Ihr Klassenlehrer hat einen Harten

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Ihr Klassenlehrer hat einen Harten
taz. die tageszeitung vom 3. 4. 2009
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So kann man mit einer Berufsgruppe nicht umgehen. Mag sein, dass sich das Mitleid der Bevölkerung mit den Lehrern in Grenzen hält. Ist doch der Beruf relativ gut bezahlt, so dass eine Flucht in die Teilzeit, anders als bei Erzieherinnen etwa, überhaupt möglich ist.
Aber es sagt schon etwas aus, wenn ein so hoher Anteil der Pädagogen frühzeitig den Rückzug antritt. Eltern können das vielleicht nachvollziehen. Schon der Umgang mit wenigen Kindern zu Hause ist anstrengend und fordernd. Für viele Kinder in einer Klasse der einzige Ansprechpartner zu sein, schlaucht.
Der Senat muss hier das Gespräch suchen und sich dem öffentlichen Abgleich der Argumente stellen. Nur zu sagen, dass die Rente mit 67 sonst nicht genug einbringt, reicht nicht.
Es gibt ja Argumente, weiche Faktoren, die eine Rolle spielen. Eine neue Lernkultur, in der Lehrer nicht mehr Alleinunterhalter sind, sondern Lernberater, die im Team arbeiten, könnte entlasten. Und ein System, das die Kinder individuell fördert und nicht als Versager aussortiert, ist befriedigender als die heutige Schule.
Vor die Wahl gestellt, ob es jetzt lieber kleinere Klassen oder eine spürbare Altersentlastung geben soll, fällt die Antwort leicht. Es funktioniert ja irgendwie mit den vielen Teilzeitlehrern. Nur, dass die sich jetzt wehren, ist ihr gutes Recht.
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20.06.2009
(geändert: 24.06.2017 )

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Andere Lehrerfreund/innen lasen auch:

Nachsitzen, Strafarbeiten, Unterrichtsausschluss - fast alle Lehrer/innen haben solche Mittel schon einmal angewendet, um ihre Schüler/innen zur Ordnung zu rufen. Sie finden hier Hinweise dazu, worauf Lehrer/innen bei der Ankündigung und Realisierung von Strafmaßnahmen achten sollten, um Missverständnisse zu vermeiden und zwischenmenschlichen Spannungen vorzubeugen.
Jemanden zu bestrafen ist grundsätzlich nur dann ein Vergnügen, wenn man ein/e Sadist/in ist. Ein Blick in die Schulgesetze der Länder zeigt, dass Bestrafung nach Möglichkeit vermieden werden sollte und immer nur als Konsequenz am Ende einer Entwicklung steht, durch die eine pädagogisch sinnvolle Lösung gesucht wird. Einer Bestrafung gehen deshalb als sozialpädagogische Maßnahmen stets erzieherische Gespräche, mündliche Abmachungen u.ä. voraus. Die Bestrafung stellt keinen Versuch der Konditionierung dar, sondern eine letzte Grenze.
Gegenstand dieser Abhandlung ist die Bestrafung von Schüler/innen durch Lehrer/innen - nicht aber der Prozess, der jeder Bestrafung vorausgehen muss.
Jede menschliche Gesellschaft verfügt über Kontroll- und Bestrafungsmechanismen, die i.d.R. in ihren Gesetzen verankert sind (nulla poena sine lege). Gesellschaften ohne solche Gesetze gibt es nur in Utopien oder in archaischen Zonen. Eben solche Gesetze gibt es für das Schulleben (z.B. Schulgesetze).
In der westlich-abendländischen Tradition (und darüber hinaus) bilden die Menschenrechte eine wichtige Grundlage dieser Gesetze, im Grundgesetz der BRD sind sie als die “Grundrechte” formuliert: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, die Menschenwürde ist unantastbar usw. Missachtet eine Gesellschaft bei der Auslegung der Gesetze die Menschenrechte (wie z.B. die USA im Kampf gegen den Terror), führt das stets zu Protesten.
Auch in der Schule gelten solche Gesetze und ihre Einschränkungen. Im Lehrerfreund-Beitrag Hausaufgaben/Referate aus dem Internet: Gegenstrategie für Lehrer/innen werden u.a. Sanktionen für das Abschreiben von Hausaufgaben vorgeschlagen (Sechsen, Elterngespräche usw.). Der Bildungswirt schreibt in einem Kommentar dazu:
Der Schüler erscheint hier als Gegner, dem man auf die Schliche kommen muss. [...] Mit neuen Lernkulturen und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit, einem reflektierten Lehrer-Schüler-Verhältnis hat das nichts zu tun.
