Im Grünen spielen die Lesben

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Das haben wir vor: Für eine geschlechtergerechte Gesellschaft Wir wollen Parität in der Politik vorantreiben und entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg bringen. Um Frauen in Entscheidungspositionen zu bringen, sind Maßnahmen und Angebote erforderlich, die den Einstieg in und die Gestaltung von Politik erleichtern. In der Wirtschaft sorgen wir dafür, dass künftig bei Neubesetzungen mindestens ein Drittel der Vorstandssitze größerer und börsennotierter Unternehmen an Frauen gehen und bei Aufsichtsräten ein Frauenanteil von 40 Prozent erreicht wird. Die eingeschränkte Bandbreite der gewählten Berufe wollen wir durch eine gendersensible Berufsberatung vergrößern. Wir wollen die gläserne Decke, die Frauen am Aufstieg hindert, aufbrechen. Eine kluge Zeitpolitik , erleichtert es, Erwerbsarbeit familiengerecht und partnerschaftlich aufzuteilen. Dadurch und durch ein erweitertes Rückkehrrecht in Vollzeit werden wir die Frauenerwerbstätigkeit erhöhen, damit Frauen am Ende ihrer Berufstätigkeit eine auskömmliche Rente erhalten. Wir werden ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das auch für kleine Betriebe gilt und ein wirksames Verbandsklagerecht enthält. So können bei strukturellen Benachteiligungen auch Verbände die Klage übernehmen. Für neu geschlossene Ehen wollen wir eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen. Paare, die bereits verheiratet sind, können sich zwischen Einzelveranlagung und Ehegattensplitting entscheiden. Das Faktorverfahren bei der Lohnsteuer werden wir zur Regel machen und die Steuerklasse 5 abschaffen. Minijobs wollen wir in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen. Wir wollen die Istanbul-Konvention endlich auch in Deutschland vollständig umsetzen . Wir werden dafür sorgen, dass die Monitoringstelle ihre Arbeit vollumfänglich umsetzen kann. Polizei und Justiz werden im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt umfassender geschult Deutlich mehr Frauenhausplätze müssen geschaffen werden, auch im ländlichen Raum. Mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz sichern wir über eine Geldleistung des Bundes alle Betroffenen ab und verbessern den Zugang zu Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Wir setzen uns für eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ein. Um die Versorgung für Frauen dauerhaft zu gewährleisten, sollen Abbrüche außerhalb des Strafrechts geregelt und die Kosten generell übernommen werden. Familienplanungs- und Beratungsstellen werden wir absichern und die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen . Den § 219a wollen wir aus dem Strafgesetzbuch streichen . Er behindert Aufklärung und Information.
Wie funktioniert das Paritätsgesetz?
Was wollen die Grünen tun, um die Gesundheit von Frauen zu stärken?
Wie stehen die Grünen zu Ehegattensplitting?
Wo stehen wir heute beim Thema Gleichberechtigung?
Unser Feminismus nimmt alle in den Blick und schafft Selbstbestimmung, Teilhabe und Gerechtigkeit. Unser Ziel ist eine diskriminierungsfreie Gesellschaft, in der alle unabhängig vom Geschlecht selbstbestimmt leben können. Frauen müssen überall gleichberechtigt mitgestalten können – von der Arbeitswelt bis in die Parlamente. Es wird Zeit für eine feministische Regierung, in der alle Geschlechter gleichermaßen für Geschlechtergerechtigkeit eintreten.
