Polizistinnen treiben es im Dienst mit einem dicken Prügel

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Polizistinnen lassen getroffenen Kollegen im Kugelhagel zurück - Urteil gefallen


Gerichtsprozess in Hagen Polizistinnen lassen getroffenen Kollegen im Kugelhagel zurück - Urteil gefallen!

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In der Pflanze steckt keine Gentechnik
Aber keine Sorge:
Gentechnish verändert

sind die


Bernd Thissen/dpa
Die angeklagten Polizistinnen sitzen zwischen ihren Anwälten Eckhard Wölke (l.) und Volker van Boekel im Gerichtssaal des Amtsgerichts. Die Beamtinnen sind wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen vor angeklagt.

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Zwei Polizistinnen aus der Nähe von Hagen werden von einem Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie hatten zwei Kollegen im Kugelhagel ihrem Schicksal überlassen und waren geflohen. Nun droht ihnen das Ende ihrer Beamtenlaufbahn.
Wie viel Mut gehört zur Dienstpflicht einer Polizistin? Und ist es ein strafbares Vergehen, einen Kollegen im Kugelhagel zurückzulassen, auch wenn man selbst um sein Leben fürchtet? Die Fragen, um die es am Dienstag im Hagener Gerichtssaal ging, sind nicht einfach zu beantworten.
Hier verhandelte das Amtsgericht Schwelm gegen zwei Polizistinnen, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, zwei in einer Verkehrskontrolle plötzlich unter Beschuss geratene Kollegen im Stich gelassen zu haben.
Einer der beiden war getroffen zu Boden gegangen, die schusssichere Weste bewahrte ihn vor Tod oder schwerer Verletzung. Die dazugestoßenen Polizistinnen ergriffen die Flucht, stoppten einen Wagen und wiesen die Fahrerin an, davonzufahren.
Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen hat Staatsanwalt Jörn Kleimann Anklage gegen die 37 und 32 Jahre alten Beamtinnen erhoben. Genau wegen dieses Vorwurfs verurteilt Amtsrichterin Anna Walther beide zu einer einjährigen Bewährungsstrafe.
Das kann gravierende Folgen haben: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hätte dies das zwingende Ende der Beamtenlaufbahn der beiden zur Folge. Ein Disziplinarverfahren wäre dann nicht mehr nötig.
In einer Nacht Anfang Mai 2020 waren die beiden Angeklagten zufällig auf Streife zu einer aus dem Ruder gelaufenen Verkehrskontrolle dazugestoßen. Ein Autofahrer hatte unvermittelt auf einen Kollegen geschossen. In dem daraus resultierenden Feuergefecht waren binnen kurzer Zeit 21 Schüsse gefallen.
Statt aus der Deckung ihres Streifenwagens einzugreifen, etwa mittels Warnschuss die Übermacht der Polizei zu demonstrieren, seien sie davongelaufen, kritisiert die Richterin nun. Sie verstehe die Todesangst, gleichwohl müsse man im selbstgewählten gefährlichen Beruf einer Polizistin anders reagieren.
Mit ihrer Flucht hätten sie ihre Kollegen in einer lebensbedrohlichen Situation ihrem Schicksal überlassen, "frei nach dem Motto: Besser die, als ich", hatte Staatsanwalt Jörn Kleimann zuvor in seinem Plädoyer gesagt.
Mit seiner Forderung nach einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung will er auch die Botschaft aussenden: So darf sich ein Polizist, eine Polizistin nicht verhalten. Bei einem Strafmaß unter einem Jahr auf Bewährung hätten dienstrechtliche Konsequenzen im Ermessen des noch ausstehenden Disziplinarverfahrens gelegen.
Die beiden Angeklagten leugnen das Geschehen nicht. Aber sie werben im Gerichtssaal um Verständnis für ihre Flucht. "Ich habe jeden Moment damit gerechnet, selbst getroffen zu werden. Ich dachte nur 'Bitte nicht in den Hinterkopf'", verteidigt sich die jüngere der beiden, immer wieder unter Tränen.
"Ich habe mich auch in gefährlichen Einsätzen nie versteckt", sagt die dienstältere Kollegin. Doch diese Situation sei anders gewesen. In der Dunkelheit sahen sie wenig, hörten nur Schüsse in hoher Frequenz und ihr vielfaches Echo, erinnert sie sich. "Ich wusste nicht wer, warum und wie viele. In mir schaltete alles auf Überleben."
Im Auto hatten sie mit dem Mobiltelefon der Fahrerin die Leitstelle verständigt - und waren nach einiger Zeit angewiesen worden, zum Einsatzort zurückzukehren.
Keine Ausbildung habe sie auf solch eine Situation vorbereitet, sind sich beide rückblickend einig: "Man übt nicht aus dem Streifenwagen auszusteigen und direkt in einen Kugelhagel zu geraten", sagt die 37-Jährige. "Ja, wir haben verschiedene Trainings bei der Polizei. Aber niemals welche, bei denen wir wissen, du wirst gleich sterben", sagt die 32-Jährige.
Auch die Kollegen im Zeugenstand nehmen die Angeklagten in Schutz: Er mache ihnen "absolut gar keinen Vorwurf", sagt der im Einsatz getroffene Polizist. Er sei überzeugt, dass die Situation unabhängig vom Tun oder Nicht-Tun seiner Kolleginnen so verlaufen sei, wie sie verlaufen sei.
Rechtsanwalt Eckhardt Wölke, der die ältere der beiden Polizistinnen vertritt, macht sich nach dem Prozess Luft: "Das Urteil kann man so nicht stehen lassen", sagt er. Die Situation sei lebensgefährlich gewesen. Er halte es für fragwürdig, dass ein Schuss aus der Distanz etwas hätte verändern können. Insbesondere vor dem Hintergrund des drohenden Verlustes der Beamtenrechte seiner Mandantin werde er Berufung einlegen.
Verlässlicher Rückhalt bei Rechtskonflikten.
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Freitag, 26.11.2021 | 18:17
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Hubert Schulze


