Inrechnungstellen der Autoreparatur

Inrechnungstellen der Autoreparatur




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Inrechnungstellen der Autoreparatur
Für Laien ist es fast unmöglich, die Werkstattrechnung genau zu überprüfen. Es gibt Betriebe, die nutzen genau das aus. Wir verraten, wo Fallen lauern und wie Sie die typischen Schummeleien umgehen.
Auch kleine Reparaturen konnen teuer werden. Wenig überraschend, schließlich kostet der Mechaniker im Schnitt 85 Euro pro Stunde. Da kommen schnell ein paar hundert Euro zusammen. Aber oft schwingt ein ungutes Gefühl mit: Ist die Rechnung wirklich korrekt? Skepsis scheint angebracht, wie die AUTO BILD-Werkstatt-Tests in der Vergangenheit oft zeigten. An welchen Stellen schwarze Schafe unter den Werkstätten gern mal zu viel kassieren, lesen Sie hier. Motoröl: Beim Wechsel verbleibt immer Restöl im Motor . Deshalb muss der Mechaniker nicht die volle Menge nachfüllen. Trotzdem findet sich auf der Rechnung die theoretische Maximal-Menge.
Kleinteile: In der Rechnung findet sich ein Posten Kleinteile bzw. Verbrauchsmaterial, ohne dass erklärt wird, was verbraucht wurde. Nicht nachvollziehbare Rechnungspositionen konnen Sie streichen. Instandsetzen: Ob Lichtmaschine , Anlasser oder Getriebe – vieles am Auto lässt sich reparieren. Heute wird aber überwiegend gegen ein teures Neuteil getauscht. Reparaturumfang: Mehr als nötig: Obwohl zum Beispiel nur eine Dichtung fur die Leckage verantwortlich ist, taucht in der Rechnung ein teurer kompletter Dichtungssatz auf.
Drei Punkte schützen vor einer zu hohen Rechnung: • Den Arbeitsumfang vorher festlegen, bei Mehraufwand einen Rückruf verlangen. • Ausgetauschte Teile nach der Reparatur zeigen lassen. • Am Ende die Rechnungspositionen mit dem Meister am Auto durchgehen.

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Home Reparatur Ihr Recht in der Kfz-Werkstatt: Wer zahlt für die falsche Reparatur?
Auto­re­pa­ra­tur in der Werk­statt: Nicht immer ist der Kun­de zufrie­den. Was ist, wenn die Werk­statt nicht rich­tig arbeitet?

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Unnö­ti­ge oder fal­sche Repa­ra­tu­ren am Auto, fal­sche Tei­le oder sogar Pfusch? Auch wenn der über­wie­gen­de Teil der Kfz-Mecha­ni­ker ver­ant­wor­tungs­vol­le Pro­fis sind – ein Werk­statt­be­such bringt nicht immer nur die rei­ne Freu­de über das wie­der instand gesetz­te Fahr­zeug. Es ist ärger­lich für bei­de Sei­ten, wenn die Repa­ra­tur den Kun­den nicht zufrie­den stellt. Wie­so soll­ten Sie als Kun­de schließ­lich zah­len für eine man­gel­haf­te Repa­ra­tur oder eine, die Sie nicht in Auf­trag gege­ben haben? Wir zei­gen auf, was pas­sie­ren kann, wie es even­tu­ell zu ver­hin­dern ist und wie weit die Rech­te der Betei­lig­ten gehen.
Nobo­dy is per­fect – das gilt auch im Werk­statt­ge­schäft und die Unvoll­kom­men­heit kann vie­le For­men haben. Da macht ein Auto nach Aus­kunft des Kunden„merkwürdige Geräu­sche“. Aber nach der Feh­ler­su­che ist das Geräusch immer noch da, obwohl kei­ne Funk­ti­on ein­ge­schränkt ist. Bei einer der­art vagen Beschrei­bung kann es sehr schwie­rig sein, den Feh­ler oder Defekt am Auto über­haupt zu fin­den. Aber auch eine erfolg­lo­se Feh­ler­su­che bedeu­tet für die Werk­statt einen oft nicht unbe­trächt­li­chen Auf­wand, der natür­lich als Arbeits­stun­den ent­lohnt wer­den muss.