Es ist höchste Zeit für eine faire Verteilung von Macht . Unsere repräsentative Demokratie muss diverser werden. Das bedeutet auch, dass es dringend mehr Frauen in den Parlamenten braucht. Frauen müssen überall, wo Entscheidungen getroffen werden, gleichberechtigt vertreten sein, also auch in den Führungs- und Entscheidungsgremien der Wirtschaft . Damit Frauen selbstbestimmt leben können ist es wichtig, wirtschaftlich unabhängig zu sein. Wir wollen für eine eigenständige Absicherung in allen Lebensphasen sorgen – von der Berufswahl bis zur Rente. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist für uns selbstverständlich. Wir wollen, dass das überall gilt. Durchschnittlich verdienen Frauen, vor allem wenn sie Kinder haben, im gesamten Erwerbsleben etwa nur halb so viel wie Männer, was sich auch in ihrer ungenügenden Alterssicherung bemerkbar macht. Während sich viele Paare heute Familien- und Erwerbsarbeit gleichberechtigter aufteilen, wird durch das Ehegattensplitting nach wie vor das Alleinernährer-Modell steuerlich bevorzugt. Das ist überholt und ungerecht , weil es dieses Lebensmodell privilegiert, Alleinerziehende und nicht verheiratete Paare benachteiligt und die Erwerbstätigkeit von Frauen hemmt, ohne sie gleichzeitig wirklich abzusichern. Im Zusammenspiel mit Minijobs und der kostenlosen Mitversicherung wirken sich diese Maßnahmen negativ auf die eigenständige Absicherung von Frauen unabhängig von einer Paarbeziehung aus. Nach Umbrüchen, wie Trennung oder Tod des/r Partner*in geraten sie so oft in wirtschaftliche Notlagen. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit . Gewalt im häuslichen und persönlichen Nahbereich wird oft verharmlost, sowohl in der medialen Darstellung als auch vor den Gerichten. Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Es kann nicht sein, dass die Quantität und Qualität des Schutzes und der Beratung vom Wohnort abhängig ist. Wir wollen eine bundesweit einheitliche Unterstützung mit gleichwertigen und bedarfsgerechten Standards für Frauenhäuser etablieren und Frauenhausplätze ausbauen. Alle Menschen sollen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Eine gute Gesundheitsversorgung inklusive eines gesicherten Zugangs und umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sind dafür notwendig. Dieser soll außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Wir wollen, dass Frauen sich überall gut beraten lassen können und medizinisch professionell versorgt werden.
Dass Parität per Gesetz wirksam und angemessen ist, zeigen Beispiele aus dem europäischen Ausland. Dass verfassungsrechtlich hohe Hürden bestehen, haben Urteile von Verfassungsgerichten in zwei Bundesländern aufgezeigt. Demokratie muss die Gleichberechtigung der Geschlechter in den demokratischen Auftrag einbeziehen. Die Entscheidungen der Thüringer und Brandenburgischen Verfassungsgerichtshöfe zu den Paritätsgesetzen in den beiden Bundesländern bedeuten nicht das Ende der Debatte, sondern unterstreichen vielmehr den politischen Handlungsbedarf.
Fehlt in der Gesundheitspolitik der Blick auf das biologische und soziale Geschlecht, kommt unter dem Strich eine Gesundheitsversorgung heraus, die vielen von uns nicht gerecht wird. Denn weiterhin wird oft vom „männlichen Normkörper“ ausgegangen. Aber körperliche Unterschiede und genderbezogene Zuschreibungen wirken sich in der Medizin in vielfältiger Weise aus. Das Risiko von Frauen für eine Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems ist beispielsweise höher als das einer Erkrankung an Brustkrebs. Ersteres wird oft unterschätzt – auch von Ärzt*innen, weil Frauen oft andere als die für Männer typischen Symptome zeigen. Daten zum Geschlecht werden immer noch zu selten erhoben und ausgewertet. Die Lücken bei der Gesundheitsversorgung von Frauen in Bereichen wie der Geburtshilfe, dem Schwangerschaftsabbruch oder der Gesundheitsförderung müssen beseitigt werden, denn sie sind diskriminierend und einer selbstbestimmten Lebensplanung entgegengesetzt.
Der Staat soll Familien unterstützen, nicht ein bestimmtes Lebensmodell privilegieren. In der Pandemie haben vor allem Frauen die Nachteile dieser steuerlichen Regelung, die nur für Ehepartner gilt, zu spüren bekommen, zum Beispiel durch weniger Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Im Zusammenspiel mit Minijobs und der kostenlosen Mitversicherung setzt das Ehegattensplitting den Partner*innen, die wenig verdienen – und das sind meist die Frauen – Anreize, nicht erwerbstätig zu sein, ohne sie dabei gleichzeitig abzusichern. Die Folgen werden auch in anderen Krisen wie Trennung, Scheidung und Tod des Partners deutlich. Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen, auch wenn sie Kinder haben, eine eigene Erwerbstätigkeit ausüben können. So sorgen wir dafür, dass gleichberechtigte Lebensentwürfe nicht länger benachteiligt werden. Zugleich stärken wir mit der Kindergrundsicherung Familien und Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift.
