Религия Германии . Реферат. Другое.

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Religion und Denken gehören
zusammen, denn sie haben denselben Inhalt. Wie die Religion, so will auch das
wahre Denken die Bestimmung des Menschen in seinem Verhältnis zum gesamten
Sein und dessen geheimnisvoller letzter Einheit begreifen.


Albert Schweizer, 1875-1965
Theologe, Arzt und Philosoph




»Die Freiheit
des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des re­ligiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte
Religionsausübung wird gewährleistet.« Diese Be­stimmung des
Grundgesetzes (Artikel 4) empfindet jeder Bürger der Bundesrepublik
Deutschland als selbstverständliches Grund­recht.


Etwa 85% der
Bevölkerung be­kennen sich zu einer der beiden christlichen Konfessionen, und
zwar ziemlich genau je die Hälfte zur römisch-katholischen und zur
evangelischen Konfession; eine kleine Minderheit gehört anderen
christlichen Gemeinschaften an. Der evangelische Volksteil über­wiegt im
Norden, der katholische im Süden der Bundesrepublik. Rheinland-Pfalz, das
Saarland und Bayern sind mehrheitlich katho­lisch, in Baden-Württemberg
und Nordrhein-Westfalen sind beide Konfessionen etwa gleich stark, in den
übrigen Bundesländern überwiegen die Evangelischen.


 Die heutige Verteilung der christlichen
Konfessionen stammt aus dem Zeitalter der Reformation, und dort liegen auch die
Wurzeln des besonderen deutschen Verhältnisses zwischen Staat und Kirche.
Nach jahrzehntelangen Kämpfen wurde im Augsburger Religionsfrieden (1555)
der Grundsatz »cuius regio, eius religio« (wessen Gebiet, dessen Religion)
festgelegt: Der Lan­desherr erhielt das Recht, die Konfession seiner Untertanen
zu be­stimmen. Der Westfälische Friede (1648) schränkte dieses Recht
ein; fortan durften die Untertanen bei ihrem alten Glauben bleiben, wenn der
Landesherr die Konfession wechselte, wie z.B. der Kur­fürst von Sachsen
1697. Die enge Bindung zwischen Staat und Kir­che - die u. a. darin zum
Ausdruck kam, daß die evangelischen Für­sten zugleich die obersten
Bischöfe ihrer Länder waren - wurde da­durch jedoch nicht aufgehoben.
Sie begann sich erst im 19. Jahr­hundert zu lockern. Die Weimarer
Reichsverfassung von 1919 voll­zog die Trennung von Staat und Kirche, ohne
jedoch die histori­schen Bindungen restlos zu beseitigen. Die damit geschaffene
Rechtslage besteht im wesentlichen noch heute, denn das Grund­gesetz hat die
betreffenden Bestimmungen der Weimarer Verfas­sung im Wortlaut übernommen.


 In der Bundesrepublik Deutschland
gibt es keine Staatskirche. Der Staat steht den Religionen und Weltanschauun­gen
neutral gegenüber. Die Kirchen sind jedoch keine privaten Ver­einigungen,
sondern öffentlich-rechtliche Körperschaften beson­derer Art, die in
einem partnerschaftlichen Verhältnis zum Staat stehen.


Das
Verhältnis der Kirchen zum Staat ist außer durch die Verfas­sung
durch Konkordate und Verträge geregelt. Zur Wahrnehmung ihrer Interessen
gegenüber Bundesregierung und Parlament unter­halten sie
Bevollmächtigte in Bonn. Die Vermögensrechte der Kir­chen sind
garantiert. Sie haben Anspruch auf finanzielle Leistungen des Staates; dieser
zahlt z. B. Zuschüsse zur Besoldung der Geist­lichen und übernimmt
ganz oder teilweise die Kosten für bestimmte kirchliche Einrichtungen,
z.B. Kindergärten, Krankenhäuser und Schulen. Die Kirchen haben das
Recht, von ihren Mitgliedern Steu­ern zu erheben, die in der Regel von
staatlichen Behörden gegen Erstattung der Erhebungskosten eingezogen
werden. Der Austritt aus einer Kirche erfolgt durch Erklärung vor einer
staatlichen Be­hörde. Der geistliche Nachwuchs erhält seine
Ausbildung größten­teils an den staatlichen Universitäten; die
Kirchen haben einen ver­brieften Einfluß auf die Besetzung der
theologischen Lehrstühle.


