Gesamte Videos von Private Society gebührenfrei auf Deutsch

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Gesamte Videos von Private Society gebührenfrei auf Deutsch
Yahoo! Video Search, My Space Videos und YouTube aus dem Bereich "Private Broadcasting" und die Anbieter für Videofilme on Demand wie z.B. Maxdome, T-Online und Arcor – das sind mehr als 70% Marktanteil in einem milliardenschweren Markt.
Auf der einen Seite stehen gewinnorientierte Unternehmen, die um jeden einzelnen Portalnutzer kämpfen, auf der anderen Seite eben jene Nutzer dieser Portale, die aus den verschiedensten Gründen diese Seiten nutzen und zu leben erschaffen.
Den investierten Unternehmern winken Milliardenschwere Werbeeinnahmen. Die Nutzer der Webseiten sind dagegen schon leichter zu befriedigen. In erster Linie geht es bei ihnen nur um Zeitvertreib, Spaß und Informationsbeschaffung, aber auch zur Selbstdarstellung und für Werbezwecke aus den unterschiedlichsten Motiven. Hierbei handelt es sich jedoch nur um die ersten Aspekte, die jedem ins Auge springen.
Welche Vorteile können Unternehmen aus diesen Portalen ziehen? Welche Möglichkeiten sind noch offen, wenn sich ein Unternehmen dazu entscheiden sollte in ein solches Unternehmen zu investieren? Was ist für den Endverbraucher noch Wichtig außer dem Spaßfaktor und kann dieser sich Vorteile durch diese Plattformen erhoffen? Was steckt technologisch hinter diesen Portalen? Wie sieht die momentane Rechtslage bezüglich der Urheberrechte aus? Diese und weitere Punkte werden in dieser Arbeit vertieft und diskutiert.

Auf die Frage, was Videoportale sind, ist es schwierig eine kurze und prägnante Definition zu nennen. Das hat vor allem damit zu tun, dass der Markt relativ neu ist und Videoportale in sehr unterschiedlichen Facetten existieren. In dieser Arbeit werden viele Ausprägungen der Videoportale vorgestellt. Das sind in erster Linie Video-on-Demand Portale und Portale aus dem Privat- und Informationbroadcasting. Das heißt, hier wird grundsätzlich zwischen zwei Arten von Videoportalen unterschieden, zum einen die schon etwas länger am Markt etablierten Videoportale, wobei sich die Nutzer kostenpflichtig Videofilme herunterladen können (siehe Kapitel 3.1 ). Und zum anderen die kürzlich besonders aus den Medien bekannt gewordenen Videoportale wie YouTube und MySpace, wobei die Nutzer selbst gedrehte Videos Online stellen können (siehe Kapitel 3.2.1 ).
Fakt ist, dass bei allen diesen Portalen der Nutzer im Vordergrund steht. Das ist das Konzept, auf dem alle Videoportale aufgebaut sind. Der Nutzer entscheidet, ob er sich ein Video anschaut, wann er dieses tun möchte und vor allem was er sehen möchte. Hinzu kommen die Möglichkeiten, in einer Community wie YouTube oder MyVideo selbst zum Drehbuchautor, Regisseur und Darsteller zu werden. Die Auswahl ist so vielfältig wie die Menschen selbst. Es existieren fast zu jedem Thema Dokumentationen, die über GoogleVideo und ähnliche Portale angeschaut werden können. Des Weiteren können die Nutzer einige Fernsehausschnitte jederzeit wieder abrufen oder die selbst gedrehten Playback-Parodien von Charthits anschauen. Eine weitere Möglichkeit ist, anstatt die Videothek aufzusuchen, ein Video-on-Demand zu bestellen. In letzter Zeit haben auch alle großen Nachrichtensender einen Livestream im Internet, die jederzeit abrufbar sind. Es ist nur eine Frage der Zeit bis die Unterhaltungssender nachziehen, und auch Livestreams anbieten.

