Gerade erst 18 geworden

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Gerade erst 18 geworden
Startseite Life Endlich 18! Was sich mit der Volljährigkeit alles für dich ändert
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Dein 18. Geburtstag rückt immer näher. Schon seit Monaten freust du dich darauf, endlich 18 zu sein. Denn dies bedeutet für Jugendliche vor allem eines: Mehr Freiheiten und mehr Rechte. Doch das ist noch nicht alles. Wir verraten dir, was sich mit der Volljährigkeit alles für dich ändert.
Zunächst einmal fragst du dich sicher, was es mit der Volljährigkeit (auch Großjährigkeit oder Mündigkeit genannt) so auf sich hat und warum es so etwas gibt. Wenn jemand volljährig ist, bedeutet das, dass er ein bestimmtes Alter erreicht hat, mit dem er die volle Geschäftsfähigkeit erlangt. In Deutschland gilt man als volljährig, sobald man das 18. Lebensjahr erreicht hat. 
Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch so festgeschrieben (§ 2BGB). Mit der Volljährigkeit endet das Sorgerecht deiner Eltern und ihre Vormundschaft. Sie dürfen nun nicht mehr darüber entscheiden, wo du dich aufhältst und müssen dich nicht mehr beaufsichtigen, außerdem sind sie nicht mehr für dein Handeln verantwortlich. 
Dass man mit 18 volljährig ist, war nicht immer so. Bis zum Jahr 1875 wurde man in Deutschland nach dem damals geltenden „Neuen Römischen Recht“ erst ab 25 Jahren als volljährig angesehen. Nur in ein paar Staaten war man schon mit 21 volljährig. Am 17. Februar schließlich legte Kaiser Wilhelm die Volljährigkeit in ganz Deutschland auf 21 fest. Am 22. März 1974, also vor 44 Jahren, senkte der Deutsche Bundestag die Grenze auf 18 Jahre. 
Der Grund dafür war, dass die Jugendlichen zwischen 18 und 21 sowieso schon einige Pflichten erfüllen müssen, die auch für Volljährige gelten: Sie dürfen wählen gehen und können vor Gericht für Straftaten teils schon wie Erwachsene zur Verantwortung gezogen werden. Ab dem 18. Lebensjahr ist man also strafmündig.   
Endlich 18, endlich tun und lassen können, was man möchte: Das stimmt zwar nicht so ganz, aber trotzdem darfst du mit 18 deutlich mehr. Wir sagen dir, welchen Regeln für dich nun nicht mehr gelten und worüber du nun ganz alleine entscheiden darfst. 
Ein weiterer Fakt, auf den sich viele Jugendlichen freuen: Ab 18 gilt das Jugendschutzgesetz nicht mehr. Das Gesetz schreibt vor, in welchem Alter du was tun darfst. Zum Beispiel darfst du erst mit 16 Jahren offiziell Bier, Wein, Sekt und alkoholische Mischgetränke trinken. Alles andere an Alkohol ist bis 18 tabu, ebenso das Rauchen von nikotinhaltigen und nikotinfreien Zigaretten. 
Mit 18 darfst du dir Filme aller Altersbegrenzungen kaufen oder im Kino anschauen. Konsolen- oder Computerspiele kannst du jetzt ebenfalls ohne irgendwelche Einschränkungen kaufen und spielen. Du hast außerdem Zugang zu öffentlichen Spielhallen und darfst Glücksspiele am Geldspielautomaten spielen. 
Ein weiteres Plus, wenn du 18 bist: Du darfst jetzt so lange in Kneipen, Discos und Bars bleiben, wie du willst. Zumindest solange, bis der Wirt die Sperrstunde verhängt. Auch in Nachtbars und Nachtclubs darfst du dich nun aufhalten. Die Zeiten, in denen du offiziell um 24:00 Uhr die Party verlassen und nach Hause gehen musstest, sind nun vorbei. 
Noch ein Vorteil der Volljährigkeit: Du darfst nun alles selber unterschreiben und brauchst nicht mehr das Einverständnis deiner Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters. Mit 18 Jahren bist du voll geschäftsfähig. Damit darfst du sämtliche Rechtsgeschäfte selbst tätigen, also zum Beispiel Verträge abschließen (Handyvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag etc.).