Zwar steht die Auto­werk­statt in der Pflicht nach den aner­kann­ten Regeln der Kraft­fahr­zeug­tech­nik sowie wirt­schaft­lich zu arbei­ten, um den ver­meint­li­chen Feh­ler zu fin­den. Dass der Mecha­ni­ker bei ver­geb­li­cher Feh­ler­su­che aber unwirt­schaft­lich gear­bei­tet hat, liegt anschlie­ßend in der Beweis­pflicht des Kun­den. Ärger­lich. Hier wird es sich aber wohl nur in den wenigs­ten Fäl­len um eine Abzo­cke han­deln. Schließ­lich will auch die KFZ-Werk­statt von einer erfolg­rei­chen Repa­ra­tur pro­fi­tie­ren. Feh­ler nicht behe­ben zu kön­nen, oder noch schlim­mer ein Defekt nicht fin­den zu kön­nen, ist Gift für die Reputation.
Ein wirt­schaft­li­ches Vor­ge­hen (im Sin­ne des Kun­den) bedeu­tet, dass inner­halb der Feh­ler­su­che zuerst die güns­tig zu behe­ben­den Feh­ler­ur­sa­chen beho­ben wer­den. Soll­te sich also bspw. nach Aus­tausch des Steu­er­ge­räts (1000 Euro) her­aus­stel­len, dass der Feh­ler im alten Luft­fil­ter (50 Euro) lag, wäre tech­nisch gese­hen nur die­ser zu berechnen.
Oft sind die Ursa­chen für einen Auto­scha­den nicht gleich aus­zu­ma­chen. Beson­ders ärger­lich wird es, wenn der Mecha­ni­ker sich tage­lang auf die Suche macht und der Scha­den schließ­lich in wackeln­den Kon­tak­ten besteht – also kei­ne wirk­li­che Repa­ra­tur statt­fand. Eine unty­pi­sche Ursa­che für einen Män­gel ist auch für Pro­fis oft nicht offen­sicht­lich. Um bei sol­chen Feh­ler­su­chen nicht in ein Fass ohne Boden zu stür­zen und am Ende 500 Euro und mehr für Arbeits­stun­den zu bezah­len, soll­te für die Dia­gno­se ein Preis fest­ge­setzt werden.
Stellt sich nach erfolg­rei­cher Repa­ra­tur der glei­che Feh­ler erneut ein, so hat der Kun­de ein Recht auf Nach­bes­se­rung. Die Werk­statt ist hier in der Pflicht – bei einer Bean­stan­dung – sich dem Man­gel noch ein­mal anzu­neh­men. Erst nach zwei erfolg­lo­sen Nach­bes­se­rungs­ver­su­chen kann der Kun­de vom Ver­trag zurück­tre­ten. Dies ist aller­dings auch dann mög­lich, wenn die Nach­bes­se­rung ver­wei­gert wird.
Wur­de eine Repa­ra­tur nicht aus­rei­chend aus­ge­führt, dür­fen Sie der Werk­statt als Kun­de eine Frist set­zen, bis zu der der ent­spre­chen­de Feh­ler beho­ben wer­den soll. Je nach Aus­maß des Man­gels sind Fris­ten von einem Tag bis zu einer Woche üblich.
Oft ist aber der Rück­tritt von einem soge­nann­ten „Werk­ver­trag“ eine zu har­te, und des­halb unan­ge­mes­se­ne Kon­se­quenz. Vor allem dann, wenn es sich um einen uner­heb­li­chen Man­gel han­delt. Der Kun­de ist hier bes­ser bera­ten, vom Mit­tel der Min­de­rung Gebrauch zu machen. So wird die Rech­nung gemin­dert, und zwar um den Preis, den der Man­gel aus­macht. Dazu müss­te sich der Kun­de aller­dings mit der Werk­statt eini­gen und zur Not einen Sach­ver­stän­di­gen hinzuziehen.
Alles schon erlebt: Der Wagen eines Kun­den ließ sich nicht mehr star­ten. Die Werk­statt dia­gnos­ti­ziert neben einer durch­ge­brann­ten Siche­rung ein Pro­blem in der Ölpum­pe und tauscht die­se aus. Doch damit war der Feh­ler aller­dings nicht beho­ben. Eine erneu­te Dia­gno­se ergab nun, dass ein loses Kabel durch Kon­takt mit der Karos­se­rie einen Kurz­schluss ver­ur­sacht hat. Inso­fern war also der Aus­bau und Ersatz der Ölpum­pe über­flüs­sig. Die­se Repa­ra­tur muss dem­nach auch nicht bezahlt werden.
