Prozess gegen Bhakdi — faires Verfahren unwahrscheinlich

Prozess gegen Bhakdi — faires Verfahren unwahrscheinlich

paulbrandenburg.com - Https, Paulbrandenburg.Com Author Klaus-Alfs

Am 23. Mai muss sich Sucharit Bhakdi vor dem Amtsgericht Plön gegen den Vorwurf der Volksverhetzung verteidigen. Ein Freispruch wäre eine Überraschung.

Sucharit Bhakdi, emeritierter Professor für Medizinische Mikrobiologie, wird am 23. Mai vor Gericht stehen. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat aufgrund zweier öffentlicher Äußerungen Bhakdis Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung erhoben. Besonderes Aufsehen erregte ein Ausschnitt aus einem langen Interview, in welchem Bhakdi Bemerkungen zur restriktiven Corona-Politik Israels macht.

Er drückt an dieser Stelle sein Entsetzen darüber aus, dass gerade im Land derjenigen, die dem Holocaust entronnen sind, eine derart strenge Corona- und Impfpolitik betrieben werde. Exakt in diesem Sinne interpretierte die Staatsanwaltschaft Kiel Bhakdis Äußerungen. Seine möglicherweise unglückliche Wortwahl sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Volksverhetzung konnte die Staatsanwaltschaft nicht erkennen und stellte das Ermittlungsverfahren ein.

Generalstaatsanwaltschaft auf Abwegen

Damit hätte alles sein rechtsstaatliches Bewenden haben können. Doch dann schaltete sich die Generalstaatsanwaltschaft ein. „Aufgrund der Aufmerksamkeit, die der Sachverhalt bereits bis dahin erfahren hatte und der Bedeutung, die der konsequenten Verfolgung antisemitischer Straftaten zukommt, hat Generalstaatsanwalt Zepter […] entschieden, das Verfahren an sich zu ziehen,“ heißt es in einer Presserklärung des Hauses.

Laut dem Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) ist dies ein ungewöhnlicher Vorgang, da die Erhebung öffentlicher Klagen nicht zum Kerngeschäft einer Generalstaatsanwaltschaft gehört. Als vorgesetzte Behörde hätte sie die Kieler Staatsanwaltschaft einfach anweisen können, Anklage zu erheben. Noch ungewöhnlicher sei es gewesen, dass die Generalstaatsanwaltschaft öffentliche Kritik an der nachgeordneten Behörde geübt habe. KRiStA bemerkt abschließend zu diesem Vorgang: „Was immer dahintersteckt: Es verbleibt ein unappetitlicher Beigeschmack von politischer Justiz.“

Keine unabhängige Justiz

Dieser Eindruck wird verstärkt dadurch, dass es in der Bundesrepublik Deutschland ohnehin nie eine wirkliche Unabhängigkeit der Rechtsprechung gegeben hat. In Kapitel 2 seines Buches Urteil: ungerecht schreibt der Amtsrichter Thorsten Schleif: „Die Verwaltung der deutschen Gerichte ist seit der Zeit des Kaiserreichs Sache der Justizministerien und damit der Regierung.“ Bis heute, so Schleif weiter, wirkten „die Regelungen der dem ,Führerprinzip‘ entsprechenden Gerichtsverfassungsverordnung (GVVO) von 1935 fort!“

Die Justizminister bestimmen alle relevanten Behördenleiter, die Ersteren gegenüber verantwortlich sind. Trotz auf dem Papier bestehender Unabhängigkeit ist diese Konstruktion Schleif zufolge eine „gefährliche und erschreckende Durchbrechung des Grundsatzes der Gewaltenteilung.“ Spätestens seit Corona und den verheerenden Urteilen der Gerichte einschließlich des „Hüters der Verfassung“ kann man sich von der ungenügenden Gewaltenteilung täglich aufs Neue ein plastisches Bild machen.

Zweierlei Maß

Volksverhetzung liegt laut Paragraf 130 StGB auch vor, wenn „gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt“ wird.

Wären die Gerichte wirklich daran interessiert, Volksverhetzung zu bekämpfen, kämen sie aus der Arbeit nicht mehr heraus. Wie im Buch Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen detailliert aufgeführt wird, haben sich zahlreiche Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens gegen „Impfverweigerer“ und „Coronaleugner“ geäußert. Dies geschah in einer Weise, die Generalstaatsanwaltschaften aller Bundesländer ohne Unterlass dazu veranlassen könnte, Verfahren an sich zu ziehen. Stattdessen scheint Volksverhetzung nur derjenige zu begehen, der wie Bhakdi von den Medien gehetzt wird.

KRiStA schrieb vor knapp einem Jahr: „Dem Amtsgericht Plön ist genügend juristischer Sachverstand und genügend Courage zu wünschen, die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abzulehnen.“ Diese Courage hat das Amtsgericht – wenig überraschend – nicht aufgebracht. Allein die Tatsache, dass es dieses Verfahren führt, lässt nichts Gutes für dessen Ausgang vermuten.

Klaus Alfs ist ausgebildeter Landwirt und Soziologe. Er arbeitet als freiberuflicher Autor und Lektor in Berlin.

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