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Siegen: Vater fährt bewusstlose Tochter in Klinik - nun ist der Führerschein weg
Kind war kollabiert Vater fährt bewusstlose Tochter in Klinik und wird geblitzt - nun ist der Führerschein weg
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In der Pflanze steckt keine Gentechnik
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Gentechnish verändert
sind die
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Ein Fahrzeug braust in der Dunkelheit über eine Autobahn.
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In Siegen fährt ein Vater seine bewusstlose zweijährige Tochter in die Notaufnahme. Auf dem Weg dorthin wird er geblitzt. Das Amtsgericht der Stadt entscheidet nun, dass der Mann seinen Führerschein abgeben und 260 Euro Strafe zahlen muss.
Nichtsahnend kommt ein Siegener Vater am 18. Januar von der Arbeit nach Hause, als er dort eine schlimme Entdeckung macht: Seine zwei Jahre alte Tochter ist kollabiert und nicht mehr ansprechbar.
Der 32-Jährige ist verzweifelt und weiß vor Schock nicht, was er tun soll. Weder er noch seine Frau sprechen Deutsch, daher trauen sie sich nicht, den Notruf zu wählen. Kurzerhand entscheidet der Mann deswegen, seine Tochter selbst ins Krankenhaus zu fahren.
Da er sich in der Eile im Auto nicht anschnallt, hält ihn kurze Zeit später die Polizei an. Als die Polizisten bemerken, in welcher Notsituation sich das Kind befindet, eskortieren sie die Familie zur Notaufnahme. Das geht aus einem Protokoll laut „ Siegener Zeitung “ hervor.
Verlässlicher Rückhalt bei Rechtskonflikten.
Ob das Kind rechtzeitig versorgt werden kann und es ihm mittlerweile wieder gut geht, ist nicht bekannt. Sicher ist nur, dass sowohl die Polizisten im Zivilwagen als auch der 32-Jährige auf dem Weg in die Klinik geblitzt werden.
Im Februar flattert dem Mann dann ein Strafzettel ins Haus: 82 Kilometer pro Stunde ist er gefahren, seine notfallbedingte Raserei soll ihn 348,50 Euro kosten – und für einen Monat den Führerschein.
Entsetzt versucht der Vater, sich gegen diese Strafe zu wehren. Doch der zuständige Richter Dr. Paul Sprenger vom Amtsgericht Siegen weist das zurück. „Er hätte einen Rettungswagen rufen müssen, wir haben da in Deutschland ein funktionierendes System“, sagt er in einer Anhörung am vergangenen Mittwoch.
Dass der Mann kein Deutsch spreche, entschuldige nicht sein Vergehen. Stattdessen hätte er eine andere Person bitten sollen, für ihn den Notruf zu wählen. Zudem hätte die Tochter in einem Rettungswagen viel schneller behandelt werden können.
Inzwischen hat der Richter das Bußgeld bereits auf 260 Euro reduziert. Das Fahrverbot wolle er jedoch nicht aufheben. Man habe zwar darüber diskutiert – in dem Falle wäre dann das Bußgeld wieder gestiegen –, sich allerdings dagegen entschieden. Schließlich habe sich der Familienvater nicht für die Raserei entschuldigt.
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Gestern, 21.05.2022 | 10:27
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Wolfgang Peter
| 1 Antwort
Das Gericht ist typisch Deutsch, Regeln sind scheinbar wichtiger als das Leben des Kindes. Selbst wenn der Vater einen Rettungswagen gerufen hätte, bis der da ist, könnte schon alles zu spät sein. Vielleicht hätte ein Rettungssanitäter dem Kind vor Ort helfen können, aber ein Vielleicht ist zu wenig, wenn es um das Leben eines 2-jährigen Kindes geht. Im Krankenhaus hätte man sofort auch mehr Maßnahmen ergreifen können als es ein Rettungssanitäter vor Ort hätte tun können. Der Vater musste eine Entscheidung treffen und beide Möglichkeiten wären machbar gewesen. Er spricht aber kein Deutsch. Also hat er richtig entschieden. Dafür eine Strafe zu verhängen, ist unangemessen, da es siech hier nicht um Rowdytum handelt.
