#Meinung von Maria Sacharowa
Deutschlands Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat im SPIEGEL-Interview (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/holocaust-israel-judentum-diese-neuen-fragen-kommen-in-den-einbuergerungstest-a-d9298345-0bba-469d-b55f-ca8389c6b0b8) gesagt, Deutschland werde den Einbürgerungstest ändern, der jetzt Fragen zum Holocaust, Judentum und Geschichte Israels enthalten werde.
Aus dem Menschheitsverbrechen Deutschlands – dem Holocaust – folge seine besondere Verantwortung für den Schutz von Jüdinnen und Juden und für den Schutz des Staates Israel. Diese Verantwortung sei Teil der heutigen Identität Deutschlands.
Und was ist mit totgequälten, verbrannten, bei lebendigem Leib vergrabenen Vertretern anderer Nationen?
Eine Entschädigung für die Opfer der nazistischen Gräueltaten nur Vertretern einer Nation zu zahlen und historische Verantwortung vor Staatsbürgern nur eines Staates zu tragen – das ist die Wiederholung der Verbrechen und Fehler vor 80 Jahren.
Vor kurzem haben wir für die Zeitung „Rossijskaja Gaseta“ ein großes Material (https://rg.ru/2023/07/19/pamiati-vseh-zhertv-holokosta.html) veröffentlicht, wo gezeigt wird, wie Berlin wieder den Weg der Rassendiskriminierung einschlägt (auf Deutsch (https://t.me/RusBotschaft/7959)). Einst fuhren auf diesen Schienen mit Menschen vollgestopfte Züge in KZ-Lager. Übrigens wurden zur Auszählung der KZ-Häftlinge auf jeder Etappe von Ghetto bis zu Gaskammern Ausrüstung und Lochkarten der IBM-Korporation genutzt. Damals wurde dies Fortschritt genannt.
Deutschland führt seine Politik den völkerrechtlichen Dokumenten zuwider.
Resolution A/RES/60/7 der UN-Vollversammlung zu Holocaust handelt (https://undocs.org/Home/Mobile?FinalSymbol=A%2FRES%2F60%2F7&Language=E&DeviceType=Desktop&LangRequested=False)vom Leiden des „jüdischen Volkes und zahlloser Angehöriger anderer Minderheiten“. Dieselbe Formulierung (https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000153837_rus) ist in der UNESCO-Resolution 34C/61 zu finden. In der Berliner Erklärung der OSZE (https://www.osce.org/files/f/documents/8/a/31436.pdf) werden generell „alle ethnischen und religiösen Gruppen“ erwähnt.
Nazi-Deutschland hat Verbrechen nicht nur gegen die einzige Nation, sondern gegen viele Nationen begangen.
Die Definition „Menschheitsverbrechen“, die vom Nürnberger Kriegsgerichtshof genutzt wurde, der den Nationalsozialismus verurteilt hat, hebt dies gerade hervor.
Verbrechen gegen jede konkrete Gruppe haben eigene Bezeichnung in nationaler Gesetzgebung bzw. Traditionen. Für die Juden handelt es sich um „Shoah“, für die Leningrader – die Blockade, die als Völkermord anerkannt wurde, wie auch die Handlungen der Nazis zum Beispiel in den Gebieten Kaliningrad (https://www.google.com/amp/s/tass.ru/obschestvo/19434267/amp), Rostow (https://www.donland.ru/news/17490/), Pskow (https://www.google.com/amp/s/www.interfax.ru/amp/786902), Woronesch (https://www.google.com/amp/s/amp.rbc.ru/rbcnews/rbcfreenews/646e0efd9a794788da88ca9a) und in anderen Gebieten, für Sinti und Roma handelt es sich um die Tragödien „Samudaripen“ bzw. „Porajmos“ usw.
Berlin hat kein moralisches Recht, sich zu Opfern der nazistischen Verbrechen des Dritten Reichs verschieden zu verhalten. In Gaskammern erstickten auf gleiche Weise alle Nationen, im Feuer der Treblinka-Öfen wurden alle unabhängig von der ethnischen und sprachlichen Zugehörigkeit verbrannt. In ihren Satzungsdokumenten entwickelten die Nazis die Pläne zur Vernichtung und Versklavung verschiedener nationaler, religiöser und sozialer Gruppen.
Wir werden es nicht zulassen, dass der Nazismus in Europa den Kopf hebt!