Lehrer lernen nie aus

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Lehrer lernen nie aus
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By admin | 2017-03-29T10:31:59+02:00 MĂ€rz 29th, 2017 | Categories: Allgemein | 0 Kommentare
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Dass lebenslanges Lernen keine leere WorthĂŒlse ist, davon zeugt der gut besuchte Fortbildungskurs in “Zweithaar”, den zahlreiche LehrerInnen aus dem Friseurbereich bei der Haarpraxis Francis Dietsch besuchten. Dabei stellte das Team des BBZ nahezu 25% der Teilnehmerinnen. Dietsch und seine langjĂ€hrige Mitarbeiterin Carolin Ulrich stellten bei der Fortbildung sowohl die bekannte Weaving-Befestigungstechnik als auch die Bellargo, die Micro-Bellargo sowie die HĂŒlsentechnik vor. Dem Kurs widmete die Zeitschrift “Zweithaarpraxis” insgesamt zwei ganze Seiten in seiner Ausgabe 43 vom Februar 2017, was die Bedeutung des Seminars unterstreicht.
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Was Lehrer dĂŒrfen und was nicht: SchĂŒler mĂŒssen nicht immer tun, was sie sagen


Was Lehrer dĂŒrfen und was nicht Schulrechtler: SchĂŒler mĂŒssen nicht immer tun, was Lehrer sagen

