Hausfrau kann Handwerker nicht bezahlen

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Handwerkskammer Trier warnt vor fiesen Manipulationen: Betrüger verändern Kontodaten auf echten Rechnungen.
Wie findet man den richtigen Ton im Mahnschreiben? Ob Sie einen guten Kunden nicht verschrecken oder einfach nur Ihr Geld wollen: Klartext hilft.
Wie schnell zahlt Ihr Kunde? Darauf können Sie viel Einfluss nehmen. Durch gute Kommunikation, kleine Zugeständnisse und konsequentes Mahnwesen. Mit dieser Strategie kommen Sie schneller an Ihr Geld.
21 Euro für den Auszubildenden – das will die Kundin nicht zahlen. Er hat nur rumgestanden, sagt sie. Der Lehrling war eine echte Hilfe, sagt sein Chef Dirk Tetzlaff. Wer hat denn nun recht?
Fahrtkosten dürfen Handwerker ihren Kunden in Rechnung stellen. Doch die Rechtslage hat sich verschärft. 5 Tipps, was Sie jetzt beachten müssen.
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Ein Kunde klagt auf Schadenersatz wegen einer zu spät gestellten Handwerker-Rechnung – und bekommt Recht! Das ist nicht der einzige Grund, warum Sie Rechnungen zügig schreiben sollten.
kennt die Herausforderungen der Selbstständigkeit aus 14 Jahren eigener Erfahrung. Der Journalist und Ökonom ist zuständig für Themenplanung und Strategie, für heiße Eisen und schwierige Fälle.
Schwerpunkte: Steuern und Finanzierung
Ein Handwerker lässt sich sehr viel Zeit mit der Rechnung? Kunden stören sich relativ selten daran, wenn sie erst später zahlen müssen. Doch aus Unternehmenssicht bringen solche Verzögerungen unnötige Risiken mit sich.
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Weil sich ein SHK-Betrieb mit der Schlussrechnung für Sanitär- und Installationsarbeiten mehr als sechs Monate Zeit ließ, hat ihn das Amtsgericht Limburg im vergangenen Jahr zu 740 Euro Schadenersatz verurteilt. Das Schreiben einer Rechnung sei eine vertragliche Nebenpflicht. Die Frist leitete das Gericht aus Paragraf 14, Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes ab. Der schreibt eine 6-Monats-Frist für das Ausstellen von Rechnungen vor, wenn es sich um eine steuerpflichtige Werklieferung handelt oder, wie in diesem Fall, um eine Leistung zwischen Unternehmern.
Die Arbeiten hatte der Handwerker im April 2015 im Auftrag eines Vermieters durchgeführt, die Rechnung im März 2016 geschrieben. Der wollte die Kosten von der Steuer absetzen, konnte sie aber erst für das Steuerjahr 2016 geltend machen. Steuerlich günstiger wäre es für ihn im Vorjahr gewesen. Den Schaden muss nun der Handwerker tragen. (Urteil vom 17. Mai 2018, Az. 4 C 1332/16 (17))
Für Rechtsanwalt Thomas Stein (Link ist extern) aus Limburg kam die Entscheidung überraschend. „Ein vergleichbares Urteil ist mir nicht bekannt“, sagt Stein, der den Handwerker vor Gericht vertreten hatte. „Die Anlehnung an das Umsatzsteuergesetz ist sehr ungewöhnlich. Diese ist eigentlich eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung und soll sicherstellen, dass die Steuereinnahmen zeitnah fließen.“ Angesichts dieses Urteils empfiehlt er, Handwerker-Rechnungen zeitnah, jedoch spätestens innerhalb von sechs Monaten zu schreiben. „Dann ist man auf der sicheren Seite.“
Späte Schlussrechnungen haben noch einen anderen Nachteil, den viele Betriebe unterschätzen, sagt Bernd Hinrichs, Fachanwalt für Baurecht (Link ist extern) aus Aurich. Es geht um Leistungen aus BGB-Verträgen, die vor 2018 abgeschlossen wurden. Bei solchen Verträgen verjähren Zahlungsansprüche drei Jahre nach der Abnahme , falls der Handwerker nichts dagegen unternimmt. Denn nach der bis Ende 2017 geltenden Rechtslage hat der Auftragnehmer alleine schon durch die Abnahme einen Anspruch auf Bezahlung, auch ohne Rechnung. Sobald dieser Anspruch besteht, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist.
Die Folge: „Wir haben es immer wieder mit Handwerkern zu tun, die glauben, dass die Verjährung erst mit der Rechnung beginnt. Aber das funktioniert nicht, die Frist läuft ab Abnahme und die Verjährung kann ich durch eine Rechnung auf den letzten Drücker nicht aufhalten“, sagt Hinrichs.
Schon das sei Grund genug, eine Handwerker-Rechnung zügig auszustellen. „Dann wiegt sich der Handwerker nicht in falscher Sicherheit. Er merkt gegebenenfalls auch eher, dass die Verjährung droht und er die Verjährung durch einen Mahnbescheid oder eine Klage hemmen muss.“
Bei den Bauverträgen nach BGB hat sich Anfang 2018 mit der Einführung des neuen Bauvertragsrechts einiges geändert. Das gilt auch für die Bezahlung: Jetzt haben Handwerker erst dann Anspruch auf die Schlusszahlung, wenn der Kunde das Werk abgenommen hat und eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt. Das regelt Paragraf 650g Abs. 4 BGB. „Die Verjährungsfrist startet nun wirklich erst mit dem Ausstellen der prüffähigen Schlussrechnung, diese Frist kann man nun wirklich beeinflussen“, sagt Hinrichs. Der Nachteil: „Ohne Rechnung hat ein Handwerker keinen Anspruch auf Bezahlung und kann auch nicht mahnen oder Zinsen geltend machen.“
Damit ziehe das Bauvertragsrecht mit Bauverträgen nach VOB/B gleich. Dort gilt gemäß Paragraf 16 Abs. 3 Satz 1 ebenfalls, dass ein Anspruch auf Bezahlung erst nach Abnahme und Schlussrechnung besteht.
Bei Bauverträgen nach VOB/B bringen späte Rechnungen eine weitere Gefahr mit sich, berichtet Rechtsanwalt Bernd Hinrichs: Wenn ein Auftragnehmer trotz Aufforderung und Fristsetzung durch den Kunden keine Rechnung schreibt, kann der Kunde selbst eine Rechnung erstellen – auf Kosten des Handwerkers.
„Das kommt durchaus vor, wenn zum Beispiel die öffentliche Hand eine Akte schließen will. Dann erstellt sie die Rechnung, führt damit die Fälligkeit und den Start der Verjährung herbei.“
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Mit dem neuen Bauvertragsrecht ändern sich 2018 auch die Spielregeln bei der Vergütung von Bauleistungen. Die Neuerungen stecken im Detail. Für Handwerker könnte es schwieriger werden, an ihr Geld zu kommen.