Gestern, 21.05.2022 | 10:51 | Bert Wander
Was ist denn das für ein Richter. Hat wohl keine Kinder aber dafür kein Herz. Ich würde diesem "Richter" nicht wünschen sich einmal in die gleiche Lage versetzt zu haben und das dort wo er weder Sprache, noch das Gesundsheitwesen kennt, welches nicht das beste ist.
Gestern, 21.05.2022 | 10:26
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MegaKraftwerk
| 1 Antwort
..... wäre er doch lieber mit einem Lastenfahrrad der Marke Green gefahren wäre ihm das nicht passiert. Alles Gute für seine Tochter...
Gestern, 21.05.2022 | 10:42 | Wolfgang Peter
Halten Sie diesen Kommentar für angemessen? Ich halte ihn angesichts dessen worum es geht für überflüssig.
Freitag, 20.05.2022 | 14:10
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Karl Essig
Zu schnell gefahrene Autofahrer können sich in Notsituationen auf das Vorliegen eines rechtfertigenden Notstandes nach § 16 OWiG berufen. Diese Norm lautet wie folgt: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“ Es muss sich halt um eine echte Gefahr handeln. Durchfall reicht nicht.
Freitag, 20.05.2022 | 09:32
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Lars Emde
...dagegen gibt es Rechtsmittel. Berufung einlegen...nächste Instanz. Nur nicht entmutigen lassen. Bei alleinigem Rasen, wäre das Urteil korrekt...so aber mit Polizeieskorte....sprich....die Polizei gab die Geschwindigkeit und evtl. Rotlichtüberfahrten vor...was sie darf....ist das Urteil wohl nicht haltbar. Wenn aber...wie hier im Forum erzählt wird...ohne Polizei gefahren würde...wäre das ganz klar. Partikular-Interessen stehen nicht über dem Allgemein-Wohl...evtl. Unfälle und Schädigungen Dritter stünden dann zum Vorwurf...nur diese ist in diesem Fall ja eben nicht der Fall, da Polizei begleitete...bzw. vorweg fuhr.
Freitag, 20.05.2022 | 08:03
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Markus Timm
Sollte sich das so wie in diesen Beitrag geschildert zugetragen haben, ist das eine Frechheit von diesem Richter.Das eine Polizeieskorte mitfuhr zeigt ja wohl das Gefahr (für das Kind) in Vertug war.Das ist Typisch für Deutschland und diese Gesellschaft, Kriminelle und Kriminelle Clan werden Staatlich geschützt und Strafen fallen gering aus, einem Familien Vater der sich um sein Kind Kümmert das in Lebensgefahr ist nimmt man den FS ab und belegt ihn mit hohem Bußgeld.Ein tolles Land indem ich Lebe.(Das war Ironie)Nichts desto Trotz muss gesagt sein das wir abgesehen von ein paar wenigen unverständlichen Urteilen eines der besten Justiz Systeme der Welt haben.
Donnerstag, 19.05.2022 | 18:49
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Markus Böller
aber typisch deutsche Bürokratie. Gleichzeitig wird von grenzenloser Überlastung der Gerichte fabuliert.
Donnerstag, 19.05.2022 | 11:19
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Rudolf Meier
Dieser Richter gehört nicht auf den Platz,den er innehat!Mit diesem unmenschlichen Urteil zeigt er die Unfähigkeit ein gerechtes Urteil zu fällen!Jeder Vater hätte in Panik und den gegebenen Umständen so reagiert!Dem Vater,wie der Mutter sollte bewusst sein,das es elementar wichtig sein kann die Sprache des Gastlandes sprechen zu können,auch wenn man die Lebensweise verabscheut!
Donnerstag, 19.05.2022 | 10:59
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Stefan Lange
Der Richter und die Verantwortlichen der deutsche Gesetzgebung werden sicherlich für dieses unempathische Urteil irgendwann selbst ähnliche Erfahrungen machen,wie der Vater. Ich hätte und würde genauso reagieren, wäre jedoch über unser hinterweltliches starre System nicht mehr verwundert. Armes armes Deutschland, was ist aus Dir geworden? Vorausgesetzt die Geschichte stimmt so wie vorgetragen.