Damit skizziert er eine (höchst wünschenswerte) Idealvorstellung, die in der Realität nur selten anzutreffen sind. Bestrafungsmaßnahmen in der Schule sind bisweilen unumgänglich. Sie müssen in jedem Fall den oben skizzierten Anforderungen genügen. Damit dürfen schulische Strafen in keinem Fall körperlich oder seelisch verletzend sein.
Bestrafung als pädagogische Maßnahme zur charakterlichen “Erziehung” des Menschen gilt heute nicht mehr als adäquates Erziehungsmittel, da die Auswirkungen von Bestrafung multipel und unkalkulierbar sind (weiterlesen: Wikipedia: “Strafe”, Abschnitt “Erziehungswissenschaften” ). In der Schule hat diese Art der Bestrafung einen weiteren Nachteil: Lehrer/innen sind grundsätzlich auch für die Erziehung all ihrer Schüler/innen verantwortlich (Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule). Damit wird bei >100 Schüler/innen pro Schuljahr jeder Unterrichtstag zur Strafexpedition. Es gibt Lehrer/innen, die dieser psychischen Belastung nicht gewachsen sind und die Grenze zwischen pragmatischer und emotionaler Bestrafung überschreiten, was nicht in Frage kommen darf (siehe oben oder hier: Hausaufgaben nicht gemacht - Lehrer schlägt Schüler tot ).
Es ist der Lehrperson daher grundsätzlich davon abzuraten, aus erzieherischen Gründen zu strafen. In schwierigen Fällen kann die Schulleitung Erziehungsmaßnahmen nach den entsprechenden Katalogen in den Schulgesetzen der Länder vornehmen, z.B. Sachsen §39, Baden-Württemberg §90, Hamburg §49 (im eigenen Abschnitt “Maßnahmen bei Erziehungskonflikten”).
Bestrafung als Mittel zur Aufrechterhaltung der Ordnung zielt auf eine Optimierung der organisatorischen Abläufe im Schulbetrieb ab, damit alle Schüler/innen während ihres Schulbesuchs möglichst effektiv lernen können. Ziel ist die Sicherstellung von Schul- und Unterrichtsqualität. Diese kann seitens der Schüler/innen beeinträchtigt werden durch
Essen im Unterricht dürfte eine Mischung dieser beiden Ordnungswidrigkeitstypen darstellen.
Die Schulgesetze (z.B. Hamburgisches Schulgesetz (pdf) §49, Hessisches Schulgesetz, §82 , Thüringer Schulgesetz, Abschnitt 8, §51 , Schulgesetz Baden-Württemberg (pdf) , §90) kennen nach den zentralen sozialpädagogischen Maßnahmen (Gespräche, Übereinkünfte, etc.) folgende schulische Strafen (Collage aus den verschiedenen Schulgesetzen):
Die härteren dieser Strafen dürfen nur von der Schulleitung (evtl. in Übereinkunft mit Schulamt o.ä.) verhängt werden.
Nur wenige Lehrer/innen haben in ihrem langjährigen Berufsleben noch nie eine/n Schüler/in des Zimmers verwiesen oder noch nie einen Klassenbucheintrag verfasst, denn im Regelschulbetrieb gibt es hin und wieder Situationen, in denen die Lehrer/in eine Strafmaßnahme durchführen muss. Das ist unvermeidlich.
Schüler/innen akzeptieren Strafen nur dann, wenn sie diese als gerecht wahrnehmen. Durch nicht korrekt durchgeführte Strafmaßnahmen kann sich das Verhältnis zu den Schüler/innen außerordentlich verschlechtern. Um dies zu vermeiden, orientieren Sie sich an den folgenden Tipps.
Obwohl es sich bei der Strafe um einen “aggressiven Akt” ( Wikipedia: Strafe ) handelt, dient sie einem konstruktiven Zweck (z.B. Sicherung der Unterrichtsqualität). Benennen Sie deshalb den Grund für Ihre Strafmaßnahme stets präzise .
Bevor Sie eine Strafe verhängen, müssen Sie diese immer androhen . Die Schüler/in muss die Möglichkeit haben, die Strafmaßnahme zu vermeiden - oder sie billigend in Kauf zu nehmen. Es ist ein trockener Deal zwischen Lehrperson und Schüler/in: “Du kannst die Kreide werfen, kein Problem, aber dann geschieht X.” Kein Grund zur Aufregung.
Wenn Sie eine Drohung aussprechen, müssen Sie sie im Aktivierungsfall konsequent realisieren. Das macht Sie berechenbar und enthebt Sie dem Vorwurf der Willkür.
Regeln sind häufig hilfreich, um zeitraubenden Diskussionen aus dem Weg zu gehen (“Wer sein Deutschbuch zum dritten Mal vergisst, der ...”). Machen Sie klar, dass diese Regeln der Aufrechterhaltung der Ordnung dienen und nicht der Befriedigung Ihrer sadistischen Gelüste. Stellen Sie die Regeln gemeinsam mit der Klasse auf.