Außerdem darfst du jetzt selbst dein Geld verwalten und ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse eröffnen. Wenn du möchtest, kannst du dir auch eine Kreditkarte zulegen. Dir wird ein Dispokredit eingeräumt, sofern du über ein regelmäßiges monatliches Einkommen verfügst. 
Auch Entschuldigungen für die Schule und Zeugnisse darfst du nun selber unterschreiben. Die Schulpost wird ab sofort an dich adressiert. 
Mit sechs Jahren sind Kinder in Deutschland dazu verpflichtet, in die Schule zu gehen. Diese sogenannte Schulpflicht (genauer: Vollzeitschulpflicht) gilt insgesamt neun Jahre lang. Also so lange, wie man im Normalfall dazu braucht, um nach der neunten Klasse seinen Abschluss zu machen, die Berufsbildungsreife oder auch Berufsschulreife genannt. Aus verschiedenen Gründen kann es sein, dass du diesen Abschluss nach neun Jahren noch nicht geschafft oder dass du die neunte Klasse noch nicht besucht hast. Doch auch dann endet deine Vollzeitschulpflicht. 
Dann geht es mit der Teilzeitschulpflicht oder Berufsschulpflicht weiter: Wenn du eine Ausbildung machst oder in die Sekundarstufe I oder II gehst, um die Mittlere Reife beziehungsweise das Abitur zu machen, musst du weiterhin deine Teilzeitschulpflicht erfüllen. Das heißt, du musst nicht mehr ganztags eine Schule besuchen. Mit einer Ausbildung oder der Teilnahme am Teilzeitunterricht erfüllst du ebenfalls deine Schulpflicht. 
Sobald du 18 bist oder der Stichtag erreicht ist (der 30. Juni des Jahres, in dem du 18 wirst), endet auch diese Schulpflicht. In der Regel ist das also nach dem 12. Schuljahr oder nach dem Ende deiner Ausbildung. Jetzt kannst du ohne die Einwilligung deiner Eltern entscheiden, wo du zur Schule, in die Lehre oder auf welche Uni du gehen möchtest. 
Wenn du 18 bist, fällst du nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das betrifft Azubis oder Angestellte unter 18, hat für dich jetzt aber keine Wirkung mehr. Sprich: Du darfst jetzt mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten, auch Schicht- und Akkord-Arbeit sind erlaubt. Solltest du eine Arbeitszeit von sechs Stunden pro Tag haben, ist eine verkürzte Pause von einer halben Stunde üblich.
Sobald du 18 Jahre alt bist, darfst du heiraten, auch ohne die Zustimmung deiner Eltern oder des Familiengerichts – vorausgesetzt, dein Partner ist auch schon volljährig. Wenn du schon vor deinem 18. Geburtstag heiraten möchtest, musst beim Familiengericht einen Antrag einreichen. Hierfür muss hierzulande wenigstens einer von euch, also du oder dein Partner volljährig sein. 
Sobald du volljährig bist, erhältst du das aktive und passive Wahlrecht. Wenn die nächsten Wahlen anstehen (Bundestags-, Landtags-, Kommunal- und Europawahlen), darfst du mit 18 auch fleißig deine Kreuzchen machen. Das ist im aktiven Wahlrecht geregelt. Je nach Wahl, gibt es unterschiedliche Voraussetzungen darüber, wie lange du schon in Deutschland lebst, die zusätzlich erfüllt sein müssen, um wahlberechtigt zu sein. 
Dann gibt es noch das passive Wahlrecht. Das heißt, dass du mit 18 auch gewählt werden darfst. Das gilt grundsätzlich für alle mit aktivem Wahlrecht, egal, wie lange sie in Deutschland leben.
Mit 18 darfst du deinen Wohnort selbst bestimmen und zuhause ausziehen. Die Vorstellung ist sehr verlockend, in eigenen vier Wänden zu wohnen und sich nicht mehr nach dem Tagesplan der Eltern richten zu müssen. Überlege dir die Entscheidung aber gut, bevor du Hotel Mama fluchtartig verlässt. Immerhin musst du dann im Haushalt alles allein erledigen, was bisher deine Eltern mit übernommen haben. Außerdem kommen mit dem Auszug eine Menge Kosten auf dich zu.