Mittwoch, 18.05.2022 | 18:41
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Helmut Roth
Bei einer Polizeieskorte wird man verurteilt. Wusste ich auch nicht. Der Richter ist bestimmt nur mit seinem Fahrrad unterwegs.
Mittwoch, 18.05.2022 | 18:12
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Ulf Rettke
| 1 Antwort
Wenn der Polizeiwagen eskortiert, verantwortet der Polizeiwagen die Geschwindigkeit. Mir scheint aber, wir kennen mal wieder nicht alle Fakten. Auf jeden Fall kann man festhalten, dass die deutsche Justiz auch weiterhin GEGEN Gerechtigkeit und Vernunft agiert, Engagierte bestraft, Hilfeleistung wirkungsvoll unterbindet. Auf welchem Planeten wohnt der Richter? Weiß der, was Krankenwagen für Kosten verursachen können, falls irgendein anderer Winkeladvokat entscheidet, dass der Einsatz nicht gerechtfertigt war? Weiß der, wie ausgelastet die sind, dass da keine Ärzte, sondern Sanitäter an Bord sind und wie widerwillig die kommen? Schnell selber fahren ist die TAUSENDMAL bessere Chance. Deutsches Recht ist viel zu oft Täterschutz, Opferquälerei und Selbstdarstellerei der Richter.
Mittwoch, 18.05.2022 | 22:40 | Jenny Hartmann
können Sie doch wohl nicht wirklich glauben. Die Kosten fallen nur dann an, wenn es nachweislich ein Spaßanruf war, aber doch nicht bei einem kollabierten Kind! Und Menschen, die ihre Angehörigen in Panik zum Krankenhaus fahren, riskieren nicht nur ihren Führerschein, sondern gefährden durch Raserei & Überfahren roter Ampeln auch das Leben anderer. RTWs haben Blaulicht und Sirene zum Warnen.
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Die kleine Arely wurde nur drei Jahre alt. Sie starb bei einem Exorzismus. Instagram
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Die kleine Arely Naomi Proctor starb in der Kirche ihres Großvaters Rene Hernandez im Beisein ihrer Mutter und Onkels.
Die kleine Arely Naomi Proctor starb in der Kirche ihres Großvaters Rene Hernandez im Beisein ihrer Mutter und Onkels. Laut Staatsanwaltschaft war die Ursache „schwerer Kindesmissbrauch mit Todesfolge“. Hinter der juristischen Klausel versteckt sich religiöser Fanatismus. Denn die Dreijährige war bei einem Exorzismus gestorben.
Laut einer Pressemitteilung des San Jose Police Departments im US-Bundesstaat Kalifornien war Arelys Mutter Claudia Hernandez-Santos überzeugt, dass ihr Kind „von einem bösen Dämon besessen war“. Als Begründung für ihre unglaubliche These, verriet sie im Polizei-Verhör: „Meine Tochter ist immer wieder nachts aufgewacht und hat geschrien und geweint“.
Die Mutter weihte ihren Vater Rene, der Pastor der kleinen Pfingtskirche Trigueros Apostoles y Profetas in San Jose, ein. Der bot an, mit der Hilfe seines Sohnes Rene Hernandez-Santos eine Teufelsaustreibungs-Zeremonie durchzuführen. In einem Hinterzimmer des Gotteshauses sei das Kind beim Exorzismus „immer wieder eingeschlafen“ und wurde dann „ohnmächtig“.
Ihre Mutter gab zu, „ihren Finger in den Hals ihrer Tochter gesteckt zu haben, damit diese sich übergibt“. Doch das Kind blieb leblos. Den Rettungsdienst riefen die drei Familienmitglieder nicht. Laut Gerichtsunterlagen starb der Dreijährige später in der Nacht nach 12 Stunden Folter. Ihre Mutter sagte der Polizei, dass niemand medizinische Hilfe geleistet habe, um ihrer Tochter vor oder nach ihrem Tod zu helfen. Erst nach mehr als zwei Stunden rief die Familie den Notruf. Die Sanitäter fanden Arely tot auf dem Kirchenboden - sie konnten nichts mehr für die Kleine tun...
Das Büro des medizinischen Prüfers von Santa Clara County entschied, dass der Tod des Kleinkindes
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