Sinkende freie (GEMELDETE) Intensivbettenkapazität um 42-44% [Update]

Sinkende freie (GEMELDETE) Intensivbettenkapazität um 42-44% [Update]

u.a. als direkte Folge der Fehlanreize im Bevölkerungsschutzgesetzes 18.11.2020!


[Update April 2021]

Die weiter unten dargestellten Informationen wurden nun von Informatikern anhand Rohdaten analysiert und es wurde klar WIE der Rückgang der GEMELDETEN ITS Kapazitäten in der Praxis ablief/ abläuft: "Fälschung" der Zahlen durch "falsche Meldungen!"

Sicherung, falls Youtube löscht: https://t.me/Nuoviso/2228

Sicherung falls youtube löscht: https://t.me/samueleckert/2757



Abstract/ Zusammenfassung:

In diesem Beitrag wird das "Dritte Bevölkerungsschutzgesetz" samt seiner zahlreichen (Fehl)Anreize als Ursache für die sinkende freie Intensiv-Bettenkapazität dargestellt. Auch die zeitlichen Abläufe werden visuell gezeigt.

Dabei sind die Handlungen der Klinikleitung aufgrund dieser gesetzlichen Fehl-Anreizsetzung durch die Politisch-Verantwortlichen betriebswirtschaftlich aus Sicht der Klinikleitung RATIONAL (Unterliegen wirtschaftlichen Zwängen).

Als Ursache zu Bennen (und zu Verurteilen) ist die Gestaltung der gesetzlichen Anreize, die im Endeffekt zur Aufrechterhaltung und teilweise Verschärfung der Pandemie führt, führen kann, bzw. evtl. auch führen soll!

D.h. die Anzahl freier ITS-Betten wird v.a. aufgrund abgebauter Kapazitäten geringer und nicht wegen steigendem Bedarf!



Zeitlicher Start der Reduzierung von freien Bettenkapazitäten auf Intensivstationen:

Zunächst ein kurzer Blick auf die Abfolge dieses Gesetzes:

Termine Gesetzgebung

19.11.2020 Inkrafttreten

18.11.2020 2./3. Lesung Bundestag und Abschluss Bundesrat

12.11.2020 Anhörung Gesundheitsausschuss

06.11.2020 1. Lesung Bundestag

06.11.2020 1. Durchgang Bundesrat

28.10.2020 Kabinettsbeschluss

13.10.2020 Referentenentwurf


D.h. mit Beginn des 14.10.2020 wurden erste Gesetzes-Entwürfe veröffentlicht und es fanden zahlreiche Gespräche und Stellungnahmen mit/ von Verbänden statt.

Ab dem 20. Oktober sinken die "Freien Betten" PLÖTZLICH stark und kontinuierlich ab. Dass diese Reduzierung freier Betten nicht von den "steigenden positiv PCR-Getesteten" Intensivpatienten zu tun hat, zeigt der "allmählich" leicht zunehmende Verlauf der "positiven PCR-Test", welcher den abrupten Beginn der Reduzierung freier Betten am 20. Oktober nicht erklären kann.

Im "Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Vom 18. November 2020" wurden zahlreiche (Fehl)Anreize (Analyse weiter unten) gesetzlich beschlossen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass dessen Inhalte verständlicherweise bereits VOR dem Beschluss am 18.11.2020 betriebswirtschaftlich durch die Krankenhäuser geplant/ umgesetzt wurden.


Obige Grafik zeigt:

Die Anzahl Freier ITS-Betten wird v.a. wegen abgebauter Kapazitäten geringer und nicht wegen extrem steigendem Bedarf!!

Zwischen 20.Oktober und 12.Dezember wurden 3531 (4384-853) freie Betten abgebaut, was einer Reduktion um 40% entspricht und das WÄHREND DER „GRÖSSTEN HERAUSFORDERUNG SEIT DEM 2. WELTKRIEG“ (Zitat Merkel).

