Junger Teenie kriegt es hart ab

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Andrea Fopp


/ 16.02.2018, 12:59 Uhr / 5 Kommentare






https://tageswoche.ch/gesellschaft/ich-bin-paedophil-und-suche-hilfe/





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https://tageswoche.ch/form/interview/paedophil-werden-etwas-sucht-sich-keiner-aus/








https://tageswoche.ch/gesellschaft/so-schuetzen-sie-ihr-kind-vor-sexueller-gewalt/








Andrea Fopp


/ 16.02.2018, 12:59 Uhr





Andrea Fopp


/ 15.01.2018, 13:01 Uhr





Andrea Fopp

Dominique Spirgi


/ 15.01.2018, 13:00 Uhr
Anfang Januar sprach die TaWo mit dem pädophilen Sexualstraftäter Alois. Er behauptete, nicht allen Kindern würde Sex schaden. Nicole machten diese Aussagen wütend. Sie wurde als Kind sexuell missbraucht und hat eine Botschaft an alle Pädophilen.
Seine Töchter liess er in Ruhe. Die anderen Enkelinnen auch. Doch bei Nicole* tauchte der Grossvater eines Nachts am Bett auf, als sie bei den Grosseltern übernachtete. «Mich fand er irgendwie speziell. Juhui», sagt Nicole mit ironischem Unterton. 
Zuerst sagte er: «Komm, wir schauen einmal deine Muttermale an.» Dann ging es weiter, Schritt für Schritt, bis hin zu oralem Kontakt, Eindringen mit dem Finger. Danach sagte der Grossvater: «Das ist jetzt unser Geheimnis, ein ganz besonderes Geheimnis, niemand darf das wissen.» 
Nicole fand es unangenehm. Aber sie dachte: «Vielleicht gehört es ja dazu» und sagte nichts. «Ich liebte ihn und vertraute ihm, mit diesem Vertrauen hat er gespielt.» Damals war Nicole neun Jahre alt. Vielleicht passierte es auch schon früher, aber in der Erinnerung war sie neun. 
Jetzt ist Nicole über dreissig. Blonde Haare, blaue Augen, schlicht-schöner grauer Strickpullover. Aufrecht sitzt sie im Café und erzählt die Geschichte ihres Missbrauchs. Sie erzählt sie, weil sie wütend ist. Wütend auf den pädophilen Straftäter Alois*, der vor ein paar Wochen der TaWo seine Geschichte erzählt hat. Daraufhin hat sich Nicole gemeldet und um ein Gespräch gebeten.
Alois wurde zweimal wegen sexuellen Handlungen mit Knaben verurteilt, er sass deswegen elf Jahre im Gefängnis. Gegenüber der TagesWoche sagte der 57-Jährige: «Es geht mir nicht nur um Sex. Ich habe eine sehr nahe Beziehung zu den Kindern.» Und er behauptet, moralisch nichts falsch gemacht zu haben, als er Oralsex mit 14-Jährigen hatte. «Ich hatte mit Buben zu tun, die sehr aktiv waren.» Sie hätten Oralsex auch selber eingefordert, dieser habe ihnen nicht geschadet. 
Alois plädiert deshalb, das Schutzalter auf 14 Jahre zu senken. Momentan beträgt das Schutzalter in der Schweiz 16 Jahre. Wenn ein Erwachsener sexuelle Handlungen mit einem Unter-16-Jährigen hat, macht er sich strafbar. Alois findet das zu hoch.
Diese Sätze brachten Nicole so auf, dass sie stundenlang in ihrer Wohnung auf und ab ging, um wieder runterzukommen. Trotz der Wut spricht Nicole in einem ruhigen, aber bestimmten Ton: «Es macht mich wütend, wenn ein Straftäter seine Taten so schönredet. Er tut, als ob das Kind selber schuld wäre an seinem Missbrauch.» 
