das syrische Militär äußerte sich zunächst nicht zu dem Vorfall.“


Dabei ließ die Sprecherin unerwähnt, dass bereits am Vormittag das russische Militär eine Verwicklung sowohl der russischen wie der syrischen Luftwaffe .


In allen identifizierten Fällen von ausgelassener Kontext- und Hintergrund­information fiel dies zu Ungunsten der Konfliktpartei Syrien/ Russland aus. Somit muss auch in dieser Kategorie von einem deutlichen Propagandaeffekt zugunsten der Konfliktpartei USA/NATO gesprochen werden.


{2} Sprachliche Techniken


{2a} Unterstellungen, unbelegte oder falsche Behauptungen: Das SRF machte in seiner Bericht­erstattung zum Angriff auf den Hilfskonvoi mehrere unbelegte und sogar einige falsche Be­haup­tungen. Dies geschah primär im Zusammenhang mit der Frage, ob es sich beim Angriff auf den Konvoi um einen Luftangriff gehandelt hat. Diese Frage ist deshalb brisant, weil für einen Luftangriff ver­mut­lich nur die syrische oder russische Luftwaffe in Betracht käme (wobei auch ein einer anderen Partei denkbar wäre, was vom SRF jedoch nicht in Betracht gezogen wurde, siehe Punkt {1f}).


Details zu Art und Urhebern des Angriffs blieben den ganzen Untersuchungszeitraum über unklar. Die Konfliktpartei USA/NATO von Anbeginn von einem russischen oder syrischen Luftangriff. Die Konfliktpartei Syrien/ Russland , einen Luftangriff geflogen zu haben. Der Rote Halbmond machte in seiner zur Art des Angriffs keine Angaben. Auch die UNO sprach in ihren am 19. und 20. September 2016 allgemein von einem „Angriff“.


Am Nachmittag des 20. Septembers war in einer der UNO indes von einem „Luftangriff“ die Rede. Dies wurde jedoch : Es habe sich um einen „Entwurfsfehler“ gehandelt, zur Art des Angriffes könne man noch keine Angaben machen. Dessen ungeachtet sprach das SRF in allen Beiträgen von einem Luftangriff, meist sogar explizit von einem syrischen oder russischen Luftangriff:



  • Tagesschau am Mittag: „Die Vereinten Nationen reagierten mit Fassungslosigkeit auf den Luftangriff.“ (01:50) und „Der Angriff kam entweder von syrischen oder russischen Flugzeugen. Dies steht für die USA außer Frage.“ (02:13).

  • Tagesschau am Abend: „Allerdings deutet viel daraufhin, dass die syrische oder die russische Luftwaffe dahintersteckt.“ (01:28), „Ein Konvoi der UNO und des Roten Halbmondes wird von der Luft aus bombardiert.“ (02:14) und „Der Angriff soll entweder von syrischer oder russischer Seite gekommen sein. Für die USA ist das klar.“ (02:52).

  • 10 vor 10: „nach dem offenbar vorsätzlichen Luftangriff auf einen Hilfskonvoi“ (18:00), „Der Konvoi mit Hilfsgütern wurde gestern Abend gezielt aus der Luft bombardiert.“ (18:18) und „Im Verdacht stehen die syrische Armee oder die verbündete russische Luftwaffe.“ (18:37).

  • Echo der Zeit: „Vergangene Nacht wurde ein Hilfskonvoi in Syrien in der Nähe von Aleppo von der Luft aus angegriffen.“ (01:07) und „Ein Konvoi wurde vergangene Nacht sogar aus der Luft angegriffen.“ (08:17).




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