Privater Gangbang Mit Spermageilen Deutschen Teens

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FOM › 2016 › März › Beschluss des BVerfG festigt die Stellung privater Hochschulen im deutschen Wissenschaftssystem
Aktuelles Beschluss des BVerfG festigt die Stellung privater Hochschulen im deutschen Wissenschaftssystem


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Weiterbildung dank FOM Hochschulzertifikat
Fachspezifische Qualifizierung auf Hochschulniveau: Mit einem Hochschulzertifikat der FOM Hochschule können Sie sich in rund vier Monaten berufsbegleitend weiterbilden und spezialisieren. Die Zertifikatskurse bündeln aktuelles Fachwissen und bieten mit einer Kombination aus Präsenzlehre und digitalen Lernmethoden die Möglichkeit, sich für konkrete Anforderungen im Beruf optimal zu qualifizieren.
Welche Vorteile bieten Hochschulzertifikate? zusätzliche Fachspezialisierung zu jedem FOM Hochschulzertifikat gehören praxisorientierte Projektarbeiten Nutzung digitaler Lehr- und Lernmedien, zeit- und ortsunabhängig Erwerb des fachspezifischen FOM Hochschulzertifikats kann den Hochschulabschluss ergänzen bzw. je nach Studiengang evtl. ein Modul ersetzen
Die FOM ist mit über 57.000 Studierenden Deutschlands größte Präsenzhochschule. An 36 Hochschulzentren führt sie berufsbegleitende Bachelor- und Master-Studiengänge durch. Die verschiedenen Zeitmodelle der Vorlesungen gewährleisten, dass das Studium neben dem Beruf optimal mit der Berufstätigkeit vereinbar ist. Neben den berufsbegleitenden Studiengängen bietet die FOM auch ausbildungsbegleitende Studiengänge an. Im dualen Studium finden – wie im berufsbegleitenden Studium auch – die Vorlesungen vor Ort im Hörsaal statt.
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Als Meilenstein für die Wissenschaftsfreiheit und die künftige Entwicklung der privaten Hochschulen in Deutschland sehen Dr. Harald Beschorner, Kanzler der FOM Hochschule mit Sitz in Essen, sowie FOM-Rektor Prof. Dr. Burghard Hermeier den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Programmakkreditierung – das heißt der Akkreditierung von Studiengängen an privaten Hochschulen durch Agenturen – in NRW an.

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. März 2016 entschieden, dass die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes NRW, wonach Studiengänge durch Agenturen „nach den geltenden Regelungen“ akkreditiert werden müssen, mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit stehe zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegen, heißt es in der Pressemitteilung des BVerfG vom 18. März. Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen dürfe der Gesetzgeber jedoch nicht anderen Akteuren, das heißt den Akkreditierungsagenturen, überlassen. Die Karlsruher Richter ordneten eine Neuregelung durch den Landesgesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2018 an. Der Beschluss geht auf eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Arnsberg aus dem Jahr 2010 zurück.

„Der Beschluss festigt die Stellung privater Hochschulen im deutschen Wissenschaftssystem, da er ausdrücklich bestätigt, dass das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit auch für private Hochschulen gilt und er staatlichen Eingriffen in die Gestaltung der Lehre an privaten Hochschulen enge Grenzen setzt“, so Dr. Harald Beschorner. Als Gründungskanzler der größten privaten Hochschule Deutschlands mit der längsten Akkreditierungstradition hat er zahlreiche Verfahren der Programmakkreditierung begleitet.

Als erste private und insgesamt vierte deutsche Hochschule hat die FOM Anfang 2012 zudem das Qualitätssiegel der Systemakkreditierung erhalten, das heißt sie kann auf Grundlage des internen Qualitätsmanagements ihre Studiengänge selbst entwickeln. „Es zeigt sich einmal mehr, dass dies der richtige Schritt war, denn dadurch sind wir flexibel und können uns auf die neuen, noch zu definierenden Anforderungen einstellen“, so Rektor Prof. Dr. Burghard Hermeier.

Einig sind sich Hermeier und Beschorner darin, dass das aktuelle Urteil weitere Schritte nach sich ziehen wird: „Der Beschluss wird sich sicherlich auch auf das Verfahren zur institutionellen Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat auswirken“, so Beschorner. Nichtstaatliche Hochschulen müssen im Auftrag der Länder zusätzlich vom Wissenschaftsrat als Institution akkreditiert werden. Dabei wird geprüft, ob die Hochschule in der Lage ist, Lehre und Forschung nach anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben zu erbringen. Zudem werden die sachliche und personelle Ausstattung der Hochschule sowie ihre Finanzierung geprüft.

Insgesamt zeigt sich Dr. Harald Beschorner erfreut darüber, dass das Bundesverfassungsgericht im Kern fast allen Argumenten des Verbandes der privaten Hochschulen (VPH) folgt: „Damit nehmen die privaten Hochschulen eine Vorreiterrolle zur Sicherung der Wissenschaftsfreiheit gegen die zunehmende und kostspielige Akkreditierungsbürokratie ein.“
Programmakkreditierung Programmakkreditierung bedeutet, dass jeder einzelne Studiengang von einer externen Akkreditierungsagentur durchleuchtet wird. Die Agentur stellt eine Gutachtergruppe zusammen, die den Studiengang untersucht und bewertet. Ist ein Studiengang akkreditiert, folgt alle sieben Jahre eine Reakkreditierung.
Systemakkreditierung Bei der Systemakkreditierung wird nicht jeder einzelne Studiengang von einer externen Agentur überprüft, sondern die jeweilige Hochschule baut selbst zentral ein Qualitätsmanagement auf, welches die Studiengänge durchlaufen müssen. Dieses hochschulinterne Qualitätssicherungssystem wird in seiner Funktionsweise dann von außen überprüft und in regelmäßigen Abständen evaluiert. Der Vorzug der Systemakkreditierung besteht darin, dass die Hochschule im Rahmen gewisser Richtlinien selbst die Qualitätsstandards entwickelt und durchsetzt.
Institutionelle Akkreditierung Neben der Notwendigkeit einer Programm- oder Systemakkreditierung müssen private Hochschulen zusätzlich vom Wissenschaftsrat als Institution akkreditiert werden. Hierbei wird vor allem geprüft, ob die Hochschule in der Lage ist, Lehre und Forschung nach anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben zu leisten. Zudem werden die sachliche und personelle Ausstattung der Hochschule sowie ihre Finanzierung geprüft.
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http://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/21271
'Gegenstand des Beitrages ist die Gegenüberstellung der Einkommenssituation privater Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Mit Hilfe von Zeitreihen sozialer Indikatoren wird die Entwicklung ausgewählter monetärer Aspekte der materiellen Versorgung privater Haushalte über einen möglichst langen Zeitraum verglichen. Soweit die dazu notwendigen Daten vorliegen, ist das besondere Interesse auf die Situation in der ehemaligen DDR unmittelbar vor und nach der politischen Wiedervereinigung beider deutscher Staaten im Jahr 1990 gerichtet, da von diesem Ereignis erhebliche Veränderungen der Einkommens- und Verbrauchssituation der Bevölkerung ausgingen.' (Autorenreferat)
Versorgungsmängel trotz Einkommenssteigerungen in der DDR: zur Entwicklung der Einkommenssituation privater Haushalte in beiden deutschen Staaten
Supply shortages in spite of income increases in the GDR: the development in the income situation of private households in both German states
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Creative Commons - Namensnennung 4.0
https://doi.org/10.15464/isi.7.1992.10-14
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