Verzögerungen im Bauablauf können für Betriebe teuer werden – auch wenn sie daran keine Schuld tragen. Mit einer Baubehinderungsanzeige können Sie sich rechtzeitig absichern.


Bauherren und Bauhandwerker müssen sich täglich mit einer Vielzahl rechtlicher Fragen befassen. Umfassend beantwortet und geregelt werden die Antworten dazu in der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen" (VOB), die jüngst überarbeitet wurde.


Ob Teilkündigungen oder die schriftliche Kündigung – durch das neue Bauvertragsrecht müssen sich Handwerker mit neuen Regeln bei der Kündigung von Bauverträgen auseinandersetzen. Streit ist programmiert.

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Panorama


Ehepaar kann Schlüsseldienst nicht bezahlen – die Reaktion ist krass


Ehepaar kann Schlüsseldienst nicht bezahlen – die Reaktion ist erschreckend

Nachdem ein Ehepaar aus Belm den Schlüsseldienst nicht bezahlen kann, reagiert der Handwerker drastisch. (Symbolbild)
Kühlen Kopf bewahren und Preise vergleichen Immer die Wochenend- und Nachtzuschläge beachten Einen festen Preis per Telefon vereinbaren, Zuschläge und Fahrtkosten inklusive Die Rechnung immer vor dem Unterschreiben prüfen Wenn der Handwerker mehr Geld verlangt als vereinbart sofort die Polizei rufen

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Belm. Der ohnehin nicht besonders günstige Schlüsseldienst ist für ein Ehepaar aus Belm extrem teuer geworden. Am 30. April rief eine Frau einen Schlüsseldienst an, dessen Telefonnummer sie im Internet gefunden hat.
Der Handwerker erschien, wie erwartet, und tauschte das Schloss innerhalb von fünf Minuten aus. Dafür verlangte er einen unverschämten Preis.
720 Euro sollte das Ehepaar für die Dienste des Schlossers bezahlen. Auch ein EC-Gerät hatte der Handwerker passenderweise dabei.
Doch beim Bezahlen passierte ein Fehler: Die EC-Karte wurde nicht akzeptiert. Das Ehepaar konnte den Betrag nicht vor Ort
Brünette Hure reibt sich an seinem Schwanz
SS - SidneyDark
Sohn zog leise seine nackte Mutter im Badezimmer aus

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