Die jüngste Geschichte von Videoportalen mit den spektakulären Übernahmen von MySpace durch Rupert Murdoch (News Corp.) in Höhe von 580 Millionen US-Dollar [1] oder YouTube durch Google in Höhe von 1,65 Milliarden US-Dollar [2] haben diese in den Fokus der Gesellschaft gerückt. Dabei sind Videos im Internet nichts Neues. Videos werden im Internet verlinkt seit sich die grafischen Browser beim Anwender durchgesetzt haben. Die Entwicklung zum heutigen Stand hat ihre Zeit benötigt, die Hauptfaktoren für den jetzigen Boom sind die rasante Verbreitung von schnellen Internetzugängen, sowie die weitgehende Standardisierung der digitalen Videokomprimierung und dessen Anwendungsmöglichkeiten in Handys, Digitalkameras und Camcordern.
Im deutschen Sprachraum erlangten die Videoblogs , auch als vlogs bekannt (siehe Kapitel 3.2.1 ), während der Tsunami-Katastrophe im Indischen Ozean im Dezember 2004 erst richtig Bekanntheitsgrad. Aufnahmen der Katastrophe haben nicht die Vor-Ort-Reporter gedreht, sondern die Betroffenen haben die Videos auf Ihren privaten Webseiten online gestellt. [3]
Die letzten beiden Jahre waren für die Videoportalbetreiber ein wahrer Boom, wenn man die Zugriffstatistiken betrachtet. Allein YouTube wirbt damit, dass ca. 70 Millionen Videos täglich abgerufen werden. [4] Marktwirtschaftlich betrachtet kommt ein Unternehmen, welches sich auf Werbung spezialisiert, an YouTube als möglichen Partner nicht vorbei.

Das Marktforschungsunternehmens In-Stat verkündet für die Zukunft der Videoportale, auch User-Generated Content-Webseiten ( UGC ) genannt, eine immer größere Beliebtheit. „Bis 2010 werden die Downloads von selbst erstellten Internet-Inhalten auf Seiten wie Youtube und MySpace die 65 Milliarden-Grenze überschreiten.“ [5]
Nach Angabe der In-Stat-Analysten sollen die Größen der Downloads innerhalb der nächsten vier Jahre auf 1,1 Exabyte ansteigen und das Upload-Volumen auf über 9,1 Petabyte klettern. [6]
Die rasante Entwicklung dieses Marktes zieht auch die Werbewirtschaft an. Demnach steigen die Umsätze aus Bannerwerbung und anderen geschalteten Online-Anzeigen auf UGC-Portalen bis 2010 auf mehr als 850 Millionen Dollar. [7] "Das bestehende Werbe-Potenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft. Wichtig ist jedoch, dass nicht nur billige Banner-Werbung geschalten, sondern kontextsensitive Werbung angezeigt wird", meint Torsten Schwarz, Fachbereichsleiter für Online-Marketing beim Verband für deutsche Internetwirtschaft. [8] Die entsprechende Technologie werde zwar derzeit noch entwickelt, innerhalb der nächsten Jahre könne man aber mit deutlichen Fortschritten rechnen. In einer früheren Studie stellte In-Stat bereits fest, dass UGC-Portalbetreiber wie AOL, Google oder Yahoo trotz der frühen Entwicklungsphase innerhalb der kommenden Jahre mit einem starken Anstieg der Werbeeinnahmen rechnen dürfen. Die Ergebnisse der In-Stat-Studie weisen auch auf die Entwicklung des mobilen Zugriffes auf UGC-Webseiten hin. Bislang unterstützen rund 23 Prozent der Portale den Zugriff über Mobiltelefone, der Anteil soll in Zukunft weiter steigen."Mobiltelefone besitzen bereits heute viele Applikationen, die teilweise aber noch nicht genutzt werden", erklärt Schwarz. Noch würden User den Einstieg über PCs bevorzugen, die zur Verfügung stehenden Programme und Möglichkeiten wären hier bekannter. Darüber hinaus würde aber auch die Höhe der Gebühren für den mobilen Internetzugriff eine wichtige Rolle spielen. Um die Nutzung der UGC-Portale durch Handy-Nutzer zu verstärken, wären Flatrates notwendig, wie sie heute bei Breitband- oder Telefonanschlüssen üblich sind. So könnten in Zukunft unter anderem Videos, die mit dem Mobiltelefon erstellt wurden, sofort upgeloadet werden. [9]

In diesem Kapitel wird nur auf die Rechtsfragen des "Private broadcasting" eingegangen, weil bei dieser Art der Videoportale die Hauptstreitigkeiten in punkto Jugendschutz und Urheberrecht bestehen.

Das Verfahren zum Beispiel beim Videoportal YouTube für den Umgang mit Videos mit rassistischem und/oder volksverhetzendem Inhalt ist noch längst nicht optimal gelöst. Laut den Nutzungsbedingungen [10] von YouTube ist dies offiziell nicht erlaubt, momentan werden jedoch Videos, die von Internetnutzern als solche deklariert wurden, nicht von der Plattform gelöscht, sondern nur noch registrierten Nutzern zur Verfügung gestellt. Für die Registrierung benötigt man nur eine gültige E-Mailadresse. Bei der Befragung braucht man nur noch bei dem Geburtsdatum etwas mogeln und das Anschauen von pornographischen Inhalten oder Gewaltszenen wie Köpfungen im Irak oder der Hinrichtung von Saddam Hussein sind für Minderjährige problemlos möglich. Es findet keine effektive Überprüfung des Alters statt, daher stößt YouTube vor allem bei Jugendschützern und deutschen Medien auf Kritik.“ [11]