Diese
weitgehenden Rechte der Religionsgemeinschaften und die nach wie vor engen
Bindungen an den Staat sind nicht unum­stritten. Trotz gelegentlicher Kritik
bedeutet jedoch schon allein die Tätigkeit der Kirchen bei der
Unterhaltung von Krankenhäusern, Al­ten- und Pflegeheimen, Einrichtungen
der Beratung und Betreu­ung, Schulen und Ausbildungsstätten ein kaum
ersetzbares karita­tives und soziales Engagement, das aus dem öffentlichen
Leben nicht mehr wegzudenken ist.


 Die Evangelische
Kirche in Deutschland (EKD) ist ein Bund von 17 weitgehend selbständigen
lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. Die Grenzen der Kir­chengebiete
überschneiden sich zum Teil mit denen der Bundes­länder. Oberstes
Gesetzgebungsorgan ist die Synode, oberstes Leitungsorgan der Rat der EKD. Am
Sitz der Bundesregierung ist die EKD durch einen Bevollmächtigten
vertreten.


Von den 17
Landeskirchen sind 7 lutherisch: Bayern, Braun­schweig, Hannover, die
Nordeibische Kirche, Oldenburg, Schaum­burg-Lippe, Württemberg; 2
reformiert: Lippe, Nordwestdeutsch­land; 8 uniert: Baden, Berlin (West),
Bremen, Hessen und Nassau, Kurhessen-Waldeck, Pfalz, Rheinland, Westfalen. Als
»reformiert« bezeichnet man eine Kirche, die auf das Bekenntnis Calvins
zurückgeht, als »uniert« eine Kirche, die auf einem Zusammenschluß
von Reformierten und Lutheranern beruht.


Die
lutherischen Landeskirchen mit Ausnahme von Oldenburg und Württemberg sind
in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD)
zusammengefaßt. Zur Evangeli­schen Kirche der Union (EKU) gehören
die unierten Kirchen in Ber­lin (West), Rheinland und Westfalen. Die
»Arnoldshainer Konfe­renz« ist eine Arbeitsgemeinschaft der unierten
Landeskirchen, der beiden reformierten Landeskirchen und der lutherischen
Kirche in Oldenburg.


Die EKD pflegt
enge Kontakte mit dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR. Im
Bewußtsein ihrer gemeinsamen Verantwor­tung richten beide Kirchen in
Lebensfragen gemeinsame Worte an die Öffentlichkeit in beiden deutschen
Staaten.


Die
evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik gehören dem Ökumenischen
Rat der Kirchen (Weltkirchenrat) an. Mit der rö­misch-katholischen Kirche
besteht eine enge Zusammenarbeit. Die ökumenische Bewegung, an der die EKD
starken Anteil nimmt, wächst immer mehr über das Institutionelle
hinaus und wird zur Sa­che der einzelnen Christen. In vielen evangelischen und
katholi­schen Gemeinden haben sich ökumenische Arbeitskreise gebildet.


Die
Landeskirchen der EKD beteiligen sich - ihrer konfessionel­len Prägung
entsprechend - auch an der Arbeit des Lutherischen Weltbundes oder des
Reformierten Weltbundes.


 In der
Bundesrepublik Deutschland ein­schließlich Berlin (West) bestehen
fünf Kirchenprovinzen der rö­misch-katholischen Kirche. Sie umfassen
22 Bistümer, davon 5 Erz­bistümer:


 -das Erzbistum Köln mit den Bistümern Aachen,
Essen, Limburg, Münster, Osnabrück,  Trier;


 -das Erzbistum Paderborn mit den Bistümern Fulda
und Hil­desheim;


 -das Erzbistum München-Freising mit den
Bistümern Augs­burg, Passau und Regensburg;


 -das
Erzbistum Bamberg mit den Bistümern Eichstätt, Speyer und
Würzburg;


 -das Erzbistum Freiburg mit den Bistümern Mainz
und Rotten­burg-Stuttgart.


Berlin (West) ist Teil des Bistums Berlin.