Du fragst dich, ob du deinen Eltern ab 18 noch im Haushalt helfen musst, wenn du noch bei ihnen wohnst? Wir finden: Ja! Denn den liebsten Menschen zu helfen hat für uns keine Altersgrenze. Natürlich können diese Frage aber nur deine Eltern selbst beantworten. Möchten sie, dass du ihnen weiterhin unter die Arme greifst? Dann tu es! Insbesondere dann, wenn du keine Miete zahlst und sie zum Beispiel dein Essen bezahlen. 
Einer der größten Vorteile, wenn du 18 geworden bist: Du darfst nun endlich alleine Auto fahren! Vorausgesetzt natürlich, dass du den Führerschein schon gemacht hast. Mit der Fahrausbildung darfst du schon mit 16,5 Jahren anfangen, wenn du das Begleitende Fahren ab 17 machen möchtest. Die theoretische Prüfung darfst du schon drei Monate und die praktische Fahrprüfung einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen. 
Dann hast du ein ganzes Jahr Zeit, um in Begleitung ordentlich Fahrpraxis zu sammeln. Das verschafft dir mehr Sicherheit beim Fahren. Bevor du aber du deiner ersten Spritztour startest, haben wir noch ein paar Tipps für dich als Fahranfänger. 
Während der Probezeit und bis zum 21. Lebensjahr gilt das absolute Alkoholverbot beim Fahren.
Du darfst mit 17 nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren, ab 18 darfst du dann natürlich auch alleine Auto fahren. 
Deine Begleitperson (sofern du noch 17 bist) darf nicht unter Drogeneinfluss stehen oder mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. 
Der vorläufige Führerschein ist nur zusammen mit dem Personalausweis gültig. Drei Monate nach deinem 18. Geburtstag zählt nur noch der Kartenführerschein als Fahrerlaubnis. 
Auch wenn du schon seit einem Jahr hinter dem Steuer sitzt und schon viel Übung im Fahren hast, ist es doch etwas anderes alleine zufahren anstatt mit deiner Begleitperson. Mit diesen Tipps meisterst du den Straßenverkehr als Fahranfänger:
Dran bleiben: Nutze so viele Gelegenheiten wie möglich zum Autofahren. Nur durch häufiges Üben bekommst du schnell die nötige Routine beim Fahren. Wenn du als Anfänger alleine fährst, solltest du dir zunächst kürzere Strecken vornehmen und dich allmählich steigern. 
Lass dir Zeit: Plötzlich keinen mehr neben sich sitzen zu haben, der dich auf Dinge wie andere Verkehrsteilnehmer und den richtigen Gang hinweist oder dir beim Einparken Tipps gibt, kann schnell überfordern. Als Autofahrer muss man schließlich ständig mehrere Dinge gleichzeitig im Blick behalten. Stress führt aber oft zu unbedachtem Handeln. Lass dir lieber Zeit, um richtig zu reagieren, anstatt einen Unfall zu riskieren.
Ruhe bewahren: Du bist noch in der Lernphase. Klar kommt es dann noch vor, dass du nicht schnell genug reagierst oder das Auto abwürgst. Mancher Autofahrer verliert schnell die Geduld und straft deine fehlende Routine mit hupen, fluchen oder drängeln. Lass dich davon nicht beirren. Tief durchatmen und weiter geht’s! 
Überschätze dich nicht: Viele Fahranfänger fühlen sich schon sicherer, als sie es eigentlich sind. Risiken oder Gefahren im Straßenverkehr können sie aber nicht immer richtig einschätzen. Gerade als Anfänger solltest du daher nicht zu sehr aufs Gas drücken. Überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nummer eins. 
Konzentration ist gefragt: Bleib beim Fahren unbedingt konzentriert, damit du das Geschehen um dich herum immer im Blick hast. Lenk dich nicht mit deinem Handy, Radio, Navi, zu lauter Musik oder durch das Gespräch mit deinem Mitfahrer ab. 