Ein Kind, auch ein 14-Jähriges, sei noch gar nicht fähig, eine Entscheidung für oder gegen sexuelle Handlungen zu treffen und «Nein» zu sagen. «Es ist immer der erwachsene Täter, der die Entscheidung fällt», sagt Nicole. «Als missbrauchtes Kind denkst du dann aber, du machst etwas falsch, schämst dich und trägst so schwer am Geheimnis, das dir der Missbraucher aufbürdet.» 
Bei Nicole kam mit dem Grossvater auch die Angst vor der Nacht. Jeden Abend baute sie mit ihren Stofftieren eine Mauer um ihr Bett. Wenn sie bei den Grosseltern war, hoffte sie, der Grossvater würde nicht kommen. Er kam immer wieder. 
Die Mutter merkte, dass etwas nicht stimmte. Aber was es war, darauf kam sie nicht. 
Nicole begann, wieder ins Bett zu machen. Und sie verwandelte sich von einer guten Schülerin mit Bestnoten zu einer schlechten mit ungenügendem Zeugnis. Gleichzeitig fing das Mädchen an, sich mit den Jungs in der Klasse zu prügeln. «Ich wollte zeigen, dass ich stark war.» Weil sie in der Nacht, wenn der Grossvater kam, so schwach war. 
Die Mutter merkte, dass etwas nicht stimmte. Auch, weil Nicole immer wieder Entzündungen an der Scheide hatte. Aber was es war, darauf kam sie nicht. «Mein Grossvater konnte die Fassade sehr gut aufrechterhalten, den liebenden Grossbappe spielen.» So habe er es immer wieder darauf angelegt, mit ihr allein zu sein. «Er war richtig manipulativ.» 
Sie glaubt deshalb Alois nicht, wenn er sagt, die sexuellen Kontakte mit Knaben seien einfach so passiert. «Da steckt eiskalte Planung dahinter.»
Sexualstraftäter wickeln Kinder häufig bewusst um den Finger und planen ihre Verbrechen lange voraus, erklärte der Psychiater Marc Graf im Interview mit der TagesWoche. Viele Straftäter gestehen sich erst in der Therapie ein, dass sie den Kindern Leid zufügten. Graf behandelt in den Universitären Psychiatrischen Kliniken pädophile Männer. «Meine Patienten wünschen sich, dass die Kinder sie attraktiv finden.» Also reden sie sich ein, dass sie freiwillig mitmachen. 
Es ist ein Teufelskreis: Pädophile wurden in der Kindheit oft selber missbraucht und entwickeln später selber diese Neigung. Doch weil diese Gefühle in der Gesellschaft geächtet werden, trauen sie sich oft nicht, Hilfe zu suchen und leiden. Psychiater Marc Graf sagt klar: «Sexueller Missbrauch schadet den Kindern», betont aber auch: «Keiner wird freiwillig pädophil.» Wer die Veranlagung hat, fühlt sich oft einsam und verzweifelt.
Als Nicole 13 Jahre alt war, hörte der Missbrauch auf. Das lag an der Grossmutter, die sich auf einmal weigerte, ihre Enkel zu hüten. «Wahrscheinlich hat sie etwas gemerkt», vermutet Nicole, genau weiss sie es aber nicht. Sie kann sie auch nicht fragen, die Grossmutter ist gestorben. 
Als Nicole ihren Grossvater konfrontierte, rief der: «Was? Ich dachte, das mache dir nichts aus.»
Den Grossvater hat Nicole allerdings konfrontiert. Zusammen mit ihrer Mutter, als sie Ende zwanzig war. Dem ging eine lange Phase der Auseinandersetzung mit dem Geschehenen voraus. Mit 15 Jahren erzählte Nicole ihren Freundinnen das erste Mal vom sexuellen Missbrauch. Doch sie traute sich nicht, ihrer Mutter etwas zu sagen. «Ich schämte mich, wollte mich nicht blamieren.»
