Künast-Klatsche vor Gericht

Künast-Klatsche vor Gericht

egal

Auf Facebook übel beleidigt

Gericht erlaubt diese Hass-Kommentare gegen Künast

... aber nur in einem konkreten Fall!


veröffentlicht am

19.09.2019 - 12:14 Uhr

Legitimiert dieses Urteil die schlimmste Hetze im Internet?

Das Berliner Landgericht hat in einer Verhandlung um widerliche Facebook-Kommentare gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast (63) ein Urteil gefällt. Es entschied: Die teils menschenverachtenden Kommentare sind „nicht unzulässig“ – nach Ansicht des Gerichts bewegen sie sich mit Bezug auf die im Post wiedergegebene Äußerung in einem hinnehmbaren Rahmen.

Die „Berliner Morgenpost“ berichtet über den Entscheid vom 9. September und zitiert die Begründungen des Gerichts. Mehrere schlimme Beleidigungen wurden vom Gericht behandelt.

Rückblick: Künast hatte versucht, gegen die Urheber der Posts rechtlich vorzugehen. Sie wollte dafür eine Herausgabe der personenbezogenen Daten der Netz-Hetzer erstreiten, um diese für ihre Beleidigungen zu belangen. Doch das Gericht schob diesem Vorhaben einen Riegel vor: Künast kann die Kommentatoren nicht zivilrechtlich „drankriegen“.


Im Gegenteil: Nach dem Urteil dürfen sich die insgesamt 22 Hetzer jetzt als Sieger fühlen – denn ihre wüsten Beiträge wurden vom Berliner Landgericht laut „Berliner Morgenpost“ als „zulässige Meinungsäußerungen“ eingeordnet. Man könnte auch sagen: verharmlost.


Wie es zu den Kommentaren kam

Die 22 umstrittenen Beiträge stammen alle aus dem März 2019. Damals hatten die Kommentatoren auf einen Facebook-Beitrag eines bekannten rechten Netzaktivisten reagiert. Dieser hatte einen alten „Welt“-Artikel aufgegriffen, der mehr als 30 Jahre alte Äußerungen Künasts aus dem Berliner Abgeordnetenhaus behandelte.

Der Artikel hatte eine Diskussion um die Entkriminalisierung von Geschlechtsverkehr mit Kindern beschrieben, in der Künast dazwischen gerufen habe „ ..., wenn keine Gewalt im Spiel ist“. Der Aktivist Sven Liebich hatte diese Äußerung in seinem Post um den Halbsatz „...ist Sex mit Kindern doch ganz ok“ ergänzt – was wiederum die Hass-Kommentatoren auf den Plan rief.

Diese Kommentare sind angeblich „nicht unzulässig“


Die verhandelten Beleidigungen wurden nun vom Berliner Landgericht als „nicht unzulässig“ eingestuft – sprich: als zulässige Meinungsäußerungen. Um diese Kommentare ging es:

▶︎ „Drecks Fotze“

▶︎ „Ferck du Drecksau“

▶︎ „... als Kind ein wenig zu viel gef...“

▶︎ „Knatter sie doch mal so richtig durch...“

▶︎ „Stück Scheisse“ und „Geisteskranke“

▶︎ „... die Fresse polieren“

▶︎ „hohle Nuss“ und „Sondermüll“

▶︎ „Schlampe“

▶︎ „Schlamper“

Für jede einzelne der behandelten Äußerungen fand das Gericht eine Begründung.


Beispiel „Drecks Fotze“: „Der Kommentar ‘Drecks Fotze’ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren. [...] Dass mit der Aussage allein eine Diffamierung der Antragstellerin beabsichtigt ist, ohne Sachbezug zu der im kommentierten Post wiedergegebenen Äußerung, ist nicht feststellbar.“


Beispiel „hohle Nuss“ und „Sondermüll“: „Die Bezeichnung der Antragstellerin als ‘hohle Nuss’, die ’entsorgt’ gehört und als ’Sondermüll’ stellt sich als überspitzte Kritik dar. Da sich der Kommentar erkennbar auf die im Post wiedergegebene Äußerung bezieht und damit Sachbezug hat, stellt er sich nicht als diffamierend dar. Eine Beleidigung nach § 185 StGB ist nicht gegeben.“

Zusammenfassend „ist die Kammer der Ansicht, dass die Antragstellerin als Politikerin sich auch sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen muss“. Das Gericht hat sich zu dem Urteil noch nicht weitergehend geäußert: Zunächst solle die Entscheidung den „Verfahrensbeteiligten förmlich zugestellt“ werden, hieß es.


Das Berliner Landgericht hat die schweren Beleidigungen gegen Renate Künast als „zulässige Meinungsäußerungen“ bewertet
Foto: BECHER/EPA-EFE/REX/Shutterstock


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