Emotionen wie Zorn oder Hass haben bei der Bestrafungsaktion ebensowenig zu suchen wie die Freude und Lust. Wenn Sie die Strafmaßnahme explizit angedroht haben und sie vermeidbar gewesen wäre, dann ist die Bestrafung eine unangenehme Formsache, die sachlich-kühl erledigt werden kann. Geben Sie der bestraften Person gerne den Hinweis, dass die Bestrafung keine persönliche Wertung Ihrerseits darstellt und dass Ihnen die Bestrafung keinerlei Vergnügen bereitet - aber es gibt nun keine Alternative mehr.
In Situationen, in denen Ihr Puls vor Aufregung gestiegen ist, sollten Sie niemals strafen, sondern die Strafe nur ankündigen und erst dann verhängen, wenn Sie wieder bei Verstand sind.
Mit Ihrer Strafmaßnahme wollen Sie die betroffene Schüler/in zur Ordnung rufen - nicht ihm/ihr möglichst viel Leid zufügen . Deshalb müssen Ihre Strafen angemessen und sinnvoll sein. 15 Seiten aus dem Geschichtsbuch abschreiben ist fast nie angemessen und zudem völlig sinnfrei. Das wird bei der bestraften Schüler/in negative Emotionen Ihrer Person gegenüber wecken. Stellen Sie bei Ihren Strafen nach Möglichkeit einen Unterrichtsbezug her.
Durch das Verhängen der Strafe haben Sie das letzte Mittel gewählt. Wenn die Strafe vollzogen bzw. abgegolten ist, beginnt der Prozess von Neuem. Nehmen Sie keine emotionalen Reste mit in die nächste Runde - dieses Recht hat sich die Schüler/in durch das Absitzen oder Ableisten der Strafe verdient.
Als Lehrer/in sollte man Strafmaßnahmen nach Möglichkeit vermeiden und versuchen, Probleme durch Gespräche oder Abmachungen gemeinsam mit dem/der betroffenen Schüler/in zu beseitigen. Das funktioniert in den meisten Fällen, wenn man sich die dafür erforderliche Zeit nimmt und nach wirklichen, dauerhaften Lösungen sucht.
Wer diese Option nicht vollständig ausschöpft, den wird auch eine gerechte und transparente Strafkultur nicht vor destruktiven zwischenmenschlichen Spannungen schützen.
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ich wollte mal nachfragen, ob es pädagogisch wert-bzw. sinnvoll ist wenn ein Kind auf dem Arbeitsblatt vergisst seinen Namen zu schreiben und dafür in der 1. Pause (nur in der darf gegessen werden) in der Aula bleiben muss und bis zu 30x seinen Namen schreiben muss?
Oder, wenn sich aus Blödelei ein Kind verletzt. Der, wegen dem das passiert ist, entschuldigt und alles wieder in Ordnung ist. Der Lehrer aber einen Entschuldigungsbrief (für das verletzte Kind) für den nächsten Tag verlangt. Ist das sinnvoll?
Hallo, ich finde Bestrafungen bei Schülern nicht besonders gut, auch kein Klaps ist in Ordnung. Strafen verletzen Kinder und verschlechtern das Verhältnis. Kinder sind von Natur aus bestrebt, zu kooperieren. Werden sie betraft, erzeugt das Frustration und Hilflosigkeit - und das wirkt sich nachhaltig auf ihre Kooperationsbereitschaft aus. Erfolgt eine regelmäßige Bestrafung, festigt sich Erkenntnis, dass am Ende sowieso immer derjenige gewinnt, der stärker ist und mehr Macht hat. Das weckt bei den meisten Kindern den Wunsch, so oft wie möglich selbst der Machtvollere zu sein. Nicht selten kommt es vor, dass sie dann kleinere oder schwächere Kinder in der Kita drangsalieren, um die eigene empfundene Hilflosigkeit zu kompensieren.
Ich bin selbst auch Mutter und muss doch sagen, dass es deutlich eine Tendenz gibt wieder härter durch zu greifen, weswegen es immer öfter zu Anzeigen seitens der Eltern kommt. Teilweise verstehe ich das auch. Während die einen Lehrer tatsächlich eher geneigt sind dass die Kinder das ” unter sich ausmachen” sollen, reagieren andere wieder völlig überzogen in normalen Streitigkeiten oder bei Ungehorsam. Schlimm ist, wenn es dabei auch noch ungerecht zu geht und ständig ein Kind als Übeltäter gebrandmarkt wird, was eigentlich gemobbt wird und schon dadurch auffällt, dass es sich wehrt. Die überforderte Lehrkraft greift zu Maßnahmen, die wenig darauf abzielen das Kind zu unterstützen und prangert es noch zusätzlich an. Sogar weggeschlossen wurden Grundschüler nur weil sie sich gegenseitig gekniffen haben nach Unterrichtsende und aus dem Spiel ein Streit wurde. Ehrlich gesagt kann ich die heimliche Universal-Entschuldigung der Lehrerschaft auch nicht mehr hören, die da lautet, dass in jedem Fall mangelnde häusliche Erziehung schuld sei an Problemen. Selbst wenn hochoffiziell das widerlegt wird, sind kaum je Schulen bereit ihr Konzept mal zu überdenken oder sich selbst überhaupt einmal zu hinterfragen. Unsere Schule hat Probleme Lehrkräfte zu bekommen und die, die sie bekommen, sind nicht die allerbeste Wahl. Einige sind der Auffassung, dass jegliches Mittel recht ist. Da werden auch mal Strafen eingeführt weil einem aus Versehen ein Stift vom Tisch fällt und es wird direkt bei dem einmaligen Gebrauch des “S”-wortes die ganze Palette aufgeboten gleich an sog. ” Erziehungsmaßnahmen” bis zum Verweis. Ich frage mich, was solche Leute machen bei Zuständen wie auf der Rütli-Schule früher.
Andererseits dürfen Lehrer die Kinder nicht mal anfassen ? Auch das ist total überzogen und erschwert den Umgang erheblich, wenn ein Lehrer immer befürchten muss sich strafbar zu machen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss doch aber gewahrt bleiben und meine Beobachtung ist, dass immer mehr willkürlich durch die Verhältnisse eben nicht gedeckt agieren, weil sie ohnmächtig überfordert sind und sich anders gar nicht mehr zu helfen wissen. Im Bermudadreieck der maroden Bildungspolitik mit viel zu wenig Lehrerstellen werden Eltern und Lehrer doch gegeneinander ausgespielt und beide Seiten geben jeweils der anderen die Schuld. Zielführend ist das nicht. Als Mutter würde ich auch klagen, wenn einer mein Kind ohne ausreichenden Grund anpackt oder es einschließt, sorry. Lehrer suchen sich die Schule aus aber die Eltern sind oft auf einige begrenzt und jeder weiß dass sie Schulfreiheit nur auf dem Papier existiert so überlaufen wie die Schulen sind zur Zeit. Die allermeisten können sich teure Privatschulen jedenfalls nicht leisten.
Ich bin jahrgang 36 und erinnere mich noch gut an die schuljahre. Es verging keine woche wo nicht jemand bestraft wurde. Immer auf den Po und Rohrstock. Ich hatte einen Lehrer der nie bestrafte. Aber er schickte den Schueler zum Rektor mit einer Notiz. Das bedeutet
99% eine zuechtigung. Das passierte mir einmal und ich wusste noch nicht was in der Notiz stand. Der Rektor sah mich an und sagte “3 mal Schule geschwaenzt und 4 mal Haus-
aufgaben vergessen”? Ging zum Wandschrank und holte das gelbe Zuechtigung instrument heraus. Er sagte dases dafuer 4 auf den Hosenboden gibt. Dann musste ich mich buecken und mir die kurzen Bleyle Hosen selbst stramm ziehen. Dann zog edr mir den ersten ueber, dann den 2. 3. und 4ten. Jedesmal bin ich aufgesprungen und rieb mir
die Pobacken und natuerlich liefen die Traenen.
Als angehende Kollegin frage ich: Gibt es eigentlich noch häusliche Strafen für die Schuljugend? Und wenn ja welche? Und wie machen das die Kolleginnen und Kollegen mit den eigenen Kindern? Leider wird darüber nicht viel gesprochen. Man trifft in dieser Hinsicht wie auf eine Tabuzone.
Es zog grausam durch, wenn unsere Mama “ihres Amtes waltete”. Besonders ungerecht und beschämend war: Die Mädchen durften bei uns Buben zuschauen und ihre Witze machen. Hingegen wurden die Mädchengesäße verschont.
Aha. Und warum, wenn ich fragen darf?
Dieser Artikel ist ein Skandal und eine Zumutung.
Ich sehe das auch so und bin froh das an der Schule ältere Kollegen sind, die die Autorität haben durch - wie beschrieben - Anwesenheit a) die Situation zu beurteilen und zu b) entschärfen.
Nein, natürlich nicht. Aber in der ursprünglichen Frage von Mr.MwA hörte sich das fast so an.
Ok, dann sieht es ja so aus, als seien wir einer Meinung.
Zu Ihr
Supergeiler und absolut sehenswerter Blowjob
Zwei Paar riesigen Titten und einen Hahn 
Fat Ass russische Hure in Strümpfen fickt einen Kunden, ein anderer Kunde macht Fotos

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