Das zweite große Problemfeld der Videoportale sind mögliche Urheberrechtsverletzungen der Hochgeladenen Bild- und Tonmaterialien der Nutzer. Experten rechnen damit, dass ca. 90 %.“ [12] des hochgeladenen Materials Urheberrechte verletzen würde. Die momentan geltende Rechtsprechung der USA sagt aus, dass YouTube erst nach einer Abmahnung des Rechteinhabers die betroffenen Inhalte löschen muss. Hierbei handelt es sich um das so genannte „Opt-Out-Verfahren“. Es gibt auch schon eine Reihe von Klagen gegen das Videoportal. Der US-Journalist Robert Tur verklagte YouTube am 14.Juli 2006 auf 150.000 US-Dollar, weil von ihm aufgezeichnetes Videomaterial ohne seine Zustimmung veröffentlicht wurde. [13] Die Online-Zeitung MecuryNews.com schrieb am 14.September 2006, dass Universal Music eine Klage gegen die Onlineplattformen YouTube und MySpace vorbereiten würde, weil diese unzähligen Internetnutzern die Möglichkeit geben, gegen die Copyright-Gesetze zu verstoßen. [14] Die einfachen Anwender dieser Onlineplattformen schätzen diese jedoch genau aus diesem Grund, weil Sie so kostenlos an urheberrechtlich geschütztes Material kommen. [15] Um möglichen Verstößen gegen das Urheberrecht vorzubeugen hat YouTube zu Beginn des Jahres 2006 die maximale Länge von hoch geladenen Videos auf 10 Minuten beschränkt. Denn nach einer eigenen Untersuchung des Anbieters sei Material jenseits 10 Minuten Spieldauer in vielen Fällen urheberrechtlich geschützt. [16] Andererseits behält sich YouTube laut deren Geschäftsbedingungen eine Urheberrechtsübertragung [17] vor. Durch diese wird es möglich, dass alle hochgeladenen Materialien von YouTube weiterverkauft werden dürfen. Der Nutzer gibt durch den Upload seines Materials automatisch seine Zustimmung dafür.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Authentizität des Bild- und Tonmaterials, denn die Onlineplattformen werden immer häufiger für dubiose Marketingzwecke missbraucht. Jüngstes Beispiel war die Hinrichtung von Saddam Hussein am 30. Dezember 2006. Nach der Hinrichtung befand sich bereits ein Handyvideo der Exekution unter anderem auf YouTube.com. Keiner konnte zu diesem Zeitpunkt sagen ob dieses Video echt ist oder nicht. Hinzu kam jedoch die Tatsache, dass einige Anwender die Möglichkeit nutzten, eigene Videos unter gleichen Namen wie das Hinrichtungsvideo hoch zu laden. Einige um mehr Beachtung für die eigenen Videos zu erhalten und andere aus sogenannten Guerilla-Marketing Aspekten.
Folgendes Beispiel verdeutlicht die Taktik des Guerilla-Marketing. Ein Nutzer veröffentlichte ein Video dass nur aus einem Standbild bestand. Das Bild zeigte Saddam Hussein mit einer Schlinge um den Hals der einem Pullover trug mit der Aufschrift einer Internetseite mit Pornographischem Inhalt. Dieses Video bzw. Standbild wurde bereits nach einem Tag über achtzig tausend mal von YouTube-Nutzern aufgerufen und viele der 80.000 Nutzer wollten sicher auch erfahren was sich hinter diesem Internetlink verbirgt. [18]

"YouTube schlug ein wie eine Bombe und schnell tauchten Nachahmer auf, die auch ein Stück vom Kuchen wollten. Doch bis heute ist YouTube die unangefochtene Nummer eins. Im Mai 2006 lag der Marktanteil bei rund 43% – Tendenz steigend. Täglich lädt die Nutzergemeinde 65.000 neue Videos hoch und 100 Millionen Clips werden täglich abgespielt. Vieles ist albern, weniges professionell. So wuchert YouTube mit Quantität statt Qualität. Der große Erfolg von YouTube, der sich allerdings bisher wirtschaftlich nicht ausgezahlt hat – YouTube erwirtschaftete bisher keinenCent Profit – blieb einer weiteren Online-Größe nicht verborgen: Inzwischen hat der Suchmaschinen betreiber Google das Videoportal für 1,65 Milliarden Dollar (1,31 Milliarden Euro) aufgekauft." [19]