Wir sind schon viele Schritte in Richtung Gleichberechtigung gegangen. Vor dem Gesetz sind Frauen und Männer mittlerweile gleich. Dennoch sind in Deutschland Macht, Geld und Zeit unterschiedlich zwischen den Geschlechtern verteilt. Das zeigt sich zum Beispiel, an der Vertretung der Frauen in Parlamenten, dem Einkommens- und Rentenunterschied und dem Anteil der unbezahlten Arbeit, die von Frauen übernommen wird. Wir wollen eine Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleichberechtigt, selbstbestimmt und solidarisch miteinander leben. Wir wollen, dass alle Geschlechter frei von einschränkenden Rollenbildern leben können, ihre Potenziale entfalten und Grenzen überwinden können. Wir setzen uns dafür ein, Gleichberechtigung herzustellen: für wirtschaftliche Unabhängigkeit, für Schutz vor Gewalt, für ein selbstbestimmtes Leben.
Brandenburg hat im Januar 2019 ein Paritätsgesetz verabschiedet – als erstes Bundesland überhaupt. Ziel des Gesetzes ist, dass in Zukunft mindestens genauso viele Frauen zur Wahl stehen wie Männer. Ohne das Engagement der GRÜNEN im Brandenburger Landtag wäre das nicht möglich gewesen. Aber das kann nur der Anfang sein. Damit Gleichberechtigung in den Parlamenten und in der Politik Realität wird, brauchen wir Parität - deutschlandweit und im Europaparlament. Schließe Dich unserer Forderung nach Parität in Parlamenten an. Demokratie bedeutet auch, dass Frauen und Männer gleichermaßen in den Parlamenten vertreten sind.
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Die Grünen bevorzugen systematisch die Frauen in ihrer Partei. Das ist zwar verfassungsrechtlich zulässig, verstößt aber in eklatanter Weise gegen elementare Erfordernisse der Gerechtigkeit und Fairness.







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Der Bundeswahlleiter wird sich an das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung gebunden fühlen und nicht an parteiinterne Satzungen.
Eine systematische Bevorzugung von Frauen, wie sie das Frauenstatut der Grünen vorsieht, wäre als verbindliches Gesetz eindeutig verfassungswidrig
Wem also die faktischen Diskriminierungen innerhalb einer Partei missfallen, kann ja aus der Partei austreten und seine eigene Partei gründen.
Dass eine strukturelle Benachteiligung von Frauen in unserer Gesellschaft vorlag und auch immer noch vorliegt, kann nicht ernsthaft bestritten werden.
Das fundamentale Problem des Frauenstatuts der Grünen besteht in seiner überschießenden Regelwut.
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Für eine überkompensierende Form ausgleichender Gerechtigkeit gibt es keinerlei überzeugenden Argumente.

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Grüner Saarland-Spitzenkandidat Hubert Ulrich: Unrechtmäßig nominiert?
Hubert Ulrich ist auf der Landesdelegiertenversammlung der Grünen im Saarland auf Platz 1 mit einer klaren Mehrheit von zwei Dritteln der Delegierten gewählt worden. Eigentlich ein ganz normaler und demokratischer Vorgang. Aber so normal dann doch wieder nicht. Denn nach dem Frauenstatut der Grünen darf auf Platz 1 nur eine Frau nominiert werden.
Tatsächlich war zuvor die Landesvorsitzende Tina Schöpfer angetreten, allerdings in drei Wahlgängen krachend gescheitert. Daraufhin beschloss die Versammlung, dass die Kandidatur nun auch für Männer geöffnet würde. Als Frau trat nun die Vorsitzende der Grünen Jugend Jeanne Dillschneider gegen Hubert Ulrich an, erhielt aber eben nur ungefähr halb so viele Stimmen wie er.
Joachim Behnke , Jahrgang 1962, ist Inhaber des Lehrstuhls für Politikwissenschaft an der Zeppelin Universität Friedrichshafen. Seine Forschungs- und Lehrschwerpunkte betreffen Politische Philosophie, die Analyse von Wahlsystemen und Entscheidungs- und Spieltheorie. Joachim Behnke ist Parteimitglied bei Bündnis 90/Die Grünen.