Der Kun­de muss die Werk­statt nur für not­wen­di­ge Repa­ra­tu­ren bezah­len. Das gilt auch für nicht emp­feh­lens­wer­te Pau­schal­auf­trä­ge („Für den Tüv fer­tig­ma­chen“). Im Grun­de kann der Mecha­ni­ker hier schal­ten und wal­ten, wie er will. Wer­den aber kost­spie­lig Tei­le aus­ge­tauscht, las­sen Sie sich die­se anschlie­ßend zei­gen. Sind die­se nicht beschä­digt, war die Repa­ra­tur unnö­tig und ist damit zu erstatten.
Nicht bestell­te Arbei­ten bei einer Repa­ra­tur müs­sen nicht bezahlt wer­den. Bei­spiel: Ver­liert ein Stoß­dämp­fer vorn Öl, so führt das bei der Vor­füh­rung beim TÜV zur Ver­wei­ge­rung der Pla­ket­te. Ein Werk­statt­be­such ist also not­wen­dig. Nach den Regeln der Kraft­fahr­zeug­tech­nik soll­ten nun die Stoß­dämp­fer achs­wei­se aus­ge­tauscht wer­den. Nicht not­wen­dig ist es aber, die Stoß­dämp­fer rund­um kom­plett aus­zu­tau­schen. Macht die Werk­statt das den­noch, kann der Kun­de rekla­mie­ren, wenn er dar­über nicht infor­miert wor­den ist und sei­ne Zustim­mung nicht gege­ben hat. Ähn­lich liegt die Sache beim Aus­tausch der Brem­sen . Wer­den die Brem­sen vor­ne ersetzt, müs­sen des­we­gen nicht gleich­zei­tig auch die hin­te­ren Brem­sen ersetzt wer­den. Auch in die­sem Fall kann der Kun­de rekla­mie­ren, wenn die Werk­statt hier all­zu eif­rig war.
Grund­sätz­lich muss sich die KFZ-Werk­statt dar­an hal­ten, was der Kun­de in Auf­trag gege­ben hat. Fin­det die Werk­statt wei­te­re Män­gel, die repa­riert wer­den soll­ten, so muss die Werk­statt Rück­spra­che mit dem Kun­den hal­ten. Des­halb ist es sinn­voll, wenn der Kun­de bei der Auf­trags­an­nah­me mög­lichst genau fest­hält, was repa­riert wer­den soll. Auch ein Kos­ten­vor­anschlag ist nütz­lich. Dabei kommt es auch dar­auf an, ob ein End­preis garan­tiert wur­de. Der darf dann nicht über­schrit­ten wer­den, obwohl klei­ne­re Abwei­chun­gen vom Kun­den akzep­tiert wer­den müs­sen. Dabei gel­ten rund 15 Pro­zent Mehr­kos­ten als Ober­gren­ze. Im Fal­le eines Rechts­strei­tes ent­schei­det ein Rich­ter aber immer im jewei­li­gen Einzelfall.
Soll­ten die Kos­ten für eine Repa­ra­tur in Rech­nung gestellt wer­den, die nach­weis­lich nicht durch­ge­führt wur­den, kön­nen Sie als Kun­de selbst­ver­ständ­lich die Kor­rek­tur der Rech­nung oder die Aus­füh­rung der Repa­ra­tur ein­for­dern. Doch Ach­tung: Bean­stan­den Sie die Feh­ler mög­lichst sofort. Spä­ter wird es nur schwer mög­lich sein, die nicht aus­ge­führ­ten Tätig­kei­ten am Auto zu bewei­sen. Auch ist eine ver­ges­se­ne Repa­ra­tur nicht zwangs­läu­fig ein Betrugs­ver­such. Feh­ler kön­nen unter­lau­fen, auf deren Kor­rek­tur haben Sie als Kun­de der Werk­statt aber natür­lich ein Anrecht. 