In vielen Fachartikeln um die Videoportale taucht häufig das modische Wort „Web 2.0“auf.
In diesem Abschnitt wird das, was sich hinter Web 2.0 verbirgt näher betrachtet und auf die Relevanz untersucht. Zum Begriff selbst, dieser wurde von dem O’Reilly Verlag und Konferenzveranstalter MediaLive International (heute CMP Technology) für die gleichnamige Konferenzreihe geschaffen. [20]
Laut Dale Dougherty ist der Begriff Web 2.0 ein neues Verständnis des Internets. Das Web ist heute mehr als Plattform zu verstehen. Die Anwendungen im Internet sind Datengetrieben, d.h. dass die Inhalte mehr Bedeutung haben als das Aussehen. Das Web wird durch die interaktive Nutzung mehr vernetzt, so dass eine Architektur des Mitwirkens entsteht. Vor allem dieser Punkt spricht für den Erfolg der Videoplattformen. Innovationen im Aufbau von Systemen und Seiten durch die Verwendung von Komponenten, welche von verschiedenen Entwicklern erstellt worden sind und beliebig miteinander kombiniert werden können. Geschäftsmodelle, die auf gemeinsamer Nutzung von Inhalten und technischen Diensten basieren. Projekte befinden sich immer im Betastadium und Software hat mehr als nur einen Verwendungszweck. [21]
Die Technologie die dahinter steckt ist vielfältig und schnelllebig, nicht desto trotz sind Grundelemente vorhanden, die diese Technologien mitbringen müssen. [22] Diese Anforderungen sind: Die Anwendungen müssen netzbasiert sein und für die Benutzung ist ein Web-Browser vollkommen ausreichend. Die Inhalte werden dynamisch aufgebaut und sind vom Benutzer bzw. seinen Eingaben abhängig. Jeder dieser Benutzer hat die Möglichkeit selbst Beiträge beizusteuern aber auch die Beiträge anderer Benutzer zu kommentieren. Des weiteren kann zwischen den Benutzern unterschieden werden, z.B. wer welche Inhalte sehen kann oder verändern darf, also die Integration eines Rollen- und Rechtekonzepts. Jeder Benutzer hat eigene Daten die er auch verwalten kann bzw. muss. Durch das Rollen- und Rechtekonzept kann die Oberfläche der Anwendung personalisiert werden. Somit hat jeder Benutzer die Möglichkeit in dieser Anwendung bzw. Community individuell zu bleiben.
Durch diese Anforderungen, die die Technologie mitbringen muss, entsteht bei den Benutzern einer Web 2.0 Anwendung ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und somit entsteht eine Community.

Videostreaming ist die Übertragung von audiovisuellen Daten in Echtzeit. Diese Technologie ermöglicht das interaktive Abrufen von Videodaten aus und über öffentliche Netzwerke wie das Internet. Dabei werden die Videodaten in einem konstanten Datenstrom von der Quelle zum Endanwender gesendet. Der Vorteil dieser Technologie ist, dass der Endanwender nicht mehr warten muss, bis das gesamte Video auf dem Rechner des Endanwenders zwischengespeichert wurde, sondern kann sich sofort das gewünschte Video anschauen. [23]
Um in den Genuss dieser Möglichkeit der Videoübertragung zu kommen, wird auf der Empfängerseite eine Software benötigt. Das kann sowohl ein PlugIn für den Web-Browser sein als auch ein eigenständiges Programm. Diese Software ist in der Regel kostenlos für den Benutzer. Auf der Senderseite sind es häufig die so genannten Streamingserver um Videodaten zum Empfänger in einem Konstanten Datenstrom zu senden. Die Software für Streamingserver ist in der Regel nicht kostenlos.
Die bekanntesten Vertreter der Plugin- und Streamingserver-Anbieter sind Apple mit Quicktime, Real Networks mit Realmedia, Adobe mit Adobe Flash und nicht zu vergessen auch Microsoft mit Windows Media.
Was aber am wichtigsten für den Erfolg oder Misserfolg von Videoportalen ist, ist das was zwischen den Servern und den Endanwender ist, und das ist die mögliche Übertragungsbandbreite. Von ihr hängt es im Wesentlichen ab in welcher Qualität das Video den Endanwender erreicht. Weitere Faktoren sind die Qualität des Videos selbst, vor der Komprimierung und der Komprimierungsalgorithmus. Ein SD Fernseh-Bild (MPEG2 komprimiert) benötigt ca. 3 MBit/s und eine Video-DVD bei gleicher Komprimierung schon das Doppelte.
Die in Deutschland zur Verfügung stehenden Bandbreiten sind bei einem analogen Modem ca. 56 kBit/s, bei ISDN sind es schon bis zu 128kBit/s. Dem immer beliebteren DSL stehen in der Regel 1 MBit/s bis 16 Mbit/s zur Verfügung.
Um die Daten gleichzeitig beim Download wiedergeben zu können muss also eine ausreichende Datenübertragungsrate vorhanden sein. Dazu ist es notwendig, dass die zur Verfügung stehende Datenübertragungsrate größer ist als die Datenübertragungsrate des Videos selbst. Um das zu erreichen, werden die Daten komprimiert. Bei der Übertragung selbst wird ein Puffer aufgebaut, welcher die unterschiedlichen Laufzeiten der Datenpakete im Internet ausgleichen soll. [24]