Für die Sicherheit ist neben der richtigen Fahrweise auch die Ausstattung deines Autos entscheidend. Nur die wenigsten Fahranfänger bekommen zum 18. Geburtstag einen Neuwagen mit dem aktuellsten technischen Schnickschnack. Ein guter Gebrauchter tut es gerade für Anfänger auch. Dem fehlen zwar so manche Sicherheitsassistenten, doch solange dein Auto mit ABS (Antiblockiersystem), EPS (Electric Power Steering, sprich Servolenkung) und Airbags an der Fahrer- und Beifahrerseite ausgestattet ist, bist du gut versorgt. 
Beim Autokauf ist zudem zu beachten, dass das Auto nicht zu viele PS hat, damit du nicht zu riskanten Rasen verleitet wirst, dafür sollte die Knautschzone groß genug sein. Das Auto sollte keine zu hohe Kilometerzahl und möglichst wenig Lack- und Rostschäden haben. Ideal ist ein Kleinwagen zwischen vier und sechs Jahren. 
Diese Faktoren sind auch deswegen entscheidend, weil sie die Kosten für dein Auto beeinflussen. Denn mit dem Kaufpreis und Sprit tanken allein ist es nicht getan. Ein Auto, das zu viele Kilometer oder Jahre hinter sich an, ist umso anfälliger für Reparaturen. Außerdem brauchst du eine Kfz-Haftpflichtversicherung. 
Wie teuer die ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ein teureres oder größeres Auto kostet in der Versicherung viel mehr als ein kleinerer beziehungsweise günstigerer Wagen. Wichtig ist zudem die Typklasse. Gemeint ist das statistische Schadensrisiko deines Fahrzeugmodells. Ein weiterer Faktor ist die Regionalklasse. Jeder Zulassungsbezirk in Deutschland wird in Regionalklassen eingeteilt. Bei der Ermittlung der Versicherungskosten ist die Schadenbilanz der Region, in der du wohnst, ausschlaggebend. 
Außerdem kommt es auf die Schadensfreiheitsklasse an, die je nach Fahrerfahrung anders eingestuft wird. Je mehr Jahre du unfallfrei fährst, desto höher ist deine Schadensfreiheitsklasse bzw. desto geringer fällt dein Versicherungsbetrag aus. Das heißt leider auch, dass du als Fahranfänger in die niedrigste Klasse eingestuft wirst, die Schadensfreiheitsklasse 0, und damit den höchsten Betrag zahlen musst. Allerdings kann dir auch ein Verwandter, ein Mitbewohner oder dein Chef seine schadenfreien Jahre übertragen, sodass du direkt in eine höhere Schadensfreiheitsklasse kommst. 
Deine vielen Freiheiten haben aber leider auch eine Kehrseite: Mit 18 hast du nicht nur auf einmal eine ganze Menge neuer Rechte. Wie du dir sicher schon gedacht hast, kommen nun auch bestimmte Pflichten auf dich zu. Dazu gesellen sich nun gewisse Erwartungen, die die Menschen um dich herum nun an dich haben. Frei nach dem Motto „Du bist ja jetzt erwachsen, also…“
18 zu sein bedeutet vor allem, dass du ab sofort für dich und dein Handeln die volle Verantwortung trägst. Deine Eltern oder andere Sorgeberechtigte haften nicht mehr für dich. Die Konsequenzen deiner Entscheidungen musst du nun selber tragen. Wenn du beschließt, die Schule abzubrechen, musst du schauen, wie du ohne Schulabschluss einen Job bekommst. Solltest du das Eigentum von jemand anderem beschädigen, musst du die Kosten dafür bezahlen. 
Bei einer Straftat musst du dich vor Gericht dafür verantworten. Grundsätzlich kannst du ab 18 nach dem allgemeinen Strafrecht verurteilt werden. Allerdings gelten Personen zwischen 18 und 21 vor Gericht als Heranwachsende. Das bedeutet, dass nicht zwingend das allgemeine Strafrecht angewendet wird, wenn du eine Straftat begehst. In Einzelfällen greift noch das Jugendstrafrecht. Etwa dann, wenn ein Gutachter deinen geistigen Entwicklungsstand als eher jugendlich einstuft. 