Soll­te die Werk­statt wäh­rend der Arbeit am Auto wei­te­re Män­gel fest­stel­len, darf sie die­se nicht ohne Zustim­mung des Kun­den behe­ben und in Rech­nung stel­len – selbst wenn es sich um sicher­heits­re­le­van­te Repa­ra­tu­ren han­delt. 
In man­chen Fäl­len kann der Kun­de aber auch von einem fal­schen Ein­bau pro­fi­tie­ren. Im Fall der Ölpum­pe etwa müss­te die neue Pum­pe aus­ge­baut und durch die alte wie­der ersetzt wer­den. Das ist natür­lich nicht immer mög­lich. Eine Eini­gung mit der Werk­statt kann fol­gen­der­ma­ßen aus­se­hen: Der Kun­de zahlt für die Ölpum­pe ledig­lich den Ein­stands­preis. Für den Ein­bau zahlt er nichts. 
Die gesetz­lich fest­ge­leg­te Gewähr­leis­tung – die soge­nann­te Sach­män­gel­haf­tung – beträgt zwei Jah­re. Ver­trag­lich kann die Werk­statt die­se Frist aber auf ein Jahr ver­kür­zen. Soll­ten im Rah­men die­ses Zeit­raums Män­gel an den Arbei­ten auf­tau­chen, muss die Werk­statt die­se kos­ten­los behe­ben. Gibt die Werk­statt zusätz­lich eine Garan­tie , gilt die­se zusätz­lich nach den indi­vi­du­el­len ver­trag­li­chen Bestimmungen.
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Für in der Werk­statt und bei Repa­ra­tu­ren ent­stan­de­ne Schä­den an Ihrem Auto muss die­se auf­kom­men. Das Lack­schä­den oder ande­re Beschä­di­gun­gen wäh­rend des Werk­statt­be­trie­bes auf­kom­men, ist unschön, kann in all der Geschäf­tig­keit aber pas­sie­ren. Für sol­che Fäl­le besitzt die Werk­statt eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Um Strei­te­rei­en zu ver­mei­den, doku­men­tie­ren Sie den Zustand Ihres Fahr­zeugs vor Werk­statt­be­such mit Fotos. 
Vor dem Gang zum Rich­ter, der zäh und lang­wie­rig sein kann, kön­nen Sie sich als Kun­de an eine Kfz-Schied­stel­le wen­den. Hier kön­nen Werk­statt­kun­den Rech­te gegen­über eines Kfz-Betriebs prü­fen und gege­be­nen­falls durch­set­zen las­sen. Das Urteil der Schied­stel­len ist für die Kfz-Betrie­be bin­dend – soll­ten die­se Mit­glie­der einer Kfz-Innung sein (erkenn­bar an dem blau­en Logo „Mit­glieds­be­trieb der Kfz-Innung“ oder „Meis­ter­be­trieb der Kfz-Innung“). Als Kun­de steht Ihnen nach Schieds­spruch immer noch der Rechts­weg offen.
Nach HU-Bericht ohne Män­gel habe ich mein Auto zur Fach­werk­statt gebracht. Auf­trag zur Dia­gno­se erteilt. „Links vorn und rechts hin­ten wer­den die Fel­gen warm /heiß. Es soll Luft im ABS Block sein. “ Dia­gno­se­Er­geb­nis­se : Brems­kraft­ver­stär­ker und Haupt­brems­zy­lin­der sind defekt. Nach Aus­wechs­lung die­ser Tei­le Kos­ten 1.900 Euro, noch nicht bezahlt, waren vorn links und rechts hin­ten nach zwei Pro­be­fahr­ten fest. Zwei Tage spä­ter erneu­te Dia­gno­se „Der Abs Block muss für 2.500 Euro erneu­ert werden. FRAGE : Darf ich ver­lan­gen das das Fahr­zeug in den Zustand wie bei Abga­be zurück ver­setzt wir?