Diese
Einteilung der Diözesen stammt im wesentlichen aus dem 19. Jahrhundert;
einige Bistümer wurden erst im 20. Jahrhundert errichtet.
Die Erzbischöfe und Bischöfe der Bundesrepublik bera­ten gemeinsame
Fragen in der Deutschen Bischofskonferenz mit Sekretariat in Bonn. Die Impulse,
die das II. Vatikanische Konzil für die Mitwirkung der katholischen Laien
in der Kirche und an den Auf­gaben der Kirche gegeben hat, werden von
gewählten Vertretun­gen der Laien in die Tat umgesetzt. Die Besuche von
Papst Johan­nes Paul II. 1980 und 1987 in der Bundesrepublik haben der
ökume­nischen Bewegung und dem Dialog zwischen Kirche und Staat starke
Anstöße gegeben.


. Zu den kleineren Religionsge­meinschaften
gehören insbesondere die sogenannten Freikirchen, d.h. Kirchen, für
die ihr Charakter als »Freiwilligkeitskirche« im Ge­gensatz zur Volkskirche
bestimmend ist. Die Mitgliedschaft grün­det sich auf eigene Entscheidung,
nicht auf die Kindertaufe.


Zwei der
größten evangelischen Freikirchen, die Methodisten und die
Evangelische Gemeinschaft, haben sich im Jahre 1968 zur
Evangelisch-methodistischen Kirche zusammengeschlossen. Da­neben gibt es den
Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten). Die altkatholische
Kirche entstand als Abspaltung von der römisch-katholischen Kirche in den
1870er Jahren nach dem l. Vatikanischen Konzil. Die Mennonitengemeinden, die
Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker) und die Heilsarmee
besitzen durch ihre soziale Aktivität ein nicht unbeträchtliches
Gewicht.


Im
Deutschen Reich wohnten 1933 etwa 530000 Juden. Heute, nach der
nationalsozialistischen Verfolgungs- und Ausrottungspoli­tik, gibt es 65
jüdische Gemeinden mit 28000 Mitgliedern, deren größte die in
Berlin (West) mit 6000 und Frankfurt a. M. mit knapp 5000 Mitgliedern sind. In
der Bundesrepublik leben darüber hinaus etwa 15000 Juden, die nicht
Mitglieder der jüdischen Gemeinden sind. Die Dachorganisation der
jüdischen Gemeinden ist der Zen­tralrat der Juden in Deutschland. 1979
wurde in Heidelberg eine Hochschule für jüdische Studien
gegründet, die inzwischen inter­nationale Anerkennung gefunden hat.


Durch die
Anwesenheit der zahlreichen ausländischen Arbeiter und ihrer
Angehörigen haben Religionsgemeinschaften, die früher in Deutschland
kaum vertreten waren, stark an Bedeutung gewon­nen. Das gilt für die
griechisch-orthodoxe Kirche und besonders für den Islam. Heute leben in
der Bundesrepublik mehr als 1,8 Millionen Moslems, zumeist Türken.








 In den Jahren 1933-1945 haben viele evan­gelische
und katholische Christen tapfer gegen die Hitler-Diktatur


gekämpft.
Stellvertretend seien hier Pastor Martin Niemöller und Bi­schof Clemens
August Graf von Galen genannt. Die Zusammenar­beit in diesem Kampf hat das
Verständnis füreinander gestärkt und die gemeinsame politische
Verantwortung deutlich gemacht. Auf­grund dieser Erfahrungen wird heute von den
Kirchen in hohem Maß öffentliche Verantwortung wahrgenommen, auch
durch Denk­schriften und andere Formen publizistischer Tätigkeit.


Auf
vielfältige Weise wenden sich die Konfessionen an die Öf­fentlichkeit.
Besonders zu nennen sind hier die beiden Laienbewe-gungen, der Deutsche
Katholikentag (seit 1848) und der Deutsche Evangelische Kirchentag (neu seit
1949). Die karitative Arbeit der Kirchen leistet auf katholischer Seite der
Deutsche Caritasverband, auf evangelischer das Diakonische Werk.


Seit dem
Wiederaufbau im Inneren haben sich beide Kirchen in der Entwicklungshilfe stark
engagiert. Es entstanden große kirchli­che Hilfswerke, die aus
freiwilligen Spenden der Gläubigen finan­ziert werden. So sammelten die
evangelische Aktion »Brot für die Welt« und das katholische Werk
»Misereor« Milliardenbeträge für die Linderung akuter Notfälle
und die Verbesserung der Lebensver­hältnisse, vor allem für die
Förderung langfristiger Entwicklungs­maßnahmen und die Hilfe zur
Selbsthilfe.


