Gegen Sex lässt der Polizist die Teen Schlampe wieder gehen

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Nach Sex in der Kirche: Polizist verliert Beamtenstatus
Von

dpa

9.5.2011, 13:16 Uhr

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© KBWEi / Wikipedia
Der damals 26 Jahre alte Polizist hatte sich am Neujahrstag 2010 mit seiner Freundin ausgerechnet während eines Rosenkranz-Gebetes lautstark auf der Empore der barocken Pfarrkirche von Rennertshofen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, im Bild) vergnügt.


München

-
Sex in der Kirche, mitten in einer Andacht und dann auch noch mit der Polizeimarke in der Jackentasche - einen Mann aus München hat das jetzt seinen Beamtenstatus gekostet. Das Abenteuer im Gotteshaus war allerdings nicht das einzige Vergehen des Polizisten.



Der damals 26 Jahre alte Polizist hatte sich am Neujahrstag 2010 mit seiner Freundin ausgerechnet während eines Rosenkranz-Gebetes lautstark auf der Empore der barocken Pfarrkirche von Rennertshofen (Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) vergnügt. Wegen des Vorfalls war der Polizeibeamte vom Dienst suspendiert worden.
Die Haushälterin des Pfarrers ging damals auf die Empore und erwischte das Paar in flagranti. Zwar gehöre die Sexualität in den Bereich des Privaten, hier jedoch habe der Mann die Grenzen der eigenen Intimsphäre überschritten, hieß es in dem Bericht des Gerichts.
Außerdem wurde dem heute 28-Jährigen ein Waffenvergehen vorgeworfen: Der Polizist hatte sie zusammen mit 20 Schuss Munition von einer Frau entgegengenommen, die sie im Rahmen der Waffenamnestie im Dezember 2009 abgegeben hatte. Der Beamte habe den Vorgang aber nicht ordnungsgemäß aufgenommen. Die später auf Anweisung seiner Vorgesetzten angelegte Akte löschte er wieder und überschrieb sie mit einem Verkehrsunfall. Die Waffe nahm er einfach mit nach Hause. Die Unterschlagung von in polizeiliche Verwahrung gegebenen Gegenständen wiege besonders schwer, hieß es in dem Bericht.
Nachdem das Disziplinarverfahren beendet und dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde, hat das Gericht nun entschieden, dass das Verhalten des Angeklagten das Ansehen der Polizei hochgradig beschädigt habe und er deshalb seinen Beamtenstatus abgeben müsse. Das Gericht betonte außerdem, dass der Vorfall in der Kirche gegenüber dem Waffenvergehen untergeordnete Bedeutung habe.
Mit seiner Entscheidung folgte das Gericht der Auffassung des Freistaats Bayern, der beantragt hatte, den Mann dauerhaft aus dem Dienst zu entfernen.
Der Beamte selbst kam nicht zu der Verhandlung und ließ sich auch nicht durch einen Anwalt vertreten. Gegen das Urteil kann er Berufung einlegen. Strafrechtlich ist der Vorfall bereits erledigt. Der Mann hat einen Strafbefehl wegen Unterschlagung und Verwahrungsbruch sowie Störung der Religionsausübung über 140 Tagessätze zu 60 Euro - insgesamt 8400 Euro – erhalten und auch akzeptiert.

Keine

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