Wenn du ab sofort nicht nur gesetzlich als Erwachsener gelten, sondern auch als solcher behandelt werden möchtest, musst du dich dementsprechend verhalten. Zugegeben, das ist nicht immer einfach, aber vor allem beim Berufseinstieg ist ein seriöses Auftreten wichtig. 
Nimm dich selber ernst: Wenn du es nicht tust, tut es auch sonst keiner. Du solltest ein gewisses Selbstbewusstsein entwickeln , dich deiner eigenen Stärken bewusst sein und mit deinen Schwächen umgehen können. 
Verhalte dich erwachsen: Das bedeutet nicht, dass du nie wieder albern sein darfst, aber im Großen und Ganzen solltest du dich am Riemen reißen können. Vor allem, wenn es darauf ankommt und gegenüber Leuten außerhalb deines sozialen Umfeldes.
Was man von noch dir erwartet: Die Erfüllung deiner Pflichten, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Toleranz gegenüber anderen und dass du dich an Regeln halten kannst. 
Themen wie Versicherungen verbinden junge Erwachsene meist mit purer Langeweile. Zugegeben, im Vergleich zu den neusten Fashiontrends oder ähnlichen Themen klingt das sehr trocken. Doch als Erwachsener musst du dich nun auch mit solchen Dingen beschäftigen.
Die gute Nachricht: Auch mit 18 bist du noch bei deinen Eltern mitversichert. Zumindest ist das meistens so. Denn in manchen Fällen musst du dich jetzt schon selbst versichern. Solange du unverheiratet oder noch in der Ausbildung bist (Schule, Studium, berufliche Ausbildung), bist du aber noch familienversichert. 
In Deutschland und in den meisten anderen Ländern bist du mit 18 Jahren volljährig. Es gibt aber einige Länder mit einer anderen Altersgrenze. 
Ab 18 Jahren: Zu den Ländern, in denen Jugendliche ab 18 Jahren volljährig sind, zählen neben Deutschland auch Österreich, die Schweiz, Indien, Estland, Finnland, Schweden, Norwegen, Weißrussland, Kambodscha, Laos, Senegal, Ungarn, Australien und viele weitere Länder. 
Ab 19 Jahren: In Algerien und Südkorea ist man erst ab 19 volljährig.
Ab 20 Jahren: Noch ein Jahr länger muss man sich in Taiwan, Neuseeland, Thailand und Japan gedulden, wobei ab 2021 in Japan die Altersgrenze auf 18 gesenkt wird. 
Ab 21 Jahren: Einige Länder schreiben 21 als Altersgrenze vor. Das sind unter anderem Ägypten, Bahrain, Kamerun, Honduras, Singapur und Lesotho. 
Ab 16 Jahren: In manchen Ländern sind Jugendliche sogar schon ab dem 16. Lebensjahr volljährig. Dazu gehören Usbekistan, Turkmenistan und Nepal. 
In einigen Ländern gibt es auch Sonderregelungen . Zum Beispiel ist man im Vereinigten Königreich mit 18 volljährig mit Ausnahme von Schottland, da liegt die Grenze bei 16 Jahren. In Russland liegt die Altersgrenze bei 18, teilweise aber bei 16. In Luxemburg, Polen und Guinea wird man durch Heirat schon vor Erreichen der Altersgrenze volljährig. 
Pakistan hat die Altersgrenze für Männer bei 18, für Frauen bei 16 Jahren angesetzt. Manche Länder trennen die Volljährigkeit von der Wahlberechtigung: In Österreich, Brasilien und Bulgarien liegt die Altersgrenze zur Volljährigkeit bei 18, wahlberechtigt ist man aber schon mit 16. In Vietnam ist es umgekehrt, dort ist man mit 16 volljährig, darf aber erst mit 18 wählen gehen. In Malaysia ist man mit 18 volljährig, aber erst mit 21 wahlberechtigt. 
Kanada teilt sich auf in Gebiete, in denen die Altersgrenze bei 18 liegt, und solche, in denen man 19 sein muss, um als volljährig zu gelten. In den Vereinigten Staaten von Amerika ist man in manchen Staaten mit 18 volljährig, in anderen erst mit 21. In den meisten Staaten darf man dort erst ab 21 Alkohol kaufen und trinken. 



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