Es liegt massives Staatsversagen oder Vorsatz vor.




21.12.2020 - Aktualisiert:


Update (Umstellung DIVI Grafiken auf "Nur Erwachsene"):



Die Grafiken zeigen jeweils angereicherte aktualisierte Ausschnitte aus der aktualisierten "DIVI-Gesamt-Grafik".


Moment-Aufnahme - Vergleich ITS Bettenkapazität "Frühjahr" - 14. Dezember 2020:








Nun zu den Gründen für die Reduzierung der freien Betten auf Intensivationen 

Anreiz Nummer 1 - Geld bei Inzidenzwert über 70

Anreiz für Krankenhäuser, wenn der Inzidenzwert unter 70 rutschen würde > "So viele Patienten wie möglich (auch ohne symptome/ asymptomatische) Testen im Krankenhaus (stationäre ALS AUCH AMBULANTE Patienten), UM MÖGLICHST WIEDER ÜBER 70 zu kommen, denn dann gibt es erst wieder Geld für "Freie Intensivbetten".

❗️❗️ Nur wenn der politisch gewünschte "Inzidenzwert" über 70 liegt, GIBT ES GELD:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/3._BevSchG_BGBl.pdf



Anreiz Nummer 2 - Freie Kapazität über 25%? > Kein GELD!

Der Aufbau von freihen Intensivstationsbetten Kapazität wird hier (wohl absichtlich?) entgegengewirkt: Denn: Es wird eine Bedingung für den Erhalt von Freihaltepauschalen geschaffen: Krankenhäuser mit mehr als 25% freien Kapazitäten ERHALTEN KEINEN CENT:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/3._BevSchG_BGBl.pdf

❗️❗️ Das Ergebnis: Aus betriebswirtschaftlichen Gründen müssen die Krankenhäuser UNTER ALLEN UMSTÄNDEN VERMEIDEN, dass die freien Kapazitäten ÜBER 25% steigt!!

Hätte wirklich ernsthaft eine Lösung geschaffen werden sollen, die diesen fatalen Fehl-Anreize verhindert, dann hätte ein Stufenmodell sehr viel sinn ergeben, z.B.: Bis zu 25% freie Kapazität: Betrag x; von 25 % bis 30% Betrag x/2; von 30 bis 35% x/4 usw.


Da ab 20.10.2020 ein Krankenhaus mit freien Kapazitäten (Im Durchschnitt) von 29,4% (siehe Grafik oben) KEINEN CENT Freihaltepauschale für freie Kapazitäten von Intensivstationsbetten erhalten hätte, musste die Anzahl an freien Betten reduziert werden (aufgrund der Fehl-Anreize aus dem „Dritten Bevölkerungsschutz-gesetzes“)


Anreiz Nummer 3 - Weniger Krankenhäuser bekommen Freihaltepauschalen (=Weitere Einschränkungen)

Durch das Gesetz am 18. November sind WENIGER Krankenhäuser überhaupt berechtigt, Freihaltepauschalen für freie Intensivbetten zu erhalten:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/3._BevSchG_BGBl.pdf


Der Stellungnahme der "Deutschen Krankenhausgesellschaft" bzgl. dieser Regelung ist nichts hinzuzufügen:

Auch die Gewährung von Freihaltepauschalen auf der Grundlage des Notfallstufenkonzeptes und die dabei vorgesehenen Begrenzungen wird den pandemischen Versorgungserfordernissen und den über die Krankenhausplanung der Länder geschaffenen Versorgungsstrukturen in den Regionen nicht gerecht. Im Rahmen der Verhandlungen im Beirat wurde deshalb von den Vertretern der Krankenhäuser wiederholt deutlich gemacht, dass die Kriterien zur Auswahl der Krankenhäuser in der realen Anwendung mit geeigneten Öffnungsklauseln für die Länder verknüpft sein müssen. Die jetzt beschlossenen engen Kriterien im Bevölkerungsschutzgesetz führen dazu, dass die Erlangung der Freihaltepauschalen nur einem Teil der Krankenhäuser und dies auch nur über höchst komplizierte und wenig praktikable und planbare Mechanismen ermöglicht wird.