Lie­ber Adri­an, lei­der ist es an die­ser Stel­le unmög­lich zu sagen, ob das mit der feh­ler­haf­ten Dia­gno­se ein­fach Pech gewe­sen ist, oder ob die Werk­statt tat­säch­lich Mist gebaut hat. Wir wür­den dir emp­feh­len, dich mit dem Fall ein eine Kfz-Schieds­stel­le zu wen­den. Das ist eine Insti­tu­ti­on, die sich sol­cher Fäl­le annimmt und ver­sucht einen Aus­gleich zu fin­den. So etwas soll­te sich pro­blem­los im Netz fin­den las­sen. Alter­na­tiv wäre nur noch der Weg zum Anwalt zu gehen, aber eine Schieds­stel­le ist da viel­leicht die bes­se­re, weil kos­ten­güns­ti­ge­re und weni­ger streit­an­fäl­li­ge Alter­na­ti­ve, denn die­ser Dienst ist in der Regel kos­ten­los. Viel Glück damit!
TÜV stell­te an mei­nem Auto Bj 2005, 185TKM, eine defek­te Achs­man­schet­te, schlecht ein­ge­stell­te Hand­brem­se, Riss im Aus­puff­rohr und eine grenz­wer­tig abge­fah­re­nen Rei­fen fest. Kei­ne Pla­ket­te. Mit dem TÜV Bericht zur Meis­ter­werk­statt und Kos­ten­vor­anschlag geholt. Den gabs erst nicht, spä­ter tele­fo­nisch ca.270€. O.K., das lag im Bereich. Schnell zwei neue Rei­fen besorgt und das Auto dann zur Werk­statt gebracht. Dort stell­te man dann aber fest, das die Aus­puff­an­la­ge aus­ge­baut wer­den muss, um den Riss schwei­ßen zu kön­nen. Außer­dem müss­ten 3 Achs­man­schet­ten erneu­ert wer­den. Zuge­stimmt. Rech­nung 750€. Ärger­lich, das lau­te, mah­len­de Geräusch war immer noch da und das Lenk­rad vibrier­te. Der Meis­ter infor­mier­te mich dar­über und das die­se Män­gel umge­hend abge­stellt wer­den soll­te. Dazu bekam er das Auto 2 Tage für die genaue Dia­gno­se. Rad­la­ger rechts, Antriebs­wel­le rechts, eventl. auch links wäre das Pro­blem. Er wür­de aber eines nach dem ande­ren aus­pro­bie­ren, um die Kos­ten so gering wie mög­lich zu hal­te. Kos­ten 2.023€. Mit dem Hin­weis, das die Fel­gen einen „Höhen­schlag“ hät­ten und drin­gend erneu­ert wer­den müs­sen. Er hät­te dies nur sehr schwer wuch­ten kön­nen, mit Gewich­ten von bis zu 130 gr auf einer Sei­te. Als ich dann mit dem Auto los­ge­fah­ren bin, fühl­te es sich komisch an. Als wäre, wie beim Fahr­rad, eine Acht in den Fel­gen. Dazu macht es beim abbie­gen nach links hef­ti­ge Geräu­sche, das Lenk­rad vibriert mit zuneh­men­der Geschwin­dig­keit stär­ker und das Auto zieht nach links. Rekla­miert. Da kön­ne er so nichts sagen, ich müs­se erst neue Fel­gen beschaf­fen. Es wür­de ein­deu­tig am „Höhen­schlag“ lie­gen. Gebrauch­te Fel­gen orga­ni­siert, Kos­ten 350€, ohne Kos­ten für wuch­ten und ummon­tie­ren. Ich habe das Gefühl aus­ge­nom­men zu wer­den wie eine Weih­nachts­gans. Muss ich mir das alle gefal­len las­sen? Repa­ra­tur­kos­ten von ca.3.500€, scheib­chen­wei­se gestei­gert, für ein altes Auto und dann immer noch nicht mangelfrei?
Guten Tag Herr Behring, wir dan­ken Ihnen, dass Sie unse­ren Blog besu­chen und auch für Ihren Kom­men­tar. Der Ver­lauf der Repa­ra­tu­ren klingt wirk­lich sehr ärger­lich. Natür­lich muss man davon aus­ge­hen, dass Fern- und Erst­dia­gno­sen der Werk­statt hin­fäl­lig wer­den, und sich wäh­rend der Arbeit am Auto noch ande­re Schä­den offen­ba­ren. Gefal­len las­sen, müs­sen Sie sich ja grund­sätz­lich gar nichts. Soll­ten Sie den Ein­druck haben, die Repa­ra­tu­ren sei­en man­gel­haft aus­ge­führt oder unver­hält­nis­mä­ßig, kön­nen Sie immer einen Sach­ver­stän­di­ger ein­be­zie­hen oder sich an eine Kfz-Schied­stel­le wen­den. Ob die Werk­statt aber tat­säch­lich bewusst (oder inkom­pe­tent) zu Ihrem Nach­teil gehan­delt hat und Sie einen mög­li­chen Anspruch gel­tend machen kön­nen, ist pau­schal lei­der nicht so ein­fach zu beant­wor­ten. Und schon gar nicht für uns, da wir im kon­kre­ten Ein­zel­fall kei­ne Rechts­be­ra­tung durch­füh­ren dür­fen. Wir hof­fen für Sie auf einen glimpf­li­chen Aus­gang. Bes­te Grü­ße aus der Redaktion.
