Nerd Bekommt Mit Sperma Bespritzt

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Nerd Bekommt Mit Sperma Bespritzt
taz. die tageszeitung vom 25. 2. 2020
berlinale S. 23 ePaper,Berlin 17 Alle,Nord PDF
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Bescheiden witzig erzählt „Effacer l’historique“ des Regie-Duos Benoît Delépine und Gustave Kervern von den Tücken des modernen Lebens (Wettbewerb)
Eine schöne neue Welt wurde versprochen, alles sollte durch Internet, Smartphones, globale Vernetzung, ständige Verfügbarkeit von Informationen und von Onlinebestelldiensten besser werden. Dass die Realität anders aussieht, die Nachteile inzwischen oft die Vorteile überwiegen, ist keine revolutionäre Erkenntnis mehr, doch genau darum geht es im Wettbewerbsbeitrag „Effacer l’historique“, einem Film des belgischen Regie-Duos Benoît Delépine und Gustave Kervern.
Zum wiederholten Mal sind sie bei der Berlinale zu Gast, zuletzt vor vier Jahren mit „Saint Amour“, was sie in gewisser Weise zu Relikten der Ära Kosslick macht – und so wirkt ihr neuer Film auch: Der Humor ist grobschlächtig, die Sentimentalität kitschig, die Moral überdeutlich.
Um drei Menschen geht es, Ende 40, Anfang 50, die auf unterschiedliche Weise mit der Technik hadern. Christine (Corinne Masiero) war süchtig nach Fernsehen und hat deswegen alles verloren. Nun versucht sie sich als Fahrerin eines Dienstes namens „Hollywood VIP Star Car“, doch ihr Sterne-Rating bleibt konstant auf niedrigem Niveau. Marie (Blanche Gardin), die von ihrem Mann verlassen wurde, lebt allein und versteigert alles, was nicht niet- und nagelfest ist, online. Ein betrunkener One-Night-Stand hat Folgen: Ein Sextape wurde gedreht, Marie wird erpresst.
Schließlich Bertrand (Denis Podalydès), der nicht Nein sagen kann, wenn ihm am Telefon etwas angedreht wird. Nun hat er sich sogar in die Stimme einer Frau aus einem Call-Center verliebt, die dummerweise in Mauritius sitzt. Nebenbei versucht er, seine Tochter zu beschützen, die online gemobbt wird. Wenig wird ausgelassen, was als Aufzeigen des modernen Wahnsinns herhalten mag: vom Lieferanten, der viel zu schwer bepackt und ständig in Eile ist, über endlose Warteschleifen mit Dudelmusik bis zur Notwendigkeit, ein Einschreiben bei einer endlos entfernten Poststelle abzuholen.
Eine Handvoll Pointen zünden, doch insgesamt bleibt die Darstellung einer übertechnologisierten Gesellschaft am Rande des Wahnsinns viel zu oberflächlich. Zu leicht macht es sich diese boulevardeske Klamotte. Wenn schließlich ein Handy an Bertrands Backe klebt, weil es mit Sperma bespritzt ist, weiß man, der Tiefpunkt des bisherigen Wettbewerbs ist erreicht.
25. 2., 10.00 Uhr, Friedrichstadtpalast + 20.30 Uhr, Haus der Berliner Festspiele; 29. 2., 11.00 Uhr, CinemaxX 3
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Angeklagt war ein 50-jähriger Mann, der an der Kasse eines Supermarktes dem weiblichen Opfer sein zuvor in eine Flasche abgefülltes Sperma im Bereich ihres Gesäßes auf ihre Kleidung spritzte. Das Opfer bemerkte kurz darauf, dass eine Stelle an ihrem Gesäß feucht wurde. Sie griff mit ihrer Hand zu der Stelle und dabei in das auf ihrer Kleidung befindliche Sperma. Sie roch an ihrer Hand und bemerkte, dass es sich bei der Flüssigkeit um Sperma handelte. Sie drehte sich sogleich zu dem weiterhin hinter ihr stehenden Angeklagten um und sprach diesen darauf an. Konkret fragte sie ihn: „Was haben Sie mir da hingeschmiert? Wir wissen doch beide, wonach das riecht.“ Der Angeklagte stritt das Geschehene zunächst ab. Sowohl das Opfer als auch der Angeklagte bezahlten dann ihre Waren. Der Angeklagte verließ schließlich den Laden vor der Frau, die ihm nacheilte und ihn vor dem Laden erneut zur Rede stellte.Dabei gab der Angeklagte schließlich zu, die Frau mit Sperma bespritzt zu haben. Das Opfer, die sich in ihrer Ehre herabgesetzt fühlte und Ekel verspürte, schlug und trat den Angeklagten daraufhin mehrmals und verständigte in der Folgezeit die Polizei, nachdem sich der Angeklagte entfernt hatte.
Das Opfer leidet seit dem dreizehnten Lebensjahr unter psychischen Problemen und war im Alter von
15 Jahren zudem Opfer einer Vergewaltigung, wodurch es nach der Tat zu erheblichen psychischen Belastungen und massiven Schlafstörungen kam. Aufgrund der Erkrankung an Multipler Sklerose, was sich beim Auftreten von Stress in Muskelkrämpfen äußert kam es nach der Tat wiederholt zu massiven Krampfanfälle, was zu Schmerzen in ihren Armen und Beinen führte.
Der Angeklagte wurde wegen vollendeter Körperverletzung (§ 223 StGB) schuldig gesprochen. Eine Strafbarkeit wegen Erregens öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) und exibitionistischer Handlungen (§ 183 StGB) wurde hingegen abgelehnt. Der Angeklagte wurde zu 7 Monaten Haft (ohne Bewährung.) verurteilt.
Das blosse Erregen eines Ekelgefühls stellt nach der Rechtssprechung des BGH keine Körperverletzung dar. Das Gericht stützt sein Urteil jedoch auf die Tatfolgen wie Zittern, Schlaflosigkeit und Angstzustände. Die Vorschädigung (kulmulative Kausalität) des Opfers ist derart atypisch, dass die außergewöhnlichen Tatfolgen vom Angeklagten in ihrem Gewicht nicht zu erkennen waren . Somit ist der Taterfolg dem Täter nicht mehr zuzurechnen. 
Und selbst wenn ihr die Tatfolgen zuzurechnen sind, so erscheint in diesem Punkt der Vorsatz ausgeschlossen. Dem Täter ging es nur um seine Erregung während der Tatzeit, eine spätere psyschische Folgen des Opfers war weder gewollt, noch wurde sie billigend in Kauf genommen. Somit kann allenfalls eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen.

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