wären die beiden Polizistinnen bei der Erfassung von Falschparkern künftig besser aufgehoben. Welcher Kollege wollte denn fortan mit diesen beiden Prachtstücken auf Streife gehen, wenn er genau weiß, welche Unterstützung er im Ernstfall zu erwarten hat?

Freitag, 19.11.2021 | 08:34
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Wolfgang Hecker


zum Glück nicht mit Todesfolge. Das Urteil ist für mich ein Hohn; wie wäre geurteilt worden, wenn Männer eine Polizistin im Kugelhagel zurückgelassen hätten? Ein erschütterndes Bild von F-power.

Donnerstag, 18.11.2021 | 22:15
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stefan Meyerich


aus dem Dienst entfernen. Polizist sein erfordert offensichtlich mehr als permanente Deeskalation durch weibliche Körper. Wer sowas nicht kann gehört aus dem Dienst entfernt. Kein Kollege könnte je mit diesen Beamtinnen ruhigen Gewissens in einen potentiell gefährlichen Einsatz gehen. Sie wären eine permanente Gefahr für die Kollegen.

Donnerstag, 18.11.2021 | 21:49
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Tim Grünewald


Machen sollen hmm mal überlegen vielleicht Deckung hinter dem Fahrzeug suchen und zurück schießen man braucht ja noch nicht mal was treffen man müsste nur dafür sorgen das der Angreifer ok seiner Stellung in Deckung bleibt und es nicht mehr wagt zu schießen sowas nennt man unterdrückungs Feuer dann könnte jemand versuchen den verletzen zu versorgen oder zu Bergen oder sich von der seite an den Angreifer nähern und ihn nötigenfalls ausschalten er kann sich nur zur einer Seite verteidigen und muss die andere vernachlässigen aber verletzte und in Todesgefahr geratene Kameraden im Stich zu lassen geht gar nicht und ist feige und unehrenhaft sie haben sich ihren Beruf ausgesucht und wussten was kommen könnte wer a sagt muss auch b sagen ich hoffe sie werden aus dem Dienst entfernt

Donnerstag, 18.11.2021 | 16:02
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Kurt Bagger

 | 1 Antwort


Beamten/-innen wollen eine schicke Uniform,gutes Geld,eine hohe Pension und wenig Arbeit.Sieht man jeden Tag immer wieder,wenn es brenzlig wird wird gekniffen.Und hier lassen Sie Kollegen in der gleichen Uniform in lebensgefährlicher Situation allein um das eigene,armselige Leben zu retten.Pfui Teufel.Feigheit vor dem Feind,schlimmer geht nimmer,doch,ein Kameradenschwein zu sein.

