Mehr Wein (überarbeitet)

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News für die Getränke- und Liquid-Food-Industrie
by
Dr. Hermann Pilz
·
Published Juli 5, 2018
· Updated März 12, 2019

Wein ist mehr als nur ein alkoholisches Getränk. Schon in der Bibel wird Wein an mehr als tausend Stellen erwähnt und gepriesen. Die alten Griechen und Römer priesen den Weingott an. Daneben war Wein zu allen Zeiten aber auch Verwaltungsgut. Die richtige Bezeichnung sollte schließlich Auskunft geben, woher der Wein stammt, wo die Trauben gewachsen sind, wer den Wein erzeugte und welche Qualität und Eigenschaften der Wein besitzt. Fälschungen und Weinpanschereien gab es über die Jahrhunderte in vielen Ländern. Der Staat hatte deshalb ein wachsames Auge auf die Weinerzeuger und, in guter preußischer Tradition, begann in Deutschland schon kurz nach der Reichsgründung ein Heer an Beamten den Weinbau, die Weinerzeugung und die Vermarktung bis ins Detail zu regeln – der Beginn des germanischen Weinrechts.
Bis heute gibt es daher für das Kulturgut Wein ein spezielles Weinrecht, abseits des für die meisten anderen Nahrungsmittel bestehenden allgemeinen Lebensmittelrechts. Das ursprüngliche deutsche Weinrecht, das in seinen Grundzügen schon seit über hundert Jahren existiert, wurde seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft in zahllosen Verordnungen und Richtlinien modifiziert und dem europäischen Rechtssystem angepasst. Heute regeln die Basis Verordnung (VO 1308/2013) die Grundzüge des EU-Rechts in einer Gemeinsamen Agrarmarkt Ordnung (GMO), die Verordnung (EG) 607/2009 regelt die Kennzeichnung der Weine, die traditionellen Begriffe und den Geoschutz und die Verordnung (EG) 606/2009 die erlaubten önologischen Verfahren.
Die großen mediterranen Weinländer, allen voran Frankreich, Italien und Spanien, die noch immer für rund die Hälfte der Weinerzeugung in der Welt stehen, gaben den Takt in der EU, was das Weinrecht betrifft. Ihr Recht basiert auf der Dominanz der Herkunft und die ist mehr als nur der Geburtsort der Trauben. Große Vorbilder sind Regionen wie die Champagne, Bordeaux, Burgund aber auch Rioja, Chianti, Brunello di Montalcino, Barolo oder in jüngster Zeit Prosecco . Sie alle sind nicht nur Regionen, in denen die Trauben für die jeweiligen Weine erzeugt werden, sie stehen auch für einen „Weinstil“ und ein „Profil“ des so bezeichneten Profilweines. Ein Erzeuger in der Champagne profitiert auf diese Weise vom legendären Ruf der Region und erzielt einen höheren Preis als wenn er seinen Wein oder Schaumwein ohne die prestigeträchtige Bezeichnung verkaufen würde. Champagne – das ist weltweit eine Botschaft und wird mit Luxus und exklusivem Geschmack verbunden und der Kunde bezahlt gerne mehr.
2008 einigten sich die europäischen Staaten, dass die zukünftige GMO je nach Herkunft der Weine verschiedene Weinkategorien unterscheiden sollte. Statt dem früheren deutschen System mit einer horizontalen Lagenbezeichnungshierarchie vom Anbaugebiet über den Bereich bis zu Groß- und Einzellagen und den am Mostgewicht und damit am Zuckergehalt orientierten Qualitätsstufen – vom Tafel- und Landwein bis zum Qualitäts- und Prädikatswein – gilt fortan das romanische System. Im Prinzip konnte jeder Winzer in Deutschland auf jeder Rebfläche und aus jeder Rebsorte einen Qualitätswein aber auch genauso gut Prädikatsweine vom Kabinett über die Spätlese und Auslese bis zur Trockenbeerenauslese und dem Eiswein produzieren. Vieles war widersprüchlich, weshalb die Prädikats- und Lagenbezeichnungen heute lange nicht mehr die Bedeutung von einst haben. In Zukunft werden viele der traditionellen Begriffe, wie sie bis heute noch im deutschen Weinrecht gebräuchlich sind, eine untergeordnete Rolle spielen und nur dort Bedeutung haben, wo sie im Rahmen eines definierten Weinprofils verwendet werden. Wie umfassend die 2008 gefassten Beschlüsse, die 2009 Rechtskraft erlangten, das Weinrecht in Deutschland verändern sollten, wollten viele deutsche Winzer, ihre Verbände und Funktionäre lange Zeit nicht wahrhaben. Nach Jahren der Stagnation und der scheinbaren Ruhe ist jetzt eine intensive Diskussion über das neue Weinrecht angebrochen und allmählich setzt sich die Erkenntnis durch, dass man den Veränderungen nicht ausweichen kann und sie letztlich auch Chancen eröffnen.
Deutsche Qualitätsweine aus der Rebsorte Dornfelder, die im Discounthandel für unter 2 Euro pro 0,75-Literflasche angeboten werden, machen überdeutlich, dass das bisherige System wenig geeignet ist, dem Konsumenten Orientierung und Wertigkeit eines Weines zu vermitteln. Auf der anderen Seite verkauft TV-Moderator Günther Jauch einen „Deutschen Wein“ ohne Rebsorten- und nähere Herkunftsangabe, also die unterste Stufe der Hierarchie für 5,99 Euro pro Flasche mit seinem guten Namen beim Discounter Aldi. Früher wäre das ein Tafelwein gewesen, doch den gibt es formal seit der Reform der EU-Weinmarktordung gar nicht mehr. Das Beispiel verdeutlicht mehr als vieles andere, dass die bisherige deutsche Rechtssystematik über die Jahre ins Leere gelaufen ist.
