Nach Weimar kommt Weilheim: Maskenpflicht in der Schule Grundgesetzwidrig

Nach Weimar kommt Weilheim: Maskenpflicht in der Schule Grundgesetzwidrig



Foto: Imago

Das Amtsgericht Weilheim kam nach Anhörung von Experten zu dem Ergebnis, dass es keine Belege dafür gibt, dass Gesichtsmasken das Infektionsrisiko senken können - und hob die Maskenpflicht für die Betroffene des Verfahrens auf. Lesen Sie hier den ganzen Beschluss.

Das Gericht holte zu dieser Entscheidung umfassende Sachverständigenmeinungen ein. Aufgrund einer Begutachtung durch den Psychologieprofessor Christof Kuhbandner, kam man zu dem Ergebnis, „dass von den Gesichtsmasken für Kinder eine erhebliche Gefährdung deren geistigen und körperlichen Wohles ausgehen kann.“ Kuhbandner führte u.a. aus, dass 68 Prozent der Kinder Beeinträchtigungen durch das Maskentragen klagen. Außerdem könne es zu einem Maskenmund kommen, der mit Erkrankungen wie Karies, Mundgeruch und Zahnfleischentzündungen einhergehe. Dazu kämen Folgen für die Entwicklung der Kinder durch die Störung der nonverbalen Kommunikation.

Außerdem wird die Fachärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein als Sachverständige zur Frage der Wirksamkeit von Gesichtsmasken hinzugezogen. Es gäbe demnach keine Belege dafür, dass Gesichtsmasken unterschiedlicher Art das Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 überhaupt oder sogar nennenswert senken können.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis: „Die Anordnung der Maskenpflicht an Schulen gem. § 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzverordnung ist daher Grundgesetzwidrig und damit nichtig. Dieser Paragraf regelt, dass auf dem Schulgelände Maskenpflicht herrscht.

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https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/amtsgericht-weilheim-maskenpflicht-in-der-schule-verfassungswidrig/



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