In jüngster Zeit haben sich die
christlichen Kirchen - auch durch offizielle Stellungnahmen - in den
Diskussionen über Frieden und Abrüstung, Ausländer- und
Asylpolitik, Arbeitsmarktpolitik und Um­weltschutz zu Wort


Als größte nichtchristliche
Religionsgemeinschaft in Deutsch­land wurden die Juden zu einem
Hauptangriffsziel nazisti-scher Politik. Barbarischer Antisemitismus wurde
zur ge­waltsam durchgesetzten Staatsdoktrin (politischer Grundsatz) und gipfelte
in der massenweisen Vertreibung und Ausrottung von Juden. Die deutsche
Bevölkerung bezog dagegen im gro­ßen und ganzen keine Opposition.


Ab 1935 galten für
Juden in Deutschland folgende Verbote Verboten war den Juden u.a.:


• Benutzung öffentlicher
Badeanstalten


• Benutzung öffentlicher
Fernsprecher


• Benutzung von Fahrkartenautomaten


• Benutzung von Parkbänken, die nicht gelb
gestrichen waren


• Benutzung von Straßenbahnen, Omnibussen
(nur mit Fahrerlaubnis)


• Benutzung von Sitzplätzen in
öffentlichen Verkehrs­mitteln


• Ausübung von freien und vielen
anderen Berufen


• Beschäftigung
nichtjüdischer Hausangestellter


• Betreten bestimmter Straßen in
den Städten


• Betreten von Bahnhöfen,
Wartesälen


• Bezug von Fleisch, Fisch und anderen
Lebensmitteln


• Empfang von Gratifikationen und
Ruhegehältern


• Empfang von Kontrollkarten für
Auslandsbriefverkehr


• Halten von Brieftauben und
Haustieren


• Mitgliedschaft in
Privatversicherungen


• Tragen von Orden und Abzeichen aller
Art


• Verlassen der Wohngemeinde (außer mit
besonderen Genehmigungen)


• Verfügung über bewegliches
Eigentum und sonstiges




Nach 1945 suchte die evangelische Kirche einen neuen
An­fang. Es ging um das Ausmaß der Erneuerung der Kirche. Ein besonders
brisanter Punkt der innerhalb der Kirchen geführten Auseinandersetzungen
war die Frage nach der kirchlichen Mit­schuld an der nationalsozialistischen
Diktatur. Ein prominen­ter Vertreter der Bekennenden Kirche, Pastor Martin
Niemöl­ler (1892-1984), erklärte dazu im August 1945:
9.Kirche in
Deutschland nach 1945 -Aufbruch wohin?


Die Teilung Deutschlands nach dem
Zweiten Weltkrieg und die Entstehung von unterschiedlichen gesellschaftlichen
Ord­nungen in beiden deutschen Staaten beeinflußten auch diekirchliche
Entwicklung. Zu drängenden Problemen, die sich zudem in der Bundesrepublik
Deutschland wie der Deutschen Demokratischen Republik differenziert stellten,
ergriffen Chri­sten unterschiedliche Positionen.


Drei große Komplexe zeigten sich dabei immer wieder:


• die Verantwortung der Kirchen für die
Entwicklungen unter der Naziherrschaft, besonders das Versagen in der
Judenfrage,


• die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands,


• die atomare Kriegsgefahr und die Aufrüstung Deutschlands .






                                                                                                                                                                                                            
                                                                                                                                                                                       


                                                                       
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            


























































































10.Säkularisierung: werden es
wirklich immer weniger?


Seit 1980 wurden mehrere Studien
erarbeitet, die sich mit der gesellschaftlichen Bedeutung von Religion
beschäftigen. In elf europäischen Ländern und den USA wurde
1981/82 eine große Umfrage durchgeführt . Sie hatte zum Ziel, die
Werte zu ermit­teln, die gesellschaftliche Bedeutung besitzen. In
anderen Um­fragen wurde dem Zusammenhang von religiöser Überzeugung
und Einstellung zu gesellschaftlichen Problemen nachgegan­gen. Einige
beachtenswerte Ergebnisse finden sich auf den fol­genden Seiten.