Erst Jahre später, nach einer Therapie bei einem Psychologen, vertraute sie sich der Mutter an. Die reagierte geschockt. Der Grossvater auch, als Mutter und Tochter ihn zur Rede stellten. Er rief: «Was? Ich dachte, das mache dir nichts aus.» Eine Lüge, sagt Nicole. «Sonst hätte er es ja nicht vor allen verbergen müssen. Er wusste genau, was er tat. Er hat mein Vertrauen missbraucht – ich liebte ihn, das nutzte er aus, und ich musste aushalten, was er mit mir machte.»
Heute ist Nicole über dreissig Jahre alt. Sie hat nach wie vor Angst im Dunkeln, sie schläft nicht gerne allein. Manchmal stürzen die Erinnerungen auf sie ein. Es sind keine klaren Szenen, die Nicole vor sich sieht. Es ist mehr ein Gefühl, ausgelöst durch einen bekannten Geruch oder ein Geräusch. «Ich erstarre, alles in mir zieht sich zusammen, ich habe Panik und bin völlig blockiert. Als ob ich etwas ganz Schlimmes gemacht hätte und dabei ertappt wurde.» 
Das Gefühl muss unbedingt weg, also versucht Nicole es abzuschütteln, indem sie hin und her geht, hin und her geht, hin und her geht. Bis sie sich beruhigt. So, wie sie hin und her ging, als sie Alois‘ Geschichte las.
Nicole hatte Angst um ihre Kinder. Bei jedem Mann auf dem Spielplatz dachte sie: «Das ist vielleicht ein Sexualstraftäter.»
Doch auch wenn Nicoles Vergangenheit hin und wieder hochkommt, sie hat ein gutes Leben. Auch ein normales Sexleben – zum Glück. Das habe sie auch einer Freundin zu verdanken, sagt Nicole. 
Als sie ihre ersten sexuellen Erfahrungen als Jugendliche machte, versuchte ein Gleichaltriger am Strand, sie gegen ihren Willen zum Sex zu zwingen. «Ich war wie blockiert, fühlte mich wie bei meinem Grossvater, hielt still vor Angst.» Doch Nicoles Freundin bekam mit, was da lief, und ging wie eine Furie auf den Typen los. «Da lernte ich, dass ich Nein sagen darf», sagt Nicole. 
Das bringt sie auch ihren Kindern bei . Nicole ist verheiratet, hat eine Tochter und einen Sohn. Am Anfang hatte sie Angst um die Kinder. Bei jedem Mann auf dem Spielplatz dachte sie: «Das ist vielleicht ein Sexualstraftäter, der es auf die Kinder abgesehen hat.» 
«Ich will allen pädophilen Männern sagen: Lasst die Finger von den Kindern.»
Als die Tochter in die Krippe kam, hätte sie am Anfang manchmal am liebsten eine Kamera dort installiert, um sicherzugehen, dass alles gut ist. «Wenn jemand Fremdes meine Kinder anfasst, komme ich wie eine Furie.» Mittlerweile hat Nicole mehr Vertrauen und weniger Angst.
Auch mit dem Grossvater hat sie ihren Frieden gefunden. «Nur, wenn du verzeihst, kannst du dein Leben weiterleben.» Aber wenn Nicole hört, wie Sexualstraftäter wie Alois Ausreden für ihre Taten suchen, dann kommt die Wut hoch. 
«Ich will allen pädophilen Männern sagen: Lasst die Finger von den Kindern. Egal, wie alt die Kinder sind, sexueller Kontakt mit ihnen geht niemals in Ordnung. Ihr seid die Erwachsenen, ihr müsst Verantwortung übernehmen und die Kinder vor euch schützen.»
Alois ist pädophil. Er sass im Gefängnis, weil er sich an Buben verging. Schwierige Gespräche über ein Tabuthema.

