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«Es geht nicht darum, die ‘Werkstatt’ zu schikanieren»
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Wegen Beschwerden und einer Lärmschutzklage muss die Churer «Werkstatt» Konzerte künftig früher ansetzen und beenden. Gäste der Bar sind entrüstet.
Chur. – Seit einem Jahr liegen sich die Betreiber der Churer «Werkstatt» und die Stadtpolizei in den Haaren. Der Grund: Es liegen Lärmbeschwerden von Anwohnern und eine Lärmschutzklage eines Hausbesitzers vor. Nun scheint der Krach zu eskalieren. In einem eingeschriebenen Brief werden die Betreiber von der Stadt aufgefordert, ab sofort Konzerte bis spätestens 22 Uhr zu beenden und die anschliessende Musik auf ein Minimum abzudrehen. Bei den Gästen löst die städtische Weisung eine Welle der Entrüstung aus.
«Das sind ja Zustände wie in Nordkorea», «Was in Chur abgeht, wird immer mehr zum Lächerlichen», «Das Hinterletzte», schreiben Facebook-Benützer auf die «Werkstatt»-Fanseite. Sie beziehen sich auf eine Kurzmeldung, die die Betreiber tags zuvor auf der Seite platziert hatten. Darin ist zu lesen: «Aufgrund einer Verfügung der Stadt Chur können bei uns ab dem 1. Dezember für den Moment keine weiteren Konzerte durchgeführt werden.» Die Bestürzung ist nicht nur vonseiten der Gäste gross. Die Betreiber des finanziell angeschlagenen Betriebs mussten bisher drei Konzerte absagen. Noch unklar ist, was mit den weiteren geschieht und ob diese kurzfristig früher angesetzt werden können. Wegen des laufenden Verfahrens wollte niemand von der «Werkstatt» Stellung nehmen. Bis zum 12. Dezember haben die Betreiber allerdings Zeit, auf den Brief mit einer Stellungnahme zu reagieren. Laut dem Churer Stadtpräsidenten Christian Boner wird die Lage danach «neu beurteilt».
Gespräche führt die Stadtpolizei mit Anwohnern und den «Werkstatt»-Betreibern bereits seit zwölf Monaten. Weil diese aber, wie Boner sagt, «zu nichts» geführt haben und zwischenzeitlich auch eine Lärmschutzklage eingegangen war, wurde diesen Oktober ein Lärmgutachten erstellt. Basierend auf Lärmmessungen während eines Konzertes ergab dieses, dass die vorgegebenen Werte der Lärmschutzverordnung «massiv» überschritten wurden.
Neben einem früheren Konzertbeginn, einer allgemein gedämpfteren Musiklautstärke nach Konzerten, müssen nun in der Folge auch bauliche Massnahmen vorgenommen werden. So soll das Dach der «Werkstatt» bis Mai 2012 lärmsaniert werden. Ob damit die Wogen geglättet sein werden, ist unklar. Gestern haben sich der Kläger und Besitzer des angrenzenden Gebäudes, Jürg Senn, Vertreter der «Werkstatt» und ihre Anwälte zu einer Verhandlung im B
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