Donnerstag, 18.11.2021 | 19:06 | Emilia Barsch


Schon mal die Besoldungstabelle angeschaut und was ein Polizist im Streifendienst verdient? Wohl eher nicht.

Donnerstag, 18.11.2021 | 10:02
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Klaus Kücking

 | 2 Antworten


Sie hatten weder Nachtsichtgeräte noch Langwaffen mit Nachtzieloptik. Also hätten sie nur "mitballern" können. Ob damit der Täter ausgeschaltet werden kann ist zumindest fraglich ! Ich wäre nicht weggelaufen, aber ob ich nur mit einer Pistole bewaffnet mehr hätte ausrichten können ?

Donnerstag, 18.11.2021 | 18:23 | Klaus Kücking


Ich würde sicher auch keinen Kameraden "im Stich" lassen, in dem Punkt sind die Damen auf jeden Fall schuldig ! Mit meinem Beitrag möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Ausrüstung und Ausbildung der Polizei ergänzt werden muss ! Wenn ein Polizist nicht feststellen kann aus wieviel Waffen gefeuert wird fehlt auch was in der Ausbildung !

Donnerstag, 18.11.2021 | 07:25
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Joachim Kretzschmar


Aber wie ist denn die Wirklichkeit die Polizei hat wenig Unterstützung die müssen sich verprügeln lassen von Chaoten und Linken werden dann noch von links- Grünen Politikern angemacht. Klar hätte man den angeschossenen Polizisten zur Seite stehen müssen. Man sieht ja heute wo überall geschossen und gestochen wird Polizei ist heute kein Spaß mehr, da kann man schon den Kopf verlieren. Vieleicht waren die Traumatisiert.

Donnerstag, 18.11.2021 | 06:28
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Josef Obermair


Bestimmte Muster sind in der Biologie von Mann und Frau verankert, da hilft auch kein AGG oder Gendern. Sammeln, Jagen und Kämpfen sind seit Entstehung der Menschheit Männersache und das Frauen in der beschriebenen Situation fliehen ist normal. Also ich mache den Frauen keinen Vorwurf, da sie selbst als Opfer der Gleichstellung und dem Gendern auf dem Leim gegangen sind.

Donnerstag, 18.11.2021 | 05:48
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Jupp Strunk


Da wird ein Kollege angegriffen und beide Kolleginnen flüchten? Bitte aus dem Dienst entfernen, denn Aufgabe der Polizei sind solche Situationen. Könnte ja auch ein schutzbedürftiger Mitbürger z.B. ein Kind sein.

Mittwoch, 17.11.2021 | 23:29
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Fischer Bjarne


Aber dem verletzten Kollegen ins Gesicht. Egal anscheinend. Wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht kann man sich zurückziehen aber doch nicht Hals über Kopf die Flucht ergreifen. Das ist feige und dem verwundeten Kollegen gegenüber mehr als schändlich. Eine Entlassung ist zwingend nötig. Wer möchte noch mit diesen Damen in den Einsatz. Eine Verstärkung die gerufen wird und die Flucht ergreift ist eine Kapitulation. Die Rechte immer schön genießen und auf die Pension freuen aber wenn’s mal drauf ankommt, versagen. Uniform tragen verpflichtet. Manche haben’s, andere nicht. Die beiden Damen: sucht euch lieber was ruhigeres, bei dem keine Kollegen durch euer Fehlverhalten zu Schaden kommen können. Viele Grüße von einem ehemaligen Uniformträger…

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