Hier finden Sie wichtige Informationen und Nachrichten zum Arbeitslosengeld II. Ein unabhängiges Redaktionsteam stellt die Nachrichten und Ratgeberseiten zusammen. Wir möchten eine Art Gegenöffentlichkeit schaffen, damit Betroffene unabhängige Informationen kostenlos erhalten können.
Startseite » Hartz IV unter 25: Jugendliche aufgepasst!
Alle Menschen gelten in Deutschland mit 18 als erwachsen. Es sei denn, Sie sind auf Hartz IV angewiesen – dann gelten andere Maßstäbe. Das Jobcenter kann Sie in die schlechtesten Jobs abschieben, Sie müssen bei Ihren Eltern wohnen – ob Sie wollen oder nicht. Und wenn Sie Ihr Leben selbst in die Hand nehmen wollen und trotzdem ausziehen, wird Ihnen gleich das Geld gestrichen.
Als Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren gehören Sie bei Bezug von Alg II zu einer besonders diskriminierten Hartz IV-Gruppe. Wenn Sie nach Vollendung des 15. Lebensjahrs nicht mehr in die Schule gehen oder keine Berufsausbildung machen, gelten Sie ab Antragstellung für die Arbeitsagentur (Arbeitsamt) als sofort vermittelbar.
Wenn Sie Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes dringend benötigen und bedürftig sind, müssen Sie zuerst und sofort (!) jede Arbeit, jede Ausbildung, jede ausbildungsähnliche Maßnahme bzw. jedwede Arbeitsgelegenheit annehmen, die Ihnen die Agentur anbietet – außer Sie sind körperlich, geistig oder seelisch dazu nicht fähig. Sie haben kein Recht auf eine Berufsausbildung!
Vielmehr soll das Sofortvermittlungsgebot Sie dazu zwingen auch den allerletzten Job anzunehmen – und wenn er noch so perspektivlos ist! Zur Vermeidung einer Sperrzeit müssen Sie eine Eingliederungsvereinbarung treffen. Wenn Jugendliche/junge Erwachsene irgendein “Angebot” der Arbeitsagentur ohne wichtigen Grund ablehnen, wird für sie die Regelleistung sofort für drei Monate völlig gesperrt! In dieser Zeit müssen, außer in begründeten Ausnahmefällen, nur noch Sachleistungen (z.B. Lebensmittelgutscheine) erbracht sowie Unterkunfts- und Heizkosten an den Vermieter gezahlt werden.
Bereiten Sie sich gut vor, bevor Sie zum Amt gehen. Je besser Sie Bescheid wissen, desto schwerer hat das Jobcenter es, Sie in prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu zwingen.
Grundsätzlich müssen Sie bei Ihren Eltern wohnen bleiben, so lange Sie unter 25 sind und auf Hilfe vom Jobcenter angewiesen sind. Sie müssen beim Jobcenter um Erlaubnis bitten, bevor Sie ausziehen dürfen. Wenn Sie sich nicht an diese diskriminiernde und widersinnige Regel halten, bekommen Sie nur den Strafregelsatz von 339 EUR statt der 424 EUR die 2019 eigentlich jedem Alleinstehenden mindestens zustehen.
Ausziehen dürfen Sie nur, wenn Sie aus schwerwiegenden Gründen nicht mehr mit Ihren Eltern zusammenwohnen können. Oft glaubt man Ihnen erst, dass es wirklich Schwierigkeiten gibt, wenn schon Polizei und Jugendamt involviert sind. Wenn Sie zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt umziehen müssen, zählt das aber immerhin auch als Grund.
Solange Sie keine abgeschlossene Ausbildung haben und unter 25 Jahren sind oder/und im Haushalt der Eltern wohnen, sind diese für Sie unterhaltspflichtig. Solange die Eltern für Sie aufkommen, haben Sie i.d.R. keinen Alg II-Anspruch.
Beziehen Ihre Eltern aber Alg II, können Sie keinen Unterhalt leisten und Sie können selbst Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben. Das gilt auch, wenn Sie beispielsweise gerade Ihre Ausbildung abgeschlossen haben und jetzt wieder bei Ihren Eltern eingezogen sind.
Nach Vollendung der Schulpflicht (mit 15 Jahren) kann die Arbeitsagentur Sie zudem zur Arbeit heranziehen. Sie müssen dann eventuell aus ihrem Arbeitseinkommen mit für den Unterhalt Ihrer Eltern sorgen.
Reicht Ihr Einkommen für ihren eigenen Lebensunterhalt einschließlich Unterkunftsanteil der gemeinsam Wohnung mit den Eltern, dürfen sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft dazugezählt werden. Als Mitglied der Haushaltsgemeinschaft dürfen sie einen höheren Teil ihres Einkommens für sich behalten.
Sobald Sie selbst ein Kind bekommen, fallen Sie aus der Bedarfsgemeinschaft mit Ihren Eltern heraus. Das heißt, auch wenn Sie mit 17 ein Kind bekommen und noch bei Ihren Eltern wohnen, gelten Sie mit Ihrem Baby als eigene Bedarfsgemeinschaft.
Auch wenn Sie heiraten, haben Sie das Recht, auszuziehen und mit Ihrem Ehepartner in eine eigene Wohnung zu ziehen. Leben Sie mit Ihrer PartnerIn in „wilder Ehe“ zusammen, vermutet die Arbeitsagentur bei Ihnen eine „ Bedarfsgemeinschaft “. Dann gelten Sie gegenseitig als unterhaltspflichtig. Das heißt: Einkommen und Vermögen des anderen werden in die Bedürftigkeitsprüfung für Alg II einbezogen.
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