Musterklauseln für KI-Verträge: So sichern Sie sich rechtlich ab
Anna O. Orlowa, LL.M, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht, zertifizierte Expertin für Kryptowerte und S…📬 Kontakt über mein Profil auf anwalt.de oder direkt via kontakt@rexus-recht.de
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1. Leistungsbeschreibung und Ergebnisqualität
„Der Anbieter stellt dem Kunden ein KI-gestütztes System zur Verfügung, das auf Basis maschinellen Lernens Inhalte generiert. Es wird keine bestimmte inhaltliche oder rechtliche Qualität der generierten Ausgaben geschuldet.“
2. Transparenz über Modell und Training
„Der Anbieter verpflichtet sich, auf Anfrage Auskunft über das zugrunde liegende Modell, die Trainingsmethodik und verwendete Datenquellen zu geben, soweit dies zur Risikobewertung erforderlich und rechtlich zulässig ist.“
3. Haftungsbegrenzung bei KI-Ausgaben
„Der Anbieter haftet nicht für durch die KI generierte Ausgaben, sofern diese ohne eigenes Verschulden entstehen. Die Haftung wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Höhe möglicher Schadensersatzansprüche ist auf EUR [Betrag] begrenzt.“
4. Datenschutz und Drittstaatentransfer
„Soweit bei Nutzung des Systems personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Beim Einsatz außereuropäischer Anbieter gelten die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission als vereinbart.“
5. Urheberrechtliche Verantwortung
„Der Anbieter übernimmt keine Haftung für eine etwaige Verletzung von Urheberrechten durch von der KI generierte Inhalte. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen Nutzung beruhen.“
6. Nutzungsrechte an generierten Inhalten
„Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den generierten Inhalten für eigene geschäftliche Zwecke. Eine Weiterveräußerung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.“
7. Verfügbarkeit und Wartung
„Die durchschnittliche Systemverfügbarkeit beträgt 98 % pro Kalenderquartal. Geplante Wartungsfenster werden mit mindestens 48 Stunden Vorlauf angekündigt und außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt.“
8. Kündigung und Datenherausgabe
„Nach Vertragsbeendigung hat der Anbieter sämtliche Kundendaten nach Wahl des Kunden zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.“
Diese Musterklauseln sind nur Ausgangspunkte. Ohne individuelle Anpassung an Ihr Geschäftsmodell drohen rechtliche Lücken. Ich helfe Ihnen gerne dabei, Ihre Verträge auf belastbare Beine zu stellen.
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