Im Frühjahr 1987
veröffentlichte das Demoskopische Institut in Allensbach einen auf die BRD
bezogenen Auswertungsbe­richt. Für das Gebiet der ehemaligen DDR lagen
solche detail­lierten und aktuellen Untersuchungen bisher öffentlich nicht
vor.


Als Ergebnisse wurden u. a.
ermittelt: deutliche Überalterung der Gottesdienstbesucher ; Religiosität und Kirchlichkeit sind
bei Frauen wie Männern im Rückgang; Frauen sind stärker re­ligiös
eingestellt und auch der Kirche näher als dies bei Män­nern der Fall
ist; die Jüngeren sind weniger religiös als die Äl­teren,
die Berufstätigen weniger als die Nichtberufstätigen.


Von Bedeutung für die
Intensität kirchlichen Lebens ist die Größe der Stadt. Der Anteil der Besucher von Gottesdiensten, derjenigen, die beten und
derjenigen, die an ein Weiterleben nach dem Tode glauben, sinkt deutlich mit
zunehmender Ein­wohnerzahl einer Stadt. Je größer die
Einwohnerzahl, um so niedriger der Anteil der religiös eingestellten bzw.
kirchlich ge­bundenen Bevölkerung.


Säkularisierung: Werden es wirklich immer weniger?





Frage:
»Welche von den Aussagen hier kommt Ihren Überzeugun­gen am
nächsten?« (Vorlage einer Liste)










(1) Es gibt einen leibhaftigen Gott.


(3) Ich weiß nicht richtig, was ich
glauben soll.


(4)
Ich glaube nicht, daß es einen Gott oder irgendeine gei­stige Macht gibt.



(Quelle:
Internationale 'wertestudie 1981/82)


Solche Zusammenhänge
lassen sich bis 1990 auch für die Ent­wicklung hinsichtlich
Religiosität und Kirchlichkeit auf dem Gebiet der ehemaligen DDR
nachweisen. Bei aller Überein­stimmung sind besonders zwei Unterschiede
wichtig: die Säku­larisierung ist im Osten Deutschlands erheblich
großer .Außer- dem ist hier der Protestantismus die eindeutig
vorherrschende Konfession.
Ende der 80er Jahre waren über 85 Prozent aller Kirchenmitglieder
protestantisch, zwölf Prozent katholisch und etwa ein Prozent gehörte
zu einer der etwa 30 kleineren Religionsgemeinschaften.




















1953
ohne Saarland und West-Berlin (Quelle: Allensbacher Archiv, lfD-Umfragen 225,
1287)










Zunehmend wichtiger wird es, das Interesse,
insbesondere bei jüngeren Menschen an Astrologie, Parapsychologie,
Hellsehen u. a. wahrzunehmen. Es wird ein Zusammenhang vermutet zwischen
rückläufiger traditioneller Religiosität und der Hin­wendung zu
diesen Praktiken. Die Ergebnisse der Shell-Studie lassen erkennen, daß
für zunehmend mehr Jugendliche die Konfessionszugehörigkeit belanglos
wird. Erkennbar wird eine
erhebliche Distanz zur Kirche. Jeder zweite der 15- bis 24jähri-gen
zeigte aber eine aktive Bereitschaft für eine »religiöse,
transnaturale Dimension« seines Lebens .


Auch wenn traditionelle Kirchen und konfessionelle
Bindun­gen abnehmen, wird dennoch die Hälfte der Jugendlichen von
religiösen Fragen bewegt. Sie wählen aber weder den Weg in die
Kirchen, noch strömen sie in hellen Scharen zu den Ju­gendreligionen.


Das Auflösen kirchlicher Bindungen und der
Verzicht auf kirchliche Leistungen gehen einher mit abnehmender Aner­kennung
des überlieferten christlichen Glaubens. Das bedeutet freilich nicht,
daß nachlassender Besuch des Gottesdienstes generell mit dem
Rückgang christlichen Glaubens gleichge­setzt werden kann. Es sind
tendenziell immer weniger, die vom christlichen Glauben Trost und Beistand in
gesellschaftlichen wie individuellen Konflikten erhoffen. Immer mehr Menschen
erwarten augenscheinlich vom christlichen Glauben immer weniger und
schließlich gar nichts mehr. Weder für die Bewäl­tigung der
persönlichen Probleme, Konflikte und Krisen, noch bei der Lösung
gesellschaftlicher Problem- und Handlungsfel­der werden der betreffenden
Religion Lösungen oder Trostver­mittlung zugetraut.