Die Grüne Jugend zeigte sich »schockiert« wegen des Ergebnisses und äußerte Bedenken, dass mit diesem Regelverstoß die Anerkennung der Landesliste gefährdet sein könnte. Die Glaubwürdigkeit der Sorge, dass den Grünen durch diesen Vorgang Mandate verloren gehen könnten, wird allerdings nicht unerheblich dadurch erschüttert, dass die Grüne Jugend angekündigt hat, nun darüber nachzudenken, ob sie sich überhaupt noch im Wahlkampf engagieren will.
In ein ähnliches Horn stößt Constanze von Bullion in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung . Nachdem der »grüne Trickser« Ulrich Hubert das Frauenstatut der Grünen »ausmanövriert« und sich auf den einzig sicheren Listenplatz im Saarland »vorgedrängelt« habe, sei es nun Sache der Saar-Wählerinnen, das Geschehen bei der Bundestagwahl zu »korrigieren«, wenn dies nicht den Grünen selbst gelinge. Wenn also nicht eine Frau auf Platz 1 einer Landesliste steht, scheint aus dieser Sicht die Wahlverweigerung die angemessene Reaktion zu sein.
Man könnte durchaus geneigt sein, das als Ausdruck eines gewissen Fremdelns mit der Grundphilosophie der Demokratie anzusehen. Was die Sorge über die Zulassung der Landesliste betrifft, kann man die Grüne Jugend übrigens dahingehend beruhigen, dass der Bundeswahlleiter dazu tendieren dürfte, sich bei seinen Entscheidungen an die relevanten rechtlichen Grundlagen wie das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung gebunden zu fühlen und nicht an parteiinterne Satzungen.
Natürlich sollten Satzungen grundsätzlich eingehalten werden. Aber es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass das Frauenstatut der Grünen problematische Seiten aufweist, weil es Frauen massiv bevorzugt und daher gegen grundlegende Gleichheits- und Gerechtigkeitserfordernisse verstößt. Denn die sogenannte »Mindestquotierung« sieht vor, dass bei der Vergabe von Listenplätzen alle ungeradzahligen Plätze an Frauen vergeben werden müssen, während die geradzahligen Plätze »offen« sind, d.h. von Männern und Frauen und Personen diverser Geschlechtszugehörigkeit besetzt werden können. Die Spitzenpositionen auf Listen werden somit automatisch an Frauen vergeben, was besonders für kleine Landesverbände wie Bremen oder Saarland, in denen häufig auch nur ein Kandidat bzw. eine Kandidatin zum Zug kommt, wenn denn überhaupt, weitreichende Folgen hat.
Außerdem kommt es damit zu einer systematischen Überrepräsentation von Frauen, da bei jeder Liste mit einer ungeraden Anzahl mindestens eine Frau mehr einzieht, was sich bei insgesamt 16 Landeslisten bei der Bundestagswahl entsprechend aufaddiert. Im Mittel gibt es daher allein aufgrund der reservierten Plätze 8 Mandate mehr für Frauen. Dadurch, dass diese auch auf den offenen Plätzen kandidieren können, fällt die Überzahl in der Regel aber noch höher aus. Auch reine Frauenlisten sind möglich, während die Anzahl der von Männern besetzten Plätze auf maximal 50 Prozent beschränkt ist. Im aktuellen Bundestag haben bei den Grünen Frauen 38 Mandate und Männer 29, auf ein Mandat von einem Mann entfallen 1,3 Mandate für Frauen. Die institutionell abgesicherte Bevorzugung der Frauen erweist sich also als wesentlich effektiver als das vereinzelte »Vordrängeln« von Männern durch eine demokratische Mehrheitsentscheidung.
Diese Priorisierung von Frauen ist politisch gewollt. Das »Recht« auf Bevorzugung, das Jeanne Dillschneider beansprucht, wird ihr durch die Satzung der Grünen ja in der Tat zugesichert. Eine einschlägige Passage im sogenannten Grundkonsens der Grünen bringt das Selbstverständnis der Partei in dieser Hinsicht auf den Punkt: »Ein Ziel der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es, Gleichberechtigung und paritätische Beteiligung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen. Deshalb sollen zur Erfüllung echter Parität Frauen bevorzugt (Hervorhebungen vom Autor) werden, z.B. durch Mindestquotierung und besondere Förder
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