Mashups sind ein wesentlicher Bestanteil des Web2.0, der Begriff kommt selbst aus der Musikszene und bedeutet soviel wie mehrere Musikstücke zu einem mixen. So entstehen im Web collagenartig neue Webseiten die aus dem Inhalt anderer Bestehen können, wie z.B. interaktive Landkarten. Das wird über offene Programmierschnittstellen (API) realisiert. [25]
Der Vorteil dieser neuen Template-getriebenen Möglichkeit ist, dass HTML-Programmierung nicht mehr notwendig ist und dass die Nicht-HTML- und Hosting-Bewanderten Nutzer dadurch in den Genuss eines professionellen Webauftritts kommen können. Die großen Anbieter integrieren weiterhin fremde Dienste anderer in ihre eigenen Anwendungen. [26]
Das Einbinden von solchen Mashups funktioniert häufig nach dem gleichen Prinzip. Es werden Scriptsprachen verwendet wie JavaScript oder PHP oder Mashups werden als RSS-Feeds eingebunden. Um auf die Programmierschnittstellen anderer Anbieter zuzugreifen, wird häufig ein API-Schlüssel benötigt. Der Schlüssel wird in der Regel nach einer einmaligen Registrierung per Email zugeschickt. [27]

Der Begriff Videoabruf oder englisch Video on Demand (VoD) ist ein Service, der es Teilnehmern ermöglicht, zu jeder beliebigen Zeit aus einer Auswahl von Videofilmen einen Film abzurufen und abzuspielen. Derartige Videos werden als Abrufvideo bezeichnet.
Der Videofilm wird entweder über eine Internetverbindung oder über das Breitbandnetz in Verbindung mit dem Telefonnetz an den Teilnehmer gesendet. Dazu wird auf der Anbieterseite mindestens ein Streaming Server benötigt. Der Rückkanal, über den die Information über die Auswahl an das Sendezentrum gelangt, ist bei einer Internetverbindung vorhanden, nicht aber beim Breitbandkabelnetz. Deswegen wird bei VoD über das Breitbandkabelnetz ein Rückkanal bei Bedarf über das Telefonnetz geschaltet. Near Video on Demand (auch Video near Demand) ist eine verwandte Technik: dabei kann der Zeitpunkt nicht beliebig gewählt werden, sondern nur in festen Intervallen. Man kann sich z. B. zu jeder vollen Viertelstunde in den Stream eines populären Films einwählen, der dann jeweils neu beginnt. Kann der Zeitpunkt beliebig gewählt werden, spricht man von True Video on Demand. Wird statt eines Livestream ein Datei-basierter Ansatz zur Verteilung der Videos verwendet, spricht man von Push Video on Demand. [28]

Im folgenden Teil werden die verschiedenen Arten des Video on Demand näher Vorgestellt.
Man spricht beispielsweise vom "Pay per View", wenn ein Film herunter geladen wird und für eine begrenzte Zeit anzusehen ist. In der Regel sind das 24 Stunden. Dies entspricht in etwa dem Ausleihen eines Films in einer Videothek. In der folgenden Grafik sind deutsche Anbieter, die Filme oder andere Angebote per Pay per View anbieten zu sehen.

Ein weiteres Beispiel sind Abo-Angebote. Diese ermöglichen es, für die Dauer der Mitgliedschaft, die Filme beliebig oft und in unbegrenzter Anzahl anzusehen. In der nachstehenden Abbildung sind deutsche Anbieter von VoD, die Filme oder andere Angebote per Abonnement anbieten, aufgelistet.

"Download to Own" ist ein weiteres Beispiel für VoD.
Bei dieser Form hat der Nutzer die Möglichkeit, einen Film komplett zu downloaden. Nach dem Herunterladen des Films kann dieser beliebig oft angesehen werden. Allerdings lässt sich aus der Datei dann keine
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