Kampf gegen das Volk
t.me/PatriotNews
STAATSGEWALT GEGEN UNERWÜNSCHTE WAHLERGEBNISSE
Das Ampelregime soll "treuhänderisch" die Staatsgewalt in den Ländern übernehmen können, die nicht auf Linie sind.
Im Wege der "Ersatzvornahme" soll das Ampelregime so über den Kopf eines möglichen AfD-Ministerpräsidenten hinweg Landesgesetze beschließen oder Entscheidungen im Namen von Landesbehörden treffen.
Laut nachgedacht wird beispielsweise über Maßnahmen, mit denen man Bundesländer, in denen die AfD zu großen Einfluss erlangt, ABRIEGELN kann.
Möglich seien nach Äußerungen des Juristen Christian Rath, eines einschlägig bekannten Kopfes aus Verfassungskreisen und wohl aus dem Dunstkreis der Heinrich-Böll-Stiftung, "Boykottmaßnahmen, um den Widerstand des Landes zu brechen, etwa die Abriegelung der Grenzen des Landes oder die Unterbindung bestimmter Warenverkehre."
Die Heinrich-Böll-Stiftung e. V. (hbs) ist die parteinahe Stiftung von
"Bündnis 90/Die Grünen".
Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent, stv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg, 2012 - 2021, Mitglied des Vorstands der Justizpressekonferenz (JPK) Karlsruhe, sieht offenbar als einer seiner wichtigsten Hauptanlässe für die Machtzurückergreifung in politisch nicht linientreuen Bundesländern die Gefahr, dass ein Bundesland sich weigert, Befehle aus dem Ampelregime zu befolgen, wie etwa "die Unterbringung von Asyl-Antragsteller:innen".
Angesichts der Wahlerfolge der AfD wird derzeit viel über solche Szenarien laut nachgedacht.
Als Blaupause für die Unterjochung möglicher AfD-geführter Bundesländer, wie etwa Thüringen oder Sachsen, sieht er offenbar den sogenannten "Preußenschlag", bei dem die Reichsregierung 1932 das Land Preußen unter Reichsverwaltung stellte.
Im heutigen "besten Deutschland aller Zeiten" träumt der offenbar streng auf Linie getrimmte Rath von einem "BUNDESZWANG" laut Artikel 37 Grundgesetz.
Hierbei träumt er offenkundig von einer notfalls gewaltsamen Unterjochung nicht linientreuer Bundesländer, etwa durch die Bundespolizei.
Solche gewaltsamen "Maßnahmen" sieht er offenbar schon bereits als angebracht, wenn etwa "Personen mit Migrationshintergrund durch rechtsextremistische Gruppen schikaniert" werden. Wer als "rechtsextremistische Gruppe" gilt, und was als "Schikane" klassifiziert wird, bleibt offenkundig bewusst schwammig.
Offenbar sieht Herr Rath hier ein willkommenes Mittel, um das "Land auf Kurs zu halten".
DIKTATUR AUS DEM GRUNDGESETZ
Das Ampelregime könne demnach
eine Person als "Beauftragte" benennen, die die Staatsgewalt im Land übernimmt, eine Art kommissarisch eingesetzter Ministerpräsident.
Erinnerungen an die Wiedereinsetzung des Wahlverlierers Bodo Ramelow durch Angela Merkel werden hier mit beklemmendem Beigeschmack wach.
Eine solche vom Ampelregime beauftragte Person sieht Herr Rath in Art. 37 Abs. 2 GG "ausdrücklich erwähnt". Der Bund und/oder die "Beauftragte" können seiner Auslegung nach Weisungen erteilen, die im Land umzusetzen sind. Auch dies ergibt sich seiner Deutung nach aus Art. 37 Abs. 2 GG.
Weil es beim Bundeszwang um Zwang geht, "braucht der Bund starke Zwangsmittel". So kann er sich die Polizei des Landes unterstellen, aber auch die Bundespolizei einsetzen. Auch die Landespolizeien anderer Länder kann er für den Bundeszwang einsetzen.
EINE STEILVORLAGE FÜR DEN MACHTERHALT EINES UNRECHTSREGIMES.
Das Thema BUNDESZWANG findet in den Medien derweil immer mehr Anklang und worum es den üblichen Verdächtigen dabei geht, erkennt man sofort in Aufmachern, wie etwa
>>>
"So könnte Bundeszwang gegen AfD-regierte Länder aussehen".
In einem Pamphlet gegen Andersdenkende mit genau diesem Titel geht es Herr Rath, der unter anderem für das linke Revolverblatt "Taz" schreibt, um die möglichen "Wahlerfolge einer sich seit Jahren stetig weiter radikalisierenden AfD".
Dass jedoch gerade die AfD wieder und wieder auf Einhaltung längst geltender Gesetze pocht, wird in diesem Pamphlet gegen missliebige Wählerstimmen erwartungsgemäß nicht erwähnt.
Die AfD prangert beispielsweise stetig den Bruch des "Dublin-3"-Abkommens an, wonach Deutschland für die Durchführung eines Asylverfahrens nicht zuständig ist, wenn ein Migrant vor Erreichen unseres Landes mehrere befriedete Länder überquert hat.
Das gefällt dem selbsternannten rechtspolitischen Korrespondenten mit Schwerpunkt Migrationsrecht erwartungsgemäß ganz und garnicht.
Herr Rath beschäftigt sich aktuell zudem mit Möglichkeiten, die AfD auszuschalten.
So fabuliert er beispielsweise über das Infiltrieren mit sogenannten V-Männern und ein AfD-Verbot im Eilverfahren.
Zumindest seine Phantasieen bezüglich des Umgangs mit einer gewählten aber ihn offenkundig nicht genehmen Partei erinnern stark an die Methoden der STASI, was uns dazu veranlasste, ihn im Titelbild mit einer entsprechende Mütze zu zeigen.
Sein Traum über einen "richtigen Zeitpunkt für ein AfD-Verbot" formuliert er wie folgt:
"Ein verfrühter AfDVerbots-Antrag wäre ein politischer Fehler - und auch nicht erforderlich. Denn je handfester die Verbotsgründe sind, umso schneller wird das Verfahren beendet sein. Außerdem gibt es am BVerfG auch Eilverfahren gem § 32 BVerfGG."
Die "Verbotsgründe" sollen demnach wohl erst von den Schlapphutträgern aus dem Hause Haldenwang geliefert werden.
Es ist erschreckend, wie sehr unter vielen weiteren Menschen sogar Juristen ihr Unrechtsbewusstsein verlieren oder gar beseitigen. Die Frage ist vor diesem Hintergrund wohl nicht mehr, ob das Ampelregime sich an die Macht klammert, sondern mit welchen Methoden.
Bleiben Sie wachsam!
👉 t.me/PatriotNews