Japanische Schülerin lässt sich zu Schweinerei überreden

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Japanische Schülerin lässt sich zu Schweinerei überreden

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Home Nachrichten aus Japan Kriminalität & Recht Japanische Schülerin zur Zahlung von 7,9 Millionen Yen Schadensersatz verurteilt
Das Mädchen muss der älteren Frau Schadensersatz zahlen. Bild: MA
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2017 verletzte sie bei einem Überholvorgang auf dem Gehweg eine ältere Frau
In Oita wurde ein Mädchen vom District Court zu einer Geldstrafe von 7,9 Millionen Yen (etwa 60.000 Euro) verurteilt. Grund dafür war die Klage einer älteren Frau, nach der das Mädchen 2017 auf der Straße mit ihr zusammengestoßen war, wobei sie verletzt wurde und Behinderungen davontrug. Das Besondere an dem Vorfall ist, dass er sich zu Fuß ereignete.
Das damals 13-jährige Mädchen war im September 2017 mit einer Klassenkameradin auf einem etwa 2,2 Meter breiten Gehweg in der Nähe ihrer Junior High School unterwegs, als sich der Vorfall ereignete.
Das Mädchen versuchte dann, eine Gruppe von vier Schülern zu überholen, die vor ihr gingen, und stieß mit der damals 79 Jahre alten Frau zusammen, die ihr entgegenkam. Die Frau trug zu diesem Zeitpunkt Gemüse vom Einkauf nach Hause und konnte sich so nicht abstützen, weshalb sie sich beim Sturz die Hüfte brach. Die Nachwirkungen des Vorfalls einschließlich eingeschränkter Beweglichkeit der Wirbelsäule spürt sie noch immer.
Die Frau verklagte das Mädchen daraufhin auf etwa 11,5 Millionen Yen (etwa 88.500 Euro) Schadensersatz. Die Klägerin behauptete, dass das Mädchen die Sorgfaltspflicht hatte, sich zu vergewissern, dass kein Fußgänger aus der Richtung kam, in die sie ging, weil sie diejenige war, die versuchte, an den anderen Fußgängern vorbeizugehen.
Die Seite des Angeklagten argumentierte dagegen, dass das Mädchen zu der Zeit kein gefährliches Verhalten an den Tag gelegt hat, wie z.B. plötzliches Beschleunigen oder Ändern der Richtung und dass „Fußgänger, die bis zu einem gewissen Grad ineinander laufen, etwas sind, das nicht vermieden werden kann.“
Der Vorsitzende Richter Satoru Funai erkannte das Verschulden des Mädchens an, indem er feststellte, dass sie nicht die erforderliche Sorgfalt walten ließ und lehnte den Antrag der Verteidigung ab.
Bei der Urteilsverkündung wies Richter Funai darauf hin, dass der Gehweg nur 2,2 Meter breit war, und sagte, es bestehe ein greifbares Risiko, dass Fußgänger miteinander kollidieren. Er stellte fest: „Die Schülerin der Junior High School hat versucht, achtlos an den anderen Schülern vorbeizugehen, ohne auf die Sicherheit zu achten, und hat daher ihre Sorgfaltspflicht verletzt“, und fügte hinzu, dass der Frau keine Mitschuld an dem Unfall gegeben werden kann.

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