https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/1_DKG/1.7_Presse/1.7.1_Pressemitteilungen/2020/2020-11-18_Anlage_PM_Bevoelkerungsschutzgesetz.pdf


Dieser Anreiz führt dazu, dass KRANKENHÄUSER, die NUN GESCHAFFENE BEDINGUNGEN (!) nicht erfüllen, KEINEN CENT für freigehaltene Intensivstationsbetten erhalten.

❗️❗️ D.h. aus wirtschaftlichen Gründen, müssen diese die FREIEN KAPAZITÄTEN auf ihren Intensivstationen ABBAUEN!


Anreiz 4 - Kleine (ländliche?) Kliniken nur bis 15% Freie Intensivbetten

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/3._BevSchG_BGBl.pdf

Krankenhäuser & Kliniken, die die zuvor geforderten Bedingungen nicht erfüllen, können überhaupt nur dann Freihaltepauschalen erhalten, wenn diese UNTER 15% freie Intensivebettenkapazität haben + unter der Erfüllung weiterer Einschränkender Bedingungen.

❗️❗️ Ergebnis: Aus betriebswirtschaftlichen Gründen werden diese Kliniken es möglichst vermeiden, ÜBER 15% freie Bettenkapazität vorzuhalten!!

Weitere Nebenanreize

  • Fokusierung auf Beatmung
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/3._BevSchG_BGBl.pdf

Kleinere, ländliche Kliniken mit hohe "Beatmungskapazitäten" werden bevorzugt, d.h. die Schaffung von "Beatmungskapazitäten" wird finanziell gefördert. Dann greifen natürlich auch finanzielle Fehlanreize bei der Beatmung an sich:

"Kliniken versuchen, Patienten möglichst lange zu beatmen. Im Moment ist das nach Stunden gestuft. So steigt die Vergütung deutlich an, wenn die Beatmung mindestens 95 Stunden beträgt. Sie finden daher wenige Patienten, die 94 Stunden beatmet werden. Die Krankenhäuser denken ökonomisch und haben daher in den vergangenen Jahren verstärkt auf Intensivbetten gesetzt." https://www.welt.de/politik/deutschland/article207311157/Corona-Mit-kuenstlicher-Beatmung-wird-richtig-viel-Geld-gemacht.html





Abschließende und weiteführende Thesen:

  1. Die Regelungen und (Fehl-)Anreize im Bevölkerungsschutzgesetz schaffen die obigen Anreize, die Argumente (Sinkende freie Kapazitäten) zur Begründung der Maßnahmen wie Lockdown und Ausgangssperren liefern.
  2. Wer solche schlechten Anreize (bewusst) setzt, der ist an einer Verschärfung
  3. Fokussierung auf die Beatmung/ Finanzielle Anreize für möglichst frühe, lange künstliche Beatmung und die Ausstattung mit Beatmungsgeräten, trotz Erkenntnissen, dass Beatmung negativ ist, siehe https://t.me/bitteltv/954 und https://youtu.be/TzTr_RjtgUk
  4. Die Gewinner der obigen Anreize sind:
  • Große Kliniken, die die geforderten Bedingungen für den Erhalt von zusätzlichen finanziellen Mitteln erfüllen. Kleine Kliniken sind (absichtlich?) die Verlierer. Dies passt in die Konsolidierungswelle, welche z.B. Lobbyorganisationen wie die Bertelsmann-Stiftung seit Jahren für Ihre Eigentümer & Geldgeber propagieren.
  • Kliniken, die auf Beatmung setzen.




Quellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/3._BevSchG_BGBl.pdf

https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen

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