12.Politik und Religion: geht das gut?


Politische Parteien und
Bürgerbewegungen unterhalten Bezie­hungen und Kontakte zu Kirchen und
religiösen Einrichtun­gen. Sie sind bestrebt, dabei ihre politischen
Auffassungen ein­zubringen. Und natürlich gehören Christen -
Katholiken und Protestanten - allen zur Zeit in Deutschland bestehenden Par­teien
an. Manche dieser Parteien
verfügen über besondere Ar-beits- bzw. Interessenkreise für die
Christen unter ihren Mit­gliedern. Einige Parteien berufen sich in ihrem
Programm bewußt auf christliche Werte und christliche Ethik . Als
solche christlichen Werte werden z. B. Nächstenliebe, Gerechtigkeit,
Frieden, Bewahrung der Schöpfung und Solidarität genannt. Eine
solche Partei ist nicht die Partei einer Kirche und nicht die Partei der
Christen im engeren Sinn. Sie ist insofern eine christliche Partei, als sie
erklärt, auf der Basis christlicher Werte Politik zu machen.


Christliche Auffassungen können sich mit sehr
unterschiedli­chen politischen Überzeugungen verknüpfen. Christlicher
Konservatismus ist ebenso möglich wie der »religiöse Sozialis­mus «.
Die Verbindung von Politik und Religion sehen Reli­gionsgemeinschaften wie auch
einzelne Christen unterschied­ lich. Manche stimmen einer Verbindung von Religion
und Politik generell nicht zu. Dazu gehören jene, die es ablehnen, sich an
der Politik zu beteiligen, wie z.B. Zeugen Jehovas. An­dere verweigern aus
Glaubensgründen den Wehrdienst und sind so
konsequente religiöse Pazifisten, wie z.B. Quäker. Kir­chen und
Religionsgemeinschaften treffen politische Aussa­gen, wenn sie sich zu
gesellschaftlichen Themen äußern, z. B. in Enzykliken
(päpstlichen Lehrschreiben), in Hirtenbriefen (kirchlichen Rundschreiben)
und in Denkschriften.


So sagen viele Christen, daß ihr Glaube an
Christus den Erlöser sie für die Schwachen, die Leidenden und Elenden
auf un­serer Welt eintreten läßt. Ihr Einsatz für
Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit sei Ausdruck ihres Glaubens. In den
Kir­chen der bisherigen DDR haben sich immer wieder Christen für diese
Ziele eingesetzt. Insbesondere auf Veranstaltungen während der
jährlichen Friedensdekaden im November oder auf Kirchentagen geschah dies.










Den Abschluß unserer Überlegungen
zu diesem wichtigen Pro­blem, das die Grundsätze menschlichen
Zusammenlebens be­rührt, sollen die Aussagen eines spanischen Gelehrten,
Profes­sor Ivan C. Iban, bilden:


»Ich glaube erstens, daß der Staat die Auswahl
der Werte, die er schützen will, ändern muß. In seinem
Bemühen, die Gruppen, die Minderheiten usw. zu schützen, hat er den
Schutz des Wichtigsten vergessen: den Schutz des einzel­nen Menschen. Der
einzelne muß geschützt werden, nicht die Gruppe. Und zweitens meine
ich, daß jedes Handeln eines Staatsbürgers, daß niemand
anderem schadet, ein Recht ist.«


Befürwortet wird eine Haltung des Staates ,
»den neuen und den traditionellen Religionen denselben Rechtsstatus zu
gewähren.«


1.Preißler H.;Bohm G.,Pleßke
G.“Religionen unserer Welt“-Militzke Verlag.,Leizig 1992.


2.Glasenapp,H.v.:“Die fünf großen
Religioen.-Düsseldorf:Eugen Diederichs Verlag,1952ü.ö


3. Лингвострановедческий словарь.Германия.










Christliche
Haltungen zur Politik Реферат. Другое.

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