Ganz anders das neue europäische System. Das unterscheidet eben die Weine ohne Herkunftsangabe, die als Verschnitt aus Weinen verschiedener europäischer Länder oder eines einzelnen Landes produziert werden können und Weine mit „ geschützter geografischer Angabe “ (g.g. A). Darauf folgen in einer nächst höheren Stufe die Weine mit „geschützter Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), die in etwa den bisherigen Qualitätsweinen aus den einzelnen deutschen Anbaugebieten entsprechen. Somit eröffnet sich auch für deutsche Erzeuger die Möglichkeit, Profilweine wie in Frankreich, Italien oder Spanien zu erzeugen.
Die Veränderungen des Rechtssystems gehen mit einer grundlegenden Änderung der bisherigen Organisationsstrukturen einher. Waren bisher in Deutschland staatliche Organe und die Ministerien aus Bund und Ländern für die weinrechtlichen Regelungen zuständig und erließen diese im Einklang mit den vorgeschalteten europäischen Grundregeln für die Weinerzeugung und Vermarktung, sind es jetzt die Erzeuger selbst, die sich mit der Erstellung sogenannter Lastenhefte eigene Regeln geben. In Zukunft stellen die Erzeuger die Bedingungen auf, aus welchen Lagen, mit welchen önologischen Verfahren und mit welchem Profil die verschiedenen Weine erzeugt und vermarktet werden können.
Mit der Einführung des romanischen Weinrechts verändert sich auf längere Sicht die komplette Organisationsstruktur der Weinwirtschaft in Deutschland. Was in Frankreich, Spanien und Italien die „Comité Interprofessionnel du Vin“, die „Consejo Regulador“ oder die „Consorzio Tutela“ sind, sollen in Deutschland die „Schutzgemeinschaften“ und „Branchenverbände“ werden. Schutzgemeinschaften sind erforderlich, wenn Erzeuger einer Region oder eines Gebietes einen Wein mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) oder einen Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) eintragen lassen und den Profilwein zukünftig mit dem Segen der Europäischen Union produzieren und verkaufen wollen. Dazu müssen die Teilnehmer Bedingungen erfüllen, etwa über einen Mindestanteil an der Fläche und der Produktion verfügen und in gemeinsamen Beschlüssen die neuen Spielregeln festlegen. Die neuen Schutzgemeinschaften, von denen die ersten in den Anbaugebieten Württemberg, der Pfalz und in Kürze auch in Rheinhessen gegründet wurden, kann dann die zu schützende Bezeichnung eintragen lassen und die Regeln für die Produktion und Vermarktung gestalten. Für die Überprüfung, ob sie im Einklang mit den EU-Regeln stehen, ist in Zukunft die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) mit Sitz in Bonn zuständig. Rechtlich verbindlich werden sie durch die Aufnahme in das Verzeichnis „ drink “ durch die Europäische Gemeinschaft.
Noch ist derzeit nicht endgültig geklärt, ob sich der Staat ganz aus den weinrechtlichen Regelungen herauszieht oder nicht doch noch einzelne Regeln auch in Zukunft in Händen hält. Aber vom Grundsatz bestimmen in Zukunft nur noch die Schutzverbände, was, wo und wie produziert, bezeichnet und vermarktet wird. Letzte Genehmigung liegt dann bei der EU-Kommission in Brüssel. Die neuen Schutzgemeinschaften beschränken sich jedoch ganz auf den Schutz der jeweiligen Bezeichnung und ihres Weines und sind auf längere Sicht eher eine Übergangsstufe. Ganz anders gestalten sich die Branchenverbände. Sie organisieren gewissermaßen den Markt. Branchenverbände können nach EU-Recht Allgemeinverbindlichkeitserklärungen verabschieden so wie in Italien oder Frankreich, wenn drei Viertel der Erzeugung und der Fläche eines Gebietes (g.U. oder g.g.A.) der Gemeinschaft (sprich dem Branchenverband) angehören. Sie sind berechtigt, massiv in den Markt einzugreifen und auch schon mal Teile der Ernte für die Vermarktung zu blockieren. Oder noch bekannter wie in der Champagne die Traubenpreise vor der Ernte festlegen, wie es das Comité Interprofessionel du Vin de Champagne jährlich festlegt, die für alle Winzer verbindlich sind.
Es brechen also neue Zeiten für den deutschen Weinbau an. Die Diskussion, was und wie es gestaltet wird und welche neuen Profilweine in Deutschland geschaffen werden, hat gerade erst begonnen. Branchenverbände sind viel umfassender, können Werbung betreiben und natürlich auch viel leichter Finanzmittel in Brüssel für Marketingaufgaben oder Strukturhilfen erlangen. Das bisherige deutsche Konstrukt zur Finanzierung der Werbung mit gesetzlichen Abgaben, so wie das Deutsche Weininstitut DWI und die Gebietsweinwerbungen in verschiedenen Bundesländern finanziert und betrieben werden, haben auf längere Sicht kaum mehr eine Chance und sind auch von der EU nicht mehr vorgesehen. Einige ihrer Aufgaben werden als diskriminierend betrachtet. Im Gegensatz dazu geht es bei den Branchenverbänden um den Schutz der Bezeichnung der jeweiligen g.U. oder der g.g.A., für die Werbung aus europäischer Sicht zulässig und erwünscht ist. Es brechen in der Tat neue Zeiten für den deutschen Weinbau an.
Seit mehr als 20 Jahren leitet Dr. Hermann Pilz als Chefredakteur die Fachzeitschrift WEINWIRTSCHAFT und schreibt leidenschaftlich gerne über die verschiedensten Themen der Wein- und Spirituosen-Branche.
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