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Handy wegnehmen, Schultasche durchsuchen, aus der Klasse werfen: Darf ein Lehrer das? MĂŒssen SchĂŒler immer tun, was Lehrer sagen? Schulrechtler Thomas Böhm erklĂ€rt die wichtigsten Lehrerrechte an konkreten Beispielen. 
Hunderttausende SchĂŒlerinnen und SchĂŒler sitzen diesen Herbst zum ersten Mal auf der Schulbank. Sie und ihre Eltern fragen sich sicher manchmal, was Lehrer alles dĂŒrfen und was nicht erlaubt ist. Ziemlich genau weiß das Thomas Böhm. Er ist Schulrechtsexperte und Autor des Buchs „Nein, du gehst jetzt nicht aufs Klo“.
„Die Rechte der Lehrer ergeben sich aus den zentralen Aufgaben, die sie gemĂ€ĂŸ des Bildungsauftrags haben“, sagt Böhm. SelbstverstĂ€ndlich gelten die Rechte fĂŒr Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen. Was das konkret im Schulalltag heißt, zeigt der folgende Überblick. 
KlÀren wir vorweg die Frage des Buchtitels:  
Du gehst jetzt nicht aufs Klo. Darf der Lehrer das verbieten? 
„Das darf der Lehrer verbieten“, erklĂ€rt Thomas Böhm. Denn es stört den Unterricht. ZunĂ€chst gebe es keinen Anlass, wĂ€hrend der Stunde auf die Toilette zu gehen, dafĂŒr gebe es die Pause. Je nach Situation wird der Lehrer abwĂ€gen, ob es ein SchĂŒler ist, der ausnahmsweise fragt oder jemand, der immer wieder rausgehen möchte.
GrundsĂ€tzlich gilt: „Der SchĂŒler muss fragen, der Lehrer trifft die Entscheidung – SchĂŒler können nicht nach Belieben entscheiden, wie lange sie am Unterricht teilnehmen, sondern sie haben die Verpflichtung dazu.“
Das fundamentalste Recht der Lehrer ist das Weisungsrecht. Das heißt, „SchĂŒler mĂŒssen tun, was Lehrer ihnen sagen“, erlĂ€utert Thomas Böhm. Das ist die Grundvoraussetzung dafĂŒr, dass Lehrer ihre Pflichten und ihren Bildungsauftrag erfĂŒllen sowie die Sicherheit der SchĂŒler gewĂ€hrleisten können. 
NatĂŒrlich hat dieses Recht Grenzen: Weisungen, die in seinem persönlichen Interesse liegen, darf der Lehrer nicht erteilen, etwa SchĂŒler in der Pause in den Supermarkt zum Einkaufen schicken. 
Außerdem gilt: Der Lehrer ist immer in der Situation, dass er sein Handeln begrĂŒnden muss. Das heißt, ob beispielsweise erzieherische Maßnahmen pĂ€dagogisch sinnvoll und rechtlich zulĂ€ssig sind. 
SchĂŒler haben ein Recht auf Noten. Insofern haben Lehrer nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Noten zu geben. 
Konkreter Fall: Die Lehrkraft kommentiert die Note jedes SchĂŒlers, als sie die Schulaufgabe zurĂŒckgibt. Ist das erlaubt? 
„Das ist grundsĂ€tzlich umstritten“, sagt Thomas Böhm. Die einen sagen, das geht aus DatenschutzgrĂŒnden nicht, weil die Note vor der Klasse bekanntgegeben wird. Andererseits ist das Benoten ein völlig normaler Vorgang im Sinne der Leistungsbeurteilung. Und das passiert nicht nur im Geheimen, sondern auch wenn SchĂŒler direkt Antworten auf Fragen im Unterricht geben. Lehrer setzen sich damit auch durchaus der Kritik der SchĂŒler aus.  
Ganz klar ist es, wenn es um abwertende Kommentare geht: Schlechte Leistung wird als solche bewertet. Aber sich ĂŒber eine falsche Antwort oder den SchĂŒler lustig zu machen, ist nicht erlaubt. 
Spezialfall im Rahmen der Notengebung: Eine Aufgabe ist nicht mit im Unterricht Gelerntem lösbar. Dann ist sie rechtswidrig und Eltern können dagegen vorgehen .
Lehrer haben im schulischen Rahmen auch ein Erziehungsrecht und dĂŒrfen erzieherisch handeln. 
Konkreter Fall: Kurz nachdem die Stunde angefangen hat, erwischt ein Lehrer einen SchĂŒler, der sich ein Handy-Video anschaut. Darf er das Telefon einsammeln und es ihm erst am Ende des Schultags wiedergeben?
„Das ist grundsĂ€tzlich möglich, weil das Smartphone in dem Fall ein störender Gegenstand ist“, erlĂ€utert der Schulrechtler. Diese könnten im Unterricht weggenommen werden und es ist keine unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸige Maßnahme. Dennoch sollte der Lehrer – innerhalb der Regelungen der Schule – abwĂ€gen, ob eine Ermahnung auch ausreicht.
Weiterer Fall: In der Pause schaut sich der Lehrer das eingezogene Handy genauer an, etwa das Video oder WhatsApp. Ist das zulÀssig? 
„Nein, der Lehrer darf nicht einfach darin wĂŒhlen, dazu hat er keine Veranlassung“, stellt Thomas Böhm klar. Das gilt ĂŒbrigens gleichermaßen fĂŒr Schultaschen.  
Hat der Lehrer den Verdacht, er hat ihn oder SchĂŒler aufgenommen, oder gewaltverherrlichende Videos darauf, kann er verlangen: „Zeig mir mal, was du da drauf hast!“ Weigert sich der SchĂŒler, kann er zunĂ€chst die Eltern, bzw. je nachdem, wie kooperativ sich die Eltern zeigen, auch die Polizei hinzuziehen. 
In der Praxis sei es hÀufig so: Wenn die Inhalte auf dem Handy keine derart kriminelle Dimension haben, erlÀutert Lehrer die drei Möglichkeiten: 
„Der SchĂŒler wird sich in der Regel dann kooperativ zeigen“, weiß Thomas Böhm.
"Nein, du gehst jetzt nicht aufs Klo" von Thomas Böhm
Konkreter Fall: Ein Junge und ein MÀdchen schieben sich in der Englischstunde Liebesbriefchen oder andere Zettel zu (sofern das heute noch jemand macht). Der Lehrer liest sie der Klasse vor. Ist das erlaubt?
Nein, der Lehrer darf private Texte nicht lesen. „DafĂŒr, dass damit der Unterricht nicht weiter gestört wird, reicht es, dass er den Zettel einsammelt“, erklĂ€rt der Schulrechtsexperte und macht deutlich: „Vorlesen ist dagegen keine erzieherische Maßnahme. Den SchĂŒler vor der Klasse bloßzustellen schon gar nicht.“
Darf ein Lehrer SchĂŒler vom Unterricht ausschließen? Und sie dazu vor die TĂŒr schicken? 
„Das darf der Lehrer“, sagt Thomas Böhm. Lehrerrechte sind keine individuellen, persönlichen Rechte der Lehrer, sondern beschreiben Lehrerpflichten. Gleichzeitig haben sie Rechte auf HandlungsspielrĂ€ume, um die Pflicht zum Unterricht zu realisieren. 
„Eine Unterrichtsstörung kann der Lehrer nicht einfach ignorieren“, fĂŒhrt der Schulrechtler aus. „Diese greift nĂ€mlich in das Recht auf Unterricht der anderen SchĂŒler ein.“
Als Reaktion steht es dem Lehrer frei zu entscheiden, welche Maßnahme von ermahnen bis zu vor die TĂŒr schicken er als pĂ€dagogisch sinnvoll erachtet. Das hĂ€ngt immer von der Situation ab, auch etwa von der Klassenstufe.
Verletzt der Lehrer damit nicht seine Aufsichtspflicht?
„Hier muss man immer die UmstĂ€nde des konkreten Falls beurteilen“, erklĂ€rt Böhm. In der Oberstufe mĂŒsse man sich weniger Gedanken darĂŒber machen als in Grundschule. Wie er das Ausschließen vom Unterricht umsetzt, entscheidet der Lehrer. Er kann die TĂŒr auflassen, den Störer in einen Nachbarraum schicken etc.
Der Lehrer hat das Recht inhaltlich und methodisch zu entscheiden, wie er den Unterricht gestaltet. Hier kann es natĂŒrlich zu Konflikten mit Eltern und SchĂŒlern kommen, etwa wenn sie den Stoff lieber mit anderen Materialien erklĂ€rt hĂ€tten oder ihnen die LektĂŒre nicht gefĂ€llt. 
In diesem Fall hilft es, einfach miteinander darĂŒber zu sprechen. Im Rahmen des Lehrplans hat der Lehrer gewisse SpielrĂ€ume. Dennoch hat er das letzte Wort.
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Montag, 02.03.2020 | 14:51
|
Jo van Outen


.... wenn die zu Beschulenden ĂŒberwiegend den Anweisungen der Lehrenden folgen wĂŒrden. Es sollte ein notenrelevanter Punkt im Bereich Sozialkunde sein: Pflichten der zu Beschulenden wĂ€hrend des Aufenthaltes in einer Schule. Die Rechte muss man nicht gesondert vermitteln. Die kennen die Kids besser als jeder Lehrende. Puuuh, politische korrekte Schreibweise ist schwierig.

Mittwoch, 27.11.2019 | 17:09
|
Thomas Schneider

 | 1 Antwort


"Du gehst jetzt nicht aufs Klo. Darf der Lehrer das verbieten? „Das darf der Lehrer verbieten“, erklĂ€rt Thomas Böhm." Gilt das Grundgesetz nicht fĂŒr Schulkinder? Artikel 1 "Die WĂŒrde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schĂŒtzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Freitag, 21.02.2020 | 18:14 | Christian Otersen


Und was Herr Schneider hat der Artikel 1 des Grundgesetzes mit dem Gang zum Klo zu tun? Damit ist also alles gerechtfertigt? Sagen ihnen das Ihre Kinder auch immer wenn Sie etwas erledigen sollen oder etwas nicht richtig machen? Man kann sehr wohl erwarten das man 45 oder 90 Minuten durchhÀlt. Und kein Lehrer wird den Gang zum Klo verweigern wenn es dringend ist.

Dienstag, 19.11.2019 | 19:47
|
Marian Cerman


...geht die Welt zugrunde. Auch heute hatte ich wieder einen Patienten, der auf die Frage, was er beruflich mache, etwas verschĂŒchtert antwortete: „Ich wollte im nĂ€chsten Jahr darĂŒber nachdenken, ob vielleicht eine Ausbildung was fĂŒr mich wĂ€re.“ 38 Jahre alt. Prost Mahlzeit. Da kann ja nur mehr kommen.

Dienstag, 19.11.2019 | 13:36
|
thomas burger

 | 1 Antwort


die Überschrift "....Schulrechtler: SchĂŒler mĂŒssen nicht immer tun, was Lehrer sagen...." zeigt mir, dass in unseren debatten die Balace nicht stimmt. Gerade andersherum wird ein Schuh draus. ....SchĂŒler sollten sich generell an die Anweisungen der Lehrer halten!....

Mittwoch, 20.11.2019 | 05:27 | Schukinski Andrusch


Generell?!?! Wissen Sie eigentlich was damit losgelöst wird? Dem Klientel Lehrer/in muss ganz klar Grenzen gesetzt werden, die sie, genau wie ihrer SchĂŒler/innen nicht ĂŒberschreiten dĂŒrfen. Lehrer haben keinen Freibrief verdient.

Dienstag, 19.11.2019 | 13:31
|
Udo Wachtling

 | 2 Antworten


Sehr geehrter Herr Böhm, Ihre Darstellung, dass z.B. ein Lehrer den Toilettengang verbieten darf ist fachlich nicht korrekt und daher kommentiere ich Ihren Beitrag hier auch. Es könnte ja Lehrer die dies lesen dazu verleiten, entsprechend zu handeln. Ein Lehrer der ein GrundbedĂŒrfnis eines SchĂŒlers missachtet begeht eine Reihe von strafbaren Handlungen, welche Ihm in Zweifel sogar seinen Beamtenstatus kosten kann. Hatte das Kind z.B. das BedĂŒrfnis, der Lehrer verweigert den Toilettengang und das Kind nĂ€sst sich im Unterricht ein, dann hat der Lehrer bei entsprechend aufgeklĂ€rten Eltern ein ernsthaftes Problem. Es wĂ€re aus meiner Sicht empfehlenswert, wenn Sie Ihre Darstellung etwas verfeinern. Ausserdem muss ein Toilettengang eines SchĂŒlers den Unterricht nicht automatisch stören!

Montag, 02.03.2020 | 18:01 | Udo Wachtling


Sehr geehrter Herr Siedenbiedel, ja ich denke den Bericht richtig gelesen uzu haben. Genau deshalb meine Anmerkung. Sollte der Lehrer sich in seiner AbwÀgung verschÀtzen, begeht er nach Ansicht von Strafrechtlern (nicht Schulrechtlern) mehrere Straftaten. Wer kann schon von aussen beurteilen, ob die Nachfrage berechtigt ist. Beim richtigen Umgang damit stört so etwas auch nicht. VG

Dienstag, 19.11.2019 | 12:43
|
Paul Hueber


Ich glaube kaum, dass die SchĂŒler und deren Eltern genau wissen, was ein SchĂŒler tun darf und was nicht. Haben frĂŒher die Lehrer gesagt was zu tun ist, machen heute die SchĂŒler was sie wollen.

Dienstag, 19.11.2019 | 12:04
|
Lothar Schlag


Lehrermangel, das heißt die Klassen sind ĂŒberfĂŒllt. Keiner muss auf die Lehrer hören, somit hat man dann einen interessanten Unterricht. Da kommt Chaos raus, von Rot- GrĂŒn gewollt und gefördert.

Dienstag, 19.11.2019 | 12:01
|
Andreas Klenke


Vielleicht solltem man einmal darĂŒber nachdenken, welche Pflichten SchĂŒler (und ihre Eltern) beim Thema Schule haben. Das wĂ€re sicherlich die dringendere und wichtigere Diskussion.

Dienstag, 19.11.2019 | 11:45
|
laura hassel

 | 2 Antworten


"Expertin fordert neues Unterrichtsfach gegen Verrohung an deutschen Schulen". Was hat sich in den letzten 20 Jahren so verĂ€ndert, dass solche Forderungen gestellt werden (mĂŒssen). Darf man das objektiv untersuchen?

Dienstag, 19.11.2019 | 15:31 | Claus Schiffer


ist, dass es frĂŒher keine sozialen Medien gab, ĂŒber die gemobbt wurden, dass SchĂŒler die am Boden lagen nicht mit Fußtritten maltrĂ€tiert wurden, dass es kaum Migranten gab, und das der Respekt untereinander und das Zusammengörigkeitsgef
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