Kleingärtner als Schwerkriminelle: 25.000 Euro Strafe für den Anbau alter Obst- und Gemüsesorten

Kleingärtner als Schwerkriminelle: 25.000 Euro Strafe für den Anbau alter Obst- und Gemüsesorten


Wer in der BRD alte Obst- und Gemüsesorten anbaut wird mit dreisten Bußgeldern belegt; Bild: Mediathek

Es existiert noch Saatgut von Jahrhunderte alten Obst- und Gemüsesorten. Es ist widerstandsfähig und lässt sich wunderbar reproduzieren – man darf es aber nicht. Es gibt hierzulande ein Saatgutverkehrsgesetz, welches den Handel, den Tausch und die Weitergabe von altem Saatgut verbietet. Die Menschen sollen lieber genmanipuliertes Saatgut von verbrecherischen Großkonzernen nutzen.

Jahrtausendelang war es ganz selbstverständlich, Obst und Gemüse anzubauen, dabei auch neue Pflanzensorten zu züchten und das Saatgut an Familienmitglieder, Freunde und Bekannte weiterzugeben oder zu verkaufen. Oft waren jahrhundertelange Prozesse vonnöten, um Landsorten zu züchten, die perfekt an die lokalen Umweltbedingungen angepasst waren. Es entstanden im Laufe der Zeit immer mehr Sorten, die alle gewisse Eigenarten aufwiesen.

Bis ins 20. Jahrhundert hinein war die Pflanzenzucht ein Teilgebiet des Pflanzenbaus. Zahllose Generationen von Bauern und Gärtnern arbeiteten hart an der landwirtschaftlichen Vielfalt. Doch dann entwickelte sich im Laufe der 1950er Jahre die sogenannte „Grüne Revolution“ und es wurden die ersten Hochertragssorten erzeugt. In den 1980er Jahren begann die „Grüne Gentechnik“ Fuß zu fassen. Dabei wird mit Labormethoden in das Erbgut von Pflanzen eingegriffen. Seit 1996 werden gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell angebaut. Inzwischen sind schon rund 12 Prozent des weltweit nutzbaren Ackerlandes damit bepflanzt – betroffen sind vor allem arme Länder, da dort versucht wird, mit wenig finanziellem Aufwand hohe Erträge zu generieren.

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https://www.anonymousnews.org/2021/10/16/kleingaertner-als-schwerkriminelle/


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