Hal­lo, wir haben unse­ren VW T5 wegen Klopf Geräu­schen vor ca. 4 Wochen zu VW gefah­ren dort ein Ange­bot erstel­len las­sen und dann eine neue Nocken­wel­le Hydro­stös­sel ein­bau­en lassen. Das Gan­ze wur­de lei­der über 1000 Euro teu­rer was ich aber anhand der Mon­ta­ge und die Aus­sa­ge das ich nicht wirk­lich eine ande­re Chan­ce hab machen las­sen hab. Den Wagen abge­holt und alles tiptop. Dann aber viel Uns auf der Wagen nach län­ge­ren Stand­zei­ten nicht mehr ansprang? Bes­ser gesagt sehr schwer startet. Wie­der einen Ter­min gemacht und heu­te rief mich der Sach­be­ar­bei­ter, an das der Die­sel­druck von allein abfällt und es meh­re­re Ursa­chen haben kann. Er sag­te mir aber das Sie die Pum­pen­dü­sen­ele­men­te nicht ange­fasst haben und das also nicht sein könn­te. Auf der Rech­nung steht, aber das Die neu ein gedich­tet wur­den und ich sel­ber vor Ort die Tei­le gese­hen hab. Das woll­te er nun mit dem Mon­teur noch mal besprechen. Ich habe Grad ein ungu­tes Gefühl, das die Sache nach hin­ten los geht und fra­ge lie­ber ob man vor­her schon, was unter­neh­men soll oder abwar­ten was jetzt kommt. Bes­ser gefragt müs­sen die so etwas nicht vor­her prüfen? Ich bin natür­lich kein Fach­mann und hab mich des­halb ja an einer Fach­werk­statt gewen­det aber jetzt wer­de ich lang­sam nervös.
Hal­lo ich hab fol­gen­des Pro­blem mein Wagen hab ich drei mal zum Werk­statt gebracht weil der sehr oft fast immer beim Anfah­ren beim Kupp­lung los las­sen auto geru­ckelt hat nur am ers­ten Gang. Erst haben im Werk­statt im feh­ler­spei­cher aus­ge­le­sen das der Lamb­da­son­de defekt ist haben natür­lich getauscht aber lei­der nichts gebracht mit ruckelt immer noch da(zum der Kun­den­be­ra­ter hab ich gesagt das wahr­schein­lich kupp­lung­de­fekt ist und nach ers­tes besuch im Werk­statt haben mir gesagt das kupp­lungn­noch in ord­nung ist) Am zwei­tes mal hat Werk­statt fest gestellt das Samm­ler für Ansaug­luft defekt ist und AGR Ven­til auch defekt weil Feh­ler­spei­cher gezeigt hat auch haben getauscht . Aber hat auch lei­der wider nichts gebracht hat. Und jetzt am drit­tes mal sagen die das kupp­lung und Schwung­rad defekt ist. Was kann ich jetzt tun??? wie oft noch wir das repa­rie­ren ohne erfolg?
Mer­ce­des SL500 : Mer­ce­des eini­ge Tage nicht gefahren …
Motor stot­tert nach ca. 5 - 8 - 10 km Motor geht aus … SL springt ca. spät. nach 1 Std. wie­der an !
Fach­werk­statt kann Feh­ler nicht finden …
Hal­lo, ich habe einen Opel Insi­gnia wel­cher einen Motor­scha­den hat­te. Ich habe einen Aus­tausch­mo­tor be
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Megatitten der deutschen Mädels
Schwarzer Hintern wird